20007821
AT
Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
§ 0 Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
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Kurztitel
Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 80/2012
Inkrafttretensdatum
04.05.2012
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
StF: BGBl. III Nr. 80/2012
Bundesrecht Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
Art. 1 Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
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Nach Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien hat die Slowakei am 23. Februar 2012 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ (BGBl. III Nr. 33/2012) hinterlegt.