Section Control-Messstreckenverordnung Pichl
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Pichl
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 440/2009
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
16.12.2009
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 8 Innkreis Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Pichl)
StF: BGBl. II Nr. 440/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2018
Gesetzesnummer
20006604
Dokumentnummer
NOR40113095
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 21,292 und km 28,223 der Richtungsfahrbahn Suben der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.