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20007436 AT

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

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Kurztitel

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 122/2011

Inkrafttretensdatum

19.08.2011

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999

StF: BGBl. III Nr. 122/2011

Bundesrecht Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 4. Juni 2010 stattgefundenen 102. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 74/2009) gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2011 und auf seiner in London am 18. Mai 2011 stattgefundenen 104. Tagung das Übereinkommen mit Wirkung vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 verlängert.

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