Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
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Kurztitel
Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 13/2013
Inkrafttretensdatum
03.01.2013
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ein Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
StF: BGBl. II Nr. 13/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.