Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge
Gesetzestext (4 Artikel)
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Kurztitel
Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 63/2011
Inkrafttretensdatum
30.07.2011
Langtitel
Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge
StF: BGBl. I Nr. 63/2011 (NR: GP XXIV IA 1389/A AB 1281 S. 113. BR: AB 8551 S. 799.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Die Bundesministerin für Finanzen wird ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, BGBl. Nr. 408/1992, und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, BGBl. Nr. 168/1995, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Gutscheine erworben und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH Co KG abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen, insoweit die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 definierten Zahlungsverpflichtungen der UFH Umweltforum Haushalt GmbH Co KG aus diesem Vertrag eine abstrakte Garantie abgibt.
(2) Gemäß diesem abzuschließenden Vertrag
§ 2. Das gemäß § 1 zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß § 1, des Verbraucherschutzes, für in § 1 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.