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20006299 AT

Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

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Kurztitel

Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 165/2009

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.06.2009

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Langtitel

Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten

StF: BGBl. II Nr. 165/2009 [CELEX-Nr.: 31994L0062, 32009D0292]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2008 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen (VerpackVO 1996), BGBl. Nr. 648/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 364/2006, wird kundgemacht

Schlagworte

e-rk3

BGBl. I Nr. 102/2002, BGBl. I Nr. 3/2009

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021

Gesetzesnummer

20006299

Dokumentnummer

NOR30007145

Bundesrecht Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart.

Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt.

Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt.

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