20005998
AT
Name, Abkürzung und Emblem - Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem - Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten
§ 0 Name, Abkürzung und Emblem - Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.