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20006001 AT

Wappen und Nationalfahne - Kanada, Embleme - Regierung von Kanada

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bundesrecht Wappen und Nationalfahne - Kanada, Embleme - Regierung von Kanada

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf Wappen und die Nationalfahne von Kanada und Embleme der Regierung von Kanada Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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