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20008193 AT

Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bundesrecht Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Kurztitel

Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 12/2013

Inkrafttretensdatum

03.01.2013

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

StF: BGBl. II Nr. 12/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Embleme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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