Entwicklungszusammenarbeit (Moldau)
Inhaltsübersicht (11)
Gesetzestext (11 Artikel)
Die Mitteilungen gemäß Art. 10.1 des Vertrages wurden am 13. Jänner bzw. 20. März 2009 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2009 in Kraft.
Artikel 1Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Moldau dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.
Artikel 2 Zielsetzungen und Grundsätze der Zusammenarbeit
Artikel 3 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 4Delegierung von Befugnissen, Dialog zur Verfahrensweise
Beide Parteien sollen ihre jeweiligen Regierungen hinsichtlich der Einsetzung dieses Vertrages vertreten. Repräsentanten beider Parteien sollen regelmäßig zusammentreffen, um gemeinsame Prioritäten und Grundsätze der Zusammenarbeit zu erstellen, Anleitungen zur Einsetzung von künftigen Entwicklungszusammenarbeitsprogrammen und - projekten zu geben, den Dialog zur Vorgehensweise aufzunehmen und den Fortschritt des Programms zu ermessen. Das Resultat jedes Treffens soll schriftlich aufgezeichnet und von den Repräsentanten beider Parteien unterzeichnet werden.
Artikel 5Allgemeine Bestimmungen für Zoll- und Steuerbefreiung
Um die Durchführung aller Projekte gemäß diesem Vertrages zu ermöglichen, soll die moldauische Partei
Artikel 6 Bedingungen für im Ausland lebende Institutionen, Nicht-Regierungs-
Organisationen und Firmen
Wenn im Ausland ansässige Institutionen, Nicht-Regierungs-Organisationen, Firmen oder andere Rechtspersönlichkeiten aus Ländern anders als Moldau von Österreich beauftragt werden, Aufgaben in Moldau innerhalb des Rahmens der Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Moldau durchzuführen, dann soll das Folgende in Moldau gelten
Artikel 7 Bedingungen für im Ausland lebendes Personal
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Änderungen, Auslegung
Artikel 10 Schlussbestimmungen
Unterzeichnet in Wien, am 21. Oktober 2008, in zwei Originalkopien, jede von ihnen in deutscher, moldauischer und englischer Sprache. Im Falle von Unterschieden in der Auslegung hat der englische Text Vorrang.