20006367
AT
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Bundesrecht Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
§ 0 Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
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Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist
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*1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 151/1999.