Besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor
Gesetzestext (4 Artikel)
Bundesrecht
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Kurztitel
Besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 129/2010
Inkrafttretensdatum
30.04.2010
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor
StF: BGBl. II Nr. 129/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des §
17 des Marktordnungsgesetzes
2007 (MOG
2007), BGBl.
I Nr.
55, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.
I Nr.
23/2010, wird verordnet
§1. Diese Verordnung dient der Durchführung
§2. Für die Vollziehung dieser Verordnung und der in §1 genannten Rechtsakte ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) zuständig.
§3. (1) Der im Anhang der Verordnung (EG) Nr.1233/2009 für Österreich zur Verfügung stehende Betrag wird zur Zuteilung an Milcherzeuger, die zum Stichtag 31.03.2010 über eine einzelbetriebliche Quote im Sinne von Art.65 der Verordnung (EG) Nr.1234/2007 verfügungsberechtigt sind, verwendet.
(2) Die Zuteilung an die Milcherzeuger erfolgt in Form eines Betrags pro kg Milchquote auf Basis der diesen am 31.03.2010 zur Verfügung stehenden einzelbetrieblichen Quote für Lieferungen und für Direktverkäufe. Der Betrag pro kg Milchquote wird ermittelt, indem der unter Berücksichtigung des für die Finanzierung des Sockelbetrags gemäß Abs.3 zur Verfügung stehende Gesamtbetrag durch die Summe der einzelbetrieblich zugeteilten Milchquoten geteilt wird.
(3) Es ist sicherzustellen, dass jeder der in Abs.2 genannten Milcherzeuger mindestens einen Betrag von 50EUR erhält.