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20007933 AT

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2011, wird verordnet

Bundesrecht Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2013 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Salzburg errichtet.

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