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20006966 AT

Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

Bundesrecht

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Kurztitel

Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 86/2010

Inkrafttretensdatum

04.11.2010

Langtitel

Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

StF: BGBl. I Nr. 86/2010 (NR: GP XXIV RV 879 AB 911 S. 80.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

§1. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bei der VERBUND AG im Rahmen der Kapitalerhöhung 2010 zusätzliche Kapitalanteile zu zeichnen, wobei die daraus resultierende Kapitaleinzahlung des Bundes den Betrag von 510 Millionen Euro nicht übersteigen darf.

Bundesrecht Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

§2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

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