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20007062 AT

Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

§ 1. (Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 45/2012)

(2) Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz 1/41158 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2011 bis 2019 in der Höhe von bis zu 5 760 Millionen Euro zu begründen.

Bundesrecht Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

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