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20006005 AT

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

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Kurztitel

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 125/2008

Inkrafttretensdatum

01.07.2008

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 und dessen Geltungsbereich

StF: BGBl. III Nr. 125/2008

Bundesrecht Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 6. Juni 2008 stattgefundenen 98. Tagung das NahrungsmittelhilfeÜbereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/2007) gemäß dessen Art. XXV Abs. b mit Wirkung vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 verlängert.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien am 26. Oktober 2007 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen hinterlegt.

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