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20007383 AT

Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

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Kurztitel

Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 63/2011

Inkrafttretensdatum

30.07.2011

Langtitel

Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

StF: BGBl. I Nr. 63/2011 (NR: GP XXIV IA 1389/A AB 1281 S. 113. BR: AB 8551 S. 799.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

§ 1. (1) Die Bundesministerin für Finanzen wird ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, BGBl. Nr. 408/1992, und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, BGBl. Nr. 168/1995, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Gutscheine erworben und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH Co KG abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen, insoweit die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 definierten Zahlungsverpflichtungen der UFH Umweltforum Haushalt GmbH Co KG aus diesem Vertrag eine abstrakte Garantie abgibt.

(2) Gemäß diesem abzuschließenden Vertrag

Bundesrecht Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

§ 2. Das gemäß § 1 zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß § 1, des Verbraucherschutzes, für in § 1 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.

Bundesrecht Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.

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