Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung (Belgien)
Gesetzestext (2 Artikel)
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Kurztitel
Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 138/2010 Undefined
Inkrafttretensdatum
01.11.2010
Langtitel
Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
StF: BGBl. III Nr. 138/2010
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist mit 1. November 2010 in Kraft getreten.
/Dokumente/Bundesnormen/NOR40126005/image001.png
GZ: BMeiA-BE.4.36.10/0002-IV.2a/2010
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten entbietet der Botschaft des Königreichs Belgien in Wien seine Empfehlungen und beehrt sich, vorzuschlagen, dass aufgrund des Inkrafttretens Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) zur Fortsetzung der gegenseitigen Vertretung in Visumangelegenheiten eine Vereinbarung folgenden Inhalts zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung gemäß Artikel 8 des Visakodex geschlossen wird
„Gegenseitige Vertretung
Verfahren
Zuständige Behörden
Zuständige Behörde für die Umsetzung des Abkommens ist
In der Republik Österreich
Im Königreich Belgien
Die detaillierten Kontaktdaten der genannten zuständigen Behörden tauschen diese direkt aus.
Gebühren
Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu.
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft des Königreichs Belgien in Wien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 30. August 2010
(Anm.: Die Belgische Antwortnote wurde als PDF dokumentiert.)