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20007774 AT

Fahne und Wappen von Georgien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bundesrecht Fahne und Wappen von Georgien

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Kurztitel

Fahne und Wappen von Georgien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 114/2012

Inkrafttretensdatum

03.04.2012

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fahne und Wappen von Georgien

StF: BGBl. II Nr. 114/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Fahne und Wappen von Georgien Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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