20006366
AT
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Bundesrecht Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
§ 0 Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
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Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist
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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 151/1999.