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20006421 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Erweiterung des Knotens Graz-Ost um eine Anschlussstelle im Bereich der Gemeinden Gössendorf, Grambach, Graz und Raaba

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Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Erweiterung des Knotens Graz-Ost um eine Anschlussstelle im Bereich der Gemeinden Gössendorf, Grambach, Graz und Raaba

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 268/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.08.2009

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Erweiterung des Knotens Graz-Ost um eine Anschlussstelle im Bereich der Gemeinden Gössendorf, Grambach, Graz und Raaba

StF: BGBl. II Nr. 268/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 und der Kundmachung BGBl. Nr. 84/2004, wird verordnet

Schlagworte

e-rk3,

BGBl. Nr. 286/1971

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

20006421

Dokumentnummer

NOR40109585

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Erweiterung des Knotens Graz-Ost um eine Anschlussstelle im Bereich der Gemeinden Gössendorf, Grambach, Graz und Raaba

Die Erweiterung des Knotens Graz-Ost um eine Anschlussstelle im Zuge der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Gössendorf, Grambach, Graz und Raaba wird wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen der Anschlussstelle liegen zwischen km 179.1+94,81 und km 180,0+84,50 der A 2 Süd Autobahn. Sie stellen über einen Kreisverkehr und zwei daran anschließende Landesstraßen die Verbindung zu den Steiermärkischen Landesstraßen B 73 Kirchbacher Straße und L 370 Raabastraße her.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Projektnummer 6.502.139, im Maßstab 1:2.000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf der Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Februar 2004 eingereichten und im Mai 2005 ergänzten Projektes.

Der vorgenannte Verordnungsplan, die Projektunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. BMVIT-316.502/0014-II/ST-ALG/2006, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, sowie in den Gemeinden Gössendorf, Grambach, Graz und Raaba zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.

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