Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009
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Kurztitel
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 21/2009
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
26.03.2009
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Langtitel
Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols
StF: BGBl. I Nr. 21/2009 (NR: GP XXIV RV 21 AB 66 S. 14. BR. AB 8056 S. 767.)
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2023
Gesetzesnummer
20006237
Dokumentnummer
NOR30007066
§ 1. Dem Land Tirol wird aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols aus Bundesmitteln im Jahre 2009 ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr 2009, insbesonders für die Errichtung eines neuen Ausstellungsgebäudes am Bergisel und für die Sanierung und Adaptierung des Kaiserjägermuseums zu verwenden.
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.