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20007172 AT

Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der Föderativen Republik Brasilien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bundesrecht Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der Föderativen Republik Brasilien

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl.Nr.260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der Föderativen Republik Brasilien (in mehreren Sprachen) Anwendung findet, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.

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