20006157
AT
Vereinbarung über die Erstattung von Kosten durch Pauschalzahlungen (Nordmazedonien)
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Vereinbarung über die Erstattung von Kosten durch Pauschalzahlungen (Nordmazedonien)
§ 0 Vereinbarung über die Erstattung von Kosten durch Pauschalzahlungen (Nordmazedonien)
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Diese Vereinbarung gilt gemäß ihrem Abschnitt III Ziffer 2 ab 1. Oktober 1996.
Bundesrecht Vereinbarung über die Erstattung von Kosten durch Pauschalzahlungen (Nordmazedonien)
Art. 1 Vereinbarung über die Erstattung von Kosten durch Pauschalzahlungen (Nordmazedonien)
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Geschehen zu Skopje, am 28. Juni 2002 in zwei Urschriften in deutscher und mazedonischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.