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20006793 AT

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Juni 2010

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Juni 2010

Bundesrecht

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Kurztitel

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Juni 2010

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 155/2010

Inkrafttretensdatum

02.06.2010

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes

StF: BGBl. II Nr. 155/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des §

21b Abs.

2 und 3 des Gehaltsgesetzes

1956 (GehG), BGBl. Nr.

54, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

I Nr.

96/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst verordnet

Bundesrecht Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Juni 2010

Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach §21b Abs.1 GehG für den Monat Juni 2010 wie folgt festgesetzt

/Dokumente/Bundesnormen/NOR40118317/image001.jpg

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