Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20008153 AT

WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

9 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (9)

Gesetzestext (9 Artikel)

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 491/2012

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung – WFA-GWV)

StF: BGBl. II Nr. 491/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 3 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

Wirkungsdimension gesamtwirtschaftliche Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen

Fragen

1) Nachfrage

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die öffentliche Nachfrage oder indirekt auf die private oder Auslandsnachfrage aufgrund budgetär wirksamer Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren?

2) Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sodass das Wachstumspotential beeinflusst wird, etwa das Angebot an Kapital und Arbeit bzw. die Produktivität dieser Produktionsfaktoren?

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.

(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

Wirkungsdimension gesamtwirtschaftliche Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen

Fragen

Öffentliche oder private Investitionen

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf öffentliche oder private Investitionen?

Welche Art von Investitionen ist betroffen?

Welche Auswirkungen sind auf die öffentlichen Investitionen zu erwarten?

Welche Auswirkungen sind auf die privaten Investitionen zu erwarten?

Öffentlicher oder privater Konsum

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf den öffentlichen oder privaten Konsum?

Welche Art von Konsum ist betroffen?

Wie wird der öffentliche Konsum beeinflusst (Ausweitung/Senkung)?

Welche Auswirkungen sind auf den privaten Konsum zu erwarten?

Exporte

Stehen mit der Regelung/dem Vorhaben Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftlichen Exporte (Waren und Dienstleistungen) in Verbindung?

Wie werden die gesamtwirtschaftlichen Exporte beeinflusst?

Welches Ausmaß nimmt die induzierte Erhöhung / Senkung der Exporte an?

Gesamtwirtschaftliche Produktion

Stehen mit der Regelung/ dem Vorhaben Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot / Kapitalnachfrage in Verbindung?

Wie wird das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot / die Kapitalnachfrage beeinflusst?

Stehen mit der Regelung/ dem Vorhaben Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot/-nachfrage in Verbindung?

Wie wird das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot / die Arbeitsnachfrage beeinflusst?

Stehen mit der Regelung/ dem Vorhaben Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren in Verbindung?

Wie wird die Produktivität der Produktionsfaktoren beeinflusst?

Standorteffekte und Wettbewerbsfähigkeit

Stehen mit der Regelung/ dem Vorhaben positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und/oder die Wettbewerbsfähigkeit in Verbindung?

Wie wird die Wirtschaftsattraktivität des Standorts beeinflusst?

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

§ 2. Für diese Verordnung sind die Begriffsbestimmungen der Verordnung des Bundeskanzlers über Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV), BGBl. II Nr. 489/2012, sowie folgende maßgebend

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

§ 3. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV betroffen sind.

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

§ 4. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen nach den Vorgaben der Anlage 2 genauer zu prüfen.

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

§ 5. Berechnungen nachfrageseitiger Maßnahmen sind für das laufende Kalenderjahr sowie für die nächsten vier Kalenderjahre durchzuführen.

Bundesrecht WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung

§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →