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20006131 AT

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

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Kurztitel

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 169/2008

Inkrafttretensdatum

12.12.2008

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens 1)

StF: BGBl. III Nr. 169/2008

Präambel/Promulgationsklausel

__________________________

1

) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. II Nr. 458/2008

Bundesrecht Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2007, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Schweizerische Eidgenossenschaft mit 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt ist. Insofern diese Bestimmungen die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen regeln, gelten sie für Luftgrenzen mit Wirkung vom 29. März 2009 als in Kraft gesetzt.

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