VfGH-Ausspruch, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim BMSGK für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht
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Kurztitel
VfGH-Ausspruch, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim BMSGK für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 263/2010
Inkrafttretensdatum
21.08.2010
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Ausspruch des Verfassungsgerichthofes, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war
StF: BGBl. II Nr. 263/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art.
139 Abs.
5 B-VG und gemäß §
60 Abs.
2 in Verbindung mit §
61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr.
85, wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 8.Juni 2010, V49/10-11, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugestellt am 23.Juli 2010, zu Recht erkannt
„Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.“