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20006224 AT

VfGH-Aufhebung § 6 Abs. 2 3. und 4. Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung § 6 Abs. 2 3. und 4. Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

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Kurztitel

VfGH-Aufhebung § 6 Abs. 2 3. und 4. Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 63/2009

Inkrafttretensdatum

11.03.2009

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Aufhebung des § 6 Abs. 2 dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Verfassungsgerichtshof

StF: BGBl. II Nr. 63/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art.

139 Abs.

5 erster Satz B-VG und des §

60 Abs.

2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr.

85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

I Nr.

4/2008, wird kundgemacht

Bundesrecht VfGH-Aufhebung § 6 Abs. 2 3. und 4. Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12.Dezember 2008, V 436/08-8, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zugestellt am 10.Februar 2009, zu Recht erkannt

„§6 Abs.2 dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder idF des Beschlusses des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 22.September 2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Sondernummer I/2003, werden als gesetzwidrig aufgehoben.“

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