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20006237 AT

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

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Kurztitel

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 21/2009

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.03.2009

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Langtitel

Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

StF: BGBl. I Nr. 21/2009 (NR: GP XXIV RV 21 AB 66 S. 14. BR. AB 8056 S. 767.)

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2023

Gesetzesnummer

20006237

Dokumentnummer

NOR30007066

Bundesrecht Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

§ 1. Dem Land Tirol wird aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols aus Bundesmitteln im Jahre 2009 ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr 2009, insbesonders für die Errichtung eines neuen Ausstellungsgebäudes am Bergisel und für die Sanierung und Adaptierung des Kaiserjägermuseums zu verwenden.

Bundesrecht Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.

Bundesrecht Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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