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20008048 AT

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

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Kurztitel

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 93/2012

Inkrafttretensdatum

15.11.2012

Langtitel

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

StF: BGBl. I Nr. 93/2012 (NR: GP XXIV RV 1901 AB 1921 S. 173. BR: AB 8795 S. 814.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 2113,9 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3932,0 Millionen SZR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

Bundesrecht Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.

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