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20005911 AT

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

43 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (43)

Gesetzestext (43 Artikel)

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

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Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 256/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 368/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.10.2022

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen und der Bauhandwerkerschulen (jeweils einschließlich der Berufstätigenformen)

StF: BGBl. II Nr. 256/2008

Änderung

BGBl. II Nr. 130/2009

BGBl. II Nr. 284/2014

BGBl. II Nr. 284/2015

BGBl. II Nr. 190/2020

BGBl. II Nr. 368/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

1.

des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2008, insbesondere dessen §§ 6, 58 und 59, sowie

2.

des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2007,

wird verordnet

Anmerkung

1. Die Verordnung wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 256/2008 kundgemacht.

2. Dokumentalistische Gliederung

Anlage A = Anlage 1

Anlage A.1.1 = Anlage 1/11

Anlage A.1.2 = Anlage 1/12

Anlage A.1.3 = Anlage 1/13

Anlage A.1.4 = Anlage 1/14

Anlage A.1.5 = Anlage 1/15

Anlage A.1.6 = Anlage 1/16

Anlage A.2.1 = Anlage 1/21

Anlage A.2.2 = Anlage 1/22

Anlage A1 = Anlage 1/1

Anlage A1B = Anlage 1/1B

Anlage A2 = Anlage 1/2

Anlage A2B = Anlage 1/2B

Anlage B = Anlage 2

Anlage B.2a = Anlage 2/2a

Anlagen B.1 bis B.18 = Anlagen 2/1 bis 2/18

Anlage C = Anlage 3

Anlage C.1 = Anlage 3/1

Anlage C.2 = Anlage 3/2

Anlage C.3 = Anlage 3/3

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2022

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40247420

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.1.1

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MALEREI

UND VERBUNDENE GEWERBE

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 (III)

2. Wirtschaft und Recht 160 (III)

3. Mitarbeiterführung und

–ausbildung 40 (III)

4. Angewandte Informatik 80 (I)

5. Baubetrieb 120 (I)

6. Technologie *2) 240(40) (I)

7. Baukonstruktion 120 (I)

8. Gebäude-, Gestaltungs- und

Stillehre 80 (I)

9. Form und Farbe 120 (I)

10. Entwurf 160 (I)

11. Werkstätte und

Produktionstechnik 280 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1440

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 (I)

Englisch 40 (I)

Angewandte Mathematik 40 (I)

Heraldik 40 III

Schrift und Serigrafie 40 III

Spritztechniken 40 II

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Malergewerbes einschließlich der verbundenen Handwerke ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Ausführung der Farbgestaltung, Bühnenmalerei, Beschichtung, Konservierung und Restaurierung von Gebäude-, Raum-, Einrichtungs- und Objektoberflächen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Form- und Farbgestaltung, Technologie, Stillehre, Baukonstruktion und Baubetrieb. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Materialauswahl, Schablonierung und Ausführung von Projekten im Fachbereich Malerei und Beschichtungstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch einfache Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Beurteilung und Analyse von erforderlichen Vorarbeiten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage A.

5. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Grundlagen

Planung und Steuerung, Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen (Personalbedarf, -beschaffung, -auswahl, - beurteilung, -verrechnung).

Termin- und Ablaufplanung

Ausschreibung, Angebot, Leistungsvergabe, Auftragserteilung; Überprüfung der Ausführung, Abnahme und Übergabe von Leistungen, Mängelbehebung und Haftung.

Aufmassrechnung

Aufmass und Abrechnung von Projekten nach Plänen und Naturmaßen; Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik, Berechnung nach Stückzahl, Längenausmaß, Flächenausmaß nach Fachnormen.

Kalkulation

Kostenrechnung; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenerfassung;

Kostenstellen; Kostenträger (BAB, BÜB); Selbstkostenrechnung im lohnintensiven Handwerk; Preisberechnung einer Dienstleistung;

Ermittlung des Zeitbedarfes und des Materialverbrauches per Leistungs- oder Verrechnungseinheit.

Leistungsbeschreibungen

Projektbearbeitung (Angebot, Auftrag), Erstellung von Leistungsverzeichnissen.

Abrechnung

Teil- und Schlussrechnung, Nachkalkulation.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Beschichtung

Beschichtungsmöglichkeiten, Beschichtungstechniken; Applikation (manuell und maschinell); mit Wasser oder Lösungsmittel verdünnbare Beschichtungsstoffe.

Untergründe

Organische Untergründe – Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Gummi, Leder; anorganische Untergründe – Metalle, Glas, Putz, Beton, Mauerwerk.

Bindemittel

Wässrige, ölige und lackartige Bindemittel.

Farbmittel

Farbkörper (Pigmente, Erd-, Mineral- und Teerfarben-Extender), Farbstoffe (natürliche und künstliche), Verdünnungsmittel (Wasser, Lösungsmittel, Verdünnungen), Zusatzmittel (Trocken-, Netz-, Verdickungs- und Mattierungsmittel, Weichmacher, Bakterizide, Fungizide, Insektizide).

Werkstoffe

Tapeten, Klebstoffe, Lacke, Lasuren, Beizen, Polituren, Mattierungen; Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel, Kitte und Spachteln, Neutralisier- und Isoliermittel, Grundier- und Imprägniermittel).

Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen

Messen und Wägen (Einheiten, Bestimmungsmethoden), Trennverfahren, Konzentrationsbestimmungen; Vorbereitung und Installation von Probeplatten für eine Dauerbewitterung; Ausprüfung von Beschichtungen hinsichtlich ihrer physikalischen und chemisch-technologischen Eigenschaften; Untersuchung von Farb-, Binde- und Lösungsmitteln.

7. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Bauwerk

Begriffe, Elemente, Bauweisen, Konstruktionssysteme.

Baustoffe

Natürliche und künstliche Bausteine, Bindemittel, Beton, Faserzement, Verputz; Putzträger, Dämm- und Dichtungsstoffe, Faser-, Span- und Leichtbauplatten.

Gebäudeteile

Mauerwerk, Bauarten, Fenster, Türen, Verglasungen, Sonnenschutz, Abdichtungen; Holz- und Massivdecken, Gewölbe, Stiegen, Fußböden, Putzträger, Stuck- und Verputzarbeiten.

Bauphysik

Klimakarte, Wärmetransport, Wärmewiderstand, Verhalten, Berechnung und Dimensionierung von Dämmungen; gesetzliche Mindestdämmwerte (Taupunkt, Dampfdiffusion); technische Ausführung der Wärme- und Schalldämmung.

Verbindungsmittel; Holz- und Metallverbindungen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Gestaltungsprinzipien

Maße und Proportionen, Baukörper, Fassade; Zusammenhänge zwischen

Funktion, Konstruktion, Material und Form.

Stilelemente

Einteilung, Begriffe.

Architektur, Raumgestaltung, Bildhauerei und Malerei

Kunstübersicht bis zum 18. Jahrhundert; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart.

9. FORM UND FARBE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Grundelemente der formalen Gestaltung

Punkt, Linie (Abstrahierung, Stilisierung, Zeichnung), Fläche (Flächengliederungen), Körper, Raum; Proportionsstudien, Ordnungssysteme, perspektive Darstellungen.

Grundelemente der farblichen Gestaltung

Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Farbordnungssysteme, Farbkontraste.

Grundelemente der Theatermalerei und Bühnengestaltung

Tages- und Kunstlicht, Beleuchtung, Beleuchtungsarten, Licht- und Schattenwirkung, bühnengerechte Beleuchtung, Lichteffekte. Theaterdekorationen und Oberflächenbehandlung.

Schrift

Untergrund, Werkzeuge, Schreibflüssigkeit; Pinselschrift an der Wand; einfache Zierschriften; Anpassung an Block, Achse, optische Mitte; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl; Schreiben, Zeichnen und Konstruieren von Gebrauchsschriften.

10. ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Darstellungstechniken

Dekorationstechniken (deckend und lasierend auf verschiedenen Untergründen), Übertragungsarten.

Darstellungsmotive

Geometrisch aufgebaute Objekte; gegenständliche und abstrakte Darstellungen; komplexe Gegenstände, Raum, Wohnung, Haus, Fassade; Farbenentwürfe und Schaubilder; ornamentale und florale Flächengestaltung; Zierarten und Dekorationsmotive; Entwürfe und Schaubilder von Möbel-, Wand- und Fassadenbemalungen.

Gestaltungstechniken

Bleistift, Pinsel, Feder (nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung); zeichnerische und malerische Darstellung von Gegenständen und Lebewesen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Arbeitsvorbereitung

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche

Abrechnung, Dokumentation.

Werkzeuge und Geräte

Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Behandlung von Untergründen, zum Auftragen von Beschichtungsstoffen, zur Trockenzeitverkürzung, für Raumausstattung; Gerüste, Leitern und Hilfsgeräte.

Malerei

Standardtechniken an Wand und Decken; dekorative Wandgestaltung mit verschiedenen Beschichtungsstoffen, Belagstoffen und Trockenmörtel.

Dekorative Putztechniken

Fresko-, Sekko- und Sgraffitotechnik, Gips-, Kreide- und Mörtelschnitt.

Beschichtung

Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff; Spritztechniken auf Holz und Putz; Außen- und Innenlackierungen auf Holz und Metall; Beschichtungen von Fenstern, Türen und Möbeln; verschiedene Lacktechniken auf Probeplatten.

Dekorationstechniken

Dekorative Holz- und Metalltechniken; Kleister-, Tauch-, Flies- und Spritztechniken; Folienschnitt, Lackschliff, Kammzug, Airbrush; Schnürl-, Schwamm-, Wickel-, Spachtel-, Schablonier- und Modlertechnik; Beiz-, Lasur- und Patiniertechnik; Maserieren, Marmorieren, Vergolden, Versilbern und Bronzieren.

B. Freigegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“

Siehe Anlage A.

HERALDIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die historische Bedeutung und den heutigen Stellenwert des Wappenwesens kennen und zeitgemäße Wappen gestalten und beschreiben können.

Lehrstoff

Entwicklung und Funktion, Wappen, Wappenteile, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen, Rang- und Würdezeichen; heraldische Farben, Tinkturen.

SCHRIFT UND SERIGRAFIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.

Lehrstoff

Schriftzeichen, Monogramme und Signets, Schrift im Kunstwerk, Verbindung von Schrift und Ornamentik; bildhaft dargestellte Schriften, Computerschrift, Siebdruck; Fotomontagen, Collagen, Assemblagen; Zierschriften; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl.

SPRITZTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für die Berufsausübung erforderlichen Spritztechniken beherrschen und auswählen können.

Lehrstoff

Luftdruckspritzen (Hochdruck- und Niederdruckspritzen); luftloses Spritzen (Airless); Luftpinseltechnik (Airbrush); elektrostatisches Spritzen (Pulverspritzen, Beflocken).

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.1.2

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLER

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 (III)

2. Wirtschaft und Recht 160 III

3. Mitarbeiterführung und

–ausbildung 40 III

4. Angewandte Informatik 80 I

5. Betriebstechnik 200 I

6. Technologie 160 I

7. Tischlerkonstruktionen 200 I

8. Stilkunde 40 III

9. Konstruktionsübungen 240 I

10. Werkstätte und

Produktionstechnik *2) 280 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1440

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 (I)

Englisch 40 (I)

Angewandte Mathematik 40 (I)

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Meisterschule für Tischler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung im Bereich des Tischlergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen (einschließlich Bautischlerei, wärme- und schalltechnischer Grundlagen) und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler verfügen über folgende technischen Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Holz und Holztechnologie

Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;

Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;

Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).

Furniere und Platten

Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.

Kunststoffe

Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der

verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.

Leim- und Klebertechnologie.

Oberflächentechnik

Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.

Sonderwerkstoffe

Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Möbelbau

Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.

Beschläge

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

Bautischlerarbeiten

Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.

Innenausbau

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.

8. STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Stilelemente

Einteilung, Begriffe.

Stilrichtungen

Altertum bis beginnende Neuzeit im Überblick; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Möbelbaues und der Raumkunst.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Elemente

Zeichengeräte und -techniken, Normen, Planerstellung, -bemaßung

und -beschriftung.

Darstellung und Schrift

Linien, Flächen und einfache Körper; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Skizzieren; Blockschrift, Schriftbild; einfache Fachpläne; computergestützte Darstellungstechnik.

Pläne

Fertigungs- und Detailskizzen und -zeichnungen; Innenräume (menschliche Maße, Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf);

Wohnbereich (Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung im Innenraum;

Bestandsaufnahme und Dokumentation).

Perspektive

Grundlagen, Konstruktionsmethoden.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Arbeitsvorbereitung

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche

Abrechnung, Dokumentation.

Möbeltischlerei

Holzkonstruktionen, Formverleimung, Massivmöbel, furnierte Möbel; Kunststoffverarbeitung; Grundbegriffe des Drechselns; Intarsien, Restaurieren, Oberflächenbehandlung.

Bautischlerei

Fensterbau, Außen- und Innentüren; Boden-, Wand-, Deckenkonstruktionen.

CNC-Technik (nach Gegebenheit)

Programmierung, Anwendung, organisatorische Unternehmensintegration.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.1.3

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR DRECHSLER

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 (III)

2. Wirtschaft und Recht 160 III

3. Mitarbeiterführung und

–ausbildung 40 III

4. Angewandte Informatik 80 I

5. Betriebstechnik 200 I

6. Technologie 160 I

7. Drechslerkonstruktionen 200 I

8. Stilkunde 40 III

9. Konstruktionsübungen 240 I

10. Werkstätte und

Produktionstechnik *2) 280 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1440

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 (I)

Englisch 40 (I)

Angewandte Mathematik 40 (I)

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Meisterschule für Drechsler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Drechslergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Drechslerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Drechslerkonstruktionen und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von einschlägigen Erzeugnissen der Drechslerei sowie des Möbel- und Innenausbaues.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Drechslerbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Siehe Anlage A.1.2.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Möbelbau

Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.

Beschläge

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

Drechslerarbeiten

Drechslererzeugnisse, Drechslermaschinen.

Innenausbau

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutzes.

8. STILKUNDE

Siehe Anlage A.1.2.

9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Siehe Anlage A.1.2.

B. Freigegenstände

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.1.4

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR STREICH- UND

SAITENINSTRUMENTENERZEUGER

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 (III)

2. Wirtschaft und Recht 160 III

3. Mitarbeiterführung und

–ausbildung 40 III

4. Angewandte Informatik 80 I

5. Betriebstechnik 200 I

6. Technologie 160 I

7. Instrumentenkonstruktionen 200 I

8. Stilkunde 40 III

9. Konstruktionsübungen 240 I

10. Werkstätte und

Produktionstechnik *2) 280 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1440

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 (I)

Englisch 40 (I)

Angewandte Mathematik 40 (I)

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion und Fertigung von Streich- und Saiteninstrumenten sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Gerätschaft zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie und Instrumentenkonstruktion. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger insbesondere befähigt werden, - praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in der Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Siehe Anlage A.1.2.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Konstruktionslehre

Aufbau und Konstruktionstechniken handelsüblicher Chordophone, deren Besaitung und Stimmung, traditionelle und alternative Fertigungstechniken.

Akustik

Schwingungslehre, Harmonielehre, Stimmung und Temperierung, oszillierende Körper, Audiophysiologie, Schallmessung und Auswertung.

Material- und Werkstoffkunde

Holztechnologie und Tonholz (Einschnitt und Lagerung, Ver- und Bearbeitung); Halbfabrikate; Saitentechnologie; Qualitätskontrolle.

Oberflächentechnologie

Wachse, Öle, Harze, Farbstoffe, Lösungsmittel; Schleif- und Poliermittel, Verarbeitungstechniken und Hilfsmittel.

Instrumentenkunde

Entstehungsgeschichte, Aufbau, klangliche und ästhetische Merkmale.

8. STILKUNDE

Siehe Anlage A.1.2.

9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Siehe Anlage A.1.2.

B. Freigegenstände

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.1.5

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MÜLLER, BÄCKER UND KONDITOREN

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 (III)

2. Wirtschaft und Recht 160 III

3. Mitarbeiterführung und

–ausbildung 40 III

4. Angewandte Informatik 80 I

5. Betriebstechnik *2) 400 I

6. Technologie *3) 200 I

7. Ernährungslehre 80 II

8. Werkstättenlaboratorium 80 III

____________________________________________________________________

alternativer

Pflichtgegenstandsbereich

____________________________________________________________________

9a. Lebensmitteltechnologie

für Bäcker 160 I

9b. Lebensmitteltechnologie

für Konditoren

9c. Lebensmitteltechnologie

für Müller

10a. Produktionswerkstätte

für Bäcker 200 IV

10b. Produktionswerkstätte

für Konditoren

10c. Produktionswerkstätte

für Müller

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1440

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 I

Englisch 40 I

Angewandte Mathematik 40 I

Projekte und Projektmanagement 40 II

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Rechnungswesen, Qualitätsmanagement und Marketing. *3) Einschließlich Fachrechnen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Auswahl, Arbeitsplanung und Herstellung von Getreideprodukten sowie von Bäcker- und Konditorenprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind facheinschlägige Technologie, Ernährungslehre, Lebensmitteltechnologie sowie Produktion und Betriebstechnik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Müller,

Bäcker und Konditoren verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereiche der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Kreation, Kalkulation und Herstellung von Müller-, Bäcker- und Konditorenprodukten. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Anorganische Chemie

Verbindungen und Elemente, Periodensystem, Atome und Moleküle; Konzentrationsangaben für Lösungen; Basen, Säuren, Salze; pH-Wert.

Organische Chemie

Kohlenwasserstoffe (homologe Reihe), Carbonsäuren; azyklische Stickstoffverbindungen; Kohlenhydrate; Fette; Vitamine, Enzyme.

Konservierung

Haltbarmachung von Lebensmitteln (chemische und physikalische Methoden), Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden, Einsatzmöglichkeiten.

Mehl

Wirkung der Inhaltsstoffe.

Salz

Bedeutung, Handelssorten, Wirkung.

Wasser

Qualität, Wirkung.

Früchte, Gewürze, Aromen und Essenzen

Systematik und Arten; Wirkung; Handhabung und Lagerung.

Convenienceprodukte

Kritische Betrachtung, Arten, Einsatzmöglichkeiten; Wirkung auf den Teig; erzielbare Ergebnisse.

Nahrungsmittel

Zusammensetzung, Eigenschaften, Einsatz und Verhalten von Produktkomponenten wie Milch und Milchprodukte, Eiprodukte, Speisefette, Pflanzenöle (Gewinnung, Raffination, Härten, Margarine, Siedefette, Kakaobutter, Trennfette), Zucker, Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe und Honig; Gelier- und Bindemittel; Farbstoffe.

Wirtschaftsrechnen

Schlussrechnungen, Prozentrechnungen, Zinsrechnungen, Amortisationsrechnung, Personalverrechnung mit fachspezifischen Zuschlägen.

Fachrechnen

Einwäg-, Gär- und Backverluste, Teig- und Stückausbeute, Flächenbelegungspläne, Berechnungen zur Auslegung von Geräten, Zeitermittlung, Zeitrichtwertekatalog, Auslegung von Kühl- bzw. Tiefkühlanlagen.

7. ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Menschlicher Körper

Physiologie von Mund, Speiseröhre, Magen und Darm,

Bauchspeicheldrüse, Leber.

Energiebedarf

Grund-, Arbeits-, Freizeit-, Gesamtumsatz.

Nährstoffbedarf

Ernährungsempfehlungen, Kontrolle der Nährstoffverteilung durch Erstellung eines Kostplanes; Ernährungsformen (Mischkost, Vollwertkost, Trennkost, Veganer, Ovo-Lactovegetarier).

Inhaltsstoffe der Nahrung

Kohlenhydrate, Eiweiß, Fette, Wasser, Vitamine, Hormone, Enzyme, Mineralstoffe, Rückstände.

Diätetische Aspekte

Diverse Austauschstoffe, Diätformen; Ernährung bei Zöliakie, Diabetes, Hyperlipidämie, Hypercholesterinämie, purinarme Kost, natriumarme Kost; Nährwertberechnung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Laboratoriumstechnik

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Planung und Einrichtung von Betriebslaboratorien.

Sensorik

Fühlen, Sehen, Riechen, Schmecken.

Analytik

Wiegen, Stofftrennen, einfache qualitative und quantitative Untersuchungen.

Rheologie

Biochemisch – technische Untersuchungen an Kohlenhydraten und Proteinen des Getreides bzw. der Getreideprodukte, einschließlich Beurteilung und Interpretation der Ergebnisse.

Praxisbezogene Untersuchungen

Backversuche.

Alternativer Pflichtgegenstandsbereich

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Getreide

Getreidearten, Bedeutung, Botanik, Züchtung und Gentechnik, Aufbau

des Getreidekorns (Morphologie, Inhaltsstoffe).

Untersuchung und Beurteilung von Roh- und Hilfsstoffen

Untersuchungsmethoden, Interpretation und Bedeutung von Protein und Stärke für Backwaren (Protein, Feuchtkleber, Sedimentationswert, Amylogramm, Fallzahl); Untersuchungsmethoden, Aussage, Auswertung, Beurteilung, Kennzahlen für Verarbeitungsmehle (Farinogramm, Extensogramm, Maturagramm, Ofenbetrieb), Maßnahmen zur Qualitätsbeeinflussung, Produktspezifikationen.

Teig

Definition, Teigbildung, Teigführung (direkte und indirekte);

Teiglockerung (biologisch, chemisch, physikalisch); Teigbereitung (Knetsysteme, Knetung – Einfluss, Dauer); Teigausbeuten;

Teigtemperaturen; Teigreife; Teigverarbeitung; Portionieren;

Formbarkeit; Sauerteig (Mikrobiologie, Berechnung, Führungsarten);

Vorteige und Führungsarten; Hefe; Backmittel (Inhaltsstoffe und deren Wirkung), Salz und Wirkung auf den Teig; Quellverfahren;

Backprozess

Aufgabe, Zielsetzung; Voraussetzungen; Ofenbetrieb; Bildung von Kruste und Krume (Chemismus der Maillard Reaktion), Vorbereitung der Teigstücke; Ausfertigung von Backwaren; Vorgänge (Ofenbetrieb, Retrogradation der Stärke und Faktoren zur Beeinflussung, Brotfehler und ihre Ursachen).

Kältetechnik

Verfahren – Gärverzögerung, Gärunterbrechung, PATT-Verfahren; Haltbarmachung und Lagerung von Teiglingen und Backwaren; Vor- und Nachteile der Kältebehandlung bei Teiglingen sowie bei teilweise gebackenen und fertig gebackenen Produkten.

Brotsorten

„Normalbrot“ (Standardsortiment), Kleingebäck, Spezialbrote, Feingebäck (Hefemürbteig und Brioche, Plunder-, Blätterteiggebäck, Fettgebäck ua.).

Teigwaren

Herstellung und rechtliche Bestimmungen von Frischteigwaren, pasteurisierte Teigwaren, getrocknete Teigwaren.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Getreide

Getreidearten, Bedeutung, Botanik, Züchtung und Gentechnik, Aufbau

des Getreidekorns (Morphologie, Inhaltsstoffe).

Untersuchung und Beurteilung von Roh- und Hilfsstoffen

Untersuchungsmethoden, Interpretation und Bedeutung für die Backwaren von Protein und Stärke (Protein, Feuchtkleber, Sedimentationswert, Amylogramm, Fallzahl); Untersuchungsmethoden, Aussage, Auswertung, Beurteilung, Kennzahlen für Verarbeitungsmehle (Farinogramm, Extensogramm, Maturagramm, Ofenbetrieb), Maßnahmen zur Qualitätsbeeinflussung, Produktspezifikationen.

Massen

Definition, Herstellung verschiedener Massen, physikalische und chemische Lockerung, Rezeptberechnung, Gebäckfehler und deren Ursachen, Convenienceprodukte.

Teige

Definition, Herstellung verschiedener Teige, Teigverarbeitung, Grundrezepte, Gare, Teiglockerung, Backverlust, Gärverlust, Gebäckfehler und deren Ursachen.

Speiseeis

Gesetzliche Vorschriften, Rezeptaufbau, Herführungsarten.

Zuckerkochen

Zucker, Zuckerarten und Bearbeitung.

Glasuren und Überzugsmassen

Arten, Herstellung und ihre Verwendung, Schokolade und Schokoladewaren.

Cremen

Gerührte, gekochte und geschlagene Cremen, Grundrezepte, Verarbeitung und Einsatz.

Obstverarbeitung

Obstkonservierung, Vor- und Nachteile verschiedener Konservierungstechniken.

Kühl- und Tiefkühlmethoden

Handhabung und Lagerung von Rohstoffen und Fertigware.

Gewürze, Extrakte, Aromen

Herkunft, Arten, Anwendung, Einkauf und Verwendungsmöglichkeiten.

Patisserie – warme Süßspeisen

Herstellung, Möglichkeiten, Anwendungsbereiche.

Diätbackwaren

Definition, gesetzliche Vorschriften, Anwendungsmöglichkeiten in der Konditorei.

Kalte Küche

Snacks, kleine Gerichte.

Hygiene

Sauberkeit, Reinlichkeit, Hygienevorschriften bei der Verarbeitung, Lagerung und Verkauf.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Getreide

Kornaufbau und Zusammensetzung, aktuelle Sorten (Handbuch, Einstufungen), Handelsklassen, wichtigste inländische und ausländische Herkunftssorten, Einstufungs- und Beurteilungskriterien, Qualität und Verwendung, Börsebestimmungen, Vorgangsweise bei Beanstandungen.

Untersuchung und Beurteilung von Roh- und Hilfsstoffen

Untersuchungsmethoden, Interpretation und Bedeutung von Protein und Stärke für Backwaren (Protein, Feuchtkleber, Sedimentationswert, Amylogramm, Fallzahl); Untersuchungsmethoden, Aussage, Auswertung, Beurteilung, Kennzahlen für Verarbeitungsmehle (Farinogramm, Extensogramm, Maturagramm, Ofenbetrieb), Maßnahmen zur Qualitätsbeeinflussung, Produktspezifikationen.

Produktion

Getreideannahme, Lagerung, Reinigung, Trocknung, Vorbereitung.

Mahlverfahren

Roggenmüllerei (Verfahren, Diagramme); Weizenmüllerei (Diagramme und Verarbeitungsverfahren, kombinierte Diagramme); Sondermüllerei (Mais, Durum, Gerste, Hafer, Schälmüllerei).

Mahlprodukte

Homogenisieren, Lagern, Abpacken, Verladen, Kontrollverfahren bei der Auslieferung von Mahlprodukten, Anfertigen von Verarbeitungsdiagrammen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Weizenmehlverarbeitung und Erzeugnisse aus Massen

Führungen, Optimierung von Hefe und Backmittelzugaben, Broterzeugung; Gärunterbrechung, Gärverzögerung, Langzeitführung; Kleingebäckerzeugung, Fertigung und Präsentation.

Roggenmehlverarbeitung und Spezialitäten

Sauerteigführungen, Volumenvergleiche, Backverlust, Gärverlust; Sonderbrote, Dauerbackware; Lebkuchen; Snacks und Imbisse, diätische Backwaren; Herstellung von Schaugebäck und Schaufensterobjekten nach eigenen Entwürfen und traditionelle Gebildebrote; Herstellen von selbst entwickelten Backwaren; Methoden der Frischhaltung.

Maschinenkunde

Bäckereimaschinen, Gärklimageräte, Kühlanlagen, Eismaschinen, Förderanlagen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Verarbeitung von Weizenmehl

Verarbeitung zu Massen, Teigen, Diätbackwaren, Spezialmassen;

Verarbeitungsmethoden, Fertigung, Präsentation.

Zuckerarbeiten

Schaustücke aus Karamell, Seidenzuckerarbeiten, verschiedene Glasuren.

Modellieren

Marzipan, Modelliermassen, Lebensmittelfarben, Aufbau von Figuren und Tieren, Modellieren mit Schokolade, Blumen und Blätter.

Cremen

Buttercremen, Oberscremen, Parisercreme, Vanillecreme.

Speiseeis

Gesetzliche Vorschriften, Rezeptaufbau, Herführungsarten, Anwendungsbereiche.

Schokoladearbeiten

Schaustücke, Bonbons, Hohlformen, Schriften und Verzierungen.

Warme und kalte Küche

Kaiserschmarren, Strudel, Knödel, Nudeln, warme Puddings; Salate, Brötchen, Sandwiches.

Maschinenkunde

Bäckereimaschinen, Gärklimageräte, Kühlanlagen, Eismaschinen, Förderanlagen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Arbeitsverfahren

Wirkungsweise, Pflege, Wartung und Kontrolle des Arbeitseffektes der einschlägigen Maschinen; Brandschutz; Unfallverhütung.

Maschinenkunde

Reinigungsmaschinen, Vermahlungs- und Sichtmaschinen, Fördertechnik; Kraftmaschinen (Wasserkraft, E-Motoren, Generatoren, Grundlagen der Elektrotechnik).

Mahlverfahren

Getreideannahme, Lagerung, Reinigung, Vorbereitung, Roggen- und Weizenvermahlung mit Passagenkontrolle und Analysen.

B. Freigegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“

Siehe Anlage A.

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Methoden des Projektmanagements

Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen;

Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen);

Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).

Projektmanagement – Instrumente

Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.

Teamarbeit

Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.1.6

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR KOMMUNIKATIONS-DESIGN

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 III

2. Werbung 80 III

3. Darstellung und Komposition 240 III

4. Technologie der Medien *2) 160 I

5. Entwurfsprojekt 800 I

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 I

Englisch 40 I

Angewandte Mathematik 40 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Computergrafik und Original-Druckgrafik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Kommunikations-Design sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der audiovisuellen Kommunikation zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Werbung, Darstellung und Komposition, Technologie der Medien und Entwurf. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für

Kommunikations-Design verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereiche der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Kommunikations-Design insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Kreation, Kalkulation und Herstellung von Kommunikations-Design-Produkten. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Kommunikations-Design mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

2. WERBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Marketing

Die Marketinginstrumente Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Vertriebspolitik; Marketinginformation, Marketingkonzept, Grundlagen der Kommunikation, Werbemittelstrategie, Werbeträgerauswahl.

Konzeption

Werbeplanung und –konzeption, Medienplanung; neue Medien, fallstudienorientierte Praxisprojekte mit Umsetzung auf eigene Entwurfsarbeiten.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Darstellungsinhalte

Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.

Darstellungsthemen

Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.

Darstellungstechnik und –mittel

Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Computergrafik

Anwenden des Grafik-Computers als Gestaltungswerkzeug für Kommunikations-Design-Aufgaben und Kommunikations-Design-Projekte, Nutzung der Möglichkeiten des Computers zur Herstellung von elektronischen Reinzeichnungen mit Hilfe der aktuellen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme; elektronisch unterstützte Präsentations- und Animationsgrafik; interaktive Systeme; der Computer als Werkzeug für Multimedia-Projekte.

Gestaltungsaufgaben

Grafik-, Text- und Bildintegration; freie und technische Illustration, Diagramme; Animation; interaktive Oberflächen und Leitsysteme.

Druckgrafik

Hochdruck (Linolschnitt, Holzschnitt); Tiefdruck (Radierung, Kaltnadel, Aquatinta, erweiterte Techniken); Flachdruck (Lithografie); Siebdruck, künstlerische Serigrafie, Handhaben der Druckmaschinen, Druckfarben, Hilfsgeräte und Werkzeuge.

Druckformentechnik

Herstellung von Druckformen verbunden mit Gestaltungsexperimenten auf manuellem, fotomechanischem und elektronischem Weg.

Druckträger

Arten (Papiere, Kunststoffe, Textilien, Metalle), Eignung, Verarbeitung, Handhabung, Endverarbeitung, Recycling.

Gestaltungsaufgaben

Didaktische und technische Übungen; Umsetzen von Studien und Vorlagen in originalgrafische Techniken.

Druckgrafische Gestaltung

Angewandte Aufgaben unter Einsatz druckgrafischer Techniken; künstlerische Aufgaben des Kommunikations-Designs und Gestaltungsexperimente unter Einsatz druckgrafischer Techniken.

5. ENTWURFSPROJEKT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Kommunikations-Design-Projekte

Komplexe Gestaltungsaufgaben aus verschiedenen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit; Transportieren einer Botschaft mit grafischen Mitteln; Kommunikationsziele; Elemente der Werbekampagne.

Analyse und Anwendung medienspezifischer Gesetzmäßigkeiten

Konzeption mehrstufiger Projekte und deren Ausführung in zwei- und dreidimensionaler Präsentationsform; Anzeigen- und Plakatserien, Firmenpräsentationen, Werbe- und Informationskampagnen, Produktpräsentation, Leitsysteme, Corporate Design.

Ausführung

Themenbezogene Entwurfs- und Präsentationsformen; technisch unterstützte Darstellungsmethoden; Simulieren realer medienspezifischer Verhältnisse.

Präsentation

Visuelle, verbale und schriftliche Präsentation unter Berücksichtigung konzeptioneller und wirtschaftlicher Kriterien.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppen

Semester

1.

2.

3.

4.

Summe

1.

Religion

1

1

0

0

2

(III)

2.

Wirtschaft und Recht

2.1

Unternehmensführung

2

2

2

2

8

I

2.2

Wirtschaftsrecht

0

0

1

1

2

III

2.3

Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung

1

1

0

0

2

II

3.

Mode- und Fachtheorie

3.1

Textiltechnologie

1

1

1

1

4

III

3.2

Kund/innenberatung

0

0

1

1

2

II

3.3

Entwurf- und Modezeichnen

2

0

2

0

4

III

4.

Angewandtes Modedesign Damen

4.1

Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2

3

3

3

3

12

II

4.2

Werkstätte und Fertigungstechnik

10

10

10

10

40

IV

Gesamtwochenstundenzahl

20

18

20

18

76

B.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen3

C.

Förderunterricht3

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

Die Meisterschule für Berufstätige für Damenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Damenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Damenkleidermacher selbstständig auszuüben.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Ausbildungsgang an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens sechs Semesterwochenstunden umfasst, um zwei Semesterwochenstunden reduziert werden. Diese Wochenstunden können zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.

Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Semesterwochenstunden möglich.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 76 Semesterwochenstunden nicht über- oder unterschreiten.

Pro Ausbildungsgang kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Es können Formen des Fernunterrichts vorgesehen werden, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes auf Grundlage der Unterrichtsarbeit in der Sozialphase und von zur Verfügung gestelltem Lernmaterial in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Studierenden sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium) sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.

Im Rahmen der Individualphase sind folgende Punkte zu beachten

Im Rahmen der Sozialphase sind folgende Punkte zu beachten

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den anderen Studierenden elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.

c) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

e) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Semester

Die Studierenden können

Buchführung

Organisatorische und rechtliche Grundlage des Rechnungswesens.

Belege und Bücher der doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Geschäftsfälle

Verbuchung anhand von Belegen.

Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/die Steuerberaterin.

2. Semester

Die Studierenden können

Unternehmensführung

Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.

Organisation

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.

Kommunikation

Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.

Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).

Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).

Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.

3. Semester

Die Studierenden können

Kostenrechnung

Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.

Personalverrechnung

Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).

4. Semester

Die Studierenden können

Unternehmen und Markt

Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).

Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.

Marketing

Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).

3. Semester

Die Studierenden können

Recht

Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.

4. Semester

Die Studierenden können

Steuerrecht

Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt, Finanzstrafrecht.

1. Semester

Die Studierenden können

Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung

Führungsstile, Motivation, Kontrolle.

Personalmanagement

Personalplanung und -beschaffung.

Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

Psychologie und Pädagogik

Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.

2.Semester

Die Studierenden können

Recht

Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).

1.Semester

Die Studierenden können

Textile Fasern

Naturfasern. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Fasermischungen.

Textile Fäden

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.

2. Semester

Die Studierenden können

Textile Fasern

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Textile Fäden

Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.

Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.

Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.

3. Semester

Die Studierenden können

Textile Flächen

Garne. Fasern. Kombinationen.

Veredelung/Appretur

Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

4. Semester

Die Studierenden können

Zugehör

Materialien und Einsatzgebiete.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

3. Semester

Die Studierenden können

Beratung von Kundinnen und Kunden

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Verkaufsgespräch.

Präsentation.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden und Flächen im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

4. Semester

Die Studierenden können

Beratung von Kundinnen und Kunden

Präsentation.

Beratungsgespräch im systemischen Kontext.

Konfliktgespräch.

Überzeugungsgespräch.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden, Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- und Recherchebuch.

Design- und Kreativtechniken.

Designentwicklung, Farb- und Inspirationskonzepte.

Techniken der Modegrafik. Werkzeichnung.

Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs- und Präsentationsmethoden.

Entwürfe.

Themenbezogene Kollektionserstellung.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Themenbezogene CAD-Anwendungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Entwurfsaufgaben in Vorbereitung auf die Meisterprüfung.

Farb- und Inspirationskonzepte.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Themenbezogene CAD-Anwendungen.

1. Semester

Die Studierenden können

Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

2. Semester

Die Studierenden können

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Anspruchsvolle Modellschnitte für die französische Werkstätte.

3. Semester

Die Studierenden können

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Anspruchsvolle Modellschnitte für die englische Werkstätte.

4. Semester

Die Studierenden können

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.

Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. und 2.Semester;

je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 3. und 4. Semester.

1. Semester

Die Studierenden können

Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.

Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

2. Semester

Die Studierenden können

Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.

Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung der Betriebsmittel.

3. Semester

Die Studierenden können

Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Körperformen und Figurabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

4. Semester

Die Studierenden können

Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.

Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

(einjährig)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A.

Pflichtgegenstände

Jahreswochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

1

(III)

2.

Wirtschaft und Recht

2.1

Unternehmensführung

4

I

2.2

Wirtschaftsrecht

1

III

2.3

Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung

1

II

3.

Mode- und Fachtheorie

3.1

Textiltechnologie

2

III

3.2

Kund/innenberatung

1

II

3.3

Entwurf- und Modezeichnen

2

III

4.

Angewandtes Modedesign Damen

4.1

Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2

6

II

4.2

Werkstätte und Fertigungstechnik

20

IV

Gesamtwochenstundenzahl

38

B.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen3

C.

Förderunterricht3

____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

Die Meisterschule für Damenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Damenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Damenkleidermacher selbstständig auszuüben.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens drei Wochenstunden umfasst, um eine Wochenstunde reduziert werden. Diese Wochenstunde kann zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.

Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 38 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.

Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Schülerinnen und Schüler sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.

c) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

e) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Buchführung

Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.

Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle

Verbuchung anhand von Belegen.

Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.

Unternehmensführung

Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.

Organisation

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.

Kommunikation

Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.

Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).

Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).

Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.

2. Semester

Unternehmen und Markt

Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).

Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.

Marketing

Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).

Kostenrechnung

Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.

Personalverrechnung

Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Recht

Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.

2. Semester

Steuerrecht

Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt; Finanzstrafrecht.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung

Führungsstile, Motivation, Kontrolle.

Personalmanagement

Personalplanung und -beschaffung.

Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

2. Semester

Psychologie und Pädagogik

Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.

Recht

Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Textile Fasern

Naturfasern. Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Fasermischungen.

Textile Fäden

Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.

Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.

Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.

2. Semester

Textile Flächen

Garne. Fasern. Kombinationen.

Veredelung/Appretur

Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

Zugehör

Materialien und Einsatzgebiete.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Beratung von Kundinnen und Kunden

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Verkaufsgespräch.

Präsentation.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern und Fäden im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

2. Semester

Beratung von Kundinnen und Kunden

Präsentation.

Beratungsgespräch im systemischen Kontext.

Konfliktgespräch.

Überzeugungsgespräch.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- und Recherchebuch.

Design- und Kreativtechniken.

Designentwicklung, Farb- und Inspirationskonzepte.

Techniken der Modegrafik. Werkzeichnung.

Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs- und Präsentationsmethoden.

Entwürfe.

Themenbezogene Kollektionserstellung.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Themenbezogene CAD-Anwendungen.

2. Semester

Entwurfsaufgaben in Vorbereitung auf die Meisterprüfung.

Farb- und Inspirationskonzepte.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Themenbezogene CAD-Anwendungen.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Anspruchsvolle Modellschnitte für die französische und englische Werkstätte.

2. Semester

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.

eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 1. Semester;

eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.

Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.

Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung der Betriebsmittel.

2. Semester

Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Körperformen und Figurabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.

Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.2.1

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLEREITECHNIK UND

RAUMGESTALTUNG

(zweijährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 40 80 III

2. Wirtschaft und Recht 80 80 160 III

3. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - 40 40 III

4. Angewandte Informatik 80 - 80 I

5. Betriebstechnik 80 80 160 I

6. Technologie 80 80 160 I

7. Tischlerkonstruktionen

und

Restaurierungstechnik 80 120 200 I

8. Möbel- und

Raumgestaltung,

Entwurf *2) 280 280 560 II

9. Bau- und Möbelstile 40 40 80 I

10. Konstruktionsübungen 120 120 240 I

11. Werkstätte und

Produktionstechnik *3) 280 280 560 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1160 1160 2320

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

A. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und

Kommunikation 40 - I

Englisch - 40 I

Angewandte Mathematik 40 - I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Entwurf im Ausmaß der halben Jahresstunden pro Klasse. *3) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die zweijährige Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei und der Raumgestaltung sowie die Betreuung und Wartung facheinschlägiger Bearbeitungsmaschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen, Möbel- und Raumgestaltung, Entwurf sowie Bau- und Möbelstile.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei sowie der materiellen und technischen Raumausstattung.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlerei- und Raumausstattungsbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

A. Pflichtgegenstände

„Mitarbeiterführung und –ausbildung“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage A.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Bundesverfassung, der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, des EU-Rechts, der Gewerbeordnung.

Privatrecht

Grundzüge des Privatrechts (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Rechtsgeschäft, Vertrag, Vertragsmängel, Verzug, Gewährleistung), des Unternehmensrechts, des Konsumentenschutzes.

Planung, Organisation, Personalwesen; Finanzierung, Absatz, Logistik, Grundlagen der Lehrlingsausbildung.

Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung

Wesen und Zweck, Vorschriften, Inventur und Inventar, Bilanz, Konten, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Bewertung, Aufgaben und Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung.

5. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Ausschreibung (Leistungsverzeichnis), Angebotserstellung, Vergabe, Haftung, Normen.

Arbeitstechnik

Arbeitsvorbereitung; Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie.

Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerschutzgesetze, Maschinensicherheitsverordnung; Erste Hilfe; Beschäftigungsverbote, Jugendschutzbestimmungen; fachspezifische Bestimmungen.

Umweltschutz

Umweltspezifische Gesetze, Verpackungsverordnung, Luftreinhaltegesetz, Abfallwirtschaft.

Gemeinkostenzuschläge, Betriebsabrechnung, Platzkostenrechnung; Wirtschaftlichkeitsvergleich, Deckungsbeitragsrechnung, Kapitalbedarfsplanung, Entlohnungsreform.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

Qualität, Produktzyklus und wirtschaftliche Relevanz, Konzepte der Qualitätssicherung (ISO-Norm, EFQM).

Marketing und Unternehmensführung

Unternehmensleitbild, strategische und operative Planung; Aktionsgrundlagen; Marktforschung; marketingpolitisches Instrumentarium.

Branchenspezifische Fallstudien

Unternehmensführung, Betriebsorganisation, Marketing, Controlling.

Grundlagen des Rechnungswesens

Buchhaltung; Waren- und Zahlungsverkehr; Kostenstellenrechnung.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;

Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;

Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).

Furniere und Platten

Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.

Kunststoffe

Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der

verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.

Leim- und Klebertechnologie.

Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.

Sonderwerkstoffe

Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Beschläge

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.

Innenausbau

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Der Mensch als Maß; Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände; Funktions- und Möblierungsprogramm; Wohnbau (Wohnbereiche, Wohntypen).

Gestaltungsprinzip

Zusammenhang zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form, Farbe und Licht.

Ausbauarbeiten

Mauern und Wände, Decken, Böden (Unterboden, Estrich, Belag).

Entwurf

Normgerechte Möbel- und Raumdarstellung; Raumverfahren; Plandarstellung; Entwurfsablauf.

Planung

Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.

Raum-, Funktions- und Möblierungsprogramme von Wohn-, Gemeinschafts-, Verwaltungs- und Gewerbebauten.

Innenausbau

Trockenausbau, Sonderkonstruktionen aus Metall, Kunststoff und Glas.

Technischer Ausbau

Elektro-, Gas- und Sanitärinstallation, Heizung, Lüftung.

Planung

Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Verflechtung und Einflüsse der Epochen und Regionen auf die europäische Kunst von der Antike bis zur Gegenwart.

Überblick vom Altertum bis zur beginnenden Neuzeit; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart; Möbeldesign und Wohnkultur des 19. und 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Möbel und Bautischlerarbeiten (Funktionen und Grundmaße der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf); Innenräume (Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf; Bestandsaufnahme und Dokumentation); CAD-Anwendung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation.

Möbeltischlerei

Zeitgemäße Fertigungstechniken, technische Hilfsmittel und Qualitätsstandards.

Betriebstechnik

Arbeitsvorbereitung, Fertigungsmanagement, Maschinen- und Sicherheitsausbildung.

Projektarbeit

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges aus dem Fachbereich; Entwurfsskizzen, Werkzeichnung, Ausführungsfertigkeiten (Sägen, Furnieren, Hobeln, Leimen, Herstellen von Holzverbindungen, Oberflächenbehandlung, Anschlagen, Zusammenbauen).

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage A.2.2

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE KUNST UND GESTALTUNG

(zweijährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 40 80 (III)

2. Wirtschaft und Recht 40 40 80 III

3. Materialkunde und

Technologie 80 80 160 III

4. Technologie der

Medien *2) 40 40 80 I

5. Kunstgeschichte 80 80 160 III

6. Zeichnen und Malen 80 80 160 (V)

7. Atelier und Produktion 120 120 240 IV

Pflichtgegenstände der

Ausbildungszweige 400 400 800

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 880 880 1760

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.1. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-

Malerei 1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

1.1 Darstellung und

Komposition 120 120 240 III

1.2 Akt *3) 200 200 400 IV

1.3 Kopf 80 80 160 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.2. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-

Bildhauerei 1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

2.1 Gestaltung und

Formgebung 40 40 80 III

2.2 Akt *3) 200 200 400 IV

2.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.3. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für

Metallgestaltung Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

3.1 Gestaltung und

Formgebung 80 80 160 III

3.2 Entwerfen 160 160 320 III

3.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.4. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für

Keramische Formgebung Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

4.1 Gestaltung und

Formgebung 80 80 160 III

4.2 Entwerfen 160 160 320 III

4.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

C. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und

Kommunikation 40 -

Englisch - 40

Angewandte Mathematik 40 -

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich Anatomie.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung sind schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramischen Formgebung zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Materialkunde und Technologie, Technologie der Medien, Kunstgeschichte, Zeichnen und Malen sowie die einschlägigen Vertiefungen in den alternativen Schwerpunkten. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung verfügen über folgende Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung liegen in der Kreation und Planung in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramische Formgebung.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Bereich der künstlerischen Gestaltung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

A. Pflichtgegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, der Gewerbeordnung.

Privatrecht

Grundbegriffe des Personen-, Sachen- und Schuldrechts; Grundzüge des Konsumentenschutzes, des Unternehmensrechts, des Urheber- und des Markenrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.

Unternehmensgründung, Finanzierung, Sponsoring, Marketing und Verkauf, Grundzüge des Steuerrechts, Risikoversicherungen.

Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung

Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Kalkulation künstlerischer Erzeugnisse.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Grundlagen aus der Geologie und Mineralogie; Roh- und Hilfsstoffe, Klassifizierung, Eigenschaften und Anwendung; Grundlagen der Konservierung und Restaurierung.

Technologie

Werkzeuge, Geräte, künstlerische Techniken und Verfahren.

Fachspezifische Werkstoffe, Anwendungsbereiche, Sonderbehandlung, Berechnungs- und Prüfmethoden.

4. TECHNOLOGIE DER MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Wahrnehmung, Aufzeichnung und Wiedergabe; Funktionsweisen im Bereich analoger und digitaler fotografischer Verfahrenstechniken; Fotografie als Mittel der künstlerischen Gestaltung in Fläche und Raum.

Einführung in Desktop Publishing (DTP), vektor- und pixelorientierte Software, Bildgestaltung, Bilderfassung (Scannen, Bildauflösung); Bildausgabe (Dia, digitale Prints, Kopie, Druck).

5. KUNSTGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Entwicklungen der bildenden Kunst im 19. Jahrhundert bis zur Kunst der Gegenwart; neue Ausdrucksformen und –mittel, interdisziplinäre und sozial orientierte Kunst.

6. ZEICHNEN UND MALEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Naturstudien, Montagen, Detailzeichnungen, Kontraste, Relationen, Silhouetten.

Bildebenen, Aufbau nach Linie – Fläche – Raum, Bildraum, Licht, Videografie, Farbe als Körper.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Entwurfsprojekte unter Berücksichtigung notwendiger Veränderungen zur Erzielung der beabsichtigten bildlichen und/oder plastischen Wirkung.

B.1 Malerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Darstellungsinhalte

Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.

Darstellungsthemen

Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.

Darstellungstechnik und –mittel

Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.

1.2 AKT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Studium am Modell, Proportion, Funktion, Studium am Skelett, anatomisches Zeichnen.

1.3 KOPF

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen den menschlichen Kopf in seiner charakteristischen Erscheinung formal erfassen können.

Lehrstoff

B.2 BILDHAUEREI

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Theoretische Grundlagen von Licht und Farbe, Auge; Zeichen, Symbol, Wort, Leerform-Intellekt; Virtualität;

Wahrnehmungsphänomene; Bildanalyse, Proportion; Punkt, Linie, Fläche, Raum.

Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Information;

Vervielfältigung; mathematisch-logische Ordnung; statische Bewegungsform; Flächen-, Raum- und Formsysteme und Komposition;

Proportion und Rhythmus.

2.2 AKT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Studium am Modell, am Skelett, Proportion, Funktion, Charakteristik, Zeichnen und Malen in verschiedenen Techniken.

Dreidimensionales Studium am Modell, Proportion, Statik und Dynamik, Dimension; Einsetzen persönlicher Formerfahrung.

2.3 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe Anlage A.2.2 mit folgenden Ergänzungen

Lehrstoff

Plastik, Skulptur, Objekt, Material als Ausdruck thematischer Wesensart.

Installationen, Innenraum - Außenraum, Volumen, Zonen, Material als Ausdruck persönlicher Wesensart.

B.3 METALLGESTALTUNG

3.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG

Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für die Reproduktion von Schmuckobjekten notwendigen Techniken beherrschen und einsetzen können.

Lehrstoff

Spezielle Abformungstechniken des Gold- und Silberschmiedes; Kautschukabformung, Vulkanisierung, Wachsmodelle, Schleuderguss, Schwerkraftguss.

3.2 ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen zur selbstständigen Lösung von Problemen der Schmuck und Metallgestaltung fähig sein.

Lehrstoff

Entwickeln und Entwerfen freier und funktionsgebundener Objekte aus allen Themenkreisen der Schmuck und Metallgestaltung.

3.3 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen

Lehrstoff

Einzelanfertigungen, Kleinserien, Prototypen für die serielle Herstellung aus dem Bereich der Schmuck und Metallgestaltung.

B.4 KERAMISCHE FORMGEBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Theoretische Sichtweisen über Flächen, Raum und Hohlraum; einfache und komplexe Formen; Proportion, Licht und Schatten; Symbol, Zeichen.

Experimentelle Oberflächengestaltung (Glasur, Ornament, Dekor).

Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Statik und Dynamik; Flächen- und Raumsysteme; Proportion und Rhythmus; komplexe Oberflächengestaltung.

Recherche, Analyse, Präsentation und Dokumentation.

4.2 ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Bedeutung von Motorik und Sensorik für die Formensprache im Entwurf; materialgerechte Umsetzung von Naturformen in abstrahierte Objekte aus Ton; Entwurfszeichnung keramischer Objekte; Umsetzung von Funktion und Ästhetik in der Gebrauchs- und Objektkeramik; Herstellung detaillierter keramischer Oberflächen wie Texturen, Strukturen, Farbe (Glasur); Präsentation und Beschreibung von Objekt und Umgebung.

Auseinandersetzung mit Architektur, Natur, Kunst, Technik und sozialen Räumen und deren konzeptionelle Darstellung als keramisches Objekt; Identifikation der eigenen Persönlichkeit über den keramischen Arbeitsprozess und der Präsentation; Synthese der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Arbeitsprozessen und deren materialgerechte Umsetzung; Herstellung von Ausstellungsobjekten und deren Präsentation.

4.3 ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen

Lehrstoff

Formenbau

EDV-unterstützter Formenbau; Urform, Gießform, Quetschform.

Glasieren

Glasurproben und Glasieren eigener keramischer Objekte in verschiedenen Techniken.

Trocknen und Brennen

Projekte im zwei- und dreidimensionalen Bereich; alternative Brenntechniken.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppen

Semester

1.

2.

3.

4.

Summe

1.

Religion

1

1

0

0

2

(III)

2.

Wirtschaft und Recht

2.1

Unternehmensführung

2

2

2

2

8

I

2.2

Wirtschaftsrecht

0

0

1

1

2

III

2.3

Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung

1

1

0

0

2

II

3.

Mode- und Fachtheorie

3.1

Textiltechnologie

1

1

1

1

4

III

3.2

Kund/innenberatung

0

0

1

1

2

II

3.3

Entwurf- und Modezeichnen

2

0

2

0

4

III

4.

Angewandtes Modedesign Herren

4.1

Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2

3

3

3

3

12

II

4.2

Werkstätte und Fertigungstechnik

10

10

10

10

40

IV

Gesamtwochenstundenzahl

20

18

20

18

76

B.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen3

C.

Förderunterricht3

____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

Die Meisterschule für Berufstätige für Herrenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Herrenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Herrenkleidermacher selbstständig auszuüben.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Ausbildungsgang an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens sechs Semesterwochenstunden umfasst, um zwei Semesterwochenstunden reduziert werden. Diese Wochenstunden können zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.

Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Semesterwochenstunden möglich.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 76 Semesterwochenstunden nicht über- oder unterschreiten.

Pro Ausbildungsgang kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Es können Formen des Fernunterrichts vorgesehen werden, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes auf Grundlage der Unterrichtsarbeit in der Sozialphase und von zur Verfügung gestelltem Lernmaterial in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Studierenden sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium) sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.

Im Rahmen der Individualphase sind folgende Punkte zu beachten

Im Rahmen der Sozialphase sind folgende Punkte zu beachten

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den anderen Studierenden elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.

c) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

e) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Semester

Die Studierenden können

Buchführung

Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.

Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle

Verbuchung auch anhand von Belegen.

Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.

2. Semester

Die Studierenden können

Unternehmensführung

Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.

Organisation

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.

Kommunikation

Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.

Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).

Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).

Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.

3. Semester

Die Studierenden können

Kostenrechnung

Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.

Personalverrechnung

Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).

4. Semester

Die Studierenden können

Unternehmen und Markt

Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).

Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.

Marketing

Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).

3. Semester

Die Studierenden können

Recht

Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.

4. Semester

Die Studierenden können

Steuerrecht

Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt, Finanzstrafrecht.

1. Semester

Die Studierenden können

Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung

Führungsstile, Motivation, Kontrolle.

Personalmanagement

Personalplanung und -beschaffung.

Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

Psychologie und Pädagogik

Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.

2. Semester

Die Studierenden können

Recht

Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).

1. Semester

Die Studierenden können

Textile Fasern

Naturfasern. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Fasermischungen.

Textile Fäden

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden .

2. Semester

Die Studierenden können

Textile Fasern

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Textile Fäden

Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.

Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.

Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.

3. Semester

Die Studierenden können

Textile Flächen

Garne. Fasern. Kombinationen.

Veredelung/Appretur

Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

4. Semester

Die Studierenden können

Zugehör

Materialien und Einsatzgebiete.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

3. Semester

Die Studierenden können

Beratung von Kundinnen und Kunden

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Verkaufsgespräch.

Präsentation.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden und Flächen im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

4. Semester

Die Studierenden können

Beratung von Kundinnen und Kunden

Präsentation.

Beratungsgespräch im systemischen Kontext.

Konfliktgespräch.

Überzeugungsgespräch.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden, Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

1. Semester

Die Studierenden können

Trendforschung.

Moodboard.

Modifizieren von Grundformen.

Proportionsstudien.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Angewandte Farbenlehre.

3. Semester

Die Studierenden können

Trendforschung.

Modifizieren von Grundformen.

Proportionsstudien.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Lookbook.

Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Technische Zeichnungen mit CAD-Anwendung.

1. Semester

Die Studierenden können

Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für die Produktsparten, Hose, Weste und Sakko.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

2. Semester

Die Studierenden können

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Anspruchsvolle Modellschnitte.

3. Semester

Die Studierenden können

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.

4. Semester

Die Studierenden können

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.

Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. und 2.Semester;

je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 3. und 4. Semester.

1. Semester

Die Studierenden können

Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.

Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

2. Semester

Die Studierenden können

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.

Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

3. Semester

Die Studierenden können

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Körperformen und Figurabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

4. Semester

Die Studierenden können

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.

Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

(einjährig)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A.

Pflichtgegenstände

Jahreswochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion

1

(III)

2.

Wirtschaft und Recht

2.1

Unternehmensführung

4

I

2.2

Wirtschaftsrecht

1

III

2.3

Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung

1

II

3.

Mode- und Fachtheorie

3.1

Textiltechnologie

2

III

3.2

Kund/innenberatung

1

II

3.3

Entwurf- und Modezeichnen

2

III

4.

Angewandtes Modedesign Herren

4.1

Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2

6

II

4.2

Werkstätte und Fertigungstechnik

20

IV

Gesamtwochenstundenzahl

38

B.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen3

C.

Förderunterricht3

____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

Die Meisterschule für Herrenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Herrenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Herrenkleidermacher selbstständig auszuüben.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens drei Wochenstunden umfasst, um eine Wochenstunde reduziert werden. Diese Wochenstunde kann zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.

Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 38 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.

Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Schülerinnen und Schüler sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.

c) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

e) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Buchführung

Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.

Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle

Verbuchung auch anhand von Belegen.

Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.

Unternehmensführung

Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.

Organisation

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.

Kommunikation

Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.

Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).

Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).

Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.

2. Semester

Unternehmen und Markt

Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).

Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.

Marketing

Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).

Kostenrechnung

Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.

Personalverrechnung

Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Recht

Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.

2. Semester

Steuerrecht

Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt; Finanzstrafrecht.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung

Führungsstile, Motivation, Kontrolle.

Personalmanagement

Personalplanung und -beschaffung.

Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

2. Semester

Psychologie und Pädagogik

Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.

Recht

Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Textile Fasern

Naturfasern. Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Fasermischungen.

Textile Fäden

Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.

Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.

Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden .

2. Semester

Textile Flächen

Garne. Fasern. Kombinationen.

Veredelung/Appretur

Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

Zugehör

Materialien und Einsatzgebiete.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Beratung von Kundinnen und Kunden

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Verkaufsgespräch.

Präsentation.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern und Fäden im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

2. Semester

Beratung von Kundinnen und Kunden

Präsentation.

Beratungsgespräch im systemischen Kontext.

Konfliktgespräch.

Überzeugungsgespräch.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Trendforschung.

Moodboard.

Modifizieren von Grundformen.

Proportionsstudien.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Angewandte Farbenlehre.

2. Semester

Trendforschung.

Modifizieren von Grundformen.

Proportionsstudien.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Lookbook.

Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Technische Zeichnungen mit CAD-Anwendung.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für die Produktsparten, Hose, Weste und Sakko.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

2. Semester

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.

eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 1. Semester;

eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester

Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

2. Semester

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Körperformen und Figurabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.

Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Meisterschulen vermitteln im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a (gewerbliche Meisterschulen) und lit. c (kunstgewerbliche Meisterschulen) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung die für den Zugang zu einem Gewerbe oder freien Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung zu wirken. Sie sollen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplanes und die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen sowie den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) das vorgesehene Stundenausmaß um insgesamt bis zu 80 Jahresstunden pro Klasse reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion – andere Pflichtgegenstände zu vertiefen oder zu erweitern. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Jahresstunden zu enthalten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgenommen werden.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten

Die Studierenden sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“

Unterrichtsangebote, die die Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“

Einführende Darstellung zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“

Die Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“

Einführung in technisch-gewerbliche bzw. kunstgewerbliche Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Zur Erreichung des Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen und dem Stand der Technik auszuwählen.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der Altersstufe entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Die Anpassung des Unterrichtes an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrerin/der Lehrer ihre/seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenform erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Heimarbeiten und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden und Studierenden elektronisch Kontakt zu halten.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrer/innen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden anzustreben ist.

Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne Unterrichtsgegenstände gemäß § 4 Abs. 2 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2006, aneinander anschließen.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 241/2008.

Die Studierenden sollen

Volkswirtschaft

Marktmechanismen, magisches Vieleck.

Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung: rechtliche Grundlagen, formale Voraussetzungen, Buchhaltungskreislauf; Grundzüge der Finanzierung – Veranlagung, Kredite inklusive Besicherung.

Überblick über die wichtigsten Steuern einer Unternehmung; Grundzüge der Personalverrechnung.

Recht

Stufenbau der Rechtsordnung; Privatrecht – Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts unter Berücksichtigung der relevanten Aspekte des E-Commerce-Gesetzes; Handelsrecht – Kaufmann/Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Prokura, Handlungsbevollmächtigter; Gesellschaftsrecht – Grundzüge des Rechts der Personen-, Erwerbs- und Kapitalgesellschaften.

Rechtliche Grundlagen für den Antritt eines Gewerbes.

Marketing

Ziele und Instrumente, Marktforschung, Produktmanagement und –innovation.

Die Studierenden sollen

Mitarbeiterführung

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und -stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Betriebssoziologie

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Personalentwicklung

Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten; Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Der Studierenden sollen

Grundlagen der Informationsverarbeitung

Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssysteme, Projektplanungssoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Die Studierenden sollen

Grundbegriffe der Betriebswirtschaft

Wirtschaftlichkeitskennzahlen; Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung.

Unternehmensorganisation

Aufbauorganisation und Ablauforganisation, Unternehmensfunktionen; Grundlagen der Materialwirtschaft, Personalwirtschaft und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung.

Grundlagen der Kostenrechnung

Voll- und Teilkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Kostenrechnung. EDV-gestützte Kalkulation.

Grundlagen des Projektmanagements.

Marketing.

Zusätzlicher Lehrstoff für die Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren

Lebensmittel- und Hygienevorschriften, Organisation und Planung betrieblicher Prozesse im Lebensmittelgewerbe und -industrie.

Die Studierenden sollen

Sprachgestaltung

Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, Toleranz und Humor (mündlich und schriftlich); Interview; Statement; Fachreferat; Streitgespräch.

Kultur – Gesellschaft – Medien

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen; Arten von Medien.

Auseinandersetzung mit Texten

Interpretation von Werken des deutschsprachigen Schrifttums, Vergleich von Themenkreisen (auch fremdsprachiger Literatur, bildende Kunst und Musik).

Arbeitstechniken

Diskussionsleitung; nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).

Schriftverkehr

Formulierungen (Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung; Urgenz, Mahnung, Reklamation; Schriftverkehr mit Behörden; Werbung; Kauf-, Werk-, Bestands- und Darlehensvertrag); Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht); Bewerbungen.

Mindestens 2 Schularbeiten.

Die Studierenden sollen

Hörverstehen

Standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;

Sprechen

In Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;

Lesen und Leseverständnis

Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;

Schreiben

Einfache Informationen zur eigenen Person und Situation sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.

Allgemeine und technische Kommunikation

Einfache Situationen und Themenkreise aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Wiederholung der relevanten Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.

Kommunikationsthemen

Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen in Bezug auf Produkte und Prozesse des Fachgebietes. Wortschatz und sprachliche Strukturen.

Sprachliche Strukturen

Festigung und Erweiterung der inhaltlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.

Mindestens zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.

Die Studierenden sollen

Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen

Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.

Geometrie

Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.

Funktionen und Gleichungen

Funktionsbegriff, Darstellung von Funktionen. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Analysis

Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

Mindestens 2 Schularbeiten.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

§ 1. (1) Für die nachstehend genannten Meisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen

(2) Für die nachstehend genannten Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen

(3) Für die nachstehend genannten Bauhandwerkerschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.1

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

BAUWESEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

7. Bauphysik 20 20 - - 40 II

8. Baustoffe und

Bauökologie 20 20 - - 40 I

9. Baustatik und

Festigkeitslehre 20 40 40 20 120 I

10. Bautechnisches

Zeichnen 20 20 20 - 60 II

11. Baubetrieb und

Baumaschinen 20 20 40 40 120 I

12. Vermessungswesen - - - 40 40 II

13. Baukonstruktion 20 40 40 20 120 I

14. Tiefbau - - 20 20 40 I

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 220 220 960

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie - - 20 20 40 I

Betontechnologie - - 20 20 40 I

Gebäudeinstallation - - 40 40 80 I

Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I

Stahlbetonbau - - - 40 40 I

Bauökologie - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung - - 40 40 80 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 60 60 160

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bautechnischen Ausbildung sind Bauphysik, Baustoffe und Bauökologie, Baukonstruktion, Baustatik und Festigkeitslehre, Baubetrieb und Baumaschinen, Tiefbau, Vermessungswesen, bautechnisches Zeichnen und angewandte Informatik (einschließlich CAD). Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Baukonstruktion und Bauinstallation, der Bauaufsicht einschließlich der Koordinierung aller am Bau beschäftigten Gewerbe, in Erhaltung und Betrieb von baulichen Anlagen sowie im Vermessungswesen.

Auch die Dokumentation von Bauvorhaben, auch mittels einschlägiger Bausoftware, die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

7. BAUPHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie

Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Mechanik fester Körper

Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.

Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.

Bauphysik

Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

Mörtel

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Metalle

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.

Lehrstoff

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

Stahlbetonbau

Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säulen, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen, um Detailkonstruktionen und kleine Bauvorhaben skizzieren und gegebenenfalls EDV-gestützt ausfertigen zu können.

Lehrstoff

Zeichengeräte; Zeichnungsnormen; Skizzieren und Reinzeichnen einfacher Bauteile.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Bauwerken

Bauvertrag, Flächenwidmung, Bauordnung, Grundbuch, Bewilligungsverfahren; Normen und Richtlinien; Ziviltechnikergesetz; Bauarbeiterschutzverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz.

Technische Kalkulation und Vergabe

Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis; Berechnung von Baustoffmengen; Preisermittlung, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Zuschlag.

Bauorganisation

Betriebsorganisation; Baustelleneinrichtung; Projektmanagement, Bauaufsicht.

Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben; Baugeräteliste.

Anwendersoftware

Anwendungsbeispiele mit fachspezifischer Standardsoftware.

12. VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Instrumente, Geräte und Methoden des bauspezifischen Vermessungswesens kennen und anwenden können.

Lehrstoff

Messverfahren

Längen-, Höhen- und Winkelmessungen; Nivellements; Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.

13. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Bauplatz

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen;

Baugrubensicherung und Künettenpölzung.

Gründungen

Fundamente, Abdichtungen, Wannenabdichtung; Grundleitungen.

Aufgehendes Mauerwerk und Wände

Massivmauern, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände, Holzwände.

Deckenkonstruktionen

Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Deckenunterschichten, Fußböden; Schalungen.

Dachkonstruktionen

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Ausbauarbeiten.

Stiegen und Rampen

Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.

Fassaden-, Wand- und Deckenverputz; Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen; Fenster, Türen, Portale; Estriche; Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.

Hauskanalisation

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).

Fertigteilbau

Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.

Fugenausbildung

Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.

Gerüste

Arbeits- und Schutzgerüste.

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.

14. TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Problembereiche des Tiefbaus sowie wichtige Verfahren der Projektierung und Bauausführung kennen.

Lehrstoff

Städtischer Tiefbau

Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Verkehrswegebau

Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Baukörper mittleren Schwierigkeitsgrades in zugeordneten Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff

Grund-, Auf- und Kreuzrissdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen.

Komplexere Darstellung und Konstruktion

Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper; Beispiele aus der Baupraxis; Dachausmittlungen.

BETONTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen aufbauend auf dem Pflichtgegenstand „Baustoffe und Bauökologie“ die Technologie des Betons beherrschen.

Lehrstoff

Grundsätze des Betonaufbaus; Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung.

Betonherstellung

Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung; Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.

GEBÄUDEINSTALLATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Problembereiche der Gebäudeinstallation sowie wichtige Installationstechniken kennen.

Lehrstoff

Kalt- und Warmwasserinstallation; sanitäre Einrichtungen; Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.

Gasversorgung

Installationen, bauliche Erfordernisse.

Licht- und Kraftstromversorgung

Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.

Heizung

Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.

Fördereinrichtungen

Aufzüge, Rolltreppen.

STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen wichtige Stahl- und Holzbaukonstruktionen kennen und einfache Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel, Stoßfestigkeit; einfache Stahlkonstruktionen.

Holzbau

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel; einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.

STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die im Pflichtgegenstand „Baukonstruktion“ erworbenen Kenntnisse auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.

Lehrstoff

Konstruktionsaufgaben aus den Lehrstoffbereichen des Pflichtgegenstandes „Baukonstruktion“ im Bereich Stahlbetonbau.

BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Ökobaustoffe; erneuerbare Energien; Bauschäden; Altstoffrecycling; Abfallwirtschaft – gesetzliche Grundlagen.

Bauentsorgung

Entsorgungskonzepte; praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Fundierung

Gründungsprobleme; moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile

Mauerwerk; Unterfangung; Wandauswechslung; Trockenlegung; Gewölbe, Dippelbaum- und Tramdecken, Fertigteil- und Stahlbetondecken (Aufbeton, Auflagerprobleme, elastische Bettung);

Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen; Abdichtung; Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz; Fenster.

Baustoffe

Traditionelle und Sanierungsbaustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften); Schadensbilder.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile

Schadensbilder, Schadensbehebung; Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen und Dachbodenausbau (geknickter Träger, „Sargdeckel“, Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel); Aufzugs-, Stiegen- und Deckeneinbau.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.2

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

HOLZTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Bauphysik 20 20 - - 40 II

7. Baustoffe und

Bauökologie 40 20 20 - 80 I

8. Baustatik und

Festigkeitslehre 20 40 40 - 100 I

9. Konstruktionslehre

und Technisches

Zeichnen 20 20 20 20 80 II

10. Holzbearbeitungs-

maschinen *2) 20 20 40 40 120 I

11. Vermessungswesen - - - 40 40 II

12. Angewandte

Informatik und

CNC-Programmierung 40 40 40 40 160 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 220 220 960

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie - - 20 20 40 I

Industrieholzbau - - 20 20 40 I

Kunststoff-

verarbeitung - - 20 20 40 I

Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I

Holzbearbeitungs-

maschinen – Praktikum - - - 40 40 IV

Bauökologie - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung - - 40 40 80 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 60 60 160

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“

Siehe Anlage B.

6. BAUPHYSIK

Siehe Anlage B.1.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.

Lehrstoff

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.

Fachzeichnen

Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.

Holzbau

Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

Sicherheitstechnik

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

11. VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage B.1.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Betriebsbezogene EDV-Programme

Benutzerführung.

Maschinensteuerung

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage B.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.

Lehrstoff

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

Dächer

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.

Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage B.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.

Lehrstoff

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage B.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage B.1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.3

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO - UND

LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I

6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

7. Allgemeine und

anorganische Chemie 20 20 20 20 80 i

8. Organische Chemie 20 20 20 - 60 I

9. Analytische Chemie 20 20 - - 40 I

10. Bio- und

Lebensmittel-

technologie 20 20 40 40 120 I

11. Chemische

Verfahrenstechnik - 40 - - 40 I

12. Biologie - - 20 20 40 III

13. Chemisches

Laboratorium 60 60 - - 120 I

14. Mikrobiologisches

Laboratorium - - 40 40 80 I

15. Lebensmittel-

technologisches

Laboratorium - - 60 60 120 I

16. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 240 240 260 260 1000

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Lebensmittelrecht - - 20 20 40 III

Organische Chemie - - - 20 20 I

Analytische Chemie - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Fermentationstechnik - - 20 20 40 I

Ernährungslehre - - 20 20 40 III

Chemisches

Laboratorium 20 20 20 - 60 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 40 40 40 40 160

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II .

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung, Analyse und Bewertung von Lebensmitteln zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind allgemeine, anorganische, organische und analytische Chemie, Bio- und Lebensmitteltechnologie sowie chemisches, mikrobiologisches und lebensmitteltechnologisches Laboratorium.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in Betrieben der Nahrungs- und Genussmittelindustrie als auch bei Behörden.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Anorganische Chemie

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

Allgemeine Chemie

Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.

Anorganische Chemie

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und der

Allgemeine Chemie

Reaktionstypen; Komplexchemie.

Anorganische Chemie

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

8. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff

Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

Einteilung in Stoffklassen

Funktionelle Gruppen; Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie, den sinnvollen Einsatz und die Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben kennen.

Lehrstoff

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Chemische Analyse

Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).

Instrumentelle Analyse

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.

Lehrstoff

Lebensmitteltechnologie

Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.

Biotechnologie

Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).

Lebensmitteltechnologie

Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.

Lebensmitteltechnologie

Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.

Biotechnologie

Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.

Lebensmitteltechnologie

Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).

Umwelttechnik

Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff

Chemische Betriebstechnik

Grundlagen der technischen Reaktionsführung.

Apparatetechnik

Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.

Chemische Betriebstechnik

Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.

12. BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.

Lehrstoff

Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.

Cytologie

Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.

Genetik

Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.

Lehrstoff

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.

Quantitative Analyse

Gravimetrie; Maßanalyse.

Instrumentelle Analytik

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.

Angewandte Mikrobiologie

Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.

Mikrobiologie

Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.

Angewandte Mikrobiologie

Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.

Lehrstoff

Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.

Lebensmittelchemie

Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).

16. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“

Siehe Anlage B.

LEBENSMITTELRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff

Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.

Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.

ORGANISCHE CHEMIE

In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen

Cyclische Verbindungen

Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff

Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Präparative Verfahren

Trenn- und Reinigungsmethoden.

Optische Verfahren

Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage B.

FERMENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.

Lehrstoff

Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.

Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.

ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten

Energiebedarf, Körpergewicht.

Diätische Ernährung

Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).

Laborwerte

Befundung, Fachtermini.

Hypertonie

Ernährung; praktische Blutdruckmessung.

Lebensmittelintoleranzen und Allergien

Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen ergänzend die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.

Lehrstoff

Instrumentelle Analytik

Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.4

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

TECHNISCHE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I

6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

7. Allgemeine und

anorganische Chemie 20 20 20 20 80 I

8. Organische Chemie 20 20 20 20 80 I

9. Analytische Chemie 20 20 20 20 80 I

10. Chemische

Technologie *2) - 30 30 20 80 I

11. Chemische

Verfahrenstechnik *2) 20 20 20 20 80 I

12. Chemisches

Laboratorium und

Technikum 80 90 90 80 340 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 260 260 1040

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Umweltanalytisches

Laboratorium 20 20 20 20 80 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Mikrobiologie und

Biotechnologie - - 20 20 40 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 40 40 120

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Umwelttechnik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Chemie ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Entwicklung, Planung und im Betrieb von chemischen, physikalischen und biotechnologischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind Chemische Verfahrenstechnik, Mikrobiologie und Biotechnologie, Chemische Technologie sowie Allgemeine Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Analytische Chemie, Chemisches Laboratorium und Technikum und Umweltanalytisches Laboratorium.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der messtechnisch/chemischen Betreuung von Anlagen, Durchführung von Analysen, Produktentwicklung, Planung, Organisation, Kontrolle und Dokumentation von Fertigungsabläufen sowie im betrieblichen Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen).

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

8. ORGANISCHE CHEMIE

Lehrstoff

Cyclische Verbindungen;

Alicyclen, Heterocyclen, Farbstoffe.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff

Identifizierung von Kationen und Anionen; Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse

Gravimetrie.

Quantitative Verfahren

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren

Trenn- und Reinigungsmethoden.

Grundbegriffe der Elektrotechnik; Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie, Dünnschichtchromatographie; Elektrophorese.

Optische Verfahren

Physikalisch-optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff

Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren; Salze; Peroxoverbindungen; Metallurgie.

Umwelttechnik

Allgemeine Begriffe; Emission; Immission; Umweltaspekte der Kernenergie.

Erdöl, Erdgas; Kohle; Holz und seine Produkte; Kohlenhydrate; Kunststoffe.

Umwelttechnik

Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten); Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen; Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff

Grundbegriffe; Grundlagen der Reaktionsführung; Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder; Prozessleittechnik.

Spezielle Verfahrenstechnik

Physikalische Grundbegriffe der Mechanik; Mechanische Grundoperationen.

Grundlagen der Thermodynamik; Wärmeübertragung; Thermische Grundoperationen; Energieversorgung.

Chemische Betriebstechnik

Technische Reaktionsführung; Ermittlung betrieblicher Parameter.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Quantitative Verfahren

Gravimetrie; Maßanalyse.

Instrumentelle Analytik

Potentiometrie; Photometrie; Atomabsorptionsspektroskopie; Elektrogravimetrie; Infrarotspektroskopie; Chromatographische Verfahren.

Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung; Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.

Verfahrenstechnik

Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozess und Reindarstellung der Produkte.

Technikum

Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“

Siehe Anlage B.

UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff

Allgemeine Probeziehung; Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter; Semiquantitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

Probennahme und Probenvorbereitung von Wasser, Luft und Boden;

Aufschlussmethoden; Analyse umweltrelevanter Parameter;

Anreicherungsverfahren; Spurenanalytik; Bestimmung von Summenparametern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage B.

MIKROBIOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken; Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.

Angewandte Mikrobiologie

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Mikroskopieren; Färbetechniken; Keimzahlbestimmungen.

Biotechnologie

Fermentationsprozesse; Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika; Umwelttechnik.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.5

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I

9. Grundlagen der

Elektrotechnik und

Elektronik 40 40 - - 80 I

10. Elektrische

Messtechnik 40 20 - - 60 I

11. Elektrische Maschinen - 40 20 20 80 I

12. Elektrische Anlagen - 20 40 40 100 I

13. Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

14. Elektronik - - 20 20 40 I

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 200 900

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Leistungselektronik - - 20 20 40 I

Hochspannungstechnik - - 20 20 40 I

Laboratorium für

Elektrotechnik - - 40 40 80 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 100 80 220

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektrischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektrotechnischen Ausbildung sind Grundlagen der Elektrotechnik, Elektrische Maschinen und Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektronik und Leistungselektronik, Hochspannungstechnik, Elektrische Messtechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und Angewandter Informatik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektrischer Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in elektrischen Anlagen/Maschinen/Geräten sowie die Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen. Ebenso gehört das Steuern und Regeln von Vorgängen mittels speicherprogrammierbarer Steuerungen (SPS) und die Planung von lichttechnischen Anlagen zu deren Aufgaben.

Auch die Dokumentation von elektrischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von elektrischen Anlagen/Geräten/Maschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels einschlägiger Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

Schaltanlagen

Darstellungen.

Werkstoffe

Metalle; Kunststoffe.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Elektrische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Leitungsmechanismus.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz; charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Gleichstromtechnik

Elektrisches Feld; Stromkreis; Ohmsches Gesetz; Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit); Kirchhoffsche Regeln; Strom- und Spannungsquellen; Anpassungen.

Wechselstromtechnik

Wechselstromkreis; Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen; Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis; Ein- und Mehrphasensysteme.

Grundlagen der Digitaltechnik

Darstellung binärer Information; boolesche Verknüpfung; kombinatorische Logik; Schaltalgebra, Schaltsymbole.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die gebräuchlichsten Messgeräte und Messverfahren kennen.

Lehrstoff

Maßeinheiten; Messfehler und Genauigkeit, Messgeräteempfindlichkeit; analoges und digitales Messprinzip.

Messinstrumente

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und elektronischer Messgeräte und Messeinrichtungen.

Messmethoden

Gebräuchliche Messverfahren der Elektrotechnik und Elektronik; Messen nichtelektrischer Größen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Transformatoren

Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.

Gleichstrommaschinen

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Sonderformen; Drehzahlregelung.

Drehfeldmaschinen

Asynchronmaschinen; Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen; Schrittmotoren; Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.

Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.

Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff

Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.

Schutzmaßnahmen

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.

Lichttechnik

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Niederspannungsanlagen

Leitungs- und Installationsmaterial; Ortsnetz.

Errichtungsvorschriften; Elektrowärme.

Elektrizitätswirtschaft

Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Hochspannungstechnik

Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz, Erdschluss, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Allgemeine Steuerungstechnik

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff

Steuerungstechnik

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; weitere Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik

Grundgesetze und Grundelemente; regelungstechnische Grundelemente; Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.

14. ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren, optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter; Grundzüge der Stromrichtertechnik; Operationsverstärker.

Stromversorgungstechnik

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff

Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik; ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter; Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

HOCHSPANNUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.

Lehrstoff

Transformatorstationen; Netzarten; Hochspannungsmessung; Sternpunktbehandlung; Kurzschlussschutz und Erdschluss.

Schutztechnik

Erdungsanlagen; schutztechnische Maßnahmen; Überspannungsschutz; Leuchtröhrenanlagen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Ausgewählte Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Elektronik“ „Leistungselektronik“ und „Hochspannungstechnik“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.6

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I

9. Grundlagen der

Elektrotechnik und

Elektronik 40 40 - - 80 I

10. Elektrische

Messtechnik 40 20 - - 60 I

11. Elektrische Anlagen

und Antriebstechnik - - 20 20 40 I

12. Bauelemente und

Grundschaltungen der

Elektronik - 60 40 20 120 I

13. Leistungselektronik - - 20 20 40 I

14. Mikroelektronik - - 40 40 80 I

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 180 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Nachrichtentechnik - - 20 20 40 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektronik - - 60 60 120 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 100 100 240

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in allen Bereichen der elektronischen Schaltungs-, Mess- und Kommunikationstechnik ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektronischen Bauteilen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektronischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Leistungselektronik, Mikroelektronik, Elektronische Messtechnik, Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und angewandter Informatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung von elektronischen Anlagen und Anlagenteilen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektronischer Bauteile und Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in Komponenten und Anlagen sowie die Instandhaltung und Wartung elektronischer Anlagen.

Auch die Dokumentation von elektronischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von Anlagen und Gerätschaften sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

8. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Normgerechte Darstellung von elektronischen und/oder elektrischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

Elektronischer Anlagenbau

Schaltschemata; Metalle; Kunststoffe.

10. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.

Lehrstoff

Gleichstrommaschinen

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Transformatoren

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Drehfeldmaschinen

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.

Elektrische Anlagen

Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften; Sicherungen in Niederspannungsanlagen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff

Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen den Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff

Netzgeführte Stromrichter

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.

Selbstgeführte Stromrichter

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

14. MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

Schnittstellentechnik

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

Mikroprozessoren

Struktur eines Mikroprozessorsystems; Aufbau eines Befehlssatzes eines aktuellen Mikrocontrollers.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen; Erstellen der Fertigungsunterlagen.

Elektronische Baugruppen und Geräte

Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale; Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale; Erstellen von Fertigungsunterlagen.

NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.

Lehrstoff

Analoge Übertragungstechnik

Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.

Digitale Übertragungstechnik

Abtasttheorem, PCM, praktische Anwendungsbeispiele.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik“, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“, „Leistungselektronik“, „Mikroelektronik“, sowie der alternativen Pflichtgegenstände „Nachrichtentechnik“ und „Steuerungs- und Regelungstechnik“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.7

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)

9. Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I

10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

11. Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II

12. Elektrotechnik und

Steuerungstechnik - 20 20 20 60 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 140 140 800

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Messtechnik - - 20 20 40 I

Metallbau - - 20 20 40 I

Schweißtechnik - - 20 20 40 I

Maschinenkunde - - 20 20 40 (I)

Hydraulik und

Pneumatik *2) - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Computer Aided Design - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 40 40 80 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 160 160 360

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung maschinentechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche des Maschinenbaus sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Technisches Zeichnen, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, sowie weitere allgemein- und fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände wie Metallbau, Schweißtechnik, Hydraulik und Pneumatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Planung und Wartung von maschinentechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen des Maschinenbaus mittels CAD und CAM sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

8. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff

Dynamik

Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung; Wirkungsgrad.

Festigkeitslehre

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.

Hydrostatik

Druck; Druckausbreitung; Auftrieb; Anwendungen der Hydraulik.

Thermodynamik

Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre.

9. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;

Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Spanende Fertigung

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11. TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;

Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen.

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen

Messgeräte; Messketten; Sensoren.

Elektrische Antriebe

Gleich- und Drehstrommaschinen; Installation von Antrieben; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Steuerungen

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und –elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“

Siehe Anlage B.

MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.

Lehrstoff

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie

Messverfahren; Messkette, Messgrößenwandlung; Fehleranalyse; Qualitätsberichterstattung.

Messgeräte

Berührendes Messen; Lehren, Messgeräte; Berührungsfreies Messen;

Messmaschinen; Grundlagen der CNC-Messtechnik; analoges Messen;

digitales Messen; Messmittelverwaltung.

Auswertung von Messdaten

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Überwachung von Messsystemen.

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff

Türen und Tore

Aufbau, Arten und Werkstoffe für Türen, Hallentore, Tore für den Außenbereich.

Fassaden

Konstruktionsarten der Fassaden; Bauarten vorgehängter Fassaden; Befestigung und Montage.

Metalldächer und Wandflächen

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen; Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen; Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz

Korrosionsarten; Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge; metallische Schutzüberzüge.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff

Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen; Automatische und Sonderschweißverfahren.

Schweißgeräte

Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz; Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung; Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff

Strömungsmaschinen

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Fördertechnik

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Strömungsmaschinen für Gase

Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Kolbenmaschinen

Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Thermische Anlagen

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluss- und Verbindungselemente.

Komponenten

Druckerzeuger, Motoren, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme; Wartung, Störungsbehebung.

Übungen zur Schaltplansystematik

Pneumatischen und elektropneumatischen sowie hydraulischen und elektrohydraulischen Grundsteuerungen; Proportionalhydraulik, Messen von Kenngrößen sowie Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage B.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

Umwelttechnische Anwendungen

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb;

Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten;

Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherungsnormen wie Reihe ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.

Qualitätsmanagement

TQM - Total-Quality-Management und Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

Computergestütztes Konstruieren

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

CAM- Softwareprodukte

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb; normgerechter Programmaufbau, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

Manuelle Programmierung

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren; Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Programmierung

DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

Berufskrankheiten

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel;

gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung;

ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.8

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

INSTALLATIONS- UND GEBÄUDETECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und -ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 30 30 - - 60 (I)

9. Installationsplanung - - 20 20 40 I

10. Pumpenanlagen und

Wasserversorgung - 20 30 30 80 I

11. Gastechnik 20 20 20 - 60 I

12. Heizungstechnik 30 30 30 30 120 I

13. Umwelttechnik und

-management - 20 - - 20 II

14. Technische

Richtlinien - - 20 20 40 III

15. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

16. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 180 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Mechanische

Technologie 20 20 - - 40 (I)

Bautechnik - - 20 20 40 II

Alternative Energien - - 20 20 40 I

Fachkalkulation

mit EDV - - 20 20 40 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Schweißtechnik - - 20 20 40 I

Technisches Zeichnen - - 20 20 40 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 100 100 240

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung gebäudetechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Mechanik, Installationsplanung, Pumpenanlagen und Wasserversorgung, Gas- und Heizungstechnik, Umwelttechnologie.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Planung, Ausführung und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von energie- und gebäudetechnischen Anlagen mittels spezifischer Software sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

8. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff

Festigkeitslehre

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.

Dynamik

Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung.

Hydromechanik

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung; Strömungen in Rohrleitungen; Viskosität; technische Anwendungen.

Thermodynamik

Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre; Wärmetransport und -dämmung; Wärmebedarfsrechnung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.

Lehrstoff

Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge; Erstellen von Behördenplänen; Berücksichtigung von Hygienevorschriften.

Sanitär- und Lüftungsgestaltung

Planung von Nassräumen, Lüftungs- und Klimaanlagen; Wärmerückgewinnung.

Aktuelle Planungsaufgaben

Wärmepumpen und Solaranlagen; Pufferspeicher und Wärmetauscher; kontrollierte Wohnraumlüftung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.

Lehrstoff

Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane, Armaturen; Normen.

Auslegung von Anlagen

Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für Rohre.

Pumpenarten

Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.

Wasserversorgung

Anforderungen an Trinkwasser; Wasseraufbereitung; Haus- und Ortswasserversorgungsanlagen, Grundzüge einschlägiger Hygienevorschriften, Techniken und Berechnungen.

Wasserentsorgung

Hausabwasserleitungen und Hauskanal, Abscheider, Versickerung und Hebeanlagen.

11. GASTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Gasgewinnung und -erzeugung; Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe; Lagerung und Fortleitung von Gasen; Flüssiggas; Verbrennung.

Gasinstallation

Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung; Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.

Sicherheitstechnische Einrichtungen

Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.

12. HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.

Lehrstoff

Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik; fachspezifische Normen.

Geräte und Anlagen

Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen (Hoch- und Niedertemperatur).

Steuern, Regeln, Automatisieren; Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik; Bausteine von Steuerungen; Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.

Berechnungen an Heizungsanlagen

Heizlastberechnung; Warmwasserbereitung (Durchfluss- und Speichersysteme), Auslegungsberechnung; Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken; Luftheizung; Dampfheizung; Betriebsverhalten; hydraulischer Abgleich; Abgasführung und -berechnung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

Umwelttechnische Anwendungen

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Abgasmessung.

Umweltmanagement

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.

Lehrstoff

Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation.

Grundzüge der Verwaltung

Behördenverfahren; Instanzenzug.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.

Lehrstoff

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper

Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie; Toleranzen und Passungen.

Heizungs- und Installationspläne

Gas- und Wasserinstallation.

16. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Werkstoffe

Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen; Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.

Werkstoffe

Legierungen; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung; Spezifische Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.

Spanlose Bearbeitungsverfahren

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen, Löten, Kleben.

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Bauweisen; Bauplanung, -abwicklung und -abrechnung; Bauökologie; Grundzüge des Baurechts.

Bauphysik

Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz, Brandschutz; Energieausweis.

ALTERNATIVE ENERGIEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Thermodynamische Grundlagen; Dimensionierung, Wirkungsgrad und Leistungszahlen; Wärmespeicher; multivalente Systeme; Konstruktionsprinzipien.

FACHKALKULATION MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.

Datenverarbeitung

Anwendungen der Tabellenkalkulation und spezifischer Software für Aufgaben aus der Praxis.

SCHWEISSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

TECHNISCHES ZEICHNEN

In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen

Lehrstoff

C. Freigegenstände

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.9

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

KUNSTSTOFFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Fertigungstechnik 40 40 40 40 160 I

9. Maschinenelemente und

Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

10. Elektrotechnik,

Steuerungs- und

Regelungstechnik 20 20 20 20 80 I

11. Chemie und

Polymerchemie 20 40 40 - 100 I

12. Maschinen- und

Formenbau - 20 20 40 80 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 180 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik - - 20 20 40 I

Antriebs- und

Regelungstechnik - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Computer Aided

Manufacturing - - 20 20 40 I

Kunststofftechni-

sches Laboratorium - - 20 20 40 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Labor für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 100 100 240

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifaktionsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten im Bereich der Kunststoffbe- und -verarbeitung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Rohstoffaufbereitung, Kunststoffverarbeitung, Ausformung zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Polymerchemie, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Elektro-, Steuerungs- und Regeltechnik, Maschinen- und Formenbau sowie Hydraulik und Pneumatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Herstellung, Verarbeitung und Entsorgung sowie in der Wartung von kunststofftechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen der Kunststofftechnik mittels CAD und CAM sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

8. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe;

Eigenschaften der Werkstoffe; Einsatzgebiete der Werkstoffe;

Werkstoffprüfverfahren.

Fertigungsverfahren

Spanlose Fertigungsverfahren; Schweißen; Zerspanung; Zerspanende Fertigungsverfahren.

Kunststoffarten

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.

Kunststoffeigenschaften

Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.

Prüftechnik

Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.

Aufbau der Kunststoffe; Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.

Diskontinuierliche Verfahren

Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung, Sonderverfahren.

Kontinuierliche Verfahren

Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.

Sonstige Verfahren

Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Darstellen und Skizzieren

Normteile im Werk- und Formenbau.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten, Gesetze; Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen

Elektromotorische Antriebe.

Elektrische Steuerungen

Elektromechanische und elektronische Steuerungen.

Messverfahren für nichtelektrische Größen; Messwertaufnahmen, Messwertumformung, Messwertübertragung.

Steuerungstechnik

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme; programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen; Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.

Lehrstoff

Anorganische Chemie

Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.

Organische Chemie

Kohle, Erdöl.

Kunststoffausgangsprodukte

Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten Kunststoffroh- und Hilfsstoffe; Naturstoffe.

Bildungsreaktionen

Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.

Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften

Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.

Polymerchemie; Kreisprozess, Kunststofftechnik; Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung; Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert); Maßnahmen für den Umweltschutz.

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.

Lehrstoff

Konstruktionselemente der Kunststoffformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen; Anguss- und Anschnitt; Heißkanalsysteme; Rheologie; Heizung und Kühlung; Auswerfsysteme.

Maschinen mit diskontinuierlicher Arbeitsweise

Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen; Verfahrens- und Prozessoptimierung, Tiefziehen.

Maschinen mit kontinuierlicher Arbeitsweise

Kalander, Extruder; Nachfolgeeinrichtungen, Peripheriegeräte.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Gleich- und Wechselstrommaschinen

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Steuerungstechnik

Steuerungsarten; Speicherprogrammierbare Steuerungen; weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik

Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

CAM- Softwareprodukte

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

Rechnerunterstützte Programmierung

DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff

Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.

Kunststofftechnologie

Verfahren der Kunststoffprüfung; exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.10

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)

9. Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I

10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

11. Elektrotechnik und

Steuerungstechnik - - 20 20 40 I

12. Betriebstechnik und

–management - 20 60 40 120 I

13. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

14. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 180 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Metallbau - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Marketing - - 20 20 40 II

Betriebsinformatik *2) - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *2) - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

Labor für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 I

Arbeitssystem-

gestaltung *3) - - 40 40 80 I

Kommunikationstechnik - - 20 20 40 III

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Laborübungen im Ausmaß der halben Stundenanzahl. *3) Nach REFA.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigung, im Vertrieb, im Service technischer Produkte sowie in der Planung und Organisation von technisch orientierten Dienstleistungen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Betriebstechnik und - management sowie Fertigungstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Fertigungsplanung sowie im Vertrieb und Service technischer Produkte. Auch die Dokumentation von betrieblichen Prozessen und die Wartung von technischen Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“

Siehe Anlage B.7.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Studierenden sollen

Lehrstoff

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung

Investition und Finanzierung

Übersicht über die Verfahren der Investitionsrechnung; statische Investitionsrechenverfahren, Überblick über dynamische Methoden;

Zinsrechnung

Unternehmensführung

Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung;

Materialwirtschaft

Marketing

Produktlebenszyklus; Marketingpolitisches Instrumentarium;

Marktforschung; Erstellen und Bewerten von Angeboten;

Verhandlungstechnik.

Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;

Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen.

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Werkzeichnungen.

14. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“

Siehe Anlage B.

„Metallbau“, „Hydraulik und Pneumatik“, „Umwelttechnik- und

–management“, „Qualitätsmanagement“

Siehe Anlage B.7.

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; das Unternehmen und seine Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketing-Mix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution); Marktforschung.

Angewandtes Marketing

Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik; Distribution; Absatzlogistik.

BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen den Aufbau, die Funktionsweise und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff

Funktion und Zusammenwirken von Komponenten; Betriebssysteme; lokale Netzwerke; Datenfernverarbeitung; Datendienste.

Standardsoftware

Tabellenkalkulation; einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen; Präsentationsgraphik.

Informationsbeschaffung

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses; Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe; Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.

Standardsoftware

Datenbanksysteme; Lösen von betrieblichen Aufgaben.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe Anlage B.9.

SICHERHEITSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen

Lehrstoff

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung (auch nach REFA) erlangen.

Lehrstoff

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums;

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes, Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung;

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz und Arbeitssicherheit.

Betriebliche Daten

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;

Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;

Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennen lernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.

Lehrstoff

Kommunikationspsychologische Ansätze; partnerzentriertes Gespräch; kontrollierter Dialog.

Rhetorik und Verhalten

Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede;

Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte; Bewerbungsgespräch;

Körpersprache; Feedback-Regeln.

Gruppen

Individuum und Gruppe; Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten; Gruppenleistungsvorteil; Motivation.

Führungsstile

Arten; Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung; Interventionstechnik; Methoden der Moderation; Präsentation und Medieneinsatz.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.11

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU - AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)

9. Fertigungstechnik 20 20 20 20 80 I

10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

11. Elektrotechnik und

Steuerungstechnik - 20 20 - 40 I

12. Mess- und Automati-

sierungstechnik - - 40 40 80 I

13. Manipulationstechnik - - 20 20 40 I

14. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 160 160 840

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Metallbau - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik *2) - - 20 20 40 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *2) - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 40 40 80 I

Bauelemente und

Grundschaltungen der

Elektronik - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektrotechnik und

Elektronik - - 40 40 80 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigungsplanung, automatisierte Fertigung von Einzelteilen, Baugruppen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, angewandte Informatik sowie Mess- und Automatisierungstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Fertigungsplanung, automatischen Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von automatisierten Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten und die Optimierung von Fertigungsprozessen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“

Siehe Anlage B.7.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Allgemeine Begriffe der Messtechnik; Messwertaufnehmer, Messwertumformung und -übertragung; Messwertschreiber.

Messverfahren

Prinzip analoger und digitaler Messverfahren; Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen; Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Messfehler.

Fernmessung und -steuerung

Analoge und digitale Messwertübertragung, Multiplexverfahren.

Automatisierung

Prozess, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.

Prozessrechner

Aufbau von Prozessrechenhardware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme; Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.

Fertigungsautomatisierung

Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern;

Bearbeitungszentren; Fertigungszentren und Fertigungsstraßen;

Anwendungsbeispiele.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme; Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.

Werkstücktransport

Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen, Maschinenbeschickung.

Industrielle Manipulation

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung; Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen; Fertigungsstraßen, Lagertechnik.

14. TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage B.10.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

Computergestütztes Konstruieren

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe Anlage B.9.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff

Elektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Bauelemente

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten, Transistoren und Operationsverstärkern. pn-Übergang und Diode.

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik“, „Mess- und Automatisierungstechnik“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“ und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“ und ausgewählter schulautonomer Pflichtgegenstände.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.12

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU - KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)

9. Fertigungstechnik 20 20 - - 40 I

10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

11. Kraftfahrzeugmotoren - - 40 40 80 I

12. Antriebs- und

Fahrwerkstechnik - - 20 20 40 I

13. KFZ-Elektrik und

–Elektronik - 20 20 20 60 I

14. Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 160 160 840

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Fahrmechanik - - 20 20 40 I

Gemischbildungsanlagen

und Zündsysteme - - 40 40 80 I

KFZ-Elektronik –

Praktikum - - 20 20 40 III

KFZ-Messtechnik *2) - - 20 20 40 I

KFZ-Praktikum und

KFZ-Begutachtung - - 40 40 80 III

Schweißtechnik - - 20 20 40 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Laborübungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung, in der Ausführung und in der Überwachung von fahrzeugtechnischen Arbeitsabläufen zu übernehmen. Kernbereiche der fahrzeugtechnischen Ausbildung sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Kraftfahrzeugmotoren, Antriebs- und Fahrwerkskunde, KFZ-Elektrik und –Elektronik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Werkstätten- oder Teamleitung bzw. der Koordinierung zugeteilter Werkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, in der Annahme von Kundenfahrzeugen, in der Verantwortlichkeit der technischen Betreuung des Fuhrparks größerer Unternehmen, in der Überwachung der Fertigung bestimmter mechanischer Bauteile, im Diagnose- und Reklamationsbereich.

Auch das Anfertigen von Kostenvoranschlägen und die sach- und fachgerechte Dokumentation durchgeführter Arbeiten, die Wartung bzw. die Kontrolle der Wartung von technischen Werkstätteneinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen ebenso zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung gesetzlicher Vorschriften in der KFZ-Technik sowie über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierter Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

8. MECHANIK

Siehe Anlage B.7.

9. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.

Lehrstoff

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau und Eigenschaften der Metalle; Stahlherstellung; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe; Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; nichtmetallische Stoffe und Verbundwerkstoffe; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren

Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.

Spanende Fertigung

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; abtragende Techniken; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

10. MASCHINENELEMENTE

Siehe Anlage B.7 mit folgenden Ergänzungen

Lehrstoff

Kraftübertragung am KFZ

Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen; Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.

11. KRAFTFAHRZEUGMOTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.

Lehrstoff

Grundgesetze der Wärmelehre; Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

Otto- und Dieselmotor

Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.

Lehrstoff

Antriebsarten; Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe; Wechsel- und Automatikgetriebe.

Fahrwerk

Räder und Radaufhängung; Reifen; Bremsen; Federung und Dämpfung; Lenkung; Rahmen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.

Lehrstoff

Elektromagnetismus; Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis; Gleich- und Wechselstromgesetze; Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

Anwendungen der Wechselstromtechnik

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

Elektronik

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik; Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).

14. TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage B.7.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

FAHRMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.

Lehrstoff

Fahrverhalten

Anfahr- und Bremsvorgang.

Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.

Unfallmechanik

Einflussfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn; Sicherheitstechnik am KFZ.

GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.

Lehrstoff

Vergaser, Ansaugleitungen; Katalysatortechnik, Lambdaregelung;

Kraftstoffe; Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren;

Kennlinien.

Zündsysteme

Spezifische Zündsysteme; Zündelektronik; Kennlinien; Motormanagement.

KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.

Lehrstoff

Elektronik

Anwendungsbeispiele; Grundschaltungen; Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.

KFZ-MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die gängigen Methoden der KFZ- und Motormesstechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff

Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen; Prüfstandsmessungen; Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.

Fahrzeugmesstechnik

Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.

Motorenprüftechnik

Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motorteste,

Prüfen des Anlass- und Ladesystems.

Schallmessungen.

Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ-BEGUTACHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.

KFZ-Begutachtung

Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen; Begriffsbestimmungen; Einrichtungen der Prüfstellen; Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten; Haftung für Begutachtungen.

SCHWEISSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.13

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

HALBLEITERTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 40 - - 60 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Bauelemente und

Grundschaltungen der

Elektronik 40 40 20 - 100 I

9. Fertigungstechnologie 40 40 60 60 200 I

10. Prozessdaten-

messtechnik 20 40 - - 60 I

11. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 140 140 800

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Kommunikation und

Präsentation - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Angewandte Chemie - - 20 20 40 I

Betriebstechnik - - 40 - 40 I

Labor für

Betriebsorganisation - - - 40 40 I

Projektmanagement - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Mikroelektronik - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 20 20 40 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 160 160 360

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben im Zusammenhang mit der Produktion von Halbleitern zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Fertigungstechnologie sowie Prozessdatenmesstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Produktion sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung der für die Herstellung von Halbleitern erforderlichen Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (sowie die Analyse bei Prozessabweichungen) sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff

Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. pn-Übergang und Diode.

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Halbleiter- und Leiterplattenfertigung verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, Verfahren und Maschinen, Einflussfaktoren wie das Layout, die Maskenherstellung, das Assembling von Wafern unter Reinraumbedingungen sowie die Herstellung von Leiterplatten in Fabrikation und Test kennen und beurteilen können.

Lehrstoff

Substrate, Halbleiterschichten, isolierende Schichten, hochleitende Schichten (Polysilizium, Silizide, Metalle).

Hilfsstoffe

Säuren, Laugen, Schutzgase, Fotolacke.

Reinraum

Reinraumklassifizierung, Ursachen, Arten und Auswirkungen von Verunreinigungen, Partikelmessung, reinraumgerechtes Verhalten, physikalische Anforderung an die Belüftung (Durchsatz, Strömung, Druck, Temperatur, Feuchtigkeit), technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Kontrollmessungen.

Verfahren

Epitoxie, Implantation, Diffusion, thermische Oxidation, CVD-Abscheideverfahren, Strukturierung, Nasschemie-Technologie, CMP, Trockenätzung, Rückseitenprozesse, Belichtungstechnik, Reinigung, Trennen der Scheiben, Chipmontage, Bestückung, Kontaktierung, Häusen, Funktionsprüfung.

Equipment

Oxidations- und Diffusionsöfen, Anlagen für epitaktische, CVD- und physikalische Abscheideverfahren, Belackungs-, Belichtungs- und Enwicklungsanlagen, Plasmaätzanlagen, Nasschemische Ätzbecken und Reinigungsanlagen, Ionenimplantationsanlagen, Schichtdicken- und Strukturbreitenmessgeräte, Licht- und Rasterelektronenmikroskope, Montageequipment, Tester und Prober.

Software Tools im Überblick, grundlegende Schritte über Entwurf, Simulation und Checks bis zum Datenfile; Mask.

Reticle-Lay-out

Erstellung des Masken-Lay-outs für die gängigen Waferstepper; Modelle der Funktionalität der Waferstepper; Anwendung der spezifischen Softwarepakete.

Datenaufbereitung

Funktionalität der Patterngeneratoren EBEAM bzw. LASERBEAM;

Anwendung der spezifischen Softwarepakete; Dokumentation und Archivierung der Daten; Datenformate, Datensicherung;

Datenkonversionen, Datentransfer via Netzwerk.

Maskenherstellungsprozess

Belichtung mittels Patterngenerator; Entwicklerprozess; Ätzprozess; Defektinspektion; Partikelinspektion; Messmethoden zu den kritischen Parametern; Maskenreinigung.

Wafer Fabrication

Implant, Diffusion, Foto, Etch, CVD, PECVD, PVD.

Leiterplattenfertigung

Printmaterialien, Belichten, Entwickeln, Ätzen, Bohren, Bestücken.

Test

Handler und Tester für den Schaltungstest, Anforderungen an Digital und Analogtester, Wafer Probe Test, Leiterplattentest, Final Test.

Assembly

Galvanik, Assembly Technologien, Wafer Sägen, die Attach, Lead Bond, Mold, Packaging, Arten der Gehäuseformen.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die Messtechnik und damit die Erfassung prozessrelevanter Daten aus dem Fachgebiet sowie die Funktionsprinzipien, Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Sensoren kennen.

Lehrstoff

Optische, mechanische, elektrische Messtechnik; Messung charakteristischer Eigenschaften an aktiven und passiven Bauteilen (Widerstände, Dioden, Kondensatoren, Transistoren); Messschaltungen.

Sensorik

Sensoren zur Erfahrung von Wegen, Längen, Winkeln, Druck, Temperatur, Durchflussmenge, Drehzahl, Füllstand, Erfassung von Zuständen und Zeiten, magnetischen, akustischen und optischen Größen, Signalübertragung, Schnittstellen.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die wichtigsten Technologien der in modernen Unternehmen in Büro, Verwaltung, Konstruktion und Fertigung verwendeten Kommunikations- und Präsentationsmedien kennen und selbst in kreativer und wirkungsvoller Art anwenden können.

Lehrstoff

Präsentations-, Bild- und Tonmedien bzw. Komponenten zur Kommunikation im betriebswirtschaftlichen (Büro und Verwaltung, kaufmännische Dienstleistung) bzw. im technischen Bereich (Konstruktion und Fertigung, technische Dienstleistung); einfache, fachgebietsspezifische Präsentationen.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe der Arbeitsstoffe, deren Eigenschaften, Reaktionen der Elemente und ihre Verbindungen kennen sowie Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt kritisch einschätzen können.

Lehrstoff

Säuren, Laugen, pH-Wertbestimmung, Kohlenstoffverbindungen, Alkohole, Lösungsmittel.

Reaktive Gase und deren Spaltprodukte, Gewinnung von Reinstwasser und Wiederaufbereitung, Anforderungen an Leitungs- und Behälterwerkstoffe, Armaturen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen

Lehrstoff

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Methoden zur Findung, Setzung und Bewertung von Zielen;

Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen);

Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation.

Fallstudien

Hilfsmittel für Projektmanagement, Projektplanung; Erstellung von Pflichtenheften; Terminverfolgung; Kosten und Krisenmanagement; Qualitätssicherung; Regelkreise (Plan Do Act Check Zyklus).

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

SICHERHEITSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

MIKROELEKTRONIK

Siehe Anlage B.6.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.14

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

PAPIERINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 (II)

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 (II)

8. Maschinen- und

Arbeitstechnik 20 20 20 20 80 I

9. Mess-, Regelungs- und

Prozessleittechnik 20 20 20 20 80 I

10. Halbstoffherstellung 40 50 40 - 130 I

11. Papier- und

Kartonherstellung - 30 60 60 150 I

12. Papierausrüstung und

Papierveredelung - - 60 80 140 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 260 260 1000

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Arbeitssicherheit und

Umweltschutz 20 20 - - 40 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 40 40 60 60 200

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 320 320 1200

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in der Papierherstellung und -veredelung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben der Auswahl der Grund-Halbstoffe, der Papierproduktion und der Endfertigung zu übernehmen. Kernbereiche sind Maschinen- und Arbeitstechnik, Mess-, Papier- und Kartonherstellung, Papierausrüstung und Papierveredelung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Papierherstellung und in der Papierveredelung. Auch die Dokumentation von technischen Arbeitsvorgängen mittels CAD, die Pflege und Wartung der Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Aufbau, Bauarten und Funktion der in der Papier- und Zellstoffindustrie gebräuchlichen Maschinen kennen sowie bedienen, warten und entstören können.

Lehrstoff

Absperr- und Regelorgane, Dichtungen, Pumpen; Antriebe, Gebläse und Kompressoren, Walzen, Schaber.

Arbeitstechnik

Allgemeine Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken; Schmierung und Schmierstoffe; Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken für Stoffaufbereitungsmaschinen und Pumpen.

Spezielle Maschinenkunde

Maschinen der Stoffaufbereitung; Papiermaschinen (Stoffauflauf-, Sieb- und Pressenpartie).

Papiermaschinen (Trockenpartie, Leimpresse, Glättwerk, Aufrollung, Antriebe).

Arbeitstechnik

Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken, Anfahren und Abstellen von Papiermaschinen; Papiersortenwechsel; Prozesssteuerung; Entstörung bei Papierabrissen sowie bei mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und regeltechnischen Fehlern.

Baugruppen

Messer; Transporteinrichtungen; hydraulische und pneumatische Anlagen.

Ausrüstungsmaschinen

Rollenschneider, Querschneider, Planschneider, Kalander, Verpackungsmaschinen.

Dampfanlagen

Wärme (Begriff, Übertragung); Dampfeinströmung, Dampfkopf, Kondensatableiter, Entlüfter.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

SI-System, Symbole, Darstellungsweisen, Genauigkeit und Sensibilität von Messinstrumenten; Interpretation verfahrenstechnischer Pläne von Stoffaufbereitungsanlagen und Papiermaschinen.

Grundlagen der Regeltechnik

Der Regelkreis, einfache und vermaschte Regelkreise, Regelstrecken und deren bestimmende Größen; Simulationen und reale Trainingsanlagen.

Stellgeräte

Wesentliche Stellglieder und Regelorgane in der Papier- und Zellstoffindustrie, Auswahl und Wirkungsweise.

Messtechnik

Niveau, Stoffdichte, Druck, Durchfluss, Temperatur; Grundlagen der Physik.

Regeltechnik

Regelstrategien für Stoffaufbereitungsmaschinen; Übung an Simulationsprogrammen.

Steuerungstechnik

Interpretation von Verriegelungsplänen; Stromverteilung und Schutzmaßnahmen; Grundlagen der Elektrotechnik; Übung an Simulationsprogrammen und an Modellen.

Sondermessungen in der Stoffaufbereitung, an der Papiermaschine und an Zellstoffanlagen; Grundlagen der Strahlenphysik, Anwendung radioaktiver Strahlen in der Qualitätsmesstechnik (Scanner) und Prozessmesstechnik; Funktionsweise von Qualitätsleitsystemen.

Regeltechnik

Regelstrategien und Ausführungen von Regelkonzepten; Drehzahlregelung von Stoffpumpen.

Prozessleittechnik

Grundlagen für Prozessleitsysteme, de- und zentrale Anlagen, Stellglieder (Sonderausführungen); Training an Simulationsprogrammen; Grundlagen der EDV; vermaschte Regelkreise für qualitätsbezogene Größen; Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Prozessführung; Training an Simulationsprogrammen der Stoffaufbereitung, der Papiermaschine und Ausrüstung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Holzrohstoff, Holzstoffarten, Zerfaserungsprozess, Holzstofferzeugungsanlagen, Sortieren, Eindicken; Einflussgrößen bei der Erzeugung von Steinschliff, Druckschliff und Refinerholzstoff; Holzstoffbleiche; Qualitätsfragen.

Zellstoff

Holzvorbereitung, Grundlagen der Chemie und Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Chemikalienrückgewinnung; Anlagen und Verfahren der Halbzellstoffherstellung; alternative Zellstoffverfahren; Zellstoffaufbereitung; Chemie und Technologie der Zellstoffbleiche.

Altpapier

Altpapiersorten, Recyclingkreislauf, Verunreinigungen von Altpapier und Hilfsmittel zur Aufbereitung von Altpapier; Auflösung, Reinigungs- und Sortiermaschinen, Deinking von Altpapier.

Stoffaufbereitung

Halbstoffauswahl, Auflösung, Reinigung, Entstippung und Lagerung.

Stoffmahlung

Ziel der Mahlung, Stoffbegriffe, Mahlungszustände von Faserstoffen und Prüfung des Mahlungszustandes; Auswirkungen der Mahlung auf die Papiereigenschaften; Aufbau und Schaltungen von Mahlanlagen; Einflussgrößen der Mahlung, Regelung von Mahlanlagen.

Stoffprüfung

Stoffdichte- und Trockengehaltsbestimmungen, Bestimmung des Entwässerungsverhaltens; Faserfraktionierung und Prüfblattherstellung; Deinkingversuche, Ermittlung des Mahlverhaltens von Faserstoffen, Wirkung von Zusatzstoffen und chemischen Additiven.

Chemische Additive

Chemischer Aufbau von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen und weiteren chemischen Additiven sowie deren Einsatz; optische Aufheller, Stärke, Retentionsmittel, Schleimbekämpfungsmittel, Entschäumer und andere chemische Additive zur Verbesserung der Papiereigenschaften und der Produktion.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Wasserkreislaufsysteme, Charakterisierung der Abwässer, Verfahren der Wasseraufbereitung (Sedimentation, Flotation, Filtration); Wasserhaushalt, spezifischer Abwasseranfall, spezifischer Frischwasserverbrauch, Frischwassereinsparung.

Blattbildung

Konstantteil der Papiermaschine, Blattbildungssysteme, Stoffauflauftypen und Funktion; Turbulenzen, Blattbildung und Formation, Entwässerungselemente (Formierkästen, -walzen, Streichleisten).

Pressen

Pressvorgang, Pressentypen, Walzenmaterial und Härte;

Linienkräfte, Trockengehalte, Papier- und Filzführungen; Nassfilz im Betrieb; vibrieren, springen und rupfen der Presswalzen;

Papierfehler in der Pressenpartie.

Bespannung

Entwässerungssieb (Material, Herstellung, Arten).

Papierprüfung

Identifizierung von Faserstoffen mit dem Mikroskop (Holzstoffe, Zellstoffe); physikalische Grundlagen zur Papierprüfung, Normen.

Entwässerungssieb (Einfluss auf die Blattbildung und Entwässerung), Abrieb, Schäden; Nassfilz (Materialien, Herstellung, Typen, Reinigung, Einfluss auf die Papierqualität); Trockenfilz, Trockensieb (Materialien, Typen, Nähte, Einfluss auf die Trocknung).

Papierprüfung

Grundlagen der Papierprüfung; Prüfung von mechanischen und chemischen Papiereigenschaften; Saugfähigkeitsprüfungen, Leimungsgrad, Glätte, Glanz, Weiße, Farbe, Luftdurchlässigkeit, Opazität; Prüfung von physikalischen, chemischen, optischen und Oberflächeneigenschaften von Papieren.

Stoff- und Wasserführung

Stoffentlüftung (mechanisch, chemisch), Wasserkreislaufführung, Stoffverluste; Kreislaufschließung, Verknüpfung der inneren und äußeren Wasserkreisläufe, Umweltauswirkungen.

Blattbildung

Sauger und Siebsaugwalze (Aufbau und Einstellung), Egoutteurarbeit, Stoffauflaufregelung; Profilkorrektur, Papierbahnabnahme vom Sieb, Überwachung der Siebarbeit.

Trocknen

Dampf- und Kondensationssysteme; Trocknungsvorgang;

Trocknungsarten; Luft- und Klimatechnik in der Trockenpartie;

Einfluss der Trocknung auf die Papiereigenschaften; Kontrolle der Trockenpartie; Feuchtigkeitsverhalten; Papierbahnführung; Einflüsse der Trocknung auf die Papiereigenschaften.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Klima; Feuchten, Konditionieren; Gleichgewichtsbeziehungen, Dimensionsstabilität.

Satinieren und Prägen

Theorie der Satinage; Satinagevorgang und Einflussgrössen; Glätte- und Satinagemaschinen (Funktion, Bedienung, Wartung, Anlagenentstörung); Qualitäts- und Wirkungsgradsteigerung an Satinageeinrichtungen; Satinage diverser Papiersorten (Naturpapiere und gestrichene Papiere); spezielle Satinageverfahren; Bürsten von Papier und Karton; Prägemaschinen und Prägearten, Einflussgrößen auf den Prägevorgang.

Schneiden

Grundlegende Vorgänge beim Rollen-, Quer- und Planschneiden;

Kleben und Klebemittel; Anlagenentstörung; Rollenschneiden, Querschneiden, Planschneiden; Vorgänge am Messer (Längs-, Querschnitt); Schnittgenauigkeit und Schnittkorrektur;

Gegenüberstellung verschiedener Schneidmaschinen; Sortierung am Querschneider; Rollen- und Stapelqualität; Anlagenentstörung.

Veredelung

Imprägnieren, Beschichten, Kaschieren, Leimen, Pigmentieren, Streichen (Streichrohpapiere - Streichmassen – Streichverfahren); Eigenschaften und Verwendung von gestrichenen Papier- und Kartonsorten.

Finalvorgänge

Sortieren und Zählen; Rollen- und Formatpacken, Palettieren; Normformate und Normgewichte, Toleranzen.

Druck

Reproduktionsverfahren; Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Offsetdruck, Durchdruck); moderne Drucksysteme für die Bürokommunikation; Anforderungen an die verschiedenen Druckpapiere.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Probleme der Arbeitssicherheit sowie umweltschädliche Faktoren in der Papier- und Zellstoffindustrie identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung angeben können.

Lehrstoff

Sicherheitstechnik

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Gas-, Strahlenschutz.

Arbeitshygiene

Vorbeugender Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufskrankheiten; Erste-Hilfe-Leistung.

Umwelttechnologien

Analyse der Umwelteinflüsse der Papier- und Zellstoffproduktion;

Abwasserbelastung, verfahrenstechnische Grundlagen der physikalisch-chemischen und biologischen Abwasserreinigung;

Reststofferfassung, verfahrenstechnische Grundlagen der Reststoffbehandlung; Abluftprobleme und ihre Bekämpfung;

Energieerzeugung und Umwelt, Kraft-Wärme-Kopplung; Lärmquellen und ihre Bekämpfung.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.15

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

SCHUHINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

7. Maschinenkunde 40 40 - - 80 I

8. Werkstoffkunde und

Verfahrenstechnik 40 40 20 20 120 I

9. Schuh-Fertigungs-

technik - 40 40 40 120 I

10. Arbeitssystem-

gestaltung *2) - - 40 40 80 I

11. Technisches Zeichnen

und Entwerfen 40 40 20 - 100 II

12. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 260 260 1000

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik und

–management - 20 40 40 100 I

Marketing - - 20 20 40 II

Computer Aided Design - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Nach REFA.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Herstellung von Schuhen bzw. Schuhprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der schuhtechnischen Ausbildung sind Maschinenkunde, Werkstoffkunde und Verfahrenstechnik, Schuh- und Fertigungstechnik und Arbeitssystemgestaltung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation und Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von Maschinen und Betriebsmittel.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die qualitative Beurteilung von Schuhteilen bzw. Schuhen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

7. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Klebstoffe und Lösungsmittel

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

Lederbearbeitung

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

Kunststoffarten

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

Verfahrenstechnik für Leder

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff

Fertigungsverfahren

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

Fertigungsverfahren

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlen verpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

Klebetechnik

Klebetechnik von Sohlen, Einsatz von Spezialklebstoffen, kostensparende Spezialklebstoffe, Klebstoffe auf Wasserbasis (umweltschonend), Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung); Zeichnungsnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen; aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen; maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

Entwerfen und Modellzeichnen

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

Schnitte

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung

Erstellung und Detaillierung von Grundmodellen.

12. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Kommunikation und Schriftverkehr“

Siehe Anlage B.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.10.

MARKETING

Siehe Anlage B.10.

COMPUTER AIDED DESIGN

Siehe Anlage B.11.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage B.9 mit folgenden Ergänzungen

Lehrstoff

Funktionsweise von in der Schuhindustrie eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten; Umwandlung EDV-gestützt erstellter einfacher Konstruktionszeichnungen in CNC- Produktionsprogramme.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.16

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

INFORMATIONSTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 III

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 40 40 20 140 I

8. Hardware 40 40 40 40 160 I

9. Internettechnologien - - 20 20 40 I

10. Netzwerk- und

Kommunikationstechnik - - 40 40 80 I

11. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 220 220 180 180 800

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Projektmanagement - - 20 20 40 II

Mikroelektronik - - 20 20 40 I

Betriebssysteme 20 20 20 20 80 I

Systemmanagement - - 40 40 80 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 40 40 140 140 360

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 260 260 320 320 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung, Inbetriebnahme und Verwaltung von vernetzten EDV-Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der IT-Ausbildung sind Hardware, angewandte Informatik, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Internettechnologien, Betriebssysteme, Projektmanagement und Systemmanagement.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Systemplanung und Systembetreuung vernetzter EDV-Systeme, der Koordinierung aller an einem System beteiligten Teilanbieter, in der Dokumentation von Hard- und Softwareprojekten, sowie in der systematischen Fehlerbehebung und Prävention.

Auch die Einschulung von Benutzern und anderen Systembetreuern in vorhandene oder neu errichtete EDV-Infrastruktur oder Software sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen, ökologische und ökonomische Optimierung sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“

Siehe Anlage B.

7. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Textverarbeitung, Kalkulation

Grundlagen der Formatanordnung und der formalen Gliederung;

computerunterstützte Baustein-Korrespondenz, Serien- und Standardbriefe; Grundlagen der Tabellenkalkulation;

computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Tabellen; Zellbezüge; automatische Berechnung; Verknüpfung mit Datenquellen.

Präsentation

Grundlagen der Präsentation; computerunterstütztes Erstellen, Bearbeiten, Speichern, Ausdrucken und Vorführen von Präsentationen.

Tabellenkalkulation

Komplexe Berechnungen; automatische Diagrammerstellung aus Datenreihen; Grundlagen einer Makrosprache; Automatisieren von wiederkehrenden Vorgängen durch Makros.

Datenbank

Grundlagen, computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken; Import fremder Datenquellen;

Bearbeitungsmöglichkeiten, Verknüpfungen, Datenbanken im Netzwerk;

Grundlagen von Makro und Datenbankprogrammiersprachen.

Einbinden von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen in eine Präsentation; Erstellen einer audiovisuellen Präsentation.

Standardsoftware-Installation

Anwenderspezifische Installation, Fehlerbehebung, Updates, Einbinden von mehreren Produkten des Office-Bereiches.

Grundlagen der Programmierung

Logischer Programm-Ablauf (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Konstrukte der Ablaufsteuerung, Darstellungsformen; Hilfsmittel von Betriebssystemen zur Steuerung von Standardsoftware.

Einführung in eine Programmiersprache

Syntax; Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung; Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem; Hilfsmittel, Standards und unterstützende Software für die Erstellung von Programmabläufen; Programmoptimierung.

8. HARDWARE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften; Gewährleistung; mechanischer Aufbau;

fachspezifische Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik;

fachspezifische Grundlagen der elektrischen Messtechnik; elektrische Eigenschaften der Hardware; elektro-magnetische Kompatibilität;

Reparaturfreundlichkeit.

Prinzipieller Aufbau und Funktionsweise eines Computers

Hauptbestandteile, ihre Funktion und Interaktionen; Einfluss der Einzelkomponenten auf die Gesamtsystemleistung; Kosten; Ergonomie; Umweltaspekte.

Umgang mit Einzelkomponenten, Erstellung eines funktionsfähigen Systems aus Einzelkomponenten; Inbetriebnahme; Bios;

Hardwareoptimierung; Schnittstellen; Eingabegeräte; Ausgabegeräte;

Multimediakomponenten; Netzwerkkomponenten und -erweiterungen;

externe Datenspeicher und Kommunikationskomponenten; Treiber;

Systemressourcen; Kosten; Betriebssicherheit. Erweiterung durch zusätzliche Komponenten und Aufrüstung von Computersystemen. Messungen an Computersystemen und Netzwerken.

9. INTERNETTECHNOLOGIEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Entwicklung des Internets; Zugangsmöglichkeiten zum Internet; Aufbau von E-Mail- und Webadressen; Domainkonzepte; Providing und Hosting von Webseiten.

Internetdienste

E-Mail-Software; Internetbrowser (Benutzeroberfläche, Installation, Konfiguration); Informationssuche im Netz;

Suchmaschinen; elektronische Dienstleistungen über das Internet;

Datenaustausch im Betrieb, Systematik und Ordnungsstruktur.

Webseitengestaltung

Hypertextkonzepte; Zielsetzung und Gestaltung von Homepages und anderen Webseiten; Editieren und Programmieren von Webseiten; Dialogelemente und Zugriffsfunktionen bei Webseiten; Übertragung von Webseiten ins Internet. Gesellschaftliche und berufspraktische Auswirkungen der Internettechnologien.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Referenzmodelle, Übertragungstechnik, Vermittlungstechnik, Netzwerk Komponenten, Topologien, Normen und Protokolle, Sicherheit, Netzwerkadressierung.

Installation

Netzwerkbetriebssysteme; Installation von Netzelementen; Aufbau und Inbetriebnahme sowie Messtechnik in lokalen PC-Netzwerken.

Betrieb

Wartungstätigkeiten bei Netzwerk-Hardware und Netzwerk-Software; Internetdienste; Fehleranalyse und Fehlerbehebung; Datenschutz und Datensicherheit.

11. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage B.

PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage B.13.

MIKROELEKTRONIK

Siehe Anlage B.6.

BETRIEBSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Historische Entwicklung; Kompatibilität; Aufgaben von Betriebssystemen (Programmübersetzung, Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung, Netzwerkfähigkeit).

Vergleich aktueller Betriebssysteme

Einschränkungen, Stabilität, Ergonomie, Sicherheit, Netzwerkeigenschaften.

Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Systemdateien, betriebssicherheitsrelevante Schutzmechanismen, Konzepte der Systemprogrammierung, relevante Dienst und Hilfsprogramme.

Detaillierter Vergleich aktueller Betriebssysteme

Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung; Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung; Betriebssysteme und Anwendungen; Multimediatauglichkeit.

SYSTEMMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Interaktionen von Hardware und Software;

Fehlerbehebungsstrategien; systematische Fehleranalyse; Messen an Computersystemen und Netzwerken; Treiberprobleme; Hilfsprogramme zur Fehleranalyse; Verwendung von „Workarounds“ zur kurzfristigen, temporären Lösung nicht behebbarer Probleme; Internet als Hilfsmittel bei der Fehlerbehebung; Einrichten, Modifikation, Konfiguration und Verwalten von Netzwerken; Datensicherheit; Erstellung von Fortbildungskonzepten und Einschulung von Netzbenutzern.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.17

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MECHATRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Grundlagen der

Elektrotechnik und

Elektronik 20 20 - - 40 I

9. Mechanik 20 20 - - 40 I

10. Mechatronik 20 20 - - 40 I

11. Fertigungstechnik *2) - 20 40 40 100 I

12. Elektronik und

Digitaltechnik - 20 80 60 160 I

13. Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

14. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 240 240 200 200 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Kommunikation und

Präsentation - - 20 20 40 III

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Soziologie und

Mitarbeiterführung 20 20 - - 40 II

Maschinen und Anlagen 20 20 - - 40 I

Elektrische Maschinen

und Anlagen - - 20 20 40 I

Mess- und Prüftechnik - - 20 20 40 I

Robotertechnik - - - 20 20 I

Hydraulik und

Pneumatik - - 40 40 80 I

Qualitätsmanagement - - 20 - 20 I

Umwelttechnik und

–management - - - 20 20 II

Laboratorium für

Mechatronik - - - 20 20 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 40 40 100 100 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Konstruktionsübungen im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten je Semester.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachtheoretischen und fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Fertigung von automatisierten technischen Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der mechatronischen Ausbildung sind Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik und Informatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik verfügen über folgende technische

Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation, Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von mechatronischen Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage B.

9. MECHANIK

10. MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Überblick über mechatronische Geräte und Produkte in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistung, Gesundheits- und Privatbereich, wie Industrieroboter und Fertigungsautomaten, Geräte der Büroautomatisierung und der Automatisierung im Dienstleistungsbereich, medizinischer Geräte und Implantate, Haushaltselektronik und -automation, gemeinsame Prinzipien mechatronischer Systeme.

Mechatronische Bauelemente

Typische mechanische, elektronische und informationstechnische Bauelemente.

Mechatronische Geräte

Synthese der Bauelemente zu mechatronischen Geräten und Automaten, das mechatronische Konzept.

11. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;

Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

Spanlose Bearbeitungsverfahren

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen, Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Bauelemente der Elektronik (Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Thyristoren, optoelektronische Bauelemente);

Grundschaltungen (Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter);

Stromrichtertechnik und Operationsverstärker;

Stromversorgungstechnik (grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken).

Digitale Schaltungen

Mikroprozessor-Grundlagen (Grundschaltungen, Adressierung, Speicherelemente, Datenübertragung, Datensicherheit);

Personal Computer (PC-Grundschaltungen, Peripheriebausteine, Bussysteme); Schaltkreisfamilien, Charakteristika von Mikroelektronikbauteilen, Schaltungstechnologie, Fertigungstechnologie, Mikrocomputeraufbau; Interfacetechnik (Systematik und Definition von Schnittstellen, Standardschnittstellen, technische Bussysteme, Eigenschaften von Busbausteinen, Standardbussysteme);

Computertechnik (Rechnerarchitektur, externe Speicher, Ein-/Ausgabegeräte); programmierbare Bauelemente, Controller, Umsetzer, Prozessperipherie, Standardschaltungen, Mikroprozessorkonzepte, Netzwerk-Hardware.

Prozessor- und Computertechnik

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Mikroprozessoranlagen, Organisation von Mikroprozessorsystemen, Signalübertragung, Prinzipien und Grundbegriffe der Signalübertragung, physikalische und mathematische Beschreibung von Signalen, Übertragungswege, Modulation und Demodulation);

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Computer-Anlagen, Schnittstellen, Aufbau und Funktion der Stand der Praxis entsprechenden und aktuellen Schnittstellen, Netzwerke, Aufbau und Funktion der lokalen und globalen Vernetzung).

14. PROJEKTSTUDIEN

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

SOZIOLOGIE UND MITARBEITERFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Gesellschafts- und Sozialsysteme, Sozialanalysen, Sozial- und Wirtschaftspsychologie, Organisationssoziologie, Führungstheorien, politische Soziologie, Technik- und Arbeitssoziologie, Gesellschaftspolitik, Sozialpartnerschaft.

Konfliktmanagement

Grundsätze für Konfliktmanagement, Personalentwicklung und Personalmanagement in Betrieben und Gruppen, Selbstmanagement, Durchspielen von ausgewählten Situationen.

Anwendung

Praktische Beispiele aus den Themenbereichen wie zB “Kommunikation und Schriftverkehr”, “Mitarbeiterführung und -ausbildung”, “Fremdsprache und Kommunikation”, “Kommunikation und Präsentation”.

MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Normkennzeichnung

Zeichnungsnormen, Beschriftung, Bemaßung, Hauptrisse und Schnittdarstellung.

Kolbenmaschinen

Kolbenpumpen, Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Strömungsmaschinen

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen, Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Fördertechnik

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Thermische Anlagen

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

Pneumatische Aktoren

Komponenten der Pneumatik, pneumatische Steuerungen.

Hydraulische Aktoren

Komponenten der Hydraulik, hydraulische Steuerungen.

ELEKTRISCHE MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Elektrische Maschinen

Gleichstrommaschinen (Aufbau, Betriebsverhalten);

Drehfeldmaschinen (Aufbau und Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen); Drehzahlregelungen bei Asynchronmotoren;

Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen;

Schrittmotoren.

Transformatoren

Bauformen, Betriebsverhalten.

Elektroinstallationstechnik

Elektroinstallationen in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne; Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die in der Maschinenbaupraxis verwendeten Mess- und Prüfverfahren sowie Verfahren der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Lehrstoff

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie

Messverfahren, Messkette, Messgrößenwandlungen; berührungsfreies Messen; Messmaschinen; CNC-Messtechnik; analoges Messen; Messmittelverwaltung und -überwachung.

Auswertung von Messdaten

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Messsystemüberwachung.

ROBOTERTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der Roboter im Hinblick auf Fragestellungen der Automatisierung kennen.

Lehrstoff

Aufbau und Komponenten, Programm- und Sensorsteuerung, Koordinaten-Systeme, Bewegungserzeugung, Betriebsarten.

Automatisierung mit Robotern

Montageautomatisierung, Fertigungsautomatisierung.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen.

Lehrstoff

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle.

Qualitätsmanagement

Qualitätssicherungsnormen; Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit; TQM - Total-Quality-Management

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

LABORATORIUM FÜR MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Übungen aus den Themenbereichen der fachbezogenen Pflichtgegenstände wie zB „Mechatronik“, „Elektronik und Digitaltechnik“, „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Maschinen und Anlagen“, „Robotertechnik“, „Mess- und Prüftechnik“, „Elektrische Maschinen und Anlagen“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Anlage B.18

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten

pro Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 40 - - 80 I

8. Grundlagen der

Elektrotechnik und

Elektronik 20 20 - - 40 (I)

9. Maschinenelemente 20 20 20 - 60 I

10. Betriebstechnik - - 40 40 80 II

11. Technologie der

Werkstoffe 40 40 20 20 120 II

12. Hüttentechnik 20 20 60 60 160 I

13. Technologie der

Formgebung 20 20 40 40 120 I

14. Feuerfeste Bau- und

Mörtelstoffe - - 40 40 80 I

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 260 260 1040

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 20 20 80

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Hüttenindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung von Produkten der Hüttenindustrie sowie in der Wartung hüttentechnischer Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Hüttentechnik, Technologie der Werkstoffe und der Formgebung, feuerfeste Bau- und Mörtelstoffe, Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, Maschinenelemente, Betriebstechnik und Projektmanagement.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für

Hüttenindustrie verfügen über folgende technische Kompetenzen

Fachübergreifende Kernkompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Hüttenindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Produktion und Weiterverarbeitung von Erzeugnissen der Hüttenindustrie, in der Produktionsvorbereitung und in der Wartung von hüttentechnischen Anlagen. Auch die Dokumentation von Arbeitsvorgängen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“

Siehe Anlage B.

Lehrstoff

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Rohrleitungssysteme

Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.

Elemente der drehenden Bewegung

Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.

Federelemente

Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silent-Elemente.

Technische Zeichnungen

Darstellung von Anlagen der Hüttenindustrie.

10. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung.

Investition und Finanzierung

Übersicht über die Verfahren der Investitionsrechnung; statische Investitionsrechenverfahren, Überblick über dynamische Methoden; Zinsrechnung.

Unternehmensführung

Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung; Materialwirtschaft.

Marketing

Produktlebenszyklus; Marketingpolitisches Instrumentarium;

Marktforschung; Erstellen und Bewerten von Angeboten;

Verhandlungstechnik.

Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;

Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;

Zustandsschaubilder.

Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.

Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;

Randschichtverfestigungsverfahren.

Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.

12. HÜTTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.

Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.

Metallurgische Vorgänge im Hochofen und dessen Betrieb; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.

Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen

Lehrstoff

Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.

Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderen Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.

Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;

Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;

Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;

Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);

Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.

Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;

Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;

Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden sollen alle geformten sowie ungeformten feuerfesten Werkstoffe der Hüttenindustrie kennen.

Lehrstoff

Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.

Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt, anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

ENGLISCH

Siehe Anlage B.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

pflich-

Semester

tungs-

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

(III)

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

–

–

40

II

3.

Wirtschaft und Recht

–

–

20

20

40

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

–

–

20

20

40

III

5.

Angewandte Mathematik

60

60

–

–

120

I

6.

Angewandte Informatik und Informationssysteme

20

20

20

–

60

I

7.

Holzbe- und Holzverarbeitung

30

20

30

20

100

I

8.

Holztechnologie

30

20

30

30

110

I

9.

Unternehmensführung

20

30

30

20

100

II

10.

Betriebstechnik

30

30

30

20

110

I

11.

Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik

20

20

–

–

40

I

12.

Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik

–

20

20

20

60

I

13.

Projektstudien und Projektmanagement

–

–

20

20

40

I

Summe A

250

260

240

190

940

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

pflich-

Semester

tungs-

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

Englisch

20

20

20

20

80

(I)

Holzbau

–

–

30

30

60

I

Säge- und Holzbearbeitungstechnik

–

–

30

30

60

I

Holzwerkstoffe

–

–

30

30

60

I

Möbel- und Innenausbau

–

–

30

30

60

I

Material- und Produktprüfung

–

–

20

20

40

I

Konstruktionsübungen

20

20

–

–

40

I

Auswahlsumme B

20

20

30

30

100

Gesamtsumme (A und B)

270

280

270

220

1040

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

Abweichungen durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens

260

260

260

260

1040

höchstens

320

320

320

320

1280

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

pflich-

Semester

tungs-

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

Unternehmensführung

–

–

40

40

80

II

Zweitsprache Deutsch

60

60

–

–

120

I

Deutsch

–

–

60

60

120

I

Englisch

–

–

40

40

60

I

Angewandte Mathematik

–

–

60

60

120

I

_______________

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen

Ziel der Ausbildung

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der industriellen Holzbe- und -verarbeitung und für die jeweiligen Roh-, Halbfertig- und Fertigprodukte zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Unternehmensführung und Betriebstechnik sowie Resourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik- Produktion verfügen über folgende technische Kompetenzen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion insbesondere befähigt werden,

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Holztechnik-Produktion und Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten. Auch das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählt zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

Siehe Anlage B.

Siehe Anlage B.

Siehe Anlage B.

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“ und „Angewandte Mathematik“

Siehe Anlage B.

Die Studierenden sollen

1. und 2. Semester

Grundlagen

Hardware, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Standardsoftwareprodukte (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation).

Branchensoftware

Benutzerführung spezieller Branchensoftware.

3. Semester

Enterprise Resource Planning (ERP) – Systeme

ERP-Systeme und Anbieter, Module eines ERP-Systems.

Anmeldung, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke.

Anwendung von Enterprise Resource Planning (ERP)-Systemen

Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung.

Die Studierenden können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Die Studierenden sollen

1. Semester

Maschinenelemente, die wichtigsten Maschinenelemente aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind; lösbare Verbindungen, unlösbare Verbindungen, Lagerungen, Wellen, Kraftübertragungselemente (Hülltriebe, ZR), Kupplungen, Holzbearbeitungswerkzeuge und deren Instandsetzung.

2. Semester

Sägewerkshauptmaschinen und Nebenmaschinen.

3. Semester

Fördertechnik (in der Holzverarbeitung und pneumatische Förderer), Sicherheit bei Absauganlagen, Grundlagen der Hydraulik.

4. Semester

Kehlmaschinen, Werkzeugkunde und Maschinenaufbau, Sonderzubehör.

Grundlagen der CNC-Technik (computergestützte numerische Steuerung).

Die Studierenden sollen

1. Semester

Dendrologie, Holzanatomie, Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes, physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes, Brandverhalten von Holz, sortierrelevante Merkmale von Holz und Sortierung von Holz.

2. Semester

Kochen und Dämpfen des Holzes, Klebstoffe und deren Verarbeitung, Holzmodifikation, Holzschutz, Oberflächenbehandlung von Holz, Klebstoffprüfung.

3. Semester und 4. Semester

Herstellung und Prüfung von Massivholzwerkstoffen, Herstellung und Prüfung von Furnier-, Span-, Faser- und Verbundwerkstoffen, Halb- und Fertigprodukte aus Holz.

Die Studierenden sollen

1. Semester

Unternehmensorganisation

Unternehmensgründung, betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Management-, Planungs- und Entscheidungstechniken.

2. Semester

Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling

Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten, Jahresabschlussanalyse – Kennzahlen der Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens, Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings.

3. Semester

Finanzierung und Investitionsrechnung

Grundlagen der Finanzierung, Innen- und Außenfinanzierung, Kreditarten.

Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, statische Investitionsrechnung, dynamische Investitionsrechnung, Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans.

4. Semester

Personalmanagement

Aufgaben des Personalmanagements, angewandte Personalentwicklung und Mitarbeiterführung.

Marketing und Innovationsmanagement

Grundlagen des Marketings, Marktforschung, Marketing-Mix, Innovationsmanagement, Prozessmanagement, Methoden und Werkzeuge.

Die Studierenden sollen

1. Semester

Materialwirtschaft und Logistik

Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozesse.

2. Semester

Arbeitsvorbereitung und PPS (Produktionsplanungs- und Steuerungssystem)

Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.

Produktionsplanung und Produktionssteuerung

Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme.

3. Semester

Qualitäts- und Umweltmanagement

Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements, Normenreihe ISO 9000ff und ISO 14000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung, Ökobilanzen.

4. Semester

Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung

Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Arbeitsumgebung, Ergonomie.

Die Studierenden sollen

1. und 2. Semester

Elektrotechnikgrundlagen, Stromversorgungsnetze, Schutztechnik, Grundlagen der Steuerungstechnik, Sensorik, Aktorik und Messtechnik, Antriebstechnik.

Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Messtechnik, Prozessautomatisierungssysteme.

Die Studierenden sollen

2. Semester

Qualitäts- und Mengenermittlung von Roh- und Halbfertigprodukten, Wertschöpfungskette Holz, Logistik, Warenströme, Holzmärkte.

3. und 4. Semester

Grundlagen der Energie- und Umwelttechnik, Energiemanagement, Energieerzeugung (thermisch), Verbrennungsanlagen, alternative Energieformen.

Die Studierenden sollen

3. Semester

Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.

4. Semester

Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände.

„Englisch“

Siehe Anlage B.

Die Studierenden sollen

3. Semester

Bauteile und Baukonstruktionen

Grundlegender Aufbau von Wandkonstruktionen im Massiv- und Holzbau; grundlegender Aufbau von Deckenkonstruktionen im Massiv- und Holzbau; Dachstuhl und Ausbauteile.

Bauphysik und Bauökologie

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz Ökologie und Baubiologie.

4. Semester

Holzbausysteme

Blockbau, Holzrippenbau, Brettsperrholzbau und firmengebundene Systeme.

Industrieller Holzbau

Fertighausbau, vorgefertigter Holzbau.

Ingenieurmäßiger Holzbau

Hallenbau und Brückenbau.

Rahmenbedingungen

Raumordnung, OIB Richtlinien.

Die Studierenden sollen

3. Semester

Sägewerkstechnologie

Abläufe im Sägewerk, Einschnittplanung und Einschnittoptimierung, branchenbezogene EDV-Programme.

Massivholzbe- und Massivholzverarbeitung

Hobeltechnik, Anlagen und Produktionsabläufe für Massivholzwerkstoffe, Klebetechnologie in der Massivholzverarbeitung.

4. Semester

CNC-Technik (computergestützte numerische Steuerung)

CNC-Programmerstellung, Übungen an der CNC-Maschine, Ausführung, Planung und Optimierung von Produktionsabläufen.

Die Studierenden sollen

3. Semester

Rohstoffe für die Span- und Faserplattenproduktion

Holz und verholzte Materialien, Übernahme, chemische Bestandteile und ihre Eigenschaften.

Holzwerkstoffe

Normen, Bezeichnungen und Eigenschaften von Furnier-, Span- und Faserwerkstoffen.

Holzwerkstoffproduktion

Maschinen, Anlagen und Produktionsabläufe für die Herstellung von Furnier, Span- und Faserwerkstoffen.

4. Semester

Holzwerkstoffproduktion

Maschinen, Anlagen und Produktionsabläufe für die Herstellung von Furnier, Span- und Faserwerkstoffen, Engineered Wood Products, Sonderformen von Holzwerkstoffen.

Beschichtungen

Beschichtungsmaterialien für die Kanten- und Flächenbeschichtung, Herstellung von Beschichtungsmaterialien, Beschichtungstechnologie und Anlagen für die Beschichtung von Holzwerkstoffen.

Qualitätssicherung und Produktprüfung in der Holzwerkstoffindustrie.

Verarbeitung von Holzwerkstoffen.

Die Studierenden sollen

3. und 4. Semester

Grundlagen des Möbelbaus, Tischler- und Möbelkonstruktionen, Beschläge, Materialien und Bauteile für den Möbelbau und den Innenausbau.

Planung und Entwurf von Möbel- und Einrichtungsgegenständen und Innenausbau.

Maschinen und Anlagen für die Möbelfertigung.

Die Studierenden können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Die Studierenden sollen aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen

3. und 4.Semester

Prüf- und Messeinrichtungen, Laboreinrichtungen, normgerechte Material- undProduktprüfungen.

Die Studierenden sollen

1. Semester

CAD (computer-aided design)-Oberfläche, kartesisches Koordinatensystem, Zeichnungsansichten, Linientypen, Erstellen von Linien, Ändern von Elementen, Zeichenhilfen, weitere Zeichenbefehle (Kreis, Bogen, Polygon ua.), Objekterzeugung (Bogen, Kreis, Ellipse).

2. Semester

Erstellen einer Zeichnungsvorlage mit definierten Layern, Manipulation von Objekten, Schraffur, Text und Bemaßung, Layoutmodus, Drucken von Zeichnungen, Übungen.

Siehe Anlage B.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Die Werkmeisterschule, auch für Berufstätige, hat im Sinne des § 59 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in § 2 des Schulorganisationsgesetzes formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung zu wirken. Sie sollen

Siehe Anlage A, Abschnitt II a.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden

Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist die in der Stundentafel festgelegte Mindest- bzw. Höchstsumme an Unterrichtseinheiten (1 040 bzw. 1 280) zu beachten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemein bildenden Weiterqualifikation festgelegt werden, wobei die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten haben.

Siehe Anlage A, Abschnitt II c.

Siehe Anlage A, Abschnitt II d.

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 241/2008.

Die Studierenden sollen

1. und 2. Semester

Sprachnormen

Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Gesprächsführung; Sach- und Beziehungsebene, nicht sprachliche Signale.

Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen; Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.

Schriftverkehr

Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.

Kultur – Gesellschaft – Medien

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur; Wirkungsweise von Medien.

Lern- und Arbeitstechniken

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen; Gebrauch von Nachschlagewerken; Benutzung von Bibliotheken und elektronischen Medien; Lesetechniken.

Die Studierenden sollen

3. und 4. Semester

Öffentliches Recht

Aufbau des österreichischen Rechtssystems unter Berücksichtigung der Europäischen Union, Grundzüge der Gesetzgebung, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Grundzüge der Gewerbeordnung.

Bürgerliches Recht

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.

Unternehmensrecht

Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen.

Betriebliches Rechnungswesen

Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Bilanz, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer, einfache Jahresabschlüsse.

Einfache Fälle der Kalkulation.

Grundzüge des Steuerrechts

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Volkswirtschaft

Marktmechanismen, magisches Vieleck.

Die Studierenden sollen

3. und 4. Semester

Mitarbeiterführung

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und -stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Betriebssoziologie

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Personalentwicklung

Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten; Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Die Studierenden sollen

1. und 2. Semester

Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen

Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.

Geometrie

Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.

Funktionen und Gleichungen

Begriff und Darstellung, rechtwinkeliges Koordinatensystem. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Analysis

Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

Je Semester ein bis zwei Schularbeiten.

Die Studierenden sollen

1. und 2. Semester

Angewandte Physik

Arbeitsweise der Physik; Grundgrößen und Einheiten. Ausgewählte Kapitel der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre sowie Atom- und Kernphysik.

Angewandte Chemie

Aufbau der Materie; chemische Reaktionen, Reaktionstypen, Elektrochemie; anorganische und organische Grundstoffe.

Ökologie

Ökosphäre und Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe, Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.

Die Studierenden sollen

1. Semester

Grundlagen der Informationsverarbeitung

Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssysteme, Projektmanagementsoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Die Studierenden sollen Aufgaben aus dem Fachgebiet in Projektform umsetzen können.

4. Semester

Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände.

Die Studierenden sollen

Hörverstehen

Standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;

Sprechen

In Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;

Lesen und Leseverständnis

Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;

Schreiben

Einfache Informationen zur eigenen Person und Situation sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.

1. und 2. Semester

Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen

Einfache Situationen aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden sowie aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Wiederholung und Vertiefung der Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.

3. und 4. Semester

Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen

Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen, insbesondere aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Festigung und Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.

In jedem Semester ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A mit folgender Ergänzung

3. und 4. Semester

Sprachnormen

Festigung und Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Ausdruck; Spezielle Sprachstrukturen und Fachausdrücke; Gebrauch von Nachschlagewerken.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Gesprächstechnik; Diskussionstechnik; Präsentationstechniken; Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle (verbal und nonverbal, Störungen, Feedback).

Vorbereitende Erarbeitung formaler und inhaltlicher Kriterien für die Abschlussarbeit.

Lern- und Arbeitstechniken

Kritisches Bewerten von Informationen und Medieninhalten; Strukturieren und Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur; Zitieren.

Die Studierenden sollen

3. und 4. Semester

Kostenrechnung

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung.

Unternehmensführung

Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung; Materialwirtschaft.

Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.

Die Studierenden sollen anhand von Fallbeispielen den Gründungsprozess und die wichtigsten Aufgaben der Unternehmensführung kennen lernen.

3. Semester

Phasen der Unternehmensgründung, Business-Plan. Einfache Fälle der Personalverrechnung.

4. Semester

Kreativitätstechniken. Rechnungswesen. Erstellung und Bewertung von Angeboten.

Die Studierenden sollen

1. und 2. Semester

Mündliche Kommunikation und Hörverständnis

Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien; aufbauend komplexere Themen (Familie, Freundeskreis, Berufswahl); Vorträge, Diskussion, Präsentationstechnik.

Textproduktion und -rezeption

Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken; aufbauend komplexere sprachliche Produktion (Berücksichtigung verschiedener Sprachebenen) mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen und weiterführend im Beruf (Exzerpt, Bericht, Protokoll, Prozessbeschreibung).

Sprachnormen

Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik; weiterführende Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik nach Bedarf.

Die Studierenden sollen

3. und 4. Semester

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Argumentieren; Kommentieren; Fachreferat; Fachtexte; Statement; Interview; Gesprächs- und Diskussionsführung; Kommunikationstechniken; kreatives Schreiben.

Sprachnormen

Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.

Medien

Gestaltungskriterien und Manipulationsmittel der Massenmedien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Rede und Vortrag; Analysen und Stellungnahmen; Einstellungsgespräch; Verhandlung, Debatte; Facharbeit; Präsentationstechnik.

4. Semester

Sprachnormen

Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.

Literatur, Kunst und Gesellschaft

Kultur- und geistesgeschichtliche Epochen des auslaufenden 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart; Interpretieren und Werten von Texten; Bezüge zu anderen Kunstformen.

Medien

Analyse von Medieninhalten.

Die Studierenden sollen

Es sollen dabei technische Kommunikations- und Informationsmittel situationsgerecht eingesetzt und moderne Arbeits-, Präsentations- und Moderationstechniken angewendet werden.

Bezugnehmend auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) soll das Niveau B1 sicher erreicht und das Niveau B2 angestrebt werden. Die Ziele des Niveaus B2 sind

Die Studierenden sollen im Bereich des Hörens

Die Studierenden sollen im Bereich des Lesens

Die Studierenden sollen im Bereich des Sprechens

Die Studierenden sollen im Bereich des Schreibens

3. und 4. Semester

Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen

Aktuelle Themenkreise zu internationalen, allgemein politischen und umweltrelevanten Entwicklungen auf anspruchvollem Niveau. Technisch und wirtschaftlich relevante Themen des Berufsfeldes. Themen aus dem Feld der eigenen beruflichen Weiterentwicklung und Karriere. Kurzreferate und Präsentationen zu Themen aus den obigen Themenbereichen.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Ausbau und Festigung von Sprachstrukturen und Wortschatz, wie sie für die Ausdrucksfähigkeit in den jeweiligen Kommunikationsthemen bei angehobener Komplexität erforderlich sind.

Eine oder zwei Schularbeiten im Semester, bei Bedarf auch zweistündig.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A und zusätzlich

3. und 4. Semester

Lineare Algebra und Geometrie

Vektoren; Matrizen, Determinanten; Gleichungssysteme. Geraden und Ebenen. Ebene Trigonometrie. Anwendungen.

Analysis

Zahlenfolgen; Grenzwert, Stetigkeit; Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung). Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik

Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel); Diskrete und stetige Verteilungen.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen.

Zwei Schularbeiten im Semester.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

§ 2. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese durch die Schulbehörde zu erlassen.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

1.

Allgemein

1.1

Religion

7

6

7

6

7

6

39

(III)

1.2

Deutsch und Kommunikation

13

13

13

13

-

-

52

II

1.3

Angewandte Mathematik

26

26

26

26

-

-

104

I

1.4

Angewandte Informatik

13

13

-

-

-

-

26

I

1.5

Darstellende Geometrie

13

13

13

13

-

-

52

I

1.6

Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie

13

13

-

-

-

-

26

II

2.

Organisation

2.1

Wirtschaft und Recht3

13

13

7

6

-

-

39

II bzw. III

2.2

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

26

26

-

-

52

III

2.3

Baubetrieb und Baumaschinen

20

19

20

19

-

-

78

I

2.4

Berichts- und Protokollwesen

-

-

-

-

13

13

26

III

3.

Konstruktion

3.1

Baukonstruktion

26

26

20

19

-

-

91

I

3.2

Baustatik und Festigkeitslehre

26

26

26

26

-

-

104

I

3.3

Produktionstechnik

-

-

-

-

20

19

39

IV

3.4

Tragwerke

-

-

-

-

26

26

52

I

4.

Planung

4.1

Konstruktionsübungen und CAD

33

32

26

26

-

-

117

II

4.2

Vermessungswesen

-

-

20

19

-

-

39

I

4.3

Bauplanung, Marketing und Projekt

-

-

-

-

85

84

169

I

Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B.

81 bis 90

83 bis 92

80 bis 89

84 bis 93

133 bis 142

135 bis 144

596 bis 650

Gesamtunterrichtseinheiten4

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283 bis 292

1701

bis 1755

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

B.

Schulautonome

Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

1.

Allgemein

1.1

Soziale und personale Kompetenz

7

6

7

6

-

-

26

III

1.2

Englisch

7

6

7

6

7

6

39

I

2.

Organisation

Baubetrieb und Baumaschinen

2.1

Leadership

-

-

-

-

13

13

26

III

2.2

Baumanagement

13

13

13

13

-

-

52

III

2.3

Projektmanagement

13

13

13

13

-

-

52

III

Baudurchführung und Qualitätssicherung

2.4

Baukoordination und Sicherheit am Bau

-

-

-

-

20

19

39

III

2.5

Digitalisierte und automatisierte Baustelle

-

-

-

-

20

19

39

I

2.6

Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen

-

-

-

-

20

19

39

III

3.

Konstruktion

Baukonstruktion

3.1

Sanierungstechnik

13

13

13

13

-

-

52

I

3.2

Laboratorium für Bauphysik

13

13

13

13

-

-

52

I

3.3

Gebäudetechnik

7

6

7

6

-

-

26

I

3.4

Kommunaler Tiefbau

13

13

-

-

-

-

26

I

3.5

Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik

33

32

-

-

-

-

65

IV

Baustatik und Festigkeitslehre

3.6

Stahlbetonbau

-

-

13

13

-

-

26

I

3.7

Stahl- und Holzbau

-

-

13

13

-

-

26

I

3.8

Laboratorium für Konstruktion

-

-

13

13

-

-

26

I

Aktuelle Technologien

3.9

Ressourcenoptimiertes Bauen

-

-

-

-

13

13

26

I

3.10

Ingenieurbau

-

-

-

-

13

13

26

I

3.11

Vermessungswesen und Bauaufnahme

-

-

-

-

13

13

26

I

3.12

Schadensanalyse und Bewertung

-

-

-

-

13

13

26

I

3.13

Spezialtiefbau

-

-

-

-

13

13

26

I

4.

Planung

Konstruktionsübungen

4.1

Digitale Planungsmedien und Projektstudien

20

19

13

13

-

-

65

I

4.2

Projektbezogene Hochbautechnologie

13

13

13

13

-

-

52

I

4.3

Projektbezogene Tiefbautechnologie

13

13

13

13

-

-

52

I

Bauplanung und Projekt

4.4

Gebäudelehre

-

-

-

-

20

19

39

II

4.5

Building Information Modeling

-

-

-

-

13

13

26

I

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

Englisch

13

13

13

13

13

13

78

I

Sprachtraining Deutsch

13

13

-

-

-

-

26

I

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

-

-

-

-

13

13

26

I

Klebetechnik

13

13

-

-

-

-

26

IV

Staplerführerschein

13

13

-

-

-

-

26

IV

CAD

13

13

13

13

13

13

78

I

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C und weiters

Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und wiedergeben.

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erklären. Sie können eine Baustelleneinrichtungsplanung durchführen, ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und einfache Arbeitspläne erstellen.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen erfassen und deren Einsatzbereich zuordnen.

Im Bereich Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Kostenermittlung erklären.

Im Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren erklären, Werksvertragsnormen strukturell erfassen und deren Inhalte umsetzen. Sie können einfache Leistungsverzeichnisse selbstständig erstellen, Angebotsprüfungen durchführen und Preisspiegel erstellen und diesen interpretieren sowie Vergabevorschläge erarbeiten und die dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes wiedergeben und die Grundlagen der Mengenermittlung erklären.

Im Bereich Bauorganisation und Bauausführung können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Dokumentationen zu Bauabwicklungsprozessen durchführen sowie geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Rohbau und Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Bau- und Werkstoffen in Hinblick auf Auswahl, Verwendung und Verarbeitung benennen und unter Beachtung von ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten einsetzen sowie die bautechnischen Konstruktionen und Be- und Verarbeitungsverfahren anwenden.

Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Geotechnik benennen, gebräuchliche Flachgründungen und Tiefgründungen und deren Funktionsweisen erfassen sowie gängige Böschungssicherungsmethoden benennen und erläutern.

Im Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln. Sie kennen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen. Sie kennen die Einwirkungen auf Bauwerke und die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger und Fachwerke ermitteln und darstellen. Sie können EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.

Im Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre erläutern und die erforderlichen Querschnittswerte erfassen und ermitteln. Sie erkennen Stabilitätsprobleme und können grundlegende Bemessungsverfahren der Tragwerksplanung verstehen und anwenden. Sie kennen die Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.

Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen.

Im Bereich Konstruktive Ausarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsskizzen einfacher Bauteile der Tragwerksplanung anfertigen sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für diese Bauweisen verstehen.

Im Bereich Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ein Werkstück herstellen. Sie können die Verarbeitungsrichtlinien unterschiedlicher Baumaterialien unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit anwenden.

Im Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die Regeln der Festigkeitslehre anwenden und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln. Sie erkennen Stabilitätsprobleme und können grundlegende Bemessungsverfahren der Tragwerksplanung analysieren und anwenden.

Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe im Hinblick auf ihre grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte einsetzen.

Im Bereich Konstruktive Ausarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsskizzen komplexer Bauteile der Tragwerksplanung anfertigen sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für diese Bauweisen einsetzen.

Im Bereich Plandarstellung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig Bauelemente und einfache Bauten darstellen und mit Hilfe von CAD-Software konstruieren. Sie können praxisnahe Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen sowie Aufgaben der Hard- und Software-Installation und Betreuung ausführen. Sie können die fachbezogenen Vorschriften und Normen anwenden.

Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen gängige Instrumente der Vermessung erfassen, Höhenmessungen vornehmen und Höhenpläne erstellen sowie eigene Lagemessungen durchführen und Lagepläne erstellen. Sie können die Grundlagen der modernen Vermessung und Geoinformationssystemen erfassen und Projektentwürfe in die Natur übertragen. Sie kennen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Im Bereich Bausoftware können die Absolventinnen und Absolventen bauspezifische Software projektbezogen selbstständig anwenden.

Im Bereich Bauplanung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen einfache Bauaufgaben darstellen und konstruieren sowie Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD erstellen. Sie können bauspezifische Software anwenden.

Im Bereich Marketing können die Absolventinnen und Absolventen auch mittels geeigneter Präsentations-Software Konstruktionen und Projekte dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Soziale und personale Kompetenz können die Absolventinnen und Absolventen sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend, achtsam und gendergerecht verhalten und das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren sowie auf der Sach- und Beziehungsebene angemessen kommunizieren. Sie können die Sinnhaftigkeit von Normen, Regeln und Grenzen erkennen und verstehen sowie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Sie kennen die Methoden zur Stressbewältigung und können Konflikte beschreiben, sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen finden. Sie sind in der Lage Lern- und Arbeitsprozesse zu planen und zu organisieren, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig umzusetzen. Sie können Gruppenziele festlegen, in unvorhersehbaren Situationen bedarfsgerecht reagieren, ihr eigenes Arbeitsverhalten danach ausrichten, ihre Ressourcen und Kompetenzen in Arbeits- und Lerngruppen einbringen und die Zielerreichung evaluieren.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in den sprachlichen Fertigkeiten die Ziele der Bildungs- und Lehraufgaben auf dem Niveau „Basic User A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sicher erreichen bzw. das Niveau „Independent User B1“ anstreben. Im produktiven Kompetenzbereich ist Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit und das Gesprochene über das Geschriebene zu stellen.

Im Bereich Persönlichkeitsentwicklung und Verantwortung können die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Führungsstile erkennen und den Unterschied zwischen Management und Leadership erläutern. Sie können ihre persönlichen Stärken und Schwächen erfassen und auf Grundlage ihres Persönlichkeitsprofiles einen authentischen und weitblickenden Führungsstil entwickeln und situationsadäquat einsetzen.

Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen die Persönlichkeitstypen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen. Sie reflektieren ihre Führungsrolle auf die unterschiedlichen Persönlichkeitsprofile ihres Teams. Die Absolventinnen und Absolventen können mit ihrer persönlichen und sozialen Kompetenz ein Team strategisch ganzheitlich führen, zu ergebnisorientierten Handeln anleiten, die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teams fördern und dabei selbst als Vorbild wirken.

Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz und Arbeitsrecht im Bauablauf erfassen und wiedergeben.

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Im Bereich Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Kostenermittlung in für den Auftragnehmer relevanten Phasen anwenden.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Terminplanungen erstellen, Abrechnungen und Rechnungslegung durchführen und relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes erstellen sowie die dafür geeigneten EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen gängige Bauverfahren erfassen, deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen Gerätekalkulationen durchführen sowie geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Bauprojekt, Objekt- und Facility Management im Bauablauf erfassen und wiedergeben.

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten im Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen alternative Projektabwicklungsformen und Vertragsmodelle wiedergeben.

Im Bereich Bauausführung und Projektabwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Abrechnungen- und Rechnungsprüfungen durchführen, relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes erstellen sowie mit Hilfe von geeigneten EDV-Programmen Terminplanungen durchführen.

Im Bereich Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Kostenermittlung in für den Auftraggeber relevanten Phasen anwenden.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen gängige Bauverfahren erfassen, deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen Gerätekalkulationen durchführen sowie geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen maßgebende Baugesetze, Bauvorschriften und -richtlinien anwenden.

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben zum Baukoordinationsgesetz und zur Sicherheit am Bau durchführen sowie die geeigneten EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Begriffsbestimmungen im Rückbau und Recycling definieren und zuordnen.

Im Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen können die Absolventinnen und Absolventen maßgebende Gesetze und Vorschriften sowie Richtlinien und Pflichten in Bezug auf Restmassenverwertung wiedergeben. Sie kennen die Grundsätze zur Abfallvermeidung in der Bauplanung als Teil zukunftsorientierter Planung sowie die Rahmenbedingungen bei der Verwertung und beim Recycling sowie die Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen.

Im Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe können die Absolventinnen und Absolventen Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren, Bauabläufe unter Einsatz entsprechender Software optimieren sowie technische Berichte softwareunterstützt erstellen.

Im Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Baupreisermittlung, Nachtrags- und Positionskalkulationen vorbereiten und durchführen sowie die dafür geeigneten EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Unternehmensrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Absolventinnen und Absolventen können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erfassen und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt und Anmeldung eines Gewerbes.

Im Bereich Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen sowie den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Weiters können sie die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.

Im Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien können die Absolventinnen und Absolventen die für ein Projekt relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien benennen und anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen spezifische Schadensbilder zuordnen und deren Entstehung erläutern sowie die wesentlichen Techniken und Methoden zur Sanierung spezifischer Schadensfälle vorschlagen.

Im Bereich Energetisch – ökologische Sanierung können die Absolventinnen und Absolventen Techniken und Methoden zur energetischen Sanierung von Gebäuden benennen.

Im Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik können die Absolventinnen und Absolventen Bestandsdokumentationen anhand einfacher Fallbeispiele erstellen.

Im Bereich Bestands- und Denkmalschutz können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Fachbegriffe, Gesetze und Verordnungen benennen.

Im Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche können die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Eigenschaften von bauökologisch wertvollen Baustoffen erfassen.

Im Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Unterschiede von bauökologischen Bewertungssystemen verstehen und Baustoffe nach ökologischen Kriterien auswählen.

Im Bereich Bauphysik in der Baupraxis können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und anwenden sowie relevante Daten ermitteln und interpretieren.

Im Bereich Angewandte Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen Energieausweise berechnen, Wärmeschutz- und Feuchtewerte ermitteln, enzyklopädisch die Bereiche der Bauphysik benennen und ihre Aufgaben erklären. Sie kennen die Grundlagen des Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutzes sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Im Bereich Gebäudetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die technische Gebäudeausrüstung, Klima- und Raumlufttechnik sowie Solarnutzung benennen und ihre Aufgaben erklären.

Im Bereich Ressourcenschonende Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung erklären.

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen der Elektroinstallation, Beleuchtung und Blitzschutz erklären.

Im Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe, gebräuchliche Baumaterialien und ihre Eigenschaften, Bauverfahren und wesentliche Konstruktionsregeln der Bauwerke beim Neubau, der Instandhaltung und der Sanierung erfassen. Sie können Bestands- und Konstruktionspläne des Siedlungswasser- und Leitungsbaus erläutern.

Im Bereich Verkehrswegebau können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe, gebräuchliche Baumaterialien und ihre Eigenschaften, Bauverfahren und wesentliche Konstruktionsregeln der Bauwerke beim Neubau, der Instandhaltung und der Sanierung erfassen. Sie können die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten und einfachen verkehrstechnischen Aufschließungen anwenden sowie Bestands- und Konstruktionspläne des Verkehrswegebaus erläutern.

Im Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken können die Absolventinnen und Absolventen zeitgemäße Handwerkstechniken sowie den Umgang mit Maschinen und Baugeräten beherrschen. Sie können ihr Wissen über Baustoffe und Technologien anwenden.

Im Bereich Stahlbetonbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Aufgaben des Stahlbetonbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten, Schalungs- und Bewehrungspläne erstellen und auswerten sowie Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen.

Im Bereich Stahl- und Holzbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Aufgaben des Stahl- und Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten, Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen sowie Ausführungspläne erstellen.

Im Bereich Baustoffe können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Baustoffen benennen, praxisbezogen bewerten und anwenden.

Im Bereich Böden können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Böden benennen, praxisbezogen bewerten und anwenden.

Im Bereich Energieeffizientes Bauen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen des energieeffizienten Bauens erfassen und anwenden.

Im Bereich Alternativenergien können die Absolventinnen und Absolventen enzyklopädisch alternative Energieformen benennen und zeitgerechte Konzepte erläutern.

Im Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile in Bezug auf Gewicht, Transportmöglichkeiten, Montage und Logistik erkennen sowie projektbezogene Elemente und Anschlussdetails anwenden.

Im Bereich Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe, die gebräuchlichen Baumaterialien, ihre Eigenschaften und die wesentlichen Konstruktionsregeln der Bauwerke erfassen. Sie können die Bestands- und Konstruktionspläne des Brückenbaues erläutern.

Im Bereich Wasserbau können die Absolventinnen und Absolventen hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben. Sie können die Bestands- und Konstruktionspläne des Wasserbaues erläutern.

Im Bereich Tunnelbau können die Absolventinnen und Absolventen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, die Terminologie bezüglich Ausbruch und Vortriebsmethoden erfassen.

Im Bereich Bauaufnahme analog können die Absolventinnen und Absolventen analoge Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für Bauaufnahmen anwenden und entsprechende Pläne und Dokumentationen herstellen.

Im Bereich Bauaufnahme digital können die Absolventinnen und Absolventen digitale Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für Bauaufnahmen anwenden und entsprechende Pläne und Dokumentationen herstellen.

Im Bereich Schadensanalyse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische und chemische Schadenursachen erfassen. Sie können eine Ursachenfeststellung und eine Schadensanalyse vornehmen.

Im Bereich Sanierung können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Methoden der Sanierung und Instandhaltung anwenden.

Im Bereich Baugruben können die Absolventinnen und Absolventen die Sicherung von Baugruben in bebauten Gebieten beschreiben und die Gefahren für vorhandene Bausubstanz erkennen. Sie können die geeigneten Verbaumaßnahmen und die Möglichkeiten der Verankerung von Baugruben, Hängen und Böschungen beschreiben.

Im Bereich Tiefgründungen können die Absolventinnen und Absolventen die Arten und die Notwendigkeit von Tiefgründungen und geeignete Gründungsmaßnamen benennen.

Im Bereich Plandarstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne händisch und mit Hilfe von CAD erstellen.

Im Bereich Nachhaltige Planung können die Absolventinnen und Absolventen innovative und nachhaltige Baumaterialien benennen und anwenden sowie die Planungsgrundlagen nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und selbstständig anwenden.

Im Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne und Bewehrungspläne erstellen sowie die konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken konzipieren. Sie können spezifische Bauteile konstruieren und darstellen sowie bauspezifische Software anwenden.

Im Bereich Gebäudelehre können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Parameter komplexer Bauaufgaben wiedergeben und deren Funktionen und Funktionsabläufe erfassen. Sie können vorgegebene Funktions- und Raumprogramme skizzenhaft in räumliche Zusammenhänge setzen.

Im Bereich Gestaltungslehre können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Maß- und Proportionssysteme beschreiben und zentrale Auswirkungen von Konstruktionen auf Funktionen von Bauwerken erläutern. Sie können die wesentlichen Zusammenhänge von Form und Materie erkennen.

Im Bereich Baustilkunde können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Merkmale der europäischen Stilepochen benennen und in Bauwerken wiedererkennen.

Im Bereich BIM-Prozess und Anwendung können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Planungs- und Ausführungsprozesses anhand eines BIM-Modells erkennen sowie ein BIM-Modell mithilfe einer aktuellen Software bearbeiten.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.

Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.

Siehe Anlage C und weiters

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Bauvorschriften

Bereich Bauorganisation

Bereich Bauvorschriften

Baugesetze; Grundbuch und Kataster; Normen und Richtlinien.

Bereich Bauorganisation

Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- und Baubeteiligten.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Bauvorschriften

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Bauvorschriften

Ziviltechnikergesetz, Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes und der Abfallwirtschaft.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Arten und Einsatz.

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

Grundlagen der Kostenermittlung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe

Bereich Bauorganisation

Einfache Kenntnisse zur Betriebsorganisation.

Grundlegende Aufgaben im Bau- und Projektmanagement.

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe

Ausschreibungs- und Vergabearten; Werkvertragsnormen, Leistungsbeschreibungen.

Grundlagen des Bauvertrages.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bereich Bauorganisation

Grundlegende Aufgaben im Bau- und Projektmanagement, Baustelleneinrichtungsplanung; einfache Bauzeitplanung.

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe

Ausschreibungs- und Vergabearten; Werkvertragsnormen; Leistungsbeschreibungen.

Grundlagen des Bauvertrages.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Baudokumentation.

Grundlagen der Bauabrechnung, Mengenermittlung; Bauübergabe.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation und Bauausführung

Bereich Bauorganisation und Bauausführung

Bauwerksdokumentation, Planverwaltung, elektronisches Dokumentenmanagement, interne und externe Baudokumentation in der Bauausführung, Leistungsmeldungen, Berichte, Aktenvermerke, Protokolle, Beweissicherungen, Dokumentationen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation und Bauausführung

Bereich Bauorganisation und Bauausführung

Bauwerksdokumentation, Planverwaltung, elektronisches Dokumentenmanagement, interne und externe Baudokumentation in der Bauausführung, Leistungsmeldungen, Berichte, Aktenvermerke, Protokolle, Beweissicherungen, Dokumentationen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Rohbau und Ausbau

Bereich Geotechnik

Bereich Rohbau und Ausbau

Bauplatz (Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen); Gründungen (Fundamente); Baustoffe (Bausteine, Bindemittel, Beton; Stahl, Holz, Dämmstoffe).

Wände (Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge); Deckenkonstruktionen (Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen).

Deckenunterschichten; Fußböden, Verputze, Abdichtungen.

Bereich Geotechnik

Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Rohbau und Ausbau

Bereich Geotechnik

Bereich Rohbau und Ausbau

Bauplatz (Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen).

Gründungen (Fundamente).

Baustoffe (Bausteine, Bindemittel; Beton; Stahl, Holz, Dämmstoffe).

Wände (Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge); Deckenkonstruktionen (Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen).

Deckenunterschichten; Fußböden, Verputze, Abdichtungen.

Bereich Geotechnik

Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Rohbau und Ausbau

Bereich Rohbau und Ausbau

Dachkonstruktionen (Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer); Dachdeckung, Dach- und Fassadenverblechungen.

Fenster, Türen, Tore und Portale; Trockenbau und Bodenbeläge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Rohbau und Ausbau

Bereich Rohbau und Ausbau

Stiegen (Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer, Brüstungen, Geländer).

Fenster, Türen, Tore und Portale; Trockenbau und Bodenbeläge.

Heizung, Lüftung, Installationen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Kräfte und Gleichgewicht, Terminologie der Tragwerkslehre.

Einwirkungen, Tragsysteme, Standsicherheit.

Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Gelenkträger).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Gelenkträger).

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Dehnungen, Spannungen, Querschnittswerte.

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Fachwerke).

Grundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme (Rahmentragwerke, Durchlaufträger, Flächentragwerke).

Lastabtragungskonzept, Fundamente, Auflagerkonstruktionen.

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.

Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).

Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Bereich Konstruktive Ausarbeitung

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Fachwerke).

Grundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme (Rahmentragwerke, Durchlaufträger, Flächentragwerke).

Lastabtragungskonzept, Fundamente, Auflagerkonstruktionen und Sicherheitskonzept.

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.

Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).

Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte.

Bereich Konstruktive Ausarbeitung

Bauteile und Bauteilverbindungen des Holz-, Stahl- und Stahlbetonbaus.

Schalungs- und Bewehrungsskizzen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Studierenden können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

Bereich Produktionstechnik

Baustoffauswahl, Herstellung eines Werkstückes, Festlegung der Entscheidungskriterien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

Bereich Produktionstechnik

Baustoffauswahl für die Herstellung des Werkstückes samt Festlegung der Entscheidungskriterien.

Herstellung von Modellen.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.

Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).

Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Bereich Konstruktive Ausarbeitung

Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit

Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.

Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).

Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte.

Bereich Konstruktive Ausarbeitung

Bauteile und Bauteilverbindungen des Holz-, Stahl- und Stahlbetonbaus.

Schalungs- und Bewehrungspläne.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Skizzieren, Freihandzeichnen und computerunterstütztes Zeichnen.

Pläne zeichnen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten nach Vorlage.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Skizzieren, Freihandzeichnen und computerunterstütztes Zeichnen.

Pläne zeichnen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und einfache Details nach Vorlage.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Pläne zeichnen, Einreichpläne.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Pläne zeichnen, Ausführungs- und Konstruktionspläne.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Vermessungswesen

Bereich Vermessungswesen

Grundlagen des Vermessungspunkt- und Katasterwesens in Österreich; Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.

Grundlagen der Längenbestimmung und Koordinatenrechnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Vermessungswesen

Bereich Vermessungswesen

Praktische Lagevermessung und Absteckung mit Lageplanerstellung; Verfahren moderner Vermessung mit GPS-Geräten; Geoinformationssysteme.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Bausoftware

Bereich Bausoftware

Bauspezifische Software.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Bauplanung und Projekt

Bereich Marketing

Bereich Bausoftware

Bereich Bauplanung und Projekt

Planungsaufgaben, Projektpläne händisch und mit Hilfe von CAD.

Bereich Marketing

Konstruktionen und Projekte; Präsentations-Software.

Bereich Bausoftware

Bauspezifische Software.

1. und 2. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2

Die Studierenden können im

Bereich Soziale und personale Kompetenz

Bereich Soziale und personale Kompetenz

Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.

Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).

Arbeiten in Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit).

Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.

Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen), exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).

Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Soziale und personale Kompetenz

Bereich Soziale und personale Kompetenz

Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zur Argumentation und Diskussion, Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.

Persönliche Lernstrategien, Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Soziale und personale Kompetenz

Bereich Soziale und personale Kompetenz

Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.

Arbeiten und Üben in Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).

Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können

Produktiver Kompetenzbereich

Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau eines aktiven Grundwortschatzes, Festigung der einfachen Sprachstrukturen.

Rezeptiver Kompetenzbereich

Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau eines passiven Wortschatzes, Erfassen einfacher gesprochener und geschriebener Sprache.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können

Produktiver Kompetenzbereich

Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau und Erweiterung des aktiven Grundwortschatzes, Festigung der einfachen Sprachstrukturen.

Rezeptiver Kompetenzbereich

Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau eines passiven Wortschatzes, Erfassen einfacher gesprochener und geschriebener Sprache.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können

Produktiver Kompetenzbereich

Vertraute Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Erweiterung der inhaltlich erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen und des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.

Rezeptiver Kompetenzbereich

Vertraute Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Erweiterung der erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen und des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes, globales Erfassen gesprochener und geschriebener Sprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können

Produktiver Kompetenzbereich

Einfache Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Festigung der inhaltlich erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.

Rezeptiver Kompetenzbereich

Einfache Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Festigung der inhaltlich erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes, globales Erfassen gesprochener und geschriebener Sprache.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können

Produktiver Kompetenzbereich

Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, einfache Kommunikation im beruflichen Kontext, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.

Rezeptiver Kompetenzbereich

Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, relevante Informationen aus komplexeren Hör- und Lesetexten im beruflichen Kontext – unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – verstehen und erschließen, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können

Produktiver Kompetenzbereich

Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, relevante Kommunikationsstrukturen im beruflichen Kontext, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.

Rezeptiver Kompetenzbereich

Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, relevante Informationen aus komplexeren Hör- und Lesetexten im beruflichen Kontext – unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – verstehen und erschließen, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Persönlichkeitsentwicklung und Verantwortung

Bereich Persönlichkeitsentwicklung und Verantwortung

Führungsstile, Managementmethoden. Persönlichkeitsanalyse und persönlicher Führungsstil.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Mitarbeiterführung

Bereich Mitarbeiterführung

Persönlichkeitstypen, Reflexionsmethoden. Ganzheitliche Führung, Motivationsmethoden, Teamentwicklungsmodelle, Dialogformen, Konfliktmanagement.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Bauvorschriften

Bereich Bauorganisation

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauvorschriften

Arbeitnehmerschutz; kollektives Arbeitsrecht.

Bereich Bauorganisation

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase, Arbeitsvorbereitung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Standardverfahren.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauorganisation

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase, Arbeitsgemeinschaften.

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

Kosten- und Preisermittlung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Spezialverfahren.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bauleitung (Auftragnehmer); Baudokumentation; Bauabrechnung; Rechnungslegung; Baustellen-organisation.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Geräte (Kosten und Preise).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bauleitung (Auftragnehmer); Baudokumentation; Baustellenorganisation (Ressourcen-, Kapazitäten und Bauzeitplanung); Bauübergabe.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Bauvorschriften

Bereich Bauorganisation

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauvorschriften

Bauprojekt und Objektmanagement; Facility Management; Normen.

Bereich Bauorganisation

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach Abschluss der Bauausführungsphase; Projektentwicklung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Standardverfahren.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauorganisation

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach deren Abschluss, Facility Management.

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

Kosten- und Preisermittlung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Spezialverfahren.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe

Bereich Bauausführung und Projektabwicklung

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe

Alternative Projektabwicklungsformen und Vertragsmodelle.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Grundlagen zur Abrechnungs- und Rechnungsprüfung; Baustellenorganisation.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Geräte (Kosten und Preise).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Bauausführung und Projektabwicklung

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Abrechnungs- und Rechnungsprüfung; Baustellenorganisation (Ressourcen- und Bauzeitplanung); Bauübernahme.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Bauvorschriften

Bereich Bauorganisation

Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen

Bereich Bauvorschriften

Bauarbeitenkoordinationsgesetz; spezielle Gesetze, Vorschriften und Normen.

Bereich Bauorganisation

Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.

Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen

Rückbau und Recycling (Abfall, Wertstoff, Deponierung, Aufbereitung ua.)

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen

Gesetze und Vorschriften, Richtlinien und Pflichten in Bezug auf Restmassenverwertung (Schwellenwerte ua.).

Abfallvermeidung in der Planung (Rückbau).

Verwertung und Recycling, Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen (Asbest, Eluate ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen

Bereich Bauorganisation

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Grundlagen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes, Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Unterlagen für spätere Arbeiten, Dokumentation, einfache Fallstudien.

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen

Abfallvermeidung in der Bauplanung (Rückbau).

Verwertung und Recycling, Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen (Asbest, Eluate ua.).

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe

Berechnung von einfachen Bauabläufen und Bauabschnitten unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware; softwareunterstützte Projektdokumentation.

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung

Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise), K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung, Positionskalkulation, Regieleistungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe

Berechnung von Bauabläufen und Bauabschnitten unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware, softwareunterstützte Projektdokumentation.

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung

Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung, Positionskalkulation, Regieleistungen.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensrecht

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien

Bereich Unternehmensrecht

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts. Unternehmensrecht; Gewerberecht.

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien

Bundesgesetze, Landesgesetze, Normen und Richtlinien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensrechnung

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien

Bereich Unternehmensrechnung

Kostenrechnung, Steuern; Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien

Bundesgesetze, Landesgesetze, Normen und Richtlinien.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik

Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik

Schadensbilder, Schadensursachen, Sanierungsmethoden.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Energetisch – ökologische Sanierung

Bereich Energetisch – ökologische Sanierung

Methoden zur energetischen Sanierung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik

Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik

Bestandsdokumentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Bestands- und Denkmalschutz

Bereich Bestands- und Denkmalschutz

Wesentliche Fachbegriffe, Gesetze und Verordnungen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Studierenden können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche

Bauökologische Bewertungssysteme.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung

Bauökologische Bewertungssysteme, Baustoffwahl.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik in der Baupraxis

Bereich Angewandte Bauphysik

Bereich Bauphysik in der Baupraxis

Messtechnische Übungen und Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten für Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz.

Bereich Angewandte Bauphysik

Grundlagen des Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes; einschlägige gesetzliche Vorschriften.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik in der Baupraxis

Bereich Angewandte Bauphysik

Bereich Bauphysik in der Baupraxis

Messtechnische Übungen und Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten für Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz.

Bereich Angewandte Bauphysik

Energieausweisberechnung auch mittels Software; Grundlagen des Schallschutzes; einschlägige gesetzliche Vorschriften.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudetechnik

Bereich Gebäudetechnik

Vorschriften; Grundlagen der Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung), Grundlagen der Wasserinstallation, Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

2. Semester –- Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Ressourcenschonende Anlagen

Bereich Ressourcenschonende Anlagen

Grundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudetechnik

Bereich Gebäudetechnik

Grundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik, Solarnutzung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektrotechnik

Grundlagen der Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau

Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau

Anlagen der Wasserversorgung und Entsorgung; Gas-, Strom-, Informations-, Fernwärme- und andere Leitungen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Verkehrswegebau

Bereich Verkehrswegebau

Straßen, Geh- und Radwege, Begleitflächen; Parkplätze; Kreuzungen und Einfahrten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Studierenden können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken

Bereich Facheinschlägige Handwerktechniken

Zeitgemäße Handwerkstechniken, Umgang mit Maschinen und Baugeräten; Baustoffe.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken

Bereich Facheinschlägige Handwerktechniken

Zeitgemäße Handwerkstechniken, Umgang mit Maschinen und Baugeräten; Baustoffe.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Stahlbetonbau

Bereich Stahlbetonbau

Normen und Bemessungsmethodik; Schalungen und Rüstungen.

Bemessung (Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Stahlbetonbau

Bereich Stahlbetonbau

Normen und Bemessungsmethodik; Schalungen und Rüstungen.

Bemessung (Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung).

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Stahl- und Holzbau

Bereich Stahl- und Holzbau

Normen und Bemessungsmethodik, Bemessung einfacher Bauteile.

Brandschutz von Holzbauteilen, Korrosionsschutz von Stahlbauteilen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Stahl- und Holzbau

Bereich Stahl- und Holzbau

Normen und Bemessungsmethodik; Bemessung einfacher Bauteile.

Brandschutz von Holzbauteilen; Korrosionsschutz von Stahlbauteilen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Studierenden können im

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Baustoffe

Bereich Baustoffe

Eignungs- und Güteprüfung; Festigkeiten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Boden

Bereich Boden

Bestimmung von Arten, Aufbau, wichtige bodenmechanische Kennwerte.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Energieeffizientes Bauen

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik

Bereich Energieeffizientes Bauen

Grundlagen des energieeffizienten Bauens.

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik

Transport und Montage vorgefertigter Elemente.

Modulordnungen, Elementierung, Raster, Fertigungsmöglichkeiten, Verbindungsmittel und neue Verbindersysteme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Alternativenergien

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik

Bereich Alternativenergien

Alternative Energieformen, Smart Building, Niedrigenergiehaus, Passivhaus.

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik

Transport und Montage vorgefertigter Elemente.

Modulordnungen, Elementierung, Raster, Fertigungsmöglichkeiten; Verbindungsmittel und neue Verbindersysteme.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Brückenbau

Bereich Wasserbau

Bereich Brückenbau

Einfache Brückentragwerke.

Bereich Wasserbau

Hydrographie und Gewässerkunde; einfache Wasserbaumaßnahmen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Wasserbau

Bereich Tunnelbau

Bereich Wasserbau

Hydrographie und Gewässerkunde; einfache Wasserbaumaßnahmen.

Bereich Tunnelbau

Bauweisen im Tunnelbau.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Bauaufnahme analog

Bereich Bauaufnahme analog

Grundrisse, Fassaden, Detailaufnahmen, Schnitte; Anfertigung von Plänen, Dokumentation für denkmalgeschützte Konstruktionen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Bauaufnahme digital

Bereich Bauaufnahme digital

Grundrisse, Fassaden, Detailaufnahmen, Schnitte; Anfertigung von Plänen, Dokumentation für denkmalgeschützte Konstruktionen.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Schadenanalyse

Bereich Schadenanalyse

Physikalische und chemische Schadensursachen, statische und konstruktive Ursachen und Mängel; Schadensfeststellung; Bestandsaufnahme und Bauwerksüberprüfung; Vermeidung von Bauschäden; Korrosionserscheinungen, Korrosionsabläufe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Sanierung

– verschiedene Methoden der Sanierung und Instandhaltung anwenden.

Bereich Sanierung

Wiederherstellung des Korrosionsschutzes der Bewehrung sowie des ursprünglichen Zustandes; Reprofilierung.

Konstruktive Instandhaltung, Verstärkungsmaßnahmen und Umbauten, kathodischer Korrosionsschutz.

Schließen von Rissen und Hohlräumen.

Haftbrücken, Sanierungsmörtel, Anstriche, Imprägnierungen, Beschichtungen.

Instandsetzung von Betonschäden durch Spritzbeton, Fugen-Instandsetzung.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Baugruben

Bereich Baugruben

Sicherungsarten und deren Einsatz; Verankerungen.

6. Semester –- Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Tiefgründungen

Bereich Tiefgründungen

Gründungsarten und deren Einsatz.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Pläne in verschiedenen Planungsphasen in einfachem Detailierungsgrad.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit entsprechendem Detailierungsgrad.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit einfachem Detailierungsgrad.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

Bereich Plandarstellung

Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit entsprechendem Detailierungsgrad.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

Bereich Nachhaltige Planung

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

Bereich Nachhaltige Planung

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

Bereich Nachhaltige Planung

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

Bereich Nachhaltige Planung

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Grundlagenerhebung; Projektpläne; Anwendung bauspezifischer Software.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Grundlagenerhebung, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke, Anwendung bauspezifischer Software.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Anwendung bauspezifischer Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke, Anwendung bauspezifischer Software.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudelehre

Bereich Gestaltungslehre

Bereich Baustilkunde

Bereich Gebäudelehre

Grundzüge der Gebäudelehre (Abmessungen, technische Anforderungen, Gesetze und Normen), einfache Gebäude.

Bereich Gestaltungslehre

Maße und Proportionen, Konstruktion, Funktion.

Bereich Baustilkunde

Grundbegriffe der Stilkunde; Stilelemente der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudelehre

Bereich Gestaltungslehre

Bereich Baustilkunde

Bereich Gebäudelehre

Grundzüge der Gebäudelehre (Abmessungen, technische Anforderungen, Gesetze und Normen), komplexe Gebäude.

Bereich Gestaltungslehre

Konstruktion, Funktion, Raum und Raumgestaltung, Materie und Form.

Bereich Baustilkunde

Grundbegriffe der Stilkunde; Stilelemente der Neuzeit, des 19. und 20. Jahrhunderts.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich BIM-Prozess und Anwendung

Bereich BIM-Prozess und Anwendung

Struktur des Planungs- und Ausführungsprozesses eines BIM-Modells.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich BIM-Prozess und Anwendung

Bereich BIM-Prozess und Anwendung

BIM-Modell.

Siehe Anlage C.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

1.

Allgemein

1.1

Religion

7

6

7

6

7

6

39

(III)

1.2

Deutsch und Kommunikation

13

13

13

13

-

-

52

II

1.3

Angewandte Mathematik

26

26

26

26

-

-

104

I

1.4

Angewandte Informatik

13

13

-

-

-

-

26

I

1.5

Darstellende Geometrie

13

13

13

13

-

-

52

I

1.6

Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie

13

13

-

-

-

-

26

II

2.

Organisation

2.1

Wirtschaft und Recht3

13

13

7

6

-

-

39

II bzw. III

2.2

Mitarbeiterführung und-ausbildung

-

-

26

26

-

-

52

III

2.3

Baubetrieb und Baumaschinen

20

19

20

19

-

-

78

I

2.4

Berichts- und Protokollwesen

-

-

-

-

13

13

26

III

3.

Konstruktion

3.1

Baukonstruktion

26

26

20

19

-

-

91

I

3.2

Baustatik und Festigkeitslehre

26

26

26

26

-

-

104

I

3.3

Produktionstechnik

-

-

-

-

20

19

39

IV

3.4

Tragwerke

-

-

-

-

26

26

52

I

4.

Planung

4.1

Konstruktionsübungen und CAD

33

32

26

26

-

-

117

II

4.2

Vermessungswesen

-

-

20

19

-

-

39

I

4.3

Bauplanung, Marketing und Projekt

-

-

-

-

85

84

169

I

Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B.

81 bis 90

83 bis 92

80 bis 89

84 bis 93

133 bis 142

135 bis 144

596 bis 650

Gesamtunterrichtseinheiten4

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283 bis 292

1701 bis 1755

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

1.

Allgemein

1.1

Soziale und personale Kompetenz

7

6

7

6

-

-

26

III

1.2

Englisch

7

6

7

6

7

6

39

I

2.

Organisation

Baubetrieb und Baumaschinen

2.1

Leadership

-

-

-

-

13

13

26

III

2.2

Baumanagement

13

13

13

13

-

-

52

III

2.3

Projektmanagement

13

13

13

13

-

-

52

III

Baudurchführung und Qualitätssicherung

2.4

Baukoordination und Sicherheit am Bau

-

-

-

-

20

19

39

III

2.5

Digitalisierte und automatisierte Baustelle

-

-

-

-

20

19

39

I

2.6

Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen

-

-

-

-

20

19

39

III

3.

Konstruktion

Baukonstruktion

3.1

Sanierungstechnik

13

13

13

13

-

-

52

I

3.2

Laboratorium für Bauphysik

13

13

13

13

-

-

52

I

3.3

Gebäudetechnik

7

6

7

6

-

-

26

I

3.4

Konstruktiver Holzbau

13

13

-

-

-

-

26

I

3.5

Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik

33

32

-

-

-

-

65

IV

Baustatik und Festigkeitslehre

3.6

Stahl- und Holzbau

-

-

13

13

-

-

26

I

3.7

Laboratorium für Konstruktion

-

-

13

13

-

-

26

I

Aktuelle Technologien

3.8

Ressourcenoptimiertes Bauen

-

-

-

-

13

13

26

I

3.9

Spezielle Gebiete der Bauphysik

-

-

-

-

7

6

13

II

3.10

Ingenieurholzbau

-

-

-

-

13

13

26

I

3.11

Vermessungswesen und Bauaufnahme

-

-

-

-

13

13

26

I

3.12

Schadensanalyse und Bewertung

-

-

-

-

13

13

26

I

3.13

Tragwerksanalyse

-

-

-

-

13

13

26

I

3.14

Digitale Tragwerkssimulation

-

-

-

-

13

13

26

I

3.15

Laboratorium für Angewandte Tragwerksanalyse

-

-

-

-

13

13

26

I

4.

Planung

Konstruktionsübungen

4.1

Digitale Planungsmedien und Projektstudien

20

19

13

13

-

-

65

I

4.2

Projektbezogene Holzbautechnologie

13

13

13

13

-

-

52

I

4.3

Angewandte Darstellende Geometrie

13

13

13

13

-

-

52

I

Bauplanung und Projekt

4.4

Gebäudelehre

-

-

-

-

20

19

39

II

4.5

Building Information Modeling

-

-

-

-

13

13

26

I

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

Englisch

13

13

13

13

13

13

78

I

Sprachtraining Deutsch

13

13

-

-

-

-

26

I

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

-

-

-

-

13

13

26

I

Klebetechnik

13

13

-

-

-

-

26

IV

Staplerführerschein

13

13

-

-

-

-

26

IV

CAD

13

13

13

13

13

13

78

I

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters

Im Bereich Grundlagen des Holzbaues können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden. Sie können in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht die grundlegenden Eigenschaften spezifischer Werkstoffe sowie deren Einsatzmöglichkeiten erläutern.

Im Bereich Holzbauweisen können die Absolventinnen und Absolventen zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung im enzyklopädischen Überblick sowie deren Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf die Bauaufgabe einordnen, auswählen und erläutern.

Im Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden sowie die erforderlichen Grundlagen aus Normen, Richtlinien erheben und anwenden.

Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.

Im Bereich Moderne Fertigungsmethoden können die Absolventinnen und Absolventen moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.

Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme erkennen.

Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.

Im Bereich Tragwerksprogramme können die Absolventinnen und Absolventen einschlägige Software anwenden.

Im Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen können die Absolventinnen und Absolventen freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.

Im Bereich Planungsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.

Im Bereich Darstellung bautechnischer Objekte können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Im Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.

Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.

Siehe Anlage C.

Cluster – 2. Organisation: „Baubetrieb und Baumaschinen“ und „Berichts- und Protokollwesen“.

Cluster – 3. Konstruktion: „Baukonstruktion“, „Baustatik und Festigkeitslehre“, Produktionstechnik“ und „Tragwerke“.

Cluster – 4. Planung: „Konstruktionsübungen und CAD“, „Vermessungswesen“ und „Bauplanung, Marketing und Projekt“.

Siehe Anlage C.1.

Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.

Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.

Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.

Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Gebäudetechnik“.

Siehe Anlage C.1 und weiters

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Holzbaues

Bereich Holzbauweisen

Bereich Grundlagen des Holzbaues

Holzwerkstoffe, konstruktive Plattenwerkstoffe, Stangenware und Vollholz; Dämmstoffe und Folien im Kontext.

Bereich Holzbauweisen

Stabförmige Bindersysteme und Dachkonstruktionen; Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett- und Holzmassivbauweisen im enzyklopädischen Überblick.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Holzbauweisen

Bereich Holzbauweisen

Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett-, Holzmassiv- und Mischbauweisen.

Siehe Anlage C.1.

Siehe Anlage C.1.

Siehe Anlage C.1.

Siehe Anlage C.1.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Energieausweis unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Bauschadensanalyse unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffe

Bereich Moderne Fertigungsmethoden

Bereich Werkstoffe

Eigenschaften und Handelsformen (Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel, verleimte Ware, Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Einsatzbereiche, Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Dämmstoffe und Dichtungen; Ökobilanz, Anforderungen konstruktiver und chemischer Holzschutz).

Bereich Moderne Fertigungsmethoden

Computerunterstützte Systeme.

6. Semester –- Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik

Bereich Tragsysteme

Bereich Bauphysik

Ökologische und ökonomische Auswirkungen von Planungen (Schallschutz, Wärmeschutz, Vermeidung sommerlicher Überwärmung, thermische, akustische, energetische Optimierung, Prüfung auf Umweltverträglichkeit, Luft- und Winddichtheit, Thermographie, Brandschutz, Schallschutz und Akustik, thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit).

Bereich Tragsysteme

Konstruktive Durchbildung (Rahmenbau, Massivtafelbau; Schwingungen im Holzbau; Verbund-konstruktionen, komplexe Holzbauteile und Holzbauwerke).

Siehe Anlage C.1.

Siehe Anlage C.1.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme

Bereich Tragsysteme

Grundlagen (Stabwerke, Platten).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme

Bereich Tragsysteme

Grundlagen (Scheiben, Schalen).

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Tragwerksprogramme

Bereich Tragwerksprogramme

Einschlägige Software.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Tragwerksprogramme

Bereich Tragwerksprogramme

Einschlägige Software.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Studierenden können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen

Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen

Freitragende Strukturen (Konstruktion und Modellierung in 3D; Prüfung der Wirtschaftlichkeit; Verbindungsmittel, Detaillösungen, CNC Verarbeitung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Modellbau

Bereich Modellbau

Modellherstellung und technische Prüfung.

Siehe Anlage C.1.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

Bereich Planungsgrundlagen

Einfache Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe; Herstellung, Manipulation und Anwendung; physikalische Kenndaten, Statik; Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

Bereich Planungsgrundlagen

Komplexe Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe, Herstellung, Manipulation und Anwendung, physikalische Kenndaten, Statik, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

Bereich Planungsgrundlagen

Einfache Bauwerke (Hilfsstoffe, chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

Bereich Planungsgrundlagen

Komplexe Bauwerke (Hilfsstoffe; chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Wahre Längen von Strecken, wahre Größe; ebene Figuren; Austragungen in Grund und Aufriss.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Auswahl geeigneter Methoden.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Verschneidung von ebenen Flächen; einfache Dachausmittlungen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Auswahl geeigneter Methoden.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Verschneidung von ebenen Flächen; Dachausmittlungen, Durchdringungen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Auswahl geeigneter Methoden.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

Verschneidung von ebenen und gekrümmten Flächen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

Auswahl geeigneter Methoden.

Siehe Anlage C.1.

Siehe Anlage C.1.

Siehe Anlage C.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

1.

Allgemein

1.1

Religion

7

6

7

6

7

6

39

(III)

1.2

Deutsch und Kommunikation

13

13

13

13

-

-

52

II

1.3

Angewandte Mathematik

26

26

26

26

-

-

104

I

1.4

Angewandte Informatik

13

13

-

-

-

-

26

I

1.5

Darstellende Geometrie

13

13

13

13

-

-

52

I

1.6

Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie

13

13

-

-

-

-

26

II

2.

Organisation

2.1

Wirtschaft und Recht3

13

13

7

6

-

-

39

II bzw. III

2.2

Mitarbeiterführung und–ausbildung

-

-

26

26

-

-

52

III

2.3

Baubetrieb und Baumaschinen

20

19

20

19

-

-

78

I

2.4

Kalkulation und Angebot

-

-

-

-

13

13

26

III

3.

Konstruktion

3.1

Baukonstruktion

26

26

20

19

-

-

91

I

3.2

Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich

13

13

26

26

13

13

104

I

3.3

Produktionstechnik

-

-

-

-

20

19

39

IV

3.4

Konstruktiver Steinbau

-

-

26

26

-

-

52

I

4.

Planung

4.1

Konstruktionsübungen und CAD

33

32

26

26

-

-

117

II

4.2

Vermessungswesen und Übertragungstechniken

-

-

-

-

20

19

39

I

4.3

Bauplanung, Marketing und Projekt

-

-

-

-

85

84

169

I

Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B.

94 bis 103

96 bis 105

74 bis 83

77 bis 86

126 bis 135

129 bis 138

596 bis 650

Gesamtunterrichts-einheiten4

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283

bis

292

1701 bis 1755

Unterrichtseinheiten

Lehrver-

B.

Schulautonome

Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

gruppe

1.

Allgemein

1.1

Soziale und personale Kompetenz

7

6

7

6

-

-

26

III

1.2

Englisch

7

6

7

6

7

6

39

I

2.

Organisation

Baubetrieb und Baumaschinen

2.1

Leadership

-

-

-

-

13

13

26

III

2.1

Baumanagement

13

13

13

13

-

-

52

III

2.3

Projektmanagement

13

13

13

13

-

-

52

III

Baudurchführung und Qualitätssicherung

2.4

Baukoordination und Sicherheit am Bau

-

-

-

-

20

19

39

III

2.5

Digitalisierte und automatisierte Baustelle

-

-

-

-

20

19

39

I

2.6

Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen

-

-

-

-

20

19

39

III

3.

Konstruktion

Baukonstruktion

3.1

Sanierungstechnik

13

13

13

13

-

-

52

I

3.2

Laboratorium für Bauphysik

13

13

13

13

-

-

52

I

3.3

Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik

33

32

-

-

-

-

65

IV

3.4

Steinfertigung

39

39

26

26

-

-

130

IV

3.5

Steintechnik und Steingestaltung

39

39

39

39

33

32

221

I

4.

Planung

4.1

Restaurierung

-

-

-

-

39

39

78

I

4.2

Gesteinskunde und Steintechnologie

13

13

7

6

7

6

52

I

4.3

Versetz- und Montagetechnologie

-

-

-

-

13

13

26

I

4.4

Darstellungstechnik, Modellbau und Entwurf

13

13

13

13

13

13

78

II

4.5

Stilmerkmale der Kulturepochen

-

-

-

-

13

13

26

III

4.6

Denkmalgestaltung

-

-

-

-

13

26

39

II

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

pflich-

Semester

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

Englisch

13

13

13

13

13

13

78

I

Sprachtraining Deutsch

13

13

-

-

-

-

26

I

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

-

-

-

-

13

13

26

I

Klebetechnik

13

13

-

-

-

-

26

IV

Staplerführerschein

13

13

-

-

-

-

26

IV

CAD

13

13

13

13

13

13

78

I

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters

Im Bereich Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen Mengen ermitteln, Arbeits- und Materialaufwand unter Berücksichtigung der kaufmännischen Aspekte kalkulieren und prüffähige Rechnungen erstellen.

Im Bereich Angebotslegung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Kalkulationen und Kosten in einem Angebot kundenorientiert formulieren.

Im Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Berechnungsmethoden und können diese nach Erfordernis richtig anwenden.

Im Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich kennen die Absolventinnen und Absolventen branchen- und materialrelevante Berechnungsmethoden und können diese in der Planung anwenden.

Im Bereich Konstruktion und Planung können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung unter Einbeziehung von Zeichenwerkzeugen (Handzeichnen) und branchenüblichen CAD-Programmen anfertigen.

Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen Bauwerke mit branchenüblichen Messgeräten und Messmethoden aufmessen.

Im Bereich Übertragungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung anfertigen.

Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters

Im Bereich Handwerkstätte können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Werkstücke aus Natur- und Kunststein nach selbst hergestellten Schablonen herstellen, Schriften gestalten und hauen sowie Reliefs herstellen.

Im Bereich Maschinenwerkstätte können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene und individuelle Projekte unter Anwendung zeitgemäßer Technologien umsetzen.

Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen Natursteinelemente sowohl fachgerecht als auch materialgerecht konstruktiv umsetzen.

Im Bereich Steingestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Natursteinelemente situations- und ortsbezogen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und der Materialeigenschaften entwerfen.

Im Historische Techniken können die Absolventinnen und Absolventen historische Bauelemente benennen, ihre Konstruktionen erkennen, diese rekonstruieren und auf eigene Bauwerke anwenden.

Im Bereich Restaurierungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Gesetze und Maßnahmen der Steinrestaurierung beschreiben und auf ausgewählte Beispiele exemplarisch anwenden.

Im Bereich Konzepterstellung können die Absolventinnen und Absolventen die Vorgeschichte eines Objektes ermitteln und Konzepte auf Grundlage der Befundung erstellen.

Im Bereich Dokumentation können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen der Restaurierung vorschriftsmäßig dokumentieren.

Im Bereich Gesteinskunde können die Absolventinnen und Absolventen Natursteine, Terrazzo und künstlich hergestellte Steine bestimmen und gemäß ihren Eigenschaften diversen Bauwerken zuordnen.

Im Bereich Steintechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen zum Abbau, zur Be- und Verarbeitung von Naturstein beschreiben und ihre Einsatzbereiche benennen. Sie können gängige Werk- und Hilfsstoffe sowie ihre Einsatzmöglichkeiten erläutern.

Im Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechniken können die Absolventinnen und Absolventen die im Fachgewerbe einschlägigen Versetz- und Montagetechniken benennen und diese beispielhaft, gemäß gängiger Normen, Merkblättern und Richtlinien in ihren Anwendungsbereichen beschreiben.

Im Bereich Darstellungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Grundkörper und komplexe Körper samt dazugehörigen Räumen perspektivisch korrekt mit Licht und Schatten unter Zuhilfenahme verschiedener Zeichenwerkzeuge und Grafikprogrammen darstellen.

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Ideen in lesbare Entwürfe unter Zuhilfenahme geeigneter Darstellungsmittel kunden- und werkorientiert umsetzen.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen dem Entwurf entsprechende Modelle aus plastischen und festen Materialien herstellen.

Im Bereich Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Stilmerkmale zentraler Kulturepochen benennen und in diversen Bauwerken und Objekten wiedererkennen.

Im Bereich Denkmalgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Denkmäler aller Arten unter Berücksichtigung von Proportion, Schrift, Ornament, Symbol, örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten entwerfen und mit geeigneten Mitteln darstellen.

Im Bereich Schriftgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Schriften erkennen und schreiben sowie Schriften in Schriftbildern darstellen und die üblichen Übertragungsmöglichkeiten erläutern.

Im Bereich Ornament, Zeichen und Symbol können die Absolventinnen und Absolventen die für die Steinbranche relevanten Ornamente, Zeichen und Symbole erläutern und diese in ihren Entwürfen korrekt wiedergeben.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.

Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.

Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.

Siehe Anlage C.

Siehe Anlage C.1 und weiters

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Kalkulation

Bereich Kalkulation

Fachspezifische Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation, Kalkulationsarten, Kostenbegriffe, Stundensatzrechnungen, Mengenaufstellungen für Angebot und Abrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Angebotslegung

Bereich Angebotslegung

Angebotslegung und Leistungsbeschreibung.

Siehe Anlage C.1.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre

Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre

Grundlagen der statischen Berechnung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre

Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre

Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre

Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre

Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich

Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich

Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung ua.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich

Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich

Branchen- und materialrelevante Berechnungen (Standsicherheit von Denkmälern; Windlasten an Fassaden; Belastungsfähigkeit von Säulen und Fundamenten; Bruchlasten von freitragenden oder punktweise aufliegenden Werkstücken ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich

Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich

Branchen- und materialrelevante Berechnungen (Standsicherheit von Denkmälern; Windlasten an Fassaden; Belastungsfähigkeit von Säulen und Fundamenten; Bruchlasten von Abdeckplatten, Treppenstufen ua.).

Siehe Anlage C.1.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Planung

Bereich Konstruktion und Planung

Werk- und Produktionszeichnungen im Bereich Natursteinverarbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Planung

Bereich Konstruktion und Planung

Werk- und Produktionszeichnungen im Bereich Natursteinverarbeitung, Zeichengeräte (Handzeichnen), branchenübliche CAD-Programme.

Siehe Anlage C.1.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Vermessungswesen

Bereich Vermessungswesen

Digitales Aufmaß, Maßermittlung mit branchenüblichen Vermessungssystemen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Übertragungstechniken

Bereich Übertragungstechniken

Übertragung der Aufmaße in diverse CAD-Systeme, Anfertigen von Schablonen.

Siehe Anlage C.1.

Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.

Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.

Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.

Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik“.

Siehe Anlage C.1 und weiters

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Studierenden können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkstätte

Bereich Handwerkstätte

Handwerkliche Herstellung von Werkstücken.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkstätte

Bereich Handwerkstätte

Schriftenhauen, Reliefgestaltung, Vergolden, Versilbern, Kolorieren.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Maschinenwerkstätte

Bereich Maschinenwerkstätte

Einstellungen an Maschinen, Pflege und Wartung von Maschinen und Werkzeugen, Zuschnitt von Natursteinplatten.

Fräs-, Schleif-, und Bohrarbeiten. Oberflächengestaltungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Maschinenwerkstätte

Bereich Maschinenwerkstätte

Herstellung von Werkstücken unter Anwendung zeitgemäßer Techniken.

CNC Technologie; digitale Arbeitsvorbereitung.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steingestaltung

Bereich Steintechnik

Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich, Bodenkonstruktionen, Rutschsicherheit, Pflege.

Bereich Steingestaltung

Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steingestaltung

Bereich Steintechnik

Massiv- und Verblendmauerwerke, Bauwerksabdichtungen, Wasserführungen.

Bereich Steingestaltung

Massiv- und Verblendmauerwerke, Wasserführungen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steingestaltung

Bereich Steintechnik

Gebäudesockel, hinterlüftete Natursteinfassaden, Gesimse, Lisenen, Wärmedämmung, Windeinwirkung, Ankerformen, Verankerungsmethoden, Sonderverankerungen, Abdichtungen, Fugenausbildungen, Sicherungsmaßnahmen.

Bereich Steingestaltung

Gebäudesockel, Horizontale und vertikale Gestaltungselemente, Fugenausbildungen, Farbwahl, Proportion und Rhythmus.

4. Semester –- Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steingestaltung

Bereich Steintechnik

Berechnungen von Treppen, Darstellung in diversen Rissen, Treppenkonstruktionen, Stufenverziehungen.

Bereich Steingestaltung

Gestaltung von Treppen im Innen- und Außenbereich.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Historische Techniken

Bereich Historische Techniken

Gewölbeformen, Maß- und Stabwerke, Säulen, Pfeiler, Massivbauwerke, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Lehr- und Montagegerüste.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Historische Techniken

Bereich Historische Techniken

Gewölbeformen, Maß- und Stabwerke, Säulen, Pfeiler, Massivbauwerke, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Lehr- und Montagegerüste.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Restaurierungstechniken

Bereich Restaurierungstechniken

Grundlagen der Denkmalpflege (Gesetze, Verordnungen, Reinigungsverfahren, Antragstechniken, Steinaustausch, Fugenrestaurierung, Steinfestigung und Hydrophobierung ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Konzepterstellung

Bereich Dokumentation

Bereich Konzepterstellung

Maßnahmen der Restaurierung, Konservierung und Renovierung.

Bereich Dokumentation

Arbeitsdokumentation und Konzepterstellung für die Denkmalerhaltung.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Gesteinskunde

Bereich Gesteinskunde

Natürliche Steine (Arten, Eigenschaften, mineralogische und geologische Terminologie, petrographische Zuordnung ua.).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Gesteinskunde

Bereich Gesteinskunde

Natürliche Steine (Vorkommen und Gewinnung, Eignungs- und Güteprüfung von Natursteinen).

Terrazzo, künstliche Steine (Verbundsteine) und deren Bindungen (Arten und Eigenschaften).

3. Semester –- Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnologie

Bereich Steintechnologie

Funktion, Anwendung und Wartung von Abbaugeräte und Steinbearbeitungsmaschinen.

Schneid- und Schleifmittel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnologie

Bereich Steintechnologie

Funktion, Anwendung und Wartung von Abbaugeräten und Steinbearbeitungsmaschinen.

Schneid- und Schleifmittel.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnologie

Bereich Steintechnologie

Werkstoffe (organische und anorganische), Hilfsstoffe (Dünnbettmörtel, Mörtel, Montagekleber, Steinkitte, Fliesenkleber ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Steintechnologie

Bereich Steintechnologie

Werk- und Hilfsstoffe.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik

Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik

Aktuelle Versetztechnologien, Fachnormen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik

Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik

Aktuelle Montagetechnologien, Normen und Richtlinien.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Darstellungstechnik

Bereich Darstellungstechnik

Zeichenwerkzeuge (Bleistift, Kohle, Kreide, Marker, Aquarell ua.), Grafikprogramme; Strich, Schraffur, Perspektive, Darstellung von Grundkörpern.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Darstellungstechnik

Bereich Darstellungstechnik

Zeichenwerkzeuge (Bleistift, Kohle, Kreide, Marker, Aquarell ua.), Grafikprogramme; komplexe Körper, Räume, Licht und Schatten, diverse Darstellungseffekte.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Grundlagen der Gestaltungsmethoden; Grundlagen der Ideenfindung, Kreativitätstechniken, Skizze.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Zeichnung, Vorder- und Hintergrund, Raumerfassung, Proportion, Rhythmus und Spannung.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Modellbau

Bereich Modellbau

Plastische bzw. feste Werkstoffe (Ton, Plastilin, Gips, Holz, Schäume ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Modellbau

Bereich Modellbau

Plastische bzw. feste Werkstoffe (Ton, Plastilin, Gips, Holz, Schäume ua.).

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Stilkunde

Bereich Stilkunde

Grundlegende Begriffe der Stilkunde, Stilmerkmale der Antike und des Mittelalters.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Stilkunde

Bereich Stilkunde

Stilmerkmale der Neuzeit, des 19. und des 20. Jahrhunderts.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Denkmalgestaltung

Bereich Denkmalgestaltung

Vorschriften und Normen, Gestaltung individueller Denkmäler.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Schriftgestaltung

Bereich Schriftgestaltung

Entstehung und Entwicklung der Schrift, gängige Schriftarten, Schriftbildgestaltung.

Die Studierenden können im

Bereich Ornament, Zeichen und Symbol

Bereich Ornament, Zeichen und Symbol

Ornamente, Zeichen und Symbolik.

Siehe Anlage C.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Die Bauhandwerkerschulen für Berufstätige dienen im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule zur

Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschulen für Berufstätige die im Folgenden genannten Kompetenzen

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die aktuellen kollektivvertraglichen Anforderungen für die Einstufung als gehobene Führungskraft ähnlich einer Polierin oder einem Polier.

Die 6-semestrige Bauhandwerkerschule für Berufstätige wird geblockt in Form von drei Doppelsemestern geführt.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht im 5. und 6. Semester zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise wie der Digitalisierung und der Automatisation sowie dem vernetzten, kreativen, situativen und lösungsorientierten Denken Rechnung tragen. Die Bauhandwerkerschule für Berufstätige ist eine bautechnische Ausbildung, die bereits (im Vorfeld) erworbene fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vertieft und miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden in der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch den fachpraktischen Unterricht in besonderer Weise vertieft.

Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, als Schnittstelle zwischen Planung und Bauaufsicht einerseits und den Ausführenden auf der Baustelle andererseits zu fungieren. Darin sind Fähigkeiten der Personalführung, der Baustellenorganisation sowie der Qualitätssicherung und Vertragserfüllung enthalten. Darüber hinaus sind sie zum Umgang mit den Anforderungen der digitalisierten und automatisierten Baustelle befähigt. Sie sind in der Lage kreative Lösungen in wechselnden Systemen für komplexe Anforderungen anzubieten und Entscheidungen im Ablauf von Bauvorhaben unter Beachtung der ganzheitlichen und nachhaltigen Grundsätze zu treffen.

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

Die im Cluster „Allgemein“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für eine Tätigkeit im mittleren Management des Bauwesens notwendigen kognitiven, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten.

Die im Cluster „Organisation“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für organisatorische Tätigkeiten im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

Die im Cluster „Konstruktion“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für das konstruktive Verständnis im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

Die im Cluster „Planung“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für die Interpretation und Erstellung von Planunterlagen im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie das fachliche Wissen der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht

Im Bereich Algebra, Geometrie und Analysis, im Bereich Algebra, Geometrie und Statistik und im Bereich Analysis können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden. Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren. Sie sind in der Lage die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit zu erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einzusetzen.

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzten Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich Publikation und Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich Tabellenkalkulation können die Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie kennen die Grundbegriffe der Datensicherheit und können das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen. Sie sind in der Lage die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden und grundlegende Zugriffsschutzmechanismen zu erklären bzw. exemplarisch einzurichten. Sie können digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

Im Bereich Geometrische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau geometrischer Objekte erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen.

Im Bereich Baugeometrie können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen sowie die enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Konstruktionsmethoden raumgeometrische Aufgabenstellungen aus der Baupraxis lösen.

Im Bereich Bauphysik und Bauchemie können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben auch unter Anwendung fachspezifischer Software selbstständig lösen.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Im Bereich Entrepreneurship können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren.

Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern, Managementmodelle und Führungsstile beschreiben.

Im Bereich Personalentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Personalentwicklungsmaßnahmen treffen und kennen die relevanten Gesetze.

Im Bereich Betriebssoziologie können die Absolventinnen und Absolventen Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln. Sie sind in der Lage gruppendynamische Prozesse zu erkennen und zu analysieren.

Die Lernergebnisse der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände und die B. Schulautonomen Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1, C.2 und C.3 dargestellt.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplanes und die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen sowie den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Anlage C.1, C.2 und C.3 das vorgesehene Stundenausmaß um insgesamt bis zu 80 Jahresstunden pro Klasse reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion – andere Pflichtgegenstände zu vertiefen oder zu erweitern. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Jahresstunden zu enthalten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgenommen werden.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten

Die Studierenden sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“

Unterrichtsangebote, die die Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“

Einführende Darstellung zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“

Die Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“

Einführung in technisch-gewerbliche bzw. kunstgewerbliche Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Zur Erreichung des Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen und dem Stand der Technik auszuwählen.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der Altersstufe entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Die Anpassung des Unterrichtes an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenform erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Heimarbeiten und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden und Studierenden elektronisch Kontakt zu halten.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden anzustreben ist.

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können

Bereich Zuhören und Sprechen

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion; Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen; Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.), Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen; Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können

Bereich Zuhören und Sprechen

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion, Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.); Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können

Bereich Zuhören und Sprechen

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen; Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können

Bereich Zuhören und Sprechen

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte; Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik

Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen.

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik

Grundrechenoperationen, Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnung, Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung, statistische Kennzahlen.

Häufigkeitsverteilung, Kenngrößen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

Winkelmessung, Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren; Satz des Pythagoras, Ähnlichkeit, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Volumen- und Oberflächenberechnung.

Lineare Funktionen und lineare Gleichungssysteme.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

Trigonometrie, quadratische Funktionen und quadratische Gleichungen.

Exponentialfunktion, Exponentialrechnungen, Anwendungen.

Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

Bereich Analysis

Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel), diskrete und stetige Verteilungen.

Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Eine Schularbeit im Semester.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.

Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung, Installation.

Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.

Medien zur Datensicherung, Virenschutz.

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie.

Bereich IT-Sicherheit

Grundbegriffe der Datensicherheit, Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Publikation und Kommunikation

Bereich Tabellenkalkulation

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Publikation und Kommunikation

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen.

LAN, WLAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Bereich Tabellenkalkulation

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.

Bereich IT-Sicherheit

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, sichere Datenträger.

Anwendungssicherheit, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Geometrische Grundlagen

Bereich Geometrische Grundlagen

Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.

Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung; einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

Bereich Baugeometrie

Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.

Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung, einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

Bereich Baugeometrie

Verschneidung ebenflächig begrenzter bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Grundlagen der Perspektive.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

Bereich Baugeometrie

Verschneidung ebenflächig begrenzter Objekte, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte, Perspektive.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauchemie

Bereich Bauphysik und Bauchemie

Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).

Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauchemie

Bereich Bauphysik und Bauchemie

Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).

Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Recht

Bereich Recht

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Grundzüge des Zivilrechts: Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes.

Unternehmensrecht: Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Recht

Bereich Rechnungswesen

Bereich Recht

Steuerrecht: Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Bereich Rechnungswesen

Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Kostenrechnung: einfache Fälle der Kalkulation, Kostenarten, Kostenstellen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Entrepreneurship

Bereich Entrepreneurship

Businessplan-Marketing: Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix.

Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

Bereich Recht

Bereich Rechnungswesen

Personalverrechnung: Bruttobezug, Lohnsteuer, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.

Bereich Recht

Arbeitsrecht: Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Studierenden können im

Bereich Mitarbeiterführung

Bereich Personalentwicklung

Bereich Mitarbeiterführung

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Bereich Personalentwicklung

Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Studierenden können im

Bereich Betriebssoziologie

Bereich Betriebssoziologie

Konfliktlösungsstrategien; Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1 und C.3 dargestellt.

Siehe den gleichnamigen schulautonomen Pflichtgegenstand gemäß Anlage C.1.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können

Bereich Zuhören und Sprechen

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, kurze, einfache Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen

Training und Erweiterung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.

Bereich Schreiben

Einfache sprachliche Produktion unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können

Bereich Zuhören und Sprechen

Wortschatzübungen zu fachspezifischen Themenbereichen, komplexere Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen

Steigerung der Lesekompetenz anhand von gesellschaftlich relevanten und fachspezifischen Texten, Übungen zum Textverständnis, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).

Bereich Schreiben

Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren von Texten.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit

Bereich Sicherheit

Einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung; Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit

Bereich Sicherheit

Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse, Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung, interaktives Arbeiten mit praktischen Übungen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1), Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme; Umweltaspekte, Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung; Kontrolle der Funktionalität der Klebung.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

Ursachen von Schäden; Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1); Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme, Umweltaspekte; Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung, Kontrolle der Funktionalität der Klebung.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

Ursachen von Schäden, Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Studierenden können im

Bereich Führen von Hubstaplern

Bereich Führen von Hubstaplern

Grundbegriffe und Grundlagen der Mechanik und der Elektrotechnik, Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern, Sicherheitseinrichtungen, Betrieb und Wartung von Hubstaplern, Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Studierenden können im

Bereich Führen von Hubstaplern

Bereich Führen von Hubstaplern

Anwendung theoretischer Kenntnisse in der Praxis; Führen von Hubstaplern gemäß „Fachkenntnisnachweis – Verordnung“ idgF, Aufnehmen und Stapeln von Lasten (Gitterbox- und Flachpaletten) mit möglichst wenig Fahrbewegungen.

1. und 2. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung

Lehrstoff

Bereich Planerstellung

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von einfachen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

3. und 4. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung

Lehrstoff

Bereich Planerstellung

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von komplexen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

5. und 6. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung und Modelle

Lehrstoff

Bereich Planerstellung und Modelle

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne und 3D-Modelle von Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht

Die in den Anlagen A, B und C jeweils unter Abschnitt IV enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

§ 3. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2007, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Bundesrecht Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

§ 4. Diese Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft

(1)

(2) § 1 Abs. 2 Z 2a sowie Anlage B.2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 284/2015 treten hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2016, hinsichtlich des 3. Semesters mit 1. September 2016 und hinsichtlich des 4. Semesters mit 1. Februar 2017 in Kraft.

(3) Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 190/2020 geänderten oder eingefügten Bestimmungen gilt Folgendes

(4) Der Titel, § 1 Abs. 3 sowie die Anlagen C, C.1, C.2 und C.3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 368/2022 treten hinsichtlich des 1., 2. und 3. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 4. Semesters mit 1. Februar 2023, hinsichtlich des 5. Semesters mit 1. September 2023 und hinsichtlich des 6. Semesters mit 1. Februar 2024 in Kraft.

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