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20008004 AT

Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind

Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden (vgl. § 2 Abs. 1).

Bundesrecht Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind

§ 1. Für folgende Bereiche werden variable Auszahlungsgrenzen festgelegt

Bundesrecht Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden.

(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 202/2008 in der Fassung BGBl. II Nr. 323/2012, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie noch bei Vollziehung des § 122 Abs. 3 BHG 2013 anzuwenden ist.

(3) § 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 254/2016 tritt mit 30. April 2016 in Kraft.

(4) § 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 602/2020 tritt mit 1. 1. 2020 in Kraft.

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