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20008393 AT

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf

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Kurztitel

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 111/2013

Inkrafttretensdatum

26.04.2013

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf

StF: BGBl. II Nr. 111/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2013, wird verordnet

Bundesrecht Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf

Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf, wird das aus dem Verordnungsplan (Lageplan Teil 1, Plannummer ASFINAG 3061948/0-1/0-401/STR/S01/V und Lageplan Teil 2, Plannummer ASFINAG 3061948/0-2/0-401/STR/S01/V) ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) sowie in den Gemeinden Raasdorf und Groß-Enzersdorf zur Einsicht auf.

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