Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20008177 AT

WFA-Unternehmen-Verordnung

8 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

CELEX-Nr.: 32023L1791

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen

Wirkungsdimension Unternehmen

Fragen

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf

1. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, da diesen zusätzliche Kosten (kein Verwaltungsaufwand!) entstehen, bzw. sich für diese Einsparungen oder zusätzliche Erlöse ergeben, insbesondere hinsichtlich

- Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) oder

- Kosten- und Erlösstruktur oder

- Zugang zu Finanzmitteln?

2. Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Unternehmen bezüglich

- der einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus oder

- der Innovationsfähigkeit oder

- der Internationalisierung?

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.

(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

Vertiefende Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen

Auswirkungen der Regelung/des Vorhabens

Vertiefende Fragen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Sind neue oder geänderte Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) für Unternehmen vorgesehen?

Ergeben sich Auswirkungen für Unternehmen, welche sich unmittelbar in der Kosten- oder Erlösstruktur niederschlagen (z. B. zusätzliche Kosten durch erforderliche Investitionsmaßnahmen oder zusätzliche Erlöse durch erhöhten Absatz oder höhere Preise)?

Ergeben sich Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen?

Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus/Innovationsfähigkeit/Internationalisierung?

Ergeben sich Auswirkungen auf die einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus (zB in Form von Einfluss auf die Entscheidung, den Schritt in die Selbständigkeit zu setzen, den Ablauf oder die Dauer einer Unternehmensgründung oder die Übertragung oder Übernahme von Unternehmen) bzw. die Innovationsfähigkeit oder die Internationalisierung von Unternehmen?

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

§ 2. (1) Unternehmen sind natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften

(2) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind

(3) Große Unternehmen sind Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten bzw. solche, deren Umsatz 50 Mio. Euro und deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro überschreiten, weiters verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens halten.

(4) Phasen des Unternehmenszyklus sind insbesondere die Gründung, Übernahme oder Schließung von Unternehmen.

(5) Innovation bedeutet die Umsetzung von Ideen in neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Innovationsfähigkeit ist die Fähigkeit von Unternehmen, Innovationen hervorzubringen und diese umzusetzen.

(6) Internationalisierung ist die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Unternehmen und umfasst insbesondere Kontakte zu ausländischen Geschäftspartnern, Niederlassungen im Ausland usw.

(7) Unter Finanzmittel sind entweder Fremdmittel (z. B. Kredite, öffentliche Zuschüsse) oder Eigenmittel (z. B. Beteiligungskapital, Rücklagen) zu verstehen.

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

§ 3. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

§ 4. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf Unternehmen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.

Bundesrecht WFA-Unternehmen-Verordnung

§ 5. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →