WFA-Unternehmen-Verordnung
Inhaltsübersicht (8)
Gesetzestext (8 Artikel)
CELEX-Nr.: 32023L1791
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen
Wirkungsdimension Unternehmen
Fragen
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf
1. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen, da diesen zusätzliche Kosten (kein Verwaltungsaufwand!) entstehen, bzw. sich für diese Einsparungen oder zusätzliche Erlöse ergeben, insbesondere hinsichtlich
- Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) oder
- Kosten- und Erlösstruktur oder
- Zugang zu Finanzmitteln?
2. Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Unternehmen bezüglich
- der einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus oder
- der Innovationsfähigkeit oder
- der Internationalisierung?
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.
(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.
Vertiefende Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen
Auswirkungen der Regelung/des Vorhabens
Vertiefende Fragen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Sind neue oder geänderte Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) für Unternehmen vorgesehen?
Ergeben sich Auswirkungen für Unternehmen, welche sich unmittelbar in der Kosten- oder Erlösstruktur niederschlagen (z. B. zusätzliche Kosten durch erforderliche Investitionsmaßnahmen oder zusätzliche Erlöse durch erhöhten Absatz oder höhere Preise)?
Ergeben sich Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen?
Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus/Innovationsfähigkeit/Internationalisierung?
Ergeben sich Auswirkungen auf die einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus (zB in Form von Einfluss auf die Entscheidung, den Schritt in die Selbständigkeit zu setzen, den Ablauf oder die Dauer einer Unternehmensgründung oder die Übertragung oder Übernahme von Unternehmen) bzw. die Innovationsfähigkeit oder die Internationalisierung von Unternehmen?
§ 2. (1) Unternehmen sind natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften
(2) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind
(3) Große Unternehmen sind Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten bzw. solche, deren Umsatz 50 Mio. Euro und deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro überschreiten, weiters verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens halten.
(4) Phasen des Unternehmenszyklus sind insbesondere die Gründung, Übernahme oder Schließung von Unternehmen.
(5) Innovation bedeutet die Umsetzung von Ideen in neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Innovationsfähigkeit ist die Fähigkeit von Unternehmen, Innovationen hervorzubringen und diese umzusetzen.
(6) Internationalisierung ist die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Unternehmen und umfasst insbesondere Kontakte zu ausländischen Geschäftspartnern, Niederlassungen im Ausland usw.
(7) Unter Finanzmittel sind entweder Fremdmittel (z. B. Kredite, öffentliche Zuschüsse) oder Eigenmittel (z. B. Beteiligungskapital, Rücklagen) zu verstehen.
§ 3. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.
§ 4. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf Unternehmen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.
§ 5. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.