Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P13
Gesetzestext (2 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird verfassungsmäßig genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. April 1991 beim Generalsekretär der ICAO hinterlegt; das Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist am 18. April 2005 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der ICAO haben neben Österreich folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert
Seit Inkrafttreten des Protokolls haben nachstehende Staaten ihre
Die Volksrepublik China hat am 8. Juli 2005 den Geltungsbereich des Protokolls mit Wirksamkeit vom 12. Juli 2005 auf die Sonderverwaltungsregion Macao ausgedehnt.
(Übersetzung)
PROTOKOLL
ÜBER EINE ÄNDERUNG DES ARTIKELS 56 DES ABKOMMENS ÜBER DIE
INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRT UNTERZEICHNET IN MONTREAL AM
6. OKTOBER 1989
DIE VERSAMMLUNG DER INTERNATIONALEN ZIVILLUFTFAHRTORGANISATION;
die am 6. Oktober 1989 in Montreal zu ihrer 27. Tagung
ZUSAMMENTRAT,
die FESTSTELLTE, dass es der allgemeine Wunsch der Vertragsstaaten ist, die Anzahl der Mitglieder der Luftfahrtkommission zu erhöhen,
die es als angebracht ERACHTETE, zu diesem Zweck das am 7. Dezember 1944 in Chicago abgeschlossene Abkommen *1) über die Internationale Zivilluftfahrt diesbezüglich abzuändern,
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