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20007499 AT

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 25 Abs. 3 sechster Satz des Glücksspielgesetzes verfassungswidrig war

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 25 Abs. 3 sechster Satz des Glücksspielgesetzes verfassungswidrig war

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Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 25 Abs. 3 sechster Satz des Glücksspielgesetzes verfassungswidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 93/2011

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

25.10.2011

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge im § 25 Abs. 3 sechster Satz des Glücksspielgesetzes verfassungswidrig war

StF: BGBl. I Nr. 93/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B

VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2021

Gesetzesnummer

20007499

Dokumentnummer

NOR40132318

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 25 Abs. 3 sechster Satz des Glücksspielgesetzes verfassungswidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. September 2011, G 34/10-16, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. Oktober 2011, zu Recht erkannt

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