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20007368 AT

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

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Kurztitel

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 44/2011

Inkrafttretensdatum

20.07.2011

Langtitel

Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

StF: BGBl. I Nr. 44/2011 (NR: GP XXIV RV 1214 AB 1310 S. 114.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 1. Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

Verkauf im Ausland

Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².

Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.

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