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20007512 AT

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

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Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 352/2011

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.11.2011

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

StF: BGBl. II Nr. 352/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Schlagworte

BGBl. Nr. 85/1953

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2021

Gesetzesnummer

20007512

Dokumentnummer

NOR40132618

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 20. September 2011, V 75/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 19. Oktober 2011, erkannt

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“

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