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20008194 AT

Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bundesrecht Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

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Kurztitel

Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 13/2013

Inkrafttretensdatum

03.01.2013

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ein Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

StF: BGBl. II Nr. 13/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

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