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20007031 AT

Section Control-Messstreckenverordnung Amras

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Section Control-Messstreckenverordnung Amras

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Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Amras

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 421/2010

Inkrafttretensdatum

15.12.2010

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Amras)

StF: BGBl. II Nr. 421/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet

Bundesrecht Section Control-Messstreckenverordnung Amras

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird – aufgrund der Verkehrsführung im Gegenverkehr in der Nordröhre der Einhausung Amras in beiden Fahrtrichtungen - der Abschnitt zwischen km 73,70 und km 74,63 der Richtungsfahrbahn Bregenz der A 12 Inntal Autobahn festgelegt.

Bundesrecht Section Control-Messstreckenverordnung Amras

§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

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