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20007764 wp-anschaffungskosten-vo AT

WP-Anschaffungskosten-VO (wp-anschaffungskosten-vo)

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht WP-Anschaffungskosten-VO

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Kurztitel

WP-Anschaffungskosten-VO

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 94/2012

Inkrafttretensdatum

29.03.2012

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Ableitung der Anschaffungskosten bei Wertpapieren vom gemeinen Wert (WP-Anschaffungskosten-VO)

StF: BGBl. II Nr. 94/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 wird verordnet

Bundesrecht WP-Anschaffungskosten-VO

§ 1. Sind nach § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 dem Abzugsverpflichteten die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt, hat dieser für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges den gemeinen Wert der Anteile oder Anteilscheine zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten anzusetzen. Als nicht bekannt gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten auch dann, wenn sie vom Abzugsverpflichteten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die steuerlichen Anschaffungskosten nicht vollautomatisch ohne Adaptierungen verarbeitet werden können.

Bundesrecht WP-Anschaffungskosten-VO

§ 2. Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt

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