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20007253 AT

Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) - Änderung

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Statutory Text (4 Provisions)

Bundesrecht Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) - Änderung

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 2005 bei der Regierung von Dänemark hinterlegt; das geänderte Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1.3.2013 in Kraft getreten.

Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder genehmigt

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Ferner hat seit Inkrafttreten des geänderten Übereinkommens Montenegro am 23. Juli 2010 seine Beitrittsurkunde hinterlegt.

Bundesrecht Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) - Änderung

(Anm.: Es folgt der Text des Übereinkommens.)

Bundesrecht Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) - Änderung

Das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO), (Den Haag, 1993), im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet, wird geändert. Der volle Wortlaut des geänderten Übereinkommens ist dieser Urkunde als Anlage beigefügt.

Bundesrecht Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) - Änderung

Das geänderte Übereinkommen tritt nach Artikel 20 des Übereinkommens für alle Vertragsparteien am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung von Dänemark den Vertragsparteien den Eingang der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsnotifikationen aller Vertragsparteien notifiziert hat.

Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Vertreter der Vertragsparteien diese Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO), (Den Haag, 1993), unterschrieben.

Geschehen zu Kopenhagen am 17. Dezember 2002 in einer Urschrift in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

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