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20006340 AT

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

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Kurztitel

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 68/2009

Inkrafttretensdatum

16.07.2009

Langtitel

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

StF: BGBl. I Nr. 68/2009 (NR: GP XXIV RV 158 AB 215 S. 26. BR: AB 8119 S. 772.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.

Bundesrecht Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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