Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen
Inhaltsübersicht (43)
Gesetzestext (43 Artikel)
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Kurztitel
Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 256/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 368/2022
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
05.10.2022
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen und der Bauhandwerkerschulen (jeweils einschließlich der Berufstätigenformen)
StF: BGBl. II Nr. 256/2008
Änderung
BGBl. II Nr. 130/2009
BGBl. II Nr. 284/2014
BGBl. II Nr. 284/2015
BGBl. II Nr. 190/2020
BGBl. II Nr. 368/2022
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund
1.
des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2008, insbesondere dessen §§ 6, 58 und 59, sowie
2.
des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2007,
wird verordnet
Anmerkung
1. Die Verordnung wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 256/2008 kundgemacht.
2. Dokumentalistische Gliederung
Anlage A = Anlage 1
Anlage A.1.1 = Anlage 1/11
Anlage A.1.2 = Anlage 1/12
Anlage A.1.3 = Anlage 1/13
Anlage A.1.4 = Anlage 1/14
Anlage A.1.5 = Anlage 1/15
Anlage A.1.6 = Anlage 1/16
Anlage A.2.1 = Anlage 1/21
Anlage A.2.2 = Anlage 1/22
Anlage A1 = Anlage 1/1
Anlage A1B = Anlage 1/1B
Anlage A2 = Anlage 1/2
Anlage A2B = Anlage 1/2B
Anlage B = Anlage 2
Anlage B.2a = Anlage 2/2a
Anlagen B.1 bis B.18 = Anlagen 2/1 bis 2/18
Anlage C = Anlage 3
Anlage C.1 = Anlage 3/1
Anlage C.2 = Anlage 3/2
Anlage C.3 = Anlage 3/3
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2022
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40247420
Anlage A.1.1
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MALEREI
UND VERBUNDENE GEWERBE
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 (III)
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 (III)
4. Angewandte Informatik 80 (I)
5. Baubetrieb 120 (I)
6. Technologie *2) 240(40) (I)
7. Baukonstruktion 120 (I)
8. Gebäude-, Gestaltungs- und
Stillehre 80 (I)
9. Form und Farbe 120 (I)
10. Entwurf 160 (I)
11. Werkstätte und
Produktionstechnik 280 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
Heraldik 40 III
Schrift und Serigrafie 40 III
Spritztechniken 40 II
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Malergewerbes einschließlich der verbundenen Handwerke ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Ausführung der Farbgestaltung, Bühnenmalerei, Beschichtung, Konservierung und Restaurierung von Gebäude-, Raum-, Einrichtungs- und Objektoberflächen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Form- und Farbgestaltung, Technologie, Stillehre, Baukonstruktion und Baubetrieb. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe insbesondere befähigt,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Materialauswahl, Schablonierung und Ausführung von Projekten im Fachbereich Malerei und Beschichtungstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.
Auch einfache Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Beurteilung und Analyse von erforderlichen Vorarbeiten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage A.
5. BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Grundlagen
Planung und Steuerung, Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen (Personalbedarf, -beschaffung, -auswahl, - beurteilung, -verrechnung).
Termin- und Ablaufplanung
Ausschreibung, Angebot, Leistungsvergabe, Auftragserteilung; Überprüfung der Ausführung, Abnahme und Übergabe von Leistungen, Mängelbehebung und Haftung.
Aufmassrechnung
Aufmass und Abrechnung von Projekten nach Plänen und Naturmaßen; Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik, Berechnung nach Stückzahl, Längenausmaß, Flächenausmaß nach Fachnormen.
Kalkulation
Kostenrechnung; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenerfassung;
Kostenstellen; Kostenträger (BAB, BÜB); Selbstkostenrechnung im lohnintensiven Handwerk; Preisberechnung einer Dienstleistung;
Ermittlung des Zeitbedarfes und des Materialverbrauches per Leistungs- oder Verrechnungseinheit.
Leistungsbeschreibungen
Projektbearbeitung (Angebot, Auftrag), Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Abrechnung
Teil- und Schlussrechnung, Nachkalkulation.
6. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Beschichtung
Beschichtungsmöglichkeiten, Beschichtungstechniken; Applikation (manuell und maschinell); mit Wasser oder Lösungsmittel verdünnbare Beschichtungsstoffe.
Untergründe
Organische Untergründe – Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Gummi, Leder; anorganische Untergründe – Metalle, Glas, Putz, Beton, Mauerwerk.
Bindemittel
Wässrige, ölige und lackartige Bindemittel.
Farbmittel
Farbkörper (Pigmente, Erd-, Mineral- und Teerfarben-Extender), Farbstoffe (natürliche und künstliche), Verdünnungsmittel (Wasser, Lösungsmittel, Verdünnungen), Zusatzmittel (Trocken-, Netz-, Verdickungs- und Mattierungsmittel, Weichmacher, Bakterizide, Fungizide, Insektizide).
Werkstoffe
Tapeten, Klebstoffe, Lacke, Lasuren, Beizen, Polituren, Mattierungen; Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel, Kitte und Spachteln, Neutralisier- und Isoliermittel, Grundier- und Imprägniermittel).
Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen
Messen und Wägen (Einheiten, Bestimmungsmethoden), Trennverfahren, Konzentrationsbestimmungen; Vorbereitung und Installation von Probeplatten für eine Dauerbewitterung; Ausprüfung von Beschichtungen hinsichtlich ihrer physikalischen und chemisch-technologischen Eigenschaften; Untersuchung von Farb-, Binde- und Lösungsmitteln.
7. BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Bauwerk
Begriffe, Elemente, Bauweisen, Konstruktionssysteme.
Baustoffe
Natürliche und künstliche Bausteine, Bindemittel, Beton, Faserzement, Verputz; Putzträger, Dämm- und Dichtungsstoffe, Faser-, Span- und Leichtbauplatten.
Gebäudeteile
Mauerwerk, Bauarten, Fenster, Türen, Verglasungen, Sonnenschutz, Abdichtungen; Holz- und Massivdecken, Gewölbe, Stiegen, Fußböden, Putzträger, Stuck- und Verputzarbeiten.
Bauphysik
Klimakarte, Wärmetransport, Wärmewiderstand, Verhalten, Berechnung und Dimensionierung von Dämmungen; gesetzliche Mindestdämmwerte (Taupunkt, Dampfdiffusion); technische Ausführung der Wärme- und Schalldämmung.
Verbindungsmittel; Holz- und Metallverbindungen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Gestaltungsprinzipien
Maße und Proportionen, Baukörper, Fassade; Zusammenhänge zwischen
Funktion, Konstruktion, Material und Form.
Stilelemente
Einteilung, Begriffe.
Architektur, Raumgestaltung, Bildhauerei und Malerei
Kunstübersicht bis zum 18. Jahrhundert; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart.
9. FORM UND FARBE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Grundelemente der formalen Gestaltung
Punkt, Linie (Abstrahierung, Stilisierung, Zeichnung), Fläche (Flächengliederungen), Körper, Raum; Proportionsstudien, Ordnungssysteme, perspektive Darstellungen.
Grundelemente der farblichen Gestaltung
Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Farbordnungssysteme, Farbkontraste.
Grundelemente der Theatermalerei und Bühnengestaltung
Tages- und Kunstlicht, Beleuchtung, Beleuchtungsarten, Licht- und Schattenwirkung, bühnengerechte Beleuchtung, Lichteffekte. Theaterdekorationen und Oberflächenbehandlung.
Schrift
Untergrund, Werkzeuge, Schreibflüssigkeit; Pinselschrift an der Wand; einfache Zierschriften; Anpassung an Block, Achse, optische Mitte; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl; Schreiben, Zeichnen und Konstruieren von Gebrauchsschriften.
10. ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Darstellungstechniken
Dekorationstechniken (deckend und lasierend auf verschiedenen Untergründen), Übertragungsarten.
Darstellungsmotive
Geometrisch aufgebaute Objekte; gegenständliche und abstrakte Darstellungen; komplexe Gegenstände, Raum, Wohnung, Haus, Fassade; Farbenentwürfe und Schaubilder; ornamentale und florale Flächengestaltung; Zierarten und Dekorationsmotive; Entwürfe und Schaubilder von Möbel-, Wand- und Fassadenbemalungen.
Gestaltungstechniken
Bleistift, Pinsel, Feder (nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung); zeichnerische und malerische Darstellung von Gegenständen und Lebewesen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Arbeitsvorbereitung
Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche
Abrechnung, Dokumentation.
Werkzeuge und Geräte
Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Behandlung von Untergründen, zum Auftragen von Beschichtungsstoffen, zur Trockenzeitverkürzung, für Raumausstattung; Gerüste, Leitern und Hilfsgeräte.
Malerei
Standardtechniken an Wand und Decken; dekorative Wandgestaltung mit verschiedenen Beschichtungsstoffen, Belagstoffen und Trockenmörtel.
Dekorative Putztechniken
Fresko-, Sekko- und Sgraffitotechnik, Gips-, Kreide- und Mörtelschnitt.
Beschichtung
Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff; Spritztechniken auf Holz und Putz; Außen- und Innenlackierungen auf Holz und Metall; Beschichtungen von Fenstern, Türen und Möbeln; verschiedene Lacktechniken auf Probeplatten.
Dekorationstechniken
Dekorative Holz- und Metalltechniken; Kleister-, Tauch-, Flies- und Spritztechniken; Folienschnitt, Lackschliff, Kammzug, Airbrush; Schnürl-, Schwamm-, Wickel-, Spachtel-, Schablonier- und Modlertechnik; Beiz-, Lasur- und Patiniertechnik; Maserieren, Marmorieren, Vergolden, Versilbern und Bronzieren.
B. Freigegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“
Siehe Anlage A.
HERALDIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die historische Bedeutung und den heutigen Stellenwert des Wappenwesens kennen und zeitgemäße Wappen gestalten und beschreiben können.
Lehrstoff
Entwicklung und Funktion, Wappen, Wappenteile, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen, Rang- und Würdezeichen; heraldische Farben, Tinkturen.
SCHRIFT UND SERIGRAFIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.
Lehrstoff
Schriftzeichen, Monogramme und Signets, Schrift im Kunstwerk, Verbindung von Schrift und Ornamentik; bildhaft dargestellte Schriften, Computerschrift, Siebdruck; Fotomontagen, Collagen, Assemblagen; Zierschriften; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl.
SPRITZTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für die Berufsausübung erforderlichen Spritztechniken beherrschen und auswählen können.
Lehrstoff
Luftdruckspritzen (Hochdruck- und Niederdruckspritzen); luftloses Spritzen (Airless); Luftpinseltechnik (Airbrush); elektrostatisches Spritzen (Pulverspritzen, Beflocken).
Anlage A.1.2
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 III
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 III
4. Angewandte Informatik 80 I
5. Betriebstechnik 200 I
6. Technologie 160 I
7. Tischlerkonstruktionen 200 I
8. Stilkunde 40 III
9. Konstruktionsübungen 240 I
10. Werkstätte und
Produktionstechnik *2) 280 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Meisterschule für Tischler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung im Bereich des Tischlergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen (einschließlich Bautischlerei, wärme- und schalltechnischer Grundlagen) und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler verfügen über folgende technischen Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage A.
6. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Holz und Holztechnologie
Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;
Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;
Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).
Furniere und Platten
Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.
Kunststoffe
Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der
verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.
Leim- und Klebertechnologie.
Oberflächentechnik
Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.
Sonderwerkstoffe
Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Möbelbau
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.
Beschläge
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
Bautischlerarbeiten
Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.
Innenausbau
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.
8. STILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Stilelemente
Einteilung, Begriffe.
Stilrichtungen
Altertum bis beginnende Neuzeit im Überblick; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Möbelbaues und der Raumkunst.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Elemente
Zeichengeräte und -techniken, Normen, Planerstellung, -bemaßung
und -beschriftung.
Darstellung und Schrift
Linien, Flächen und einfache Körper; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Skizzieren; Blockschrift, Schriftbild; einfache Fachpläne; computergestützte Darstellungstechnik.
Pläne
Fertigungs- und Detailskizzen und -zeichnungen; Innenräume (menschliche Maße, Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf);
Wohnbereich (Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung im Innenraum;
Bestandsaufnahme und Dokumentation).
Perspektive
Grundlagen, Konstruktionsmethoden.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Arbeitsvorbereitung
Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche
Abrechnung, Dokumentation.
Möbeltischlerei
Holzkonstruktionen, Formverleimung, Massivmöbel, furnierte Möbel; Kunststoffverarbeitung; Grundbegriffe des Drechselns; Intarsien, Restaurieren, Oberflächenbehandlung.
Bautischlerei
Fensterbau, Außen- und Innentüren; Boden-, Wand-, Deckenkonstruktionen.
CNC-Technik (nach Gegebenheit)
Programmierung, Anwendung, organisatorische Unternehmensintegration.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Anlage A.1.3
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR DRECHSLER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 III
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 III
4. Angewandte Informatik 80 I
5. Betriebstechnik 200 I
6. Technologie 160 I
7. Drechslerkonstruktionen 200 I
8. Stilkunde 40 III
9. Konstruktionsübungen 240 I
10. Werkstätte und
Produktionstechnik *2) 280 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Meisterschule für Drechsler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Drechslergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Drechslerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Drechslerkonstruktionen und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von einschlägigen Erzeugnissen der Drechslerei sowie des Möbel- und Innenausbaues.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Drechslerbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage A.
6. TECHNOLOGIE
Siehe Anlage A.1.2.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Möbelbau
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.
Beschläge
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
Drechslerarbeiten
Drechslererzeugnisse, Drechslermaschinen.
Innenausbau
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutzes.
8. STILKUNDE
Siehe Anlage A.1.2.
9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Siehe Anlage A.1.2.
B. Freigegenstände
Anlage A.1.4
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR STREICH- UND
SAITENINSTRUMENTENERZEUGER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 III
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 III
4. Angewandte Informatik 80 I
5. Betriebstechnik 200 I
6. Technologie 160 I
7. Instrumentenkonstruktionen 200 I
8. Stilkunde 40 III
9. Konstruktionsübungen 240 I
10. Werkstätte und
Produktionstechnik *2) 280 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion und Fertigung von Streich- und Saiteninstrumenten sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Gerätschaft zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie und Instrumentenkonstruktion. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger insbesondere befähigt werden, - praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in der Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage A.
6. TECHNOLOGIE
Siehe Anlage A.1.2.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Konstruktionslehre
Aufbau und Konstruktionstechniken handelsüblicher Chordophone, deren Besaitung und Stimmung, traditionelle und alternative Fertigungstechniken.
Akustik
Schwingungslehre, Harmonielehre, Stimmung und Temperierung, oszillierende Körper, Audiophysiologie, Schallmessung und Auswertung.
Material- und Werkstoffkunde
Holztechnologie und Tonholz (Einschnitt und Lagerung, Ver- und Bearbeitung); Halbfabrikate; Saitentechnologie; Qualitätskontrolle.
Oberflächentechnologie
Wachse, Öle, Harze, Farbstoffe, Lösungsmittel; Schleif- und Poliermittel, Verarbeitungstechniken und Hilfsmittel.
Instrumentenkunde
Entstehungsgeschichte, Aufbau, klangliche und ästhetische Merkmale.
8. STILKUNDE
Siehe Anlage A.1.2.
9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Siehe Anlage A.1.2.
B. Freigegenstände
Anlage A.1.5
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MÜLLER, BÄCKER UND KONDITOREN
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 III
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 III
4. Angewandte Informatik 80 I
5. Betriebstechnik *2) 400 I
6. Technologie *3) 200 I
7. Ernährungslehre 80 II
8. Werkstättenlaboratorium 80 III
____________________________________________________________________
alternativer
Pflichtgegenstandsbereich
____________________________________________________________________
9a. Lebensmitteltechnologie
für Bäcker 160 I
9b. Lebensmitteltechnologie
für Konditoren
9c. Lebensmitteltechnologie
für Müller
10a. Produktionswerkstätte
für Bäcker 200 IV
10b. Produktionswerkstätte
für Konditoren
10c. Produktionswerkstätte
für Müller
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 I
Englisch 40 I
Angewandte Mathematik 40 I
Projekte und Projektmanagement 40 II
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich Rechnungswesen, Qualitätsmanagement und Marketing. *3) Einschließlich Fachrechnen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Auswahl, Arbeitsplanung und Herstellung von Getreideprodukten sowie von Bäcker- und Konditorenprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind facheinschlägige Technologie, Ernährungslehre, Lebensmitteltechnologie sowie Produktion und Betriebstechnik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Müller,
Bäcker und Konditoren verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereiche der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren insbesondere befähigt,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Kreation, Kalkulation und Herstellung von Müller-, Bäcker- und Konditorenprodukten. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage A.
6. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Anorganische Chemie
Verbindungen und Elemente, Periodensystem, Atome und Moleküle; Konzentrationsangaben für Lösungen; Basen, Säuren, Salze; pH-Wert.
Organische Chemie
Kohlenwasserstoffe (homologe Reihe), Carbonsäuren; azyklische Stickstoffverbindungen; Kohlenhydrate; Fette; Vitamine, Enzyme.
Konservierung
Haltbarmachung von Lebensmitteln (chemische und physikalische Methoden), Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden, Einsatzmöglichkeiten.
Mehl
Wirkung der Inhaltsstoffe.
Salz
Bedeutung, Handelssorten, Wirkung.
Wasser
Qualität, Wirkung.
Früchte, Gewürze, Aromen und Essenzen
Systematik und Arten; Wirkung; Handhabung und Lagerung.
Convenienceprodukte
Kritische Betrachtung, Arten, Einsatzmöglichkeiten; Wirkung auf den Teig; erzielbare Ergebnisse.
Nahrungsmittel
Zusammensetzung, Eigenschaften, Einsatz und Verhalten von Produktkomponenten wie Milch und Milchprodukte, Eiprodukte, Speisefette, Pflanzenöle (Gewinnung, Raffination, Härten, Margarine, Siedefette, Kakaobutter, Trennfette), Zucker, Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe und Honig; Gelier- und Bindemittel; Farbstoffe.
Wirtschaftsrechnen
Schlussrechnungen, Prozentrechnungen, Zinsrechnungen, Amortisationsrechnung, Personalverrechnung mit fachspezifischen Zuschlägen.
Fachrechnen
Einwäg-, Gär- und Backverluste, Teig- und Stückausbeute, Flächenbelegungspläne, Berechnungen zur Auslegung von Geräten, Zeitermittlung, Zeitrichtwertekatalog, Auslegung von Kühl- bzw. Tiefkühlanlagen.
7. ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Menschlicher Körper
Physiologie von Mund, Speiseröhre, Magen und Darm,
Bauchspeicheldrüse, Leber.
Energiebedarf
Grund-, Arbeits-, Freizeit-, Gesamtumsatz.
Nährstoffbedarf
Ernährungsempfehlungen, Kontrolle der Nährstoffverteilung durch Erstellung eines Kostplanes; Ernährungsformen (Mischkost, Vollwertkost, Trennkost, Veganer, Ovo-Lactovegetarier).
Inhaltsstoffe der Nahrung
Kohlenhydrate, Eiweiß, Fette, Wasser, Vitamine, Hormone, Enzyme, Mineralstoffe, Rückstände.
Diätetische Aspekte
Diverse Austauschstoffe, Diätformen; Ernährung bei Zöliakie, Diabetes, Hyperlipidämie, Hypercholesterinämie, purinarme Kost, natriumarme Kost; Nährwertberechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Laboratoriumstechnik
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Planung und Einrichtung von Betriebslaboratorien.
Sensorik
Fühlen, Sehen, Riechen, Schmecken.
Analytik
Wiegen, Stofftrennen, einfache qualitative und quantitative Untersuchungen.
Rheologie
Biochemisch – technische Untersuchungen an Kohlenhydraten und Proteinen des Getreides bzw. der Getreideprodukte, einschließlich Beurteilung und Interpretation der Ergebnisse.
Praxisbezogene Untersuchungen
Backversuche.
Alternativer Pflichtgegenstandsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Getreide
Getreidearten, Bedeutung, Botanik, Züchtung und Gentechnik, Aufbau
des Getreidekorns (Morphologie, Inhaltsstoffe).
Untersuchung und Beurteilung von Roh- und Hilfsstoffen
Untersuchungsmethoden, Interpretation und Bedeutung von Protein und Stärke für Backwaren (Protein, Feuchtkleber, Sedimentationswert, Amylogramm, Fallzahl); Untersuchungsmethoden, Aussage, Auswertung, Beurteilung, Kennzahlen für Verarbeitungsmehle (Farinogramm, Extensogramm, Maturagramm, Ofenbetrieb), Maßnahmen zur Qualitätsbeeinflussung, Produktspezifikationen.
Teig
Definition, Teigbildung, Teigführung (direkte und indirekte);
Teiglockerung (biologisch, chemisch, physikalisch); Teigbereitung (Knetsysteme, Knetung – Einfluss, Dauer); Teigausbeuten;
Teigtemperaturen; Teigreife; Teigverarbeitung; Portionieren;
Formbarkeit; Sauerteig (Mikrobiologie, Berechnung, Führungsarten);
Vorteige und Führungsarten; Hefe; Backmittel (Inhaltsstoffe und deren Wirkung), Salz und Wirkung auf den Teig; Quellverfahren;
Backprozess
Aufgabe, Zielsetzung; Voraussetzungen; Ofenbetrieb; Bildung von Kruste und Krume (Chemismus der Maillard Reaktion), Vorbereitung der Teigstücke; Ausfertigung von Backwaren; Vorgänge (Ofenbetrieb, Retrogradation der Stärke und Faktoren zur Beeinflussung, Brotfehler und ihre Ursachen).
Kältetechnik
Verfahren – Gärverzögerung, Gärunterbrechung, PATT-Verfahren; Haltbarmachung und Lagerung von Teiglingen und Backwaren; Vor- und Nachteile der Kältebehandlung bei Teiglingen sowie bei teilweise gebackenen und fertig gebackenen Produkten.
Brotsorten
„Normalbrot“ (Standardsortiment), Kleingebäck, Spezialbrote, Feingebäck (Hefemürbteig und Brioche, Plunder-, Blätterteiggebäck, Fettgebäck ua.).
Teigwaren
Herstellung und rechtliche Bestimmungen von Frischteigwaren, pasteurisierte Teigwaren, getrocknete Teigwaren.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Getreide
Getreidearten, Bedeutung, Botanik, Züchtung und Gentechnik, Aufbau
des Getreidekorns (Morphologie, Inhaltsstoffe).
Untersuchung und Beurteilung von Roh- und Hilfsstoffen
Untersuchungsmethoden, Interpretation und Bedeutung für die Backwaren von Protein und Stärke (Protein, Feuchtkleber, Sedimentationswert, Amylogramm, Fallzahl); Untersuchungsmethoden, Aussage, Auswertung, Beurteilung, Kennzahlen für Verarbeitungsmehle (Farinogramm, Extensogramm, Maturagramm, Ofenbetrieb), Maßnahmen zur Qualitätsbeeinflussung, Produktspezifikationen.
Massen
Definition, Herstellung verschiedener Massen, physikalische und chemische Lockerung, Rezeptberechnung, Gebäckfehler und deren Ursachen, Convenienceprodukte.
Teige
Definition, Herstellung verschiedener Teige, Teigverarbeitung, Grundrezepte, Gare, Teiglockerung, Backverlust, Gärverlust, Gebäckfehler und deren Ursachen.
Speiseeis
Gesetzliche Vorschriften, Rezeptaufbau, Herführungsarten.
Zuckerkochen
Zucker, Zuckerarten und Bearbeitung.
Glasuren und Überzugsmassen
Arten, Herstellung und ihre Verwendung, Schokolade und Schokoladewaren.
Cremen
Gerührte, gekochte und geschlagene Cremen, Grundrezepte, Verarbeitung und Einsatz.
Obstverarbeitung
Obstkonservierung, Vor- und Nachteile verschiedener Konservierungstechniken.
Kühl- und Tiefkühlmethoden
Handhabung und Lagerung von Rohstoffen und Fertigware.
Gewürze, Extrakte, Aromen
Herkunft, Arten, Anwendung, Einkauf und Verwendungsmöglichkeiten.
Patisserie – warme Süßspeisen
Herstellung, Möglichkeiten, Anwendungsbereiche.
Diätbackwaren
Definition, gesetzliche Vorschriften, Anwendungsmöglichkeiten in der Konditorei.
Kalte Küche
Snacks, kleine Gerichte.
Hygiene
Sauberkeit, Reinlichkeit, Hygienevorschriften bei der Verarbeitung, Lagerung und Verkauf.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Getreide
Kornaufbau und Zusammensetzung, aktuelle Sorten (Handbuch, Einstufungen), Handelsklassen, wichtigste inländische und ausländische Herkunftssorten, Einstufungs- und Beurteilungskriterien, Qualität und Verwendung, Börsebestimmungen, Vorgangsweise bei Beanstandungen.
Untersuchung und Beurteilung von Roh- und Hilfsstoffen
Untersuchungsmethoden, Interpretation und Bedeutung von Protein und Stärke für Backwaren (Protein, Feuchtkleber, Sedimentationswert, Amylogramm, Fallzahl); Untersuchungsmethoden, Aussage, Auswertung, Beurteilung, Kennzahlen für Verarbeitungsmehle (Farinogramm, Extensogramm, Maturagramm, Ofenbetrieb), Maßnahmen zur Qualitätsbeeinflussung, Produktspezifikationen.
Produktion
Getreideannahme, Lagerung, Reinigung, Trocknung, Vorbereitung.
Mahlverfahren
Roggenmüllerei (Verfahren, Diagramme); Weizenmüllerei (Diagramme und Verarbeitungsverfahren, kombinierte Diagramme); Sondermüllerei (Mais, Durum, Gerste, Hafer, Schälmüllerei).
Mahlprodukte
Homogenisieren, Lagern, Abpacken, Verladen, Kontrollverfahren bei der Auslieferung von Mahlprodukten, Anfertigen von Verarbeitungsdiagrammen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Weizenmehlverarbeitung und Erzeugnisse aus Massen
Führungen, Optimierung von Hefe und Backmittelzugaben, Broterzeugung; Gärunterbrechung, Gärverzögerung, Langzeitführung; Kleingebäckerzeugung, Fertigung und Präsentation.
Roggenmehlverarbeitung und Spezialitäten
Sauerteigführungen, Volumenvergleiche, Backverlust, Gärverlust; Sonderbrote, Dauerbackware; Lebkuchen; Snacks und Imbisse, diätische Backwaren; Herstellung von Schaugebäck und Schaufensterobjekten nach eigenen Entwürfen und traditionelle Gebildebrote; Herstellen von selbst entwickelten Backwaren; Methoden der Frischhaltung.
Maschinenkunde
Bäckereimaschinen, Gärklimageräte, Kühlanlagen, Eismaschinen, Förderanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Verarbeitung von Weizenmehl
Verarbeitung zu Massen, Teigen, Diätbackwaren, Spezialmassen;
Verarbeitungsmethoden, Fertigung, Präsentation.
Zuckerarbeiten
Schaustücke aus Karamell, Seidenzuckerarbeiten, verschiedene Glasuren.
Modellieren
Marzipan, Modelliermassen, Lebensmittelfarben, Aufbau von Figuren und Tieren, Modellieren mit Schokolade, Blumen und Blätter.
Cremen
Buttercremen, Oberscremen, Parisercreme, Vanillecreme.
Speiseeis
Gesetzliche Vorschriften, Rezeptaufbau, Herführungsarten, Anwendungsbereiche.
Schokoladearbeiten
Schaustücke, Bonbons, Hohlformen, Schriften und Verzierungen.
Warme und kalte Küche
Kaiserschmarren, Strudel, Knödel, Nudeln, warme Puddings; Salate, Brötchen, Sandwiches.
Maschinenkunde
Bäckereimaschinen, Gärklimageräte, Kühlanlagen, Eismaschinen, Förderanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Arbeitsverfahren
Wirkungsweise, Pflege, Wartung und Kontrolle des Arbeitseffektes der einschlägigen Maschinen; Brandschutz; Unfallverhütung.
Maschinenkunde
Reinigungsmaschinen, Vermahlungs- und Sichtmaschinen, Fördertechnik; Kraftmaschinen (Wasserkraft, E-Motoren, Generatoren, Grundlagen der Elektrotechnik).
Mahlverfahren
Getreideannahme, Lagerung, Reinigung, Vorbereitung, Roggen- und Weizenvermahlung mit Passagenkontrolle und Analysen.
B. Freigegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“
Siehe Anlage A.
PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Methoden des Projektmanagements
Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen;
Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen);
Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).
Projektmanagement – Instrumente
Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.
Teamarbeit
Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.
Anlage A.1.6
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR KOMMUNIKATIONS-DESIGN
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 III
2. Werbung 80 III
3. Darstellung und Komposition 240 III
4. Technologie der Medien *2) 160 I
5. Entwurfsprojekt 800 I
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 I
Englisch 40 I
Angewandte Mathematik 40 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich Computergrafik und Original-Druckgrafik.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Kommunikations-Design sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der audiovisuellen Kommunikation zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Werbung, Darstellung und Komposition, Technologie der Medien und Entwurf. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für
Kommunikations-Design verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereiche der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Kommunikations-Design insbesondere befähigt,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Kreation, Kalkulation und Herstellung von Kommunikations-Design-Produkten. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Kommunikations-Design mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
2. WERBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Marketing
Die Marketinginstrumente Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Vertriebspolitik; Marketinginformation, Marketingkonzept, Grundlagen der Kommunikation, Werbemittelstrategie, Werbeträgerauswahl.
Konzeption
Werbeplanung und –konzeption, Medienplanung; neue Medien, fallstudienorientierte Praxisprojekte mit Umsetzung auf eigene Entwurfsarbeiten.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Darstellungsinhalte
Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.
Darstellungsthemen
Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.
Darstellungstechnik und –mittel
Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Computergrafik
Anwenden des Grafik-Computers als Gestaltungswerkzeug für Kommunikations-Design-Aufgaben und Kommunikations-Design-Projekte, Nutzung der Möglichkeiten des Computers zur Herstellung von elektronischen Reinzeichnungen mit Hilfe der aktuellen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme; elektronisch unterstützte Präsentations- und Animationsgrafik; interaktive Systeme; der Computer als Werkzeug für Multimedia-Projekte.
Gestaltungsaufgaben
Grafik-, Text- und Bildintegration; freie und technische Illustration, Diagramme; Animation; interaktive Oberflächen und Leitsysteme.
Druckgrafik
Hochdruck (Linolschnitt, Holzschnitt); Tiefdruck (Radierung, Kaltnadel, Aquatinta, erweiterte Techniken); Flachdruck (Lithografie); Siebdruck, künstlerische Serigrafie, Handhaben der Druckmaschinen, Druckfarben, Hilfsgeräte und Werkzeuge.
Druckformentechnik
Herstellung von Druckformen verbunden mit Gestaltungsexperimenten auf manuellem, fotomechanischem und elektronischem Weg.
Druckträger
Arten (Papiere, Kunststoffe, Textilien, Metalle), Eignung, Verarbeitung, Handhabung, Endverarbeitung, Recycling.
Gestaltungsaufgaben
Didaktische und technische Übungen; Umsetzen von Studien und Vorlagen in originalgrafische Techniken.
Druckgrafische Gestaltung
Angewandte Aufgaben unter Einsatz druckgrafischer Techniken; künstlerische Aufgaben des Kommunikations-Designs und Gestaltungsexperimente unter Einsatz druckgrafischer Techniken.
5. ENTWURFSPROJEKT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Kommunikations-Design-Projekte
Komplexe Gestaltungsaufgaben aus verschiedenen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit; Transportieren einer Botschaft mit grafischen Mitteln; Kommunikationsziele; Elemente der Werbekampagne.
Analyse und Anwendung medienspezifischer Gesetzmäßigkeiten
Konzeption mehrstufiger Projekte und deren Ausführung in zwei- und dreidimensionaler Präsentationsform; Anzeigen- und Plakatserien, Firmenpräsentationen, Werbe- und Informationskampagnen, Produktpräsentation, Leitsysteme, Corporate Design.
Ausführung
Themenbezogene Entwurfs- und Präsentationsformen; technisch unterstützte Darstellungsmethoden; Simulieren realer medienspezifischer Verhältnisse.
Präsentation
Visuelle, verbale und schriftliche Präsentation unter Berücksichtigung konzeptioneller und wirtschaftlicher Kriterien.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände
Wochenstunden
Lehrverpflichtungsgruppen
Semester
1.
2.
3.
4.
Summe
1.
Religion
1
1
0
0
2
(III)
2.
Wirtschaft und Recht
2.1
Unternehmensführung
2
2
2
2
8
I
2.2
Wirtschaftsrecht
0
0
1
1
2
III
2.3
Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung
1
1
0
0
2
II
3.
Mode- und Fachtheorie
3.1
Textiltechnologie
1
1
1
1
4
III
3.2
Kund/innenberatung
0
0
1
1
2
II
3.3
Entwurf- und Modezeichnen
2
0
2
0
4
III
4.
Angewandtes Modedesign Damen
4.1
Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2
3
3
3
3
12
II
4.2
Werkstätte und Fertigungstechnik
10
10
10
10
40
IV
Gesamtwochenstundenzahl
20
18
20
18
76
B.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen3
C.
Förderunterricht3
______________________
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung
3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
Die Meisterschule für Berufstätige für Damenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Damenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Damenkleidermacher selbstständig auszuüben.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Ausbildungsgang an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens sechs Semesterwochenstunden umfasst, um zwei Semesterwochenstunden reduziert werden. Diese Wochenstunden können zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.
Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Semesterwochenstunden möglich.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 76 Semesterwochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
Pro Ausbildungsgang kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Es können Formen des Fernunterrichts vorgesehen werden, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes auf Grundlage der Unterrichtsarbeit in der Sozialphase und von zur Verfügung gestelltem Lernmaterial in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Studierenden sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
Im Mittelpunkt steht
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium) sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.
Im Rahmen der Individualphase sind folgende Punkte zu beachten
Im Rahmen der Sozialphase sind folgende Punkte zu beachten
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den anderen Studierenden elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.
c) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
e) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.
g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
i) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.
j) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
k) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
1. Semester
Die Studierenden können
Buchführung
Organisatorische und rechtliche Grundlage des Rechnungswesens.
Belege und Bücher der doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Geschäftsfälle
Verbuchung anhand von Belegen.
Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/die Steuerberaterin.
2. Semester
Die Studierenden können
Unternehmensführung
Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.
Organisation
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.
Kommunikation
Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.
Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).
Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).
Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.
3. Semester
Die Studierenden können
Kostenrechnung
Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.
Personalverrechnung
Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).
4. Semester
Die Studierenden können
Unternehmen und Markt
Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).
Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.
Marketing
Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).
3. Semester
Die Studierenden können
Recht
Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.
4. Semester
Die Studierenden können
Steuerrecht
Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt, Finanzstrafrecht.
1. Semester
Die Studierenden können
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung
Führungsstile, Motivation, Kontrolle.
Personalmanagement
Personalplanung und -beschaffung.
Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
Psychologie und Pädagogik
Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.
2.Semester
Die Studierenden können
Recht
Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).
1.Semester
Die Studierenden können
Textile Fasern
Naturfasern. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.
Fasermischungen.
Textile Fäden
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.
2. Semester
Die Studierenden können
Textile Fasern
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.
Textile Fäden
Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.
Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.
Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.
3. Semester
Die Studierenden können
Textile Flächen
Garne. Fasern. Kombinationen.
Veredelung/Appretur
Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.
4. Semester
Die Studierenden können
Zugehör
Materialien und Einsatzgebiete.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.
3. Semester
Die Studierenden können
Beratung von Kundinnen und Kunden
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Verkaufsgespräch.
Präsentation.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden und Flächen im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
4. Semester
Die Studierenden können
Beratung von Kundinnen und Kunden
Präsentation.
Beratungsgespräch im systemischen Kontext.
Konfliktgespräch.
Überzeugungsgespräch.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden, Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
1. Semester
Die Studierenden können
Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- und Recherchebuch.
Design- und Kreativtechniken.
Designentwicklung, Farb- und Inspirationskonzepte.
Techniken der Modegrafik. Werkzeichnung.
Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs- und Präsentationsmethoden.
Entwürfe.
Themenbezogene Kollektionserstellung.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Themenbezogene CAD-Anwendungen.
3. Semester
Die Studierenden können
Entwurfsaufgaben in Vorbereitung auf die Meisterprüfung.
Farb- und Inspirationskonzepte.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Themenbezogene CAD-Anwendungen.
1. Semester
Die Studierenden können
Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
2. Semester
Die Studierenden können
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Anspruchsvolle Modellschnitte für die französische Werkstätte.
3. Semester
Die Studierenden können
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Anspruchsvolle Modellschnitte für die englische Werkstätte.
4. Semester
Die Studierenden können
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.
Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. und 2.Semester;
je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 3. und 4. Semester.
1. Semester
Die Studierenden können
Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.
Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
2. Semester
Die Studierenden können
Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.
Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung der Betriebsmittel.
3. Semester
Die Studierenden können
Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Körperformen und Figurabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.
4. Semester
Die Studierenden können
Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.
Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
(einjährig)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A.
Pflichtgegenstände
Jahreswochenstunden
Lehrverpflichtungsgruppe
1.
Religion
1
(III)
2.
Wirtschaft und Recht
2.1
Unternehmensführung
4
I
2.2
Wirtschaftsrecht
1
III
2.3
Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung
1
II
3.
Mode- und Fachtheorie
3.1
Textiltechnologie
2
III
3.2
Kund/innenberatung
1
II
3.3
Entwurf- und Modezeichnen
2
III
4.
Angewandtes Modedesign Damen
4.1
Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2
6
II
4.2
Werkstätte und Fertigungstechnik
20
IV
Gesamtwochenstundenzahl
38
B.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen3
C.
Förderunterricht3
____________________________
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung
3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
Die Meisterschule für Damenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Damenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Damenkleidermacher selbstständig auszuüben.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens drei Wochenstunden umfasst, um eine Wochenstunde reduziert werden. Diese Wochenstunde kann zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.
Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 38 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Schülerinnen und Schüler sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
Im Mittelpunkt steht
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.
c) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
e) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.
g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
i) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.
j) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
k) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Buchführung
Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.
Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Geschäftsfälle
Verbuchung anhand von Belegen.
Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.
Unternehmensführung
Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.
Organisation
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.
Kommunikation
Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.
Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).
Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).
Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.
2. Semester
Unternehmen und Markt
Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).
Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.
Marketing
Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).
Kostenrechnung
Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.
Personalverrechnung
Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Recht
Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.
2. Semester
Steuerrecht
Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt; Finanzstrafrecht.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung
Führungsstile, Motivation, Kontrolle.
Personalmanagement
Personalplanung und -beschaffung.
Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
2. Semester
Psychologie und Pädagogik
Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.
Recht
Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Textile Fasern
Naturfasern. Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.
Fasermischungen.
Textile Fäden
Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.
Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.
Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.
2. Semester
Textile Flächen
Garne. Fasern. Kombinationen.
Veredelung/Appretur
Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.
Zugehör
Materialien und Einsatzgebiete.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Beratung von Kundinnen und Kunden
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Verkaufsgespräch.
Präsentation.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern und Fäden im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
2. Semester
Beratung von Kundinnen und Kunden
Präsentation.
Beratungsgespräch im systemischen Kontext.
Konfliktgespräch.
Überzeugungsgespräch.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- und Recherchebuch.
Design- und Kreativtechniken.
Designentwicklung, Farb- und Inspirationskonzepte.
Techniken der Modegrafik. Werkzeichnung.
Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs- und Präsentationsmethoden.
Entwürfe.
Themenbezogene Kollektionserstellung.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Themenbezogene CAD-Anwendungen.
2. Semester
Entwurfsaufgaben in Vorbereitung auf die Meisterprüfung.
Farb- und Inspirationskonzepte.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Themenbezogene CAD-Anwendungen.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Anspruchsvolle Modellschnitte für die französische und englische Werkstätte.
2. Semester
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.
eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 1. Semester;
eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.
Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.
Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung der Betriebsmittel.
2. Semester
Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Körperformen und Figurabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.
Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.
Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Anlage A.2.1
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLEREITECHNIK UND
RAUMGESTALTUNG
(zweijährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 40 80 III
2. Wirtschaft und Recht 80 80 160 III
3. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - 40 40 III
4. Angewandte Informatik 80 - 80 I
5. Betriebstechnik 80 80 160 I
6. Technologie 80 80 160 I
7. Tischlerkonstruktionen
und
Restaurierungstechnik 80 120 200 I
8. Möbel- und
Raumgestaltung,
Entwurf *2) 280 280 560 II
9. Bau- und Möbelstile 40 40 80 I
10. Konstruktionsübungen 120 120 240 I
11. Werkstätte und
Produktionstechnik *3) 280 280 560 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1160 1160 2320
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
A. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und
Kommunikation 40 - I
Englisch - 40 I
Angewandte Mathematik 40 - I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Entwurf im Ausmaß der halben Jahresstunden pro Klasse. *3) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die zweijährige Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei und der Raumgestaltung sowie die Betreuung und Wartung facheinschlägiger Bearbeitungsmaschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen, Möbel- und Raumgestaltung, Entwurf sowie Bau- und Möbelstile.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei sowie der materiellen und technischen Raumausstattung.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlerei- und Raumausstattungsbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
A. Pflichtgegenstände
„Mitarbeiterführung und –ausbildung“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage A.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Bundesverfassung, der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, des EU-Rechts, der Gewerbeordnung.
Privatrecht
Grundzüge des Privatrechts (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Rechtsgeschäft, Vertrag, Vertragsmängel, Verzug, Gewährleistung), des Unternehmensrechts, des Konsumentenschutzes.
Planung, Organisation, Personalwesen; Finanzierung, Absatz, Logistik, Grundlagen der Lehrlingsausbildung.
Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung
Wesen und Zweck, Vorschriften, Inventur und Inventar, Bilanz, Konten, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Bewertung, Aufgaben und Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung.
5. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Ausschreibung (Leistungsverzeichnis), Angebotserstellung, Vergabe, Haftung, Normen.
Arbeitstechnik
Arbeitsvorbereitung; Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie.
Arbeitnehmerschutz
Arbeitnehmerschutzgesetze, Maschinensicherheitsverordnung; Erste Hilfe; Beschäftigungsverbote, Jugendschutzbestimmungen; fachspezifische Bestimmungen.
Umweltschutz
Umweltspezifische Gesetze, Verpackungsverordnung, Luftreinhaltegesetz, Abfallwirtschaft.
Gemeinkostenzuschläge, Betriebsabrechnung, Platzkostenrechnung; Wirtschaftlichkeitsvergleich, Deckungsbeitragsrechnung, Kapitalbedarfsplanung, Entlohnungsreform.
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Qualität, Produktzyklus und wirtschaftliche Relevanz, Konzepte der Qualitätssicherung (ISO-Norm, EFQM).
Marketing und Unternehmensführung
Unternehmensleitbild, strategische und operative Planung; Aktionsgrundlagen; Marktforschung; marketingpolitisches Instrumentarium.
Branchenspezifische Fallstudien
Unternehmensführung, Betriebsorganisation, Marketing, Controlling.
Grundlagen des Rechnungswesens
Buchhaltung; Waren- und Zahlungsverkehr; Kostenstellenrechnung.
6. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;
Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;
Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).
Furniere und Platten
Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.
Kunststoffe
Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der
verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.
Leim- und Klebertechnologie.
Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.
Sonderwerkstoffe
Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Beschläge
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.
Innenausbau
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Der Mensch als Maß; Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände; Funktions- und Möblierungsprogramm; Wohnbau (Wohnbereiche, Wohntypen).
Gestaltungsprinzip
Zusammenhang zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form, Farbe und Licht.
Ausbauarbeiten
Mauern und Wände, Decken, Böden (Unterboden, Estrich, Belag).
Entwurf
Normgerechte Möbel- und Raumdarstellung; Raumverfahren; Plandarstellung; Entwurfsablauf.
Planung
Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.
Raum-, Funktions- und Möblierungsprogramme von Wohn-, Gemeinschafts-, Verwaltungs- und Gewerbebauten.
Innenausbau
Trockenausbau, Sonderkonstruktionen aus Metall, Kunststoff und Glas.
Technischer Ausbau
Elektro-, Gas- und Sanitärinstallation, Heizung, Lüftung.
Planung
Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Verflechtung und Einflüsse der Epochen und Regionen auf die europäische Kunst von der Antike bis zur Gegenwart.
Überblick vom Altertum bis zur beginnenden Neuzeit; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart; Möbeldesign und Wohnkultur des 19. und 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Möbel und Bautischlerarbeiten (Funktionen und Grundmaße der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf); Innenräume (Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf; Bestandsaufnahme und Dokumentation); CAD-Anwendung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation.
Möbeltischlerei
Zeitgemäße Fertigungstechniken, technische Hilfsmittel und Qualitätsstandards.
Betriebstechnik
Arbeitsvorbereitung, Fertigungsmanagement, Maschinen- und Sicherheitsausbildung.
Projektarbeit
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges aus dem Fachbereich; Entwurfsskizzen, Werkzeichnung, Ausführungsfertigkeiten (Sägen, Furnieren, Hobeln, Leimen, Herstellen von Holzverbindungen, Oberflächenbehandlung, Anschlagen, Zusammenbauen).
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Anlage A.2.2
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE KUNST UND GESTALTUNG
(zweijährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 40 80 (III)
2. Wirtschaft und Recht 40 40 80 III
3. Materialkunde und
Technologie 80 80 160 III
4. Technologie der
Medien *2) 40 40 80 I
5. Kunstgeschichte 80 80 160 III
6. Zeichnen und Malen 80 80 160 (V)
7. Atelier und Produktion 120 120 240 IV
Pflichtgegenstände der
Ausbildungszweige 400 400 800
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 880 880 1760
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.1. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-
Malerei 1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
1.1 Darstellung und
Komposition 120 120 240 III
1.2 Akt *3) 200 200 400 IV
1.3 Kopf 80 80 160 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.2. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-
Bildhauerei 1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
2.1 Gestaltung und
Formgebung 40 40 80 III
2.2 Akt *3) 200 200 400 IV
2.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.3. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für
Metallgestaltung Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
3.1 Gestaltung und
Formgebung 80 80 160 III
3.2 Entwerfen 160 160 320 III
3.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.4. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für
Keramische Formgebung Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
4.1 Gestaltung und
Formgebung 80 80 160 III
4.2 Entwerfen 160 160 320 III
4.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
C. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und
Kommunikation 40 -
Englisch - 40
Angewandte Mathematik 40 -
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Mit Übungen.
*3) Einschließlich Anatomie.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung sind schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramischen Formgebung zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Materialkunde und Technologie, Technologie der Medien, Kunstgeschichte, Zeichnen und Malen sowie die einschlägigen Vertiefungen in den alternativen Schwerpunkten. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung verfügen über folgende Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung insbesondere befähigt,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung liegen in der Kreation und Planung in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramische Formgebung.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Bereich der künstlerischen Gestaltung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
A. Pflichtgegenstände
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, der Gewerbeordnung.
Privatrecht
Grundbegriffe des Personen-, Sachen- und Schuldrechts; Grundzüge des Konsumentenschutzes, des Unternehmensrechts, des Urheber- und des Markenrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.
Unternehmensgründung, Finanzierung, Sponsoring, Marketing und Verkauf, Grundzüge des Steuerrechts, Risikoversicherungen.
Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung
Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Kalkulation künstlerischer Erzeugnisse.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Grundlagen aus der Geologie und Mineralogie; Roh- und Hilfsstoffe, Klassifizierung, Eigenschaften und Anwendung; Grundlagen der Konservierung und Restaurierung.
Technologie
Werkzeuge, Geräte, künstlerische Techniken und Verfahren.
Fachspezifische Werkstoffe, Anwendungsbereiche, Sonderbehandlung, Berechnungs- und Prüfmethoden.
4. TECHNOLOGIE DER MEDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Wahrnehmung, Aufzeichnung und Wiedergabe; Funktionsweisen im Bereich analoger und digitaler fotografischer Verfahrenstechniken; Fotografie als Mittel der künstlerischen Gestaltung in Fläche und Raum.
Einführung in Desktop Publishing (DTP), vektor- und pixelorientierte Software, Bildgestaltung, Bilderfassung (Scannen, Bildauflösung); Bildausgabe (Dia, digitale Prints, Kopie, Druck).
5. KUNSTGESCHICHTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Entwicklungen der bildenden Kunst im 19. Jahrhundert bis zur Kunst der Gegenwart; neue Ausdrucksformen und –mittel, interdisziplinäre und sozial orientierte Kunst.
6. ZEICHNEN UND MALEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Naturstudien, Montagen, Detailzeichnungen, Kontraste, Relationen, Silhouetten.
Bildebenen, Aufbau nach Linie – Fläche – Raum, Bildraum, Licht, Videografie, Farbe als Körper.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Entwurfsprojekte unter Berücksichtigung notwendiger Veränderungen zur Erzielung der beabsichtigten bildlichen und/oder plastischen Wirkung.
B.1 Malerei
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Darstellungsinhalte
Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.
Darstellungsthemen
Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.
Darstellungstechnik und –mittel
Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.
1.2 AKT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Studium am Modell, Proportion, Funktion, Studium am Skelett, anatomisches Zeichnen.
1.3 KOPF
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen den menschlichen Kopf in seiner charakteristischen Erscheinung formal erfassen können.
Lehrstoff
B.2 BILDHAUEREI
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Theoretische Grundlagen von Licht und Farbe, Auge; Zeichen, Symbol, Wort, Leerform-Intellekt; Virtualität;
Wahrnehmungsphänomene; Bildanalyse, Proportion; Punkt, Linie, Fläche, Raum.
Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Information;
Vervielfältigung; mathematisch-logische Ordnung; statische Bewegungsform; Flächen-, Raum- und Formsysteme und Komposition;
Proportion und Rhythmus.
2.2 AKT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Studium am Modell, am Skelett, Proportion, Funktion, Charakteristik, Zeichnen und Malen in verschiedenen Techniken.
Dreidimensionales Studium am Modell, Proportion, Statik und Dynamik, Dimension; Einsetzen persönlicher Formerfahrung.
2.3 ATELIER UND PRODUKTION
Siehe Anlage A.2.2 mit folgenden Ergänzungen
Lehrstoff
Plastik, Skulptur, Objekt, Material als Ausdruck thematischer Wesensart.
Installationen, Innenraum - Außenraum, Volumen, Zonen, Material als Ausdruck persönlicher Wesensart.
B.3 METALLGESTALTUNG
3.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG
Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für die Reproduktion von Schmuckobjekten notwendigen Techniken beherrschen und einsetzen können.
Lehrstoff
Spezielle Abformungstechniken des Gold- und Silberschmiedes; Kautschukabformung, Vulkanisierung, Wachsmodelle, Schleuderguss, Schwerkraftguss.
3.2 ENTWERFEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen zur selbstständigen Lösung von Problemen der Schmuck und Metallgestaltung fähig sein.
Lehrstoff
Entwickeln und Entwerfen freier und funktionsgebundener Objekte aus allen Themenkreisen der Schmuck und Metallgestaltung.
3.3 ATELIER UND PRODUKTION
Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen
Lehrstoff
Einzelanfertigungen, Kleinserien, Prototypen für die serielle Herstellung aus dem Bereich der Schmuck und Metallgestaltung.
B.4 KERAMISCHE FORMGEBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Theoretische Sichtweisen über Flächen, Raum und Hohlraum; einfache und komplexe Formen; Proportion, Licht und Schatten; Symbol, Zeichen.
Experimentelle Oberflächengestaltung (Glasur, Ornament, Dekor).
Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Statik und Dynamik; Flächen- und Raumsysteme; Proportion und Rhythmus; komplexe Oberflächengestaltung.
Recherche, Analyse, Präsentation und Dokumentation.
4.2 ENTWERFEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Bedeutung von Motorik und Sensorik für die Formensprache im Entwurf; materialgerechte Umsetzung von Naturformen in abstrahierte Objekte aus Ton; Entwurfszeichnung keramischer Objekte; Umsetzung von Funktion und Ästhetik in der Gebrauchs- und Objektkeramik; Herstellung detaillierter keramischer Oberflächen wie Texturen, Strukturen, Farbe (Glasur); Präsentation und Beschreibung von Objekt und Umgebung.
Auseinandersetzung mit Architektur, Natur, Kunst, Technik und sozialen Räumen und deren konzeptionelle Darstellung als keramisches Objekt; Identifikation der eigenen Persönlichkeit über den keramischen Arbeitsprozess und der Präsentation; Synthese der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Arbeitsprozessen und deren materialgerechte Umsetzung; Herstellung von Ausstellungsobjekten und deren Präsentation.
4.3 ATELIER UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen
Lehrstoff
Formenbau
EDV-unterstützter Formenbau; Urform, Gießform, Quetschform.
Glasieren
Glasurproben und Glasieren eigener keramischer Objekte in verschiedenen Techniken.
Trocknen und Brennen
Projekte im zwei- und dreidimensionalen Bereich; alternative Brenntechniken.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände
Wochenstunden
Lehrverpflichtungsgruppen
Semester
1.
2.
3.
4.
Summe
1.
Religion
1
1
0
0
2
(III)
2.
Wirtschaft und Recht
2.1
Unternehmensführung
2
2
2
2
8
I
2.2
Wirtschaftsrecht
0
0
1
1
2
III
2.3
Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung
1
1
0
0
2
II
3.
Mode- und Fachtheorie
3.1
Textiltechnologie
1
1
1
1
4
III
3.2
Kund/innenberatung
0
0
1
1
2
II
3.3
Entwurf- und Modezeichnen
2
0
2
0
4
III
4.
Angewandtes Modedesign Herren
4.1
Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2
3
3
3
3
12
II
4.2
Werkstätte und Fertigungstechnik
10
10
10
10
40
IV
Gesamtwochenstundenzahl
20
18
20
18
76
B.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen3
C.
Förderunterricht3
____________________________
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung
3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
Die Meisterschule für Berufstätige für Herrenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Herrenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Herrenkleidermacher selbstständig auszuüben.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Ausbildungsgang an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens sechs Semesterwochenstunden umfasst, um zwei Semesterwochenstunden reduziert werden. Diese Wochenstunden können zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.
Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Semesterwochenstunden möglich.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 76 Semesterwochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
Pro Ausbildungsgang kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Es können Formen des Fernunterrichts vorgesehen werden, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes auf Grundlage der Unterrichtsarbeit in der Sozialphase und von zur Verfügung gestelltem Lernmaterial in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Studierenden sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
Im Mittelpunkt steht
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium) sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.
Im Rahmen der Individualphase sind folgende Punkte zu beachten
Im Rahmen der Sozialphase sind folgende Punkte zu beachten
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den anderen Studierenden elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.
c) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
e) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.
g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
i) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.
j) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
k) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
1. Semester
Die Studierenden können
Buchführung
Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.
Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Geschäftsfälle
Verbuchung auch anhand von Belegen.
Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.
2. Semester
Die Studierenden können
Unternehmensführung
Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.
Organisation
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.
Kommunikation
Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.
Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).
Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).
Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.
3. Semester
Die Studierenden können
Kostenrechnung
Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.
Personalverrechnung
Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).
4. Semester
Die Studierenden können
Unternehmen und Markt
Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).
Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.
Marketing
Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).
3. Semester
Die Studierenden können
Recht
Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.
4. Semester
Die Studierenden können
Steuerrecht
Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt, Finanzstrafrecht.
1. Semester
Die Studierenden können
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung
Führungsstile, Motivation, Kontrolle.
Personalmanagement
Personalplanung und -beschaffung.
Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
Psychologie und Pädagogik
Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.
2. Semester
Die Studierenden können
Recht
Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).
1. Semester
Die Studierenden können
Textile Fasern
Naturfasern. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.
Fasermischungen.
Textile Fäden
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden .
2. Semester
Die Studierenden können
Textile Fasern
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.
Textile Fäden
Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.
Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.
Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.
3. Semester
Die Studierenden können
Textile Flächen
Garne. Fasern. Kombinationen.
Veredelung/Appretur
Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.
4. Semester
Die Studierenden können
Zugehör
Materialien und Einsatzgebiete.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.
3. Semester
Die Studierenden können
Beratung von Kundinnen und Kunden
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Verkaufsgespräch.
Präsentation.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden und Flächen im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
4. Semester
Die Studierenden können
Beratung von Kundinnen und Kunden
Präsentation.
Beratungsgespräch im systemischen Kontext.
Konfliktgespräch.
Überzeugungsgespräch.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden, Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
1. Semester
Die Studierenden können
Trendforschung.
Moodboard.
Modifizieren von Grundformen.
Proportionsstudien.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.
Angewandte Farbenlehre.
3. Semester
Die Studierenden können
Trendforschung.
Modifizieren von Grundformen.
Proportionsstudien.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Lookbook.
Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.
Technische Zeichnungen mit CAD-Anwendung.
1. Semester
Die Studierenden können
Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.
Grundschnitte für die Produktsparten, Hose, Weste und Sakko.
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
2. Semester
Die Studierenden können
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Anspruchsvolle Modellschnitte.
3. Semester
Die Studierenden können
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.
4. Semester
Die Studierenden können
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.
Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. und 2.Semester;
je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 3. und 4. Semester.
1. Semester
Die Studierenden können
Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.
Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
2. Semester
Die Studierenden können
Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.
Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.
3. Semester
Die Studierenden können
Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Körperformen und Figurabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.
4. Semester
Die Studierenden können
Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.
Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
(einjährig)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A.
Pflichtgegenstände
Jahreswochenstunden
Lehrverpflichtungsgruppe
1.
Religion
1
(III)
2.
Wirtschaft und Recht
2.1
Unternehmensführung
4
I
2.2
Wirtschaftsrecht
1
III
2.3
Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung
1
II
3.
Mode- und Fachtheorie
3.1
Textiltechnologie
2
III
3.2
Kund/innenberatung
1
II
3.3
Entwurf- und Modezeichnen
2
III
4.
Angewandtes Modedesign Herren
4.1
Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2
6
II
4.2
Werkstätte und Fertigungstechnik
20
IV
Gesamtwochenstundenzahl
38
B.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen3
C.
Förderunterricht3
____________________________
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung
3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
Die Meisterschule für Herrenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Herrenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Herrenkleidermacher selbstständig auszuüben.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens drei Wochenstunden umfasst, um eine Wochenstunde reduziert werden. Diese Wochenstunde kann zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.
Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 38 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Schülerinnen und Schüler sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
Im Mittelpunkt steht
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.
c) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
e) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.
g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
i) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.
j) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
k) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Buchführung
Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.
Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Geschäftsfälle
Verbuchung auch anhand von Belegen.
Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.
Unternehmensführung
Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.
Organisation
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.
Kommunikation
Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.
Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).
Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).
Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.
2. Semester
Unternehmen und Markt
Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).
Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.
Marketing
Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).
Kostenrechnung
Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.
Personalverrechnung
Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Recht
Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.
2. Semester
Steuerrecht
Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt; Finanzstrafrecht.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung
Führungsstile, Motivation, Kontrolle.
Personalmanagement
Personalplanung und -beschaffung.
Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
2. Semester
Psychologie und Pädagogik
Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.
Recht
Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Textile Fasern
Naturfasern. Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.
Fasermischungen.
Textile Fäden
Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.
Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.
Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden .
2. Semester
Textile Flächen
Garne. Fasern. Kombinationen.
Veredelung/Appretur
Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.
Zugehör
Materialien und Einsatzgebiete.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Beratung von Kundinnen und Kunden
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Verkaufsgespräch.
Präsentation.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern und Fäden im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
2. Semester
Beratung von Kundinnen und Kunden
Präsentation.
Beratungsgespräch im systemischen Kontext.
Konfliktgespräch.
Überzeugungsgespräch.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Trendforschung.
Moodboard.
Modifizieren von Grundformen.
Proportionsstudien.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.
Angewandte Farbenlehre.
2. Semester
Trendforschung.
Modifizieren von Grundformen.
Proportionsstudien.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Lookbook.
Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.
Technische Zeichnungen mit CAD-Anwendung.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.
Grundschnitte für die Produktsparten, Hose, Weste und Sakko.
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
2. Semester
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.
eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 1. Semester;
eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Semester
Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.
Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.
2. Semester
Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Körperformen und Figurabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.
Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.
Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Meisterschulen vermitteln im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a (gewerbliche Meisterschulen) und lit. c (kunstgewerbliche Meisterschulen) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung die für den Zugang zu einem Gewerbe oder freien Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung zu wirken. Sie sollen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplanes und die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen sowie den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) das vorgesehene Stundenausmaß um insgesamt bis zu 80 Jahresstunden pro Klasse reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion – andere Pflichtgegenstände zu vertiefen oder zu erweitern. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Jahresstunden zu enthalten.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgenommen werden.
Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten
Die Studierenden sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen
Fachgebiet „Fremdsprache“
Eine lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)
Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“
Unterrichtsangebote, die die Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe II).
Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“
Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“
Einführende Darstellung zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“
Die Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“
Einführung in technisch-gewerbliche bzw. kunstgewerbliche Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).
Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Zur Erreichung des Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen und dem Stand der Technik auszuwählen.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der Altersstufe entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Die Anpassung des Unterrichtes an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrerin/der Lehrer ihre/seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenform erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Heimarbeiten und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden und Studierenden elektronisch Kontakt zu halten.
Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrer/innen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden anzustreben ist.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne Unterrichtsgegenstände gemäß § 4 Abs. 2 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2006, aneinander anschließen.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 241/2008.
Die Studierenden sollen
Volkswirtschaft
Marktmechanismen, magisches Vieleck.
Rechnungswesen
Finanzbuchhaltung: rechtliche Grundlagen, formale Voraussetzungen, Buchhaltungskreislauf; Grundzüge der Finanzierung – Veranlagung, Kredite inklusive Besicherung.
Überblick über die wichtigsten Steuern einer Unternehmung; Grundzüge der Personalverrechnung.
Recht
Stufenbau der Rechtsordnung; Privatrecht – Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts unter Berücksichtigung der relevanten Aspekte des E-Commerce-Gesetzes; Handelsrecht – Kaufmann/Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Prokura, Handlungsbevollmächtigter; Gesellschaftsrecht – Grundzüge des Rechts der Personen-, Erwerbs- und Kapitalgesellschaften.
Rechtliche Grundlagen für den Antritt eines Gewerbes.
Marketing
Ziele und Instrumente, Marktforschung, Produktmanagement und –innovation.
Die Studierenden sollen
Mitarbeiterführung
Führungsaufgaben, Führungsmethoden und -stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.
Betriebssoziologie
Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.
Personalentwicklung
Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.
Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten; Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.
Der Studierenden sollen
Grundlagen der Informationsverarbeitung
Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssysteme, Projektplanungssoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.
Die Studierenden sollen
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft
Wirtschaftlichkeitskennzahlen; Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung.
Unternehmensorganisation
Aufbauorganisation und Ablauforganisation, Unternehmensfunktionen; Grundlagen der Materialwirtschaft, Personalwirtschaft und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung.
Grundlagen der Kostenrechnung
Voll- und Teilkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Kostenrechnung. EDV-gestützte Kalkulation.
Grundlagen des Projektmanagements.
Marketing.
Zusätzlicher Lehrstoff für die Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren
Lebensmittel- und Hygienevorschriften, Organisation und Planung betrieblicher Prozesse im Lebensmittelgewerbe und -industrie.
Die Studierenden sollen
Sprachgestaltung
Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, Toleranz und Humor (mündlich und schriftlich); Interview; Statement; Fachreferat; Streitgespräch.
Kultur – Gesellschaft – Medien
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen; Arten von Medien.
Auseinandersetzung mit Texten
Interpretation von Werken des deutschsprachigen Schrifttums, Vergleich von Themenkreisen (auch fremdsprachiger Literatur, bildende Kunst und Musik).
Arbeitstechniken
Diskussionsleitung; nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).
Schriftverkehr
Formulierungen (Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung; Urgenz, Mahnung, Reklamation; Schriftverkehr mit Behörden; Werbung; Kauf-, Werk-, Bestands- und Darlehensvertrag); Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht); Bewerbungen.
Mindestens 2 Schularbeiten.
Die Studierenden sollen
Hörverstehen
Standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;
Sprechen
In Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;
Lesen und Leseverständnis
Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;
Schreiben
Einfache Informationen zur eigenen Person und Situation sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.
Allgemeine und technische Kommunikation
Einfache Situationen und Themenkreise aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden.
Wortschatz und sprachliche Strukturen
Wiederholung der relevanten Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.
Kommunikationsthemen
Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen in Bezug auf Produkte und Prozesse des Fachgebietes. Wortschatz und sprachliche Strukturen.
Sprachliche Strukturen
Festigung und Erweiterung der inhaltlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.
Mindestens zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.
Die Studierenden sollen
Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen
Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.
Geometrie
Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.
Funktionen und Gleichungen
Funktionsbegriff, Darstellung von Funktionen. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.
Analysis
Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
Mindestens 2 Schularbeiten.
§ 1. (1) Für die nachstehend genannten Meisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen
(2) Für die nachstehend genannten Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen
(3) Für die nachstehend genannten Bauhandwerkerschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen
Anlage B.1
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
BAUWESEN
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
7. Bauphysik 20 20 - - 40 II
8. Baustoffe und
Bauökologie 20 20 - - 40 I
9. Baustatik und
Festigkeitslehre 20 40 40 20 120 I
10. Bautechnisches
Zeichnen 20 20 20 - 60 II
11. Baubetrieb und
Baumaschinen 20 20 40 40 120 I
12. Vermessungswesen - - - 40 40 II
13. Baukonstruktion 20 40 40 20 120 I
14. Tiefbau - - 20 20 40 I
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 220 220 960
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Angewandte
Darstellende
Geometrie - - 20 20 40 I
Betontechnologie - - 20 20 40 I
Gebäudeinstallation - - 40 40 80 I
Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I
Stahlbetonbau - - - 40 40 I
Bauökologie - - 20 20 40 II
Bausanierung und
Revitalisierung - - 40 40 80 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 60 60 160
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bautechnischen Ausbildung sind Bauphysik, Baustoffe und Bauökologie, Baukonstruktion, Baustatik und Festigkeitslehre, Baubetrieb und Baumaschinen, Tiefbau, Vermessungswesen, bautechnisches Zeichnen und angewandte Informatik (einschließlich CAD). Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Baukonstruktion und Bauinstallation, der Bauaufsicht einschließlich der Koordinierung aller am Bau beschäftigten Gewerbe, in Erhaltung und Betrieb von baulichen Anlagen sowie im Vermessungswesen.
Auch die Dokumentation von Bauvorhaben, auch mittels einschlägiger Bausoftware, die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
7. BAUPHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.
Aufbau der Materie
Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.
Mechanik fester Körper
Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.
Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.
Bauphysik
Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.
Natürliche Bausteine
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.
Ziegel
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Holz
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.
Mörtel
Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.
Beton und Kunststeine
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Metalle
Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Sonstige Baustoffe
Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.
Lehrstoff
Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.
Festigkeitslehre
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.
Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.
Anwendungen
Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.
Stahlbetonbau
Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säulen, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen, um Detailkonstruktionen und kleine Bauvorhaben skizzieren und gegebenenfalls EDV-gestützt ausfertigen zu können.
Lehrstoff
Zeichengeräte; Zeichnungsnormen; Skizzieren und Reinzeichnen einfacher Bauteile.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Bauwerken
Bauvertrag, Flächenwidmung, Bauordnung, Grundbuch, Bewilligungsverfahren; Normen und Richtlinien; Ziviltechnikergesetz; Bauarbeiterschutzverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz.
Technische Kalkulation und Vergabe
Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis; Berechnung von Baustoffmengen; Preisermittlung, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Zuschlag.
Bauorganisation
Betriebsorganisation; Baustelleneinrichtung; Projektmanagement, Bauaufsicht.
Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben; Baugeräteliste.
Anwendersoftware
Anwendungsbeispiele mit fachspezifischer Standardsoftware.
12. VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Instrumente, Geräte und Methoden des bauspezifischen Vermessungswesens kennen und anwenden können.
Lehrstoff
Messverfahren
Längen-, Höhen- und Winkelmessungen; Nivellements; Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.
13. BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Bauplatz
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen;
Baugrubensicherung und Künettenpölzung.
Gründungen
Fundamente, Abdichtungen, Wannenabdichtung; Grundleitungen.
Aufgehendes Mauerwerk und Wände
Massivmauern, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände, Holzwände.
Deckenkonstruktionen
Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Deckenunterschichten, Fußböden; Schalungen.
Dachkonstruktionen
Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Ausbauarbeiten.
Stiegen und Rampen
Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.
Fassaden-, Wand- und Deckenverputz; Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen; Fenster, Türen, Portale; Estriche; Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.
Hauskanalisation
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).
Fertigteilbau
Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.
Fugenausbildung
Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.
Gerüste
Arbeits- und Schutzgerüste.
Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten
Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.
14. TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Problembereiche des Tiefbaus sowie wichtige Verfahren der Projektierung und Bauausführung kennen.
Lehrstoff
Städtischer Tiefbau
Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Verkehrswegebau
Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“
Siehe Anlage B.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Baukörper mittleren Schwierigkeitsgrades in zugeordneten Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff
Grund-, Auf- und Kreuzrissdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen.
Komplexere Darstellung und Konstruktion
Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper; Beispiele aus der Baupraxis; Dachausmittlungen.
BETONTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen aufbauend auf dem Pflichtgegenstand „Baustoffe und Bauökologie“ die Technologie des Betons beherrschen.
Lehrstoff
Grundsätze des Betonaufbaus; Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung.
Betonherstellung
Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung; Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.
GEBÄUDEINSTALLATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Problembereiche der Gebäudeinstallation sowie wichtige Installationstechniken kennen.
Lehrstoff
Kalt- und Warmwasserinstallation; sanitäre Einrichtungen; Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.
Gasversorgung
Installationen, bauliche Erfordernisse.
Licht- und Kraftstromversorgung
Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.
Heizung
Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.
Fördereinrichtungen
Aufzüge, Rolltreppen.
STAHL- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen wichtige Stahl- und Holzbaukonstruktionen kennen und einfache Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff
Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel, Stoßfestigkeit; einfache Stahlkonstruktionen.
Holzbau
Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel; einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.
STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die im Pflichtgegenstand „Baukonstruktion“ erworbenen Kenntnisse auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.
Lehrstoff
Konstruktionsaufgaben aus den Lehrstoffbereichen des Pflichtgegenstandes „Baukonstruktion“ im Bereich Stahlbetonbau.
BAUÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Ökobaustoffe; erneuerbare Energien; Bauschäden; Altstoffrecycling; Abfallwirtschaft – gesetzliche Grundlagen.
Bauentsorgung
Entsorgungskonzepte; praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.
BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Fundierung
Gründungsprobleme; moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens.
Konstruktionsprinzipien und Bauteile
Mauerwerk; Unterfangung; Wandauswechslung; Trockenlegung; Gewölbe, Dippelbaum- und Tramdecken, Fertigteil- und Stahlbetondecken (Aufbeton, Auflagerprobleme, elastische Bettung);
Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen; Abdichtung; Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz; Fenster.
Baustoffe
Traditionelle und Sanierungsbaustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften); Schadensbilder.
Konstruktionsprinzipien und Bauteile
Schadensbilder, Schadensbehebung; Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen und Dachbodenausbau (geknickter Träger, „Sargdeckel“, Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel); Aufzugs-, Stiegen- und Deckeneinbau.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.2
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
HOLZTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Bauphysik 20 20 - - 40 II
7. Baustoffe und
Bauökologie 40 20 20 - 80 I
8. Baustatik und
Festigkeitslehre 20 40 40 - 100 I
9. Konstruktionslehre
und Technisches
Zeichnen 20 20 20 20 80 II
10. Holzbearbeitungs-
maschinen *2) 20 20 40 40 120 I
11. Vermessungswesen - - - 40 40 II
12. Angewandte
Informatik und
CNC-Programmierung 40 40 40 40 160 I
13. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 220 220 960
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Angewandte
Darstellende
Geometrie - - 20 20 40 I
Industrieholzbau - - 20 20 40 I
Kunststoff-
verarbeitung - - 20 20 40 I
Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I
Holzbearbeitungs-
maschinen – Praktikum - - - 40 40 IV
Bauökologie - - 20 20 40 II
Bausanierung und
Revitalisierung - - 40 40 80 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 60 60 160
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“
Siehe Anlage B.
6. BAUPHYSIK
Siehe Anlage B.1.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.
Natürliche Bausteine
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.
Ziegel
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Holz
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.
Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.
Beton und Kunststeine
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Sonstige Baustoffe
Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.
Lehrstoff
Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.
Festigkeitslehre
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.
Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.
Anwendungen
Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.
Fachzeichnen
Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.
Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.
Holzbau
Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.
Sicherheitstechnik
Elektro- und Maschinenschutz.
Unternehmensorganisation
Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.
Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung
Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.
Betriebliches Rechnungswesen
Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.
11. VERMESSUNGSWESEN
Siehe Anlage B.1.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Betriebsbezogene EDV-Programme
Benutzerführung.
Maschinensteuerung
Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.
Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.
Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.
13. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“
Siehe Anlage B.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage B.1.
INDUSTRIEHOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.
Lehrstoff
Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.
Holzdecken
Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.
Dächer
Dachsysteme, Dacheindeckungen.
Holzleimbau
Geleimte Trägerkonstruktionen.
KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.
Lehrstoff
Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.
Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.
STAHL- UND HOLZBAU
Siehe Anlage B.1.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.
Lehrstoff
Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.
BAUÖKOLOGIE
Siehe Anlage B.1.
BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG
Siehe Anlage B.1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.3
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO - UND
LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I
6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
7. Allgemeine und
anorganische Chemie 20 20 20 20 80 i
8. Organische Chemie 20 20 20 - 60 I
9. Analytische Chemie 20 20 - - 40 I
10. Bio- und
Lebensmittel-
technologie 20 20 40 40 120 I
11. Chemische
Verfahrenstechnik - 40 - - 40 I
12. Biologie - - 20 20 40 III
13. Chemisches
Laboratorium 60 60 - - 120 I
14. Mikrobiologisches
Laboratorium - - 40 40 80 I
15. Lebensmittel-
technologisches
Laboratorium - - 60 60 120 I
16. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 240 240 260 260 1000
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Lebensmittelrecht - - 20 20 40 III
Organische Chemie - - - 20 20 I
Analytische Chemie - - 20 20 40 I
Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I
Fermentationstechnik - - 20 20 40 I
Ernährungslehre - - 20 20 40 III
Chemisches
Laboratorium 20 20 20 - 60 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 40 40 40 40 160
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II .
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung, Analyse und Bewertung von Lebensmitteln zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind allgemeine, anorganische, organische und analytische Chemie, Bio- und Lebensmitteltechnologie sowie chemisches, mikrobiologisches und lebensmitteltechnologisches Laboratorium.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in Betrieben der Nahrungs- und Genussmittelindustrie als auch bei Behörden.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Anorganische Chemie
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.
Allgemeine Chemie
Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.
Anorganische Chemie
Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der
Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.
Anorganische Chemie
Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und der
Allgemeine Chemie
Reaktionstypen; Komplexchemie.
Anorganische Chemie
Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
8. ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff
Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.
Einteilung in Stoffklassen
Funktionelle Gruppen; Strukturen, Eigenschaften.
Reaktionen
Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).
Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie, den sinnvollen Einsatz und die Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben kennen.
Lehrstoff
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Chemische Analyse
Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).
Instrumentelle Analyse
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.
Lehrstoff
Lebensmitteltechnologie
Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.
Biotechnologie
Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).
Lebensmitteltechnologie
Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.
Lebensmitteltechnologie
Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.
Biotechnologie
Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.
Lebensmitteltechnologie
Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).
Umwelttechnik
Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.
Lehrstoff
Chemische Betriebstechnik
Grundlagen der technischen Reaktionsführung.
Apparatetechnik
Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.
Chemische Betriebstechnik
Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.
12. BIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.
Lehrstoff
Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.
Cytologie
Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.
Genetik
Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.
Lehrstoff
Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.
Quantitative Analyse
Gravimetrie; Maßanalyse.
Instrumentelle Analytik
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.
Lehrstoff
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.
Angewandte Mikrobiologie
Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.
Mikrobiologie
Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.
Angewandte Mikrobiologie
Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.
Lehrstoff
Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.
Lebensmittelchemie
Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).
16. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“
Siehe Anlage B.
LEBENSMITTELRECHT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.
Lehrstoff
Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.
Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.
ORGANISCHE CHEMIE
In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen
Cyclische Verbindungen
Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.
Lehrstoff
Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).
Präparative Verfahren
Trenn- und Reinigungsmethoden.
Optische Verfahren
Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Spezielle Anwendungsgebiete
Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage B.
FERMENTATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.
Lehrstoff
Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.
Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.
ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten
Energiebedarf, Körpergewicht.
Diätische Ernährung
Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).
Laborwerte
Befundung, Fachtermini.
Hypertonie
Ernährung; praktische Blutdruckmessung.
Lebensmittelintoleranzen und Allergien
Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).
CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen ergänzend die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.
Lehrstoff
Instrumentelle Analytik
Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.4
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
TECHNISCHE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I
6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
7. Allgemeine und
anorganische Chemie 20 20 20 20 80 I
8. Organische Chemie 20 20 20 20 80 I
9. Analytische Chemie 20 20 20 20 80 I
10. Chemische
Technologie *2) - 30 30 20 80 I
11. Chemische
Verfahrenstechnik *2) 20 20 20 20 80 I
12. Chemisches
Laboratorium und
Technikum 80 90 90 80 340 I
13. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 260 260 1040
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Umweltanalytisches
Laboratorium 20 20 20 20 80 I
Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I
Mikrobiologie und
Biotechnologie - - 20 20 40 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 40 40 120
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Einschließlich Umwelttechnik.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Chemie ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Entwicklung, Planung und im Betrieb von chemischen, physikalischen und biotechnologischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind Chemische Verfahrenstechnik, Mikrobiologie und Biotechnologie, Chemische Technologie sowie Allgemeine Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Analytische Chemie, Chemisches Laboratorium und Technikum und Umweltanalytisches Laboratorium.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der messtechnisch/chemischen Betreuung von Anlagen, Durchführung von Analysen, Produktentwicklung, Planung, Organisation, Kontrolle und Dokumentation von Fertigungsabläufen sowie im betrieblichen Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen).
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
8. ORGANISCHE CHEMIE
Lehrstoff
Cyclische Verbindungen;
Alicyclen, Heterocyclen, Farbstoffe.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.
Lehrstoff
Identifizierung von Kationen und Anionen; Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).
Quantitative Analyse
Gravimetrie.
Quantitative Verfahren
Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).
Präparative Verfahren
Trenn- und Reinigungsmethoden.
Grundbegriffe der Elektrotechnik; Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Chromatographische Methoden
Gaschromatographie, Flüssigchromatographie, Dünnschichtchromatographie; Elektrophorese.
Optische Verfahren
Physikalisch-optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Spezielle Anwendungsgebiete
Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff
Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren; Salze; Peroxoverbindungen; Metallurgie.
Umwelttechnik
Allgemeine Begriffe; Emission; Immission; Umweltaspekte der Kernenergie.
Erdöl, Erdgas; Kohle; Holz und seine Produkte; Kohlenhydrate; Kunststoffe.
Umwelttechnik
Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten); Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen; Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.
Lehrstoff
Grundbegriffe; Grundlagen der Reaktionsführung; Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder; Prozessleittechnik.
Spezielle Verfahrenstechnik
Physikalische Grundbegriffe der Mechanik; Mechanische Grundoperationen.
Grundlagen der Thermodynamik; Wärmeübertragung; Thermische Grundoperationen; Energieversorgung.
Chemische Betriebstechnik
Technische Reaktionsführung; Ermittlung betrieblicher Parameter.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Quantitative Verfahren
Gravimetrie; Maßanalyse.
Instrumentelle Analytik
Potentiometrie; Photometrie; Atomabsorptionsspektroskopie; Elektrogravimetrie; Infrarotspektroskopie; Chromatographische Verfahren.
Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung; Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.
Verfahrenstechnik
Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozess und Reindarstellung der Produkte.
Technikum
Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.
13. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“
Siehe Anlage B.
UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.
Lehrstoff
Allgemeine Probeziehung; Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter; Semiquantitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.
Probennahme und Probenvorbereitung von Wasser, Luft und Boden;
Aufschlussmethoden; Analyse umweltrelevanter Parameter;
Anreicherungsverfahren; Spurenanalytik; Bestimmung von Summenparametern.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage B.
MIKROBIOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.
Lehrstoff
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken; Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.
Angewandte Mikrobiologie
Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Mikroskopieren; Färbetechniken; Keimzahlbestimmungen.
Biotechnologie
Fermentationsprozesse; Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika; Umwelttechnik.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.5
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I
9. Grundlagen der
Elektrotechnik und
Elektronik 40 40 - - 80 I
10. Elektrische
Messtechnik 40 20 - - 60 I
11. Elektrische Maschinen - 40 20 20 80 I
12. Elektrische Anlagen - 20 40 40 100 I
13. Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
14. Elektronik - - 20 20 40 I
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 180 200 900
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Leistungselektronik - - 20 20 40 I
Hochspannungstechnik - - 20 20 40 I
Laboratorium für
Elektrotechnik - - 40 40 80 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 100 80 220
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektrischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektrotechnischen Ausbildung sind Grundlagen der Elektrotechnik, Elektrische Maschinen und Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektronik und Leistungselektronik, Hochspannungstechnik, Elektrische Messtechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und Angewandter Informatik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektrischer Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in elektrischen Anlagen/Maschinen/Geräten sowie die Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen. Ebenso gehört das Steuern und Regeln von Vorgängen mittels speicherprogrammierbarer Steuerungen (SPS) und die Planung von lichttechnischen Anlagen zu deren Aufgaben.
Auch die Dokumentation von elektrischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von elektrischen Anlagen/Geräten/Maschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels einschlägiger Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.
Schaltanlagen
Darstellungen.
Werkstoffe
Metalle; Kunststoffe.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Elektrische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Leitungsmechanismus.
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus
Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz; charakteristische Größen und Maßeinheiten.
Gleichstromtechnik
Elektrisches Feld; Stromkreis; Ohmsches Gesetz; Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit); Kirchhoffsche Regeln; Strom- und Spannungsquellen; Anpassungen.
Wechselstromtechnik
Wechselstromkreis; Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen; Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis; Ein- und Mehrphasensysteme.
Grundlagen der Digitaltechnik
Darstellung binärer Information; boolesche Verknüpfung; kombinatorische Logik; Schaltalgebra, Schaltsymbole.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die gebräuchlichsten Messgeräte und Messverfahren kennen.
Lehrstoff
Maßeinheiten; Messfehler und Genauigkeit, Messgeräteempfindlichkeit; analoges und digitales Messprinzip.
Messinstrumente
Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und elektronischer Messgeräte und Messeinrichtungen.
Messmethoden
Gebräuchliche Messverfahren der Elektrotechnik und Elektronik; Messen nichtelektrischer Größen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Transformatoren
Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.
Gleichstrommaschinen
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Sonderformen; Drehzahlregelung.
Drehfeldmaschinen
Asynchronmaschinen; Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen; Schrittmotoren; Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.
Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.
Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff
Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.
Schutzmaßnahmen
Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.
Lichttechnik
Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.
Niederspannungsanlagen
Leitungs- und Installationsmaterial; Ortsnetz.
Errichtungsvorschriften; Elektrowärme.
Elektrizitätswirtschaft
Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.
Hochspannungstechnik
Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz, Erdschluss, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.
Allgemeine Steuerungstechnik
Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.
Lehrstoff
Steuerungstechnik
Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; weitere Anwendungsbereiche.
Regelungstechnik
Grundgesetze und Grundelemente; regelungstechnische Grundelemente; Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.
14. ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.
Lehrstoff
Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren, optoelektronische Bauelemente.
Grundschaltungen
Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter; Grundzüge der Stromrichtertechnik; Operationsverstärker.
Stromversorgungstechnik
Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
LEISTUNGSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.
Lehrstoff
Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik; ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.
Netzgeführte Stromrichter
Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter; Wechselstromsteller.
Selbstgeführte Stromrichter
Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.
HOCHSPANNUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.
Lehrstoff
Transformatorstationen; Netzarten; Hochspannungsmessung; Sternpunktbehandlung; Kurzschlussschutz und Erdschluss.
Schutztechnik
Erdungsanlagen; schutztechnische Maßnahmen; Überspannungsschutz; Leuchtröhrenanlagen.
LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Ausgewählte Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Elektronik“ „Leistungselektronik“ und „Hochspannungstechnik“.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.6
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
INDUSTRIELLE ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I
9. Grundlagen der
Elektrotechnik und
Elektronik 40 40 - - 80 I
10. Elektrische
Messtechnik 40 20 - - 60 I
11. Elektrische Anlagen
und Antriebstechnik - - 20 20 40 I
12. Bauelemente und
Grundschaltungen der
Elektronik - 60 40 20 120 I
13. Leistungselektronik - - 20 20 40 I
14. Mikroelektronik - - 40 40 80 I
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 180 180 880
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Nachrichtentechnik - - 20 20 40 I
Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
Laboratorium für
Elektronik - - 60 60 120 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 100 100 240
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in allen Bereichen der elektronischen Schaltungs-, Mess- und Kommunikationstechnik ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektronischen Bauteilen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektronischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Leistungselektronik, Mikroelektronik, Elektronische Messtechnik, Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und angewandter Informatik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung von elektronischen Anlagen und Anlagenteilen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektronischer Bauteile und Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in Komponenten und Anlagen sowie die Instandhaltung und Wartung elektronischer Anlagen.
Auch die Dokumentation von elektronischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von Anlagen und Gerätschaften sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
8. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Normgerechte Darstellung von elektronischen und/oder elektrischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.
Elektronischer Anlagenbau
Schaltschemata; Metalle; Kunststoffe.
10. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.
Lehrstoff
Gleichstrommaschinen
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.
Transformatoren
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.
Drehfeldmaschinen
Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.
Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.
Elektrische Anlagen
Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften; Sicherungen in Niederspannungsanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.
Lehrstoff
Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.
Passive Bauelemente
Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.
Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.
Grundschaltungen
Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.
Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen den Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.
Lehrstoff
Netzgeführte Stromrichter
Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.
Selbstgeführte Stromrichter
Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.
14. MIKROELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.
Schnittstellentechnik
Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.
Mikroprozessoren
Struktur eines Mikroprozessorsystems; Aufbau eines Befehlssatzes eines aktuellen Mikrocontrollers.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen; Erstellen der Fertigungsunterlagen.
Elektronische Baugruppen und Geräte
Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale; Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale; Erstellen von Fertigungsunterlagen.
NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.
Lehrstoff
Analoge Übertragungstechnik
Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.
Digitale Übertragungstechnik
Abtasttheorem, PCM, praktische Anwendungsbeispiele.
STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Siehe Anlage B.5.
LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik“, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“, „Leistungselektronik“, „Mikroelektronik“, sowie der alternativen Pflichtgegenstände „Nachrichtentechnik“ und „Steuerungs- und Regelungstechnik“.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.7
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
MASCHINENBAU
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)
9. Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I
10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I
11. Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II
12. Elektrotechnik und
Steuerungstechnik - 20 20 20 60 I
13. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 140 140 800
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Messtechnik - - 20 20 40 I
Metallbau - - 20 20 40 I
Schweißtechnik - - 20 20 40 I
Maschinenkunde - - 20 20 40 (I)
Hydraulik und
Pneumatik *2) - - 40 40 80 I
Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
Betriebstechnik - - 20 20 40 I
Umwelttechnik und
–management - - 20 20 40 II
Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I
Computer Aided Design - - 20 20 40 I
Computer Aided
Manufacturing - - 40 40 80 I
Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 160 160 360
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Mit Übungen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung maschinentechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche des Maschinenbaus sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Technisches Zeichnen, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, sowie weitere allgemein- und fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände wie Metallbau, Schweißtechnik, Hydraulik und Pneumatik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Planung und Wartung von maschinentechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen des Maschinenbaus mittels CAD und CAM sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
8. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff
Dynamik
Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung; Wirkungsgrad.
Festigkeitslehre
Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.
Hydrostatik
Druck; Druckausbreitung; Auftrieb; Anwendungen der Hydraulik.
Thermodynamik
Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre.
9. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;
Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;
Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.
Werkstoffprüfung
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.
Vorrichtungen
Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.
Spanende Fertigung
Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.
Werkzeugmaschinen
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.
10. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.
Lehrstoff
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.
Federelemente
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.
Elemente der drehenden Bewegung
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.
11. TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.
Lehrstoff
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;
Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen.
Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.
Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.
Lehrstoff
Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.
Grundlagen der Wechselstromtechnik
Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung; Drehstrom.
Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen
Messgeräte; Messketten; Sensoren.
Elektrische Antriebe
Gleich- und Drehstrommaschinen; Installation von Antrieben; Schutzmaßnahmen.
Elektrische Steuerungen
Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und –elemente; Anwendungen im Fachgebiet.
13. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“
Siehe Anlage B.
MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.
Lehrstoff
Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.
Messtheorie
Messverfahren; Messkette, Messgrößenwandlung; Fehleranalyse; Qualitätsberichterstattung.
Messgeräte
Berührendes Messen; Lehren, Messgeräte; Berührungsfreies Messen;
Messmaschinen; Grundlagen der CNC-Messtechnik; analoges Messen;
digitales Messen; Messmittelverwaltung.
Auswertung von Messdaten
Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Überwachung von Messsystemen.
METALLBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.
Lehrstoff
Türen und Tore
Aufbau, Arten und Werkstoffe für Türen, Hallentore, Tore für den Außenbereich.
Fassaden
Konstruktionsarten der Fassaden; Bauarten vorgehängter Fassaden; Befestigung und Montage.
Metalldächer und Wandflächen
Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen; Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen; Befestigung von Bauteilen.
Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz
Korrosionsarten; Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge; metallische Schutzüberzüge.
SCHWEISSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.
Lehrstoff
Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen; Automatische und Sonderschweißverfahren.
Schweißgeräte
Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz; Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung; Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.
MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.
Lehrstoff
Strömungsmaschinen
Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.
Fördertechnik
Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.
Strömungsmaschinen für Gase
Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.
Kolbenmaschinen
Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.
Thermische Anlagen
Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.
HYDRAULIK UND PNEUMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluss- und Verbindungselemente.
Komponenten
Druckerzeuger, Motoren, Zylinder, Ventile.
Hydraulische und pneumatische Anlagen
Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme; Wartung, Störungsbehebung.
Übungen zur Schaltplansystematik
Pneumatischen und elektropneumatischen sowie hydraulischen und elektrohydraulischen Grundsteuerungen; Proportionalhydraulik, Messen von Kenngrößen sowie Fehlersuche und Störungsbehebung.
STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Siehe Anlage B.5.
BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage B.
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.
Umwelttechnische Anwendungen
Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.
Umweltmanagement
Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb;
Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten;
Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherungsnormen wie Reihe ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.
Qualitätsmanagement
TQM - Total-Quality-Management und Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).
COMPUTER AIDED DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.
Lehrstoff
Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.
Menü- und Benutzerführung
Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.
Computergestütztes Konstruieren
Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.
COMPUTER AIDED MANUFACTURING
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
CAM- Softwareprodukte
Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.
CNC-Technik an der Maschine
Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb; normgerechter Programmaufbau, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.
Manuelle Programmierung
Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren; Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.
Rechnerunterstützte Programmierung
DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.
SICHERHEITSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.
Technisch-physikalische Grundlagen
Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.
Berufskrankheiten
Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel;
gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung;
ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Sicherheitsprogramme
Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.8
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
INSTALLATIONS- UND GEBÄUDETECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Mechanik 30 30 - - 60 (I)
9. Installationsplanung - - 20 20 40 I
10. Pumpenanlagen und
Wasserversorgung - 20 30 30 80 I
11. Gastechnik 20 20 20 - 60 I
12. Heizungstechnik 30 30 30 30 120 I
13. Umwelttechnik und
-management - 20 - - 20 II
14. Technische
Richtlinien - - 20 20 40 III
15. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II
16. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 180 180 880
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Mechanische
Technologie 20 20 - - 40 (I)
Bautechnik - - 20 20 40 II
Alternative Energien - - 20 20 40 I
Fachkalkulation
mit EDV - - 20 20 40 I
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Schweißtechnik - - 20 20 40 I
Technisches Zeichnen - - 20 20 40 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 100 100 240
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung gebäudetechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Mechanik, Installationsplanung, Pumpenanlagen und Wasserversorgung, Gas- und Heizungstechnik, Umwelttechnologie.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Planung, Ausführung und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von energie- und gebäudetechnischen Anlagen mittels spezifischer Software sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
8. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff
Festigkeitslehre
Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.
Dynamik
Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung.
Hydromechanik
Kontinuitäts- und Bernoulligleichung; Strömungen in Rohrleitungen; Viskosität; technische Anwendungen.
Thermodynamik
Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre; Wärmetransport und -dämmung; Wärmebedarfsrechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.
Lehrstoff
Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge; Erstellen von Behördenplänen; Berücksichtigung von Hygienevorschriften.
Sanitär- und Lüftungsgestaltung
Planung von Nassräumen, Lüftungs- und Klimaanlagen; Wärmerückgewinnung.
Aktuelle Planungsaufgaben
Wärmepumpen und Solaranlagen; Pufferspeicher und Wärmetauscher; kontrollierte Wohnraumlüftung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.
Lehrstoff
Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane, Armaturen; Normen.
Auslegung von Anlagen
Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für Rohre.
Pumpenarten
Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.
Wasserversorgung
Anforderungen an Trinkwasser; Wasseraufbereitung; Haus- und Ortswasserversorgungsanlagen, Grundzüge einschlägiger Hygienevorschriften, Techniken und Berechnungen.
Wasserentsorgung
Hausabwasserleitungen und Hauskanal, Abscheider, Versickerung und Hebeanlagen.
11. GASTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Gasgewinnung und -erzeugung; Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe; Lagerung und Fortleitung von Gasen; Flüssiggas; Verbrennung.
Gasinstallation
Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung; Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.
Sicherheitstechnische Einrichtungen
Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.
12. HEIZUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.
Lehrstoff
Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik; fachspezifische Normen.
Geräte und Anlagen
Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen (Hoch- und Niedertemperatur).
Steuern, Regeln, Automatisieren; Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik; Bausteine von Steuerungen; Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.
Berechnungen an Heizungsanlagen
Heizlastberechnung; Warmwasserbereitung (Durchfluss- und Speichersysteme), Auslegungsberechnung; Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken; Luftheizung; Dampfheizung; Betriebsverhalten; hydraulischer Abgleich; Abgasführung und -berechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.
Lehrstoff
Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.
Umwelttechnische Anwendungen
Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Abgasmessung.
Umweltmanagement
Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.
Lehrstoff
Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation.
Grundzüge der Verwaltung
Behördenverfahren; Instanzenzug.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.
Lehrstoff
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper
Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie; Toleranzen und Passungen.
Heizungs- und Installationspläne
Gas- und Wasserinstallation.
16. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Werkstoffe
Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen; Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.
Werkstoffe
Legierungen; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung; Spezifische Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.
Spanlose Bearbeitungsverfahren
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen, Löten, Kleben.
BAUTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Bauweisen; Bauplanung, -abwicklung und -abrechnung; Bauökologie; Grundzüge des Baurechts.
Bauphysik
Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz, Brandschutz; Energieausweis.
ALTERNATIVE ENERGIEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Thermodynamische Grundlagen; Dimensionierung, Wirkungsgrad und Leistungszahlen; Wärmespeicher; multivalente Systeme; Konstruktionsprinzipien.
FACHKALKULATION MIT EDV
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.
Datenverarbeitung
Anwendungen der Tabellenkalkulation und spezifischer Software für Aufgaben aus der Praxis.
SCHWEISSTECHNIK
Siehe Anlage B.7.
TECHNISCHES ZEICHNEN
In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen
Lehrstoff
C. Freigegenstände
Anlage B.9
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
KUNSTSTOFFTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Fertigungstechnik 40 40 40 40 160 I
9. Maschinenelemente und
Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II
10. Elektrotechnik,
Steuerungs- und
Regelungstechnik 20 20 20 20 80 I
11. Chemie und
Polymerchemie 20 40 40 - 100 I
12. Maschinen- und
Formenbau - 20 20 40 80 I
13. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 180 180 880
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Hydraulik und
Pneumatik - - 20 20 40 I
Antriebs- und
Regelungstechnik - - 20 20 40 I
Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I
Umwelttechnik und
–management - - 20 20 40 II
Computer Aided
Manufacturing - - 20 20 40 I
Kunststofftechni-
sches Laboratorium - - 20 20 40 I
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Labor für
Betriebsorganisation - - 20 20 40 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 100 100 240
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifaktionsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten im Bereich der Kunststoffbe- und -verarbeitung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Rohstoffaufbereitung, Kunststoffverarbeitung, Ausformung zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Polymerchemie, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Elektro-, Steuerungs- und Regeltechnik, Maschinen- und Formenbau sowie Hydraulik und Pneumatik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Herstellung, Verarbeitung und Entsorgung sowie in der Wartung von kunststofftechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen der Kunststofftechnik mittels CAD und CAM sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
8. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe;
Eigenschaften der Werkstoffe; Einsatzgebiete der Werkstoffe;
Werkstoffprüfverfahren.
Fertigungsverfahren
Spanlose Fertigungsverfahren; Schweißen; Zerspanung; Zerspanende Fertigungsverfahren.
Kunststoffarten
Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.
Kunststoffeigenschaften
Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.
Prüftechnik
Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.
Aufbau der Kunststoffe; Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.
Diskontinuierliche Verfahren
Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung, Sonderverfahren.
Kontinuierliche Verfahren
Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.
Sonstige Verfahren
Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.
Darstellen und Skizzieren
Normteile im Werk- und Formenbau.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.
Grundlagen der Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten, Gesetze; Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.
Elektrische Maschinen
Elektromotorische Antriebe.
Elektrische Steuerungen
Elektromechanische und elektronische Steuerungen.
Messverfahren für nichtelektrische Größen; Messwertaufnahmen, Messwertumformung, Messwertübertragung.
Steuerungstechnik
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme; programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen; Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.
Lehrstoff
Anorganische Chemie
Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.
Organische Chemie
Kohle, Erdöl.
Kunststoffausgangsprodukte
Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten Kunststoffroh- und Hilfsstoffe; Naturstoffe.
Bildungsreaktionen
Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.
Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften
Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.
Polymerchemie; Kreisprozess, Kunststofftechnik; Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung; Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert); Maßnahmen für den Umweltschutz.
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.
Lehrstoff
Konstruktionselemente der Kunststoffformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen; Anguss- und Anschnitt; Heißkanalsysteme; Rheologie; Heizung und Kühlung; Auswerfsysteme.
Maschinen mit diskontinuierlicher Arbeitsweise
Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen; Verfahrens- und Prozessoptimierung, Tiefziehen.
Maschinen mit kontinuierlicher Arbeitsweise
Kalander, Extruder; Nachfolgeeinrichtungen, Peripheriegeräte.
13. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
HYDRAULIK UND PNEUMATIK
Siehe Anlage B.7.
ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Gleich- und Wechselstrommaschinen
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.
Steuerungstechnik
Steuerungsarten; Speicherprogrammierbare Steuerungen; weitere Anwendungsgebiete.
Regelungstechnik
Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
COMPUTER AIDED MANUFACTURING
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
CAM- Softwareprodukte
Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.
Rechnerunterstützte Programmierung
DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.
KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.
Lehrstoff
Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.
Kunststofftechnologie
Verfahren der Kunststoffprüfung; exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.
LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.10
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)
9. Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I
10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I
11. Elektrotechnik und
Steuerungstechnik - - 20 20 40 I
12. Betriebstechnik und
–management - 20 60 40 120 I
13. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II
14. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 180 180 880
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Metallbau - - 20 20 40 I
Hydraulik und
Pneumatik - - 20 20 40 I
Umwelttechnik und
-management - - 20 20 40 II
Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I
Marketing - - 20 20 40 II
Betriebsinformatik *2) - - 20 20 40 I
Computer Aided
Manufacturing *2) - - 20 20 40 I
Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II
Labor für
Betriebsorganisation - - 20 20 40 I
Arbeitssystem-
gestaltung *3) - - 40 40 80 I
Kommunikationstechnik - - 20 20 40 III
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 120 120 280
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Mit Laborübungen im Ausmaß der halben Stundenanzahl. *3) Nach REFA.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigung, im Vertrieb, im Service technischer Produkte sowie in der Planung und Organisation von technisch orientierten Dienstleistungen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Betriebstechnik und - management sowie Fertigungstechnik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Fertigungsplanung sowie im Vertrieb und Service technischer Produkte. Auch die Dokumentation von betrieblichen Prozessen und die Wartung von technischen Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“
Siehe Anlage B.7.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.
Lehrstoff
Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.
Grundlagen der Wechselstromtechnik
Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.
Elektrische Steuerungen
Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Studierenden sollen
Lehrstoff
Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung
Investition und Finanzierung
Übersicht über die Verfahren der Investitionsrechnung; statische Investitionsrechenverfahren, Überblick über dynamische Methoden;
Zinsrechnung
Unternehmensführung
Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung;
Materialwirtschaft
Marketing
Produktlebenszyklus; Marketingpolitisches Instrumentarium;
Marktforschung; Erstellen und Bewerten von Angeboten;
Verhandlungstechnik.
Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.
Lehrstoff
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;
Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen.
Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Werkzeichnungen.
14. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“
Siehe Anlage B.
„Metallbau“, „Hydraulik und Pneumatik“, „Umwelttechnik- und
–management“, „Qualitätsmanagement“
Siehe Anlage B.7.
MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; das Unternehmen und seine Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketing-Mix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution); Marktforschung.
Angewandtes Marketing
Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik; Distribution; Absatzlogistik.
BETRIEBSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen den Aufbau, die Funktionsweise und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.
Lehrstoff
Funktion und Zusammenwirken von Komponenten; Betriebssysteme; lokale Netzwerke; Datenfernverarbeitung; Datendienste.
Standardsoftware
Tabellenkalkulation; einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen; Präsentationsgraphik.
Informationsbeschaffung
Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses; Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe; Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.
Standardsoftware
Datenbanksysteme; Lösen von betrieblichen Aufgaben.
COMPUTER AIDED MANUFACTURING
Siehe Anlage B.9.
SICHERHEITSTECHNIK
Siehe Anlage B.7.
LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen
Lehrstoff
Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.
ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung (auch nach REFA) erlangen.
Lehrstoff
Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums;
Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes, Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung;
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz und Arbeitssicherheit.
Betriebliche Daten
Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;
Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;
Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.
KOMMUNIKATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennen lernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.
Lehrstoff
Kommunikationspsychologische Ansätze; partnerzentriertes Gespräch; kontrollierter Dialog.
Rhetorik und Verhalten
Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede;
Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte; Bewerbungsgespräch;
Körpersprache; Feedback-Regeln.
Gruppen
Individuum und Gruppe; Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten; Gruppenleistungsvorteil; Motivation.
Führungsstile
Arten; Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung; Interventionstechnik; Methoden der Moderation; Präsentation und Medieneinsatz.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.11
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
MASCHINENBAU - AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)
9. Fertigungstechnik 20 20 20 20 80 I
10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I
11. Elektrotechnik und
Steuerungstechnik - 20 20 - 40 I
12. Mess- und Automati-
sierungstechnik - - 40 40 80 I
13. Manipulationstechnik - - 20 20 40 I
14. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 160 160 840
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Metallbau - - 20 20 40 I
Hydraulik und
Pneumatik *2) - - 20 20 40 I
Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
Betriebstechnik - - 20 20 40 I
Umwelttechnik und
–management - - 20 20 40 II
Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I
Computer Aided
Design *2) - - 20 20 40 I
Computer Aided
Manufacturing - - 40 40 80 I
Bauelemente und
Grundschaltungen der
Elektronik - - 40 40 80 I
Laboratorium für
Elektrotechnik und
Elektronik - - 40 40 80 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 120 120 280
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe
Anlage B, Abschnitt II.
*2) Mit Übungen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigungsplanung, automatisierte Fertigung von Einzelteilen, Baugruppen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, angewandte Informatik sowie Mess- und Automatisierungstechnik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Fertigungsplanung, automatischen Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von automatisierten Anlagen.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten und die Optimierung von Fertigungsprozessen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“
Siehe Anlage B.7.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.
Lehrstoff
Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.
Grundlagen der Wechselstromtechnik
Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.
Elektrische Steuerungen
Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Allgemeine Begriffe der Messtechnik; Messwertaufnehmer, Messwertumformung und -übertragung; Messwertschreiber.
Messverfahren
Prinzip analoger und digitaler Messverfahren; Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen; Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Messfehler.
Fernmessung und -steuerung
Analoge und digitale Messwertübertragung, Multiplexverfahren.
Automatisierung
Prozess, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.
Prozessrechner
Aufbau von Prozessrechenhardware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme; Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.
Fertigungsautomatisierung
Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern;
Bearbeitungszentren; Fertigungszentren und Fertigungsstraßen;
Anwendungsbeispiele.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme; Spannmittel und Spanneinrichtungen.
Werkstücktransport
Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.
Werkstücktransport
Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen, Maschinenbeschickung.
Industrielle Manipulation
Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung; Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen; Fertigungsstraßen, Lagertechnik.
14. TECHNISCHES ZEICHNEN
Siehe Anlage B.10.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
HYDRAULIK UND PNEUMATIK
Siehe Anlage B.7.
STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Siehe Anlage B.5.
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
COMPUTER AIDED DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.
Lehrstoff
Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.
Menü- und Benutzerführung
Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.
Computergestütztes Konstruieren
Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.
COMPUTER AIDED MANUFACTURING
Siehe Anlage B.9.
BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.
Lehrstoff
Elektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.
Bauelemente
Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten, Transistoren und Operationsverstärkern. pn-Übergang und Diode.
Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.
LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik“, „Mess- und Automatisierungstechnik“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“ und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“ und ausgewählter schulautonomer Pflichtgegenstände.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.12
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
MASCHINENBAU - KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)
9. Fertigungstechnik 20 20 - - 40 I
10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I
11. Kraftfahrzeugmotoren - - 40 40 80 I
12. Antriebs- und
Fahrwerkstechnik - - 20 20 40 I
13. KFZ-Elektrik und
–Elektronik - 20 20 20 60 I
14. Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 160 160 840
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Umwelttechnik und
–management - - 20 20 40 II
Fahrmechanik - - 20 20 40 I
Gemischbildungsanlagen
und Zündsysteme - - 40 40 80 I
KFZ-Elektronik –
Praktikum - - 20 20 40 III
KFZ-Messtechnik *2) - - 20 20 40 I
KFZ-Praktikum und
KFZ-Begutachtung - - 40 40 80 III
Schweißtechnik - - 20 20 40 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 120 120 280
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Mit Laborübungen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung, in der Ausführung und in der Überwachung von fahrzeugtechnischen Arbeitsabläufen zu übernehmen. Kernbereiche der fahrzeugtechnischen Ausbildung sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Kraftfahrzeugmotoren, Antriebs- und Fahrwerkskunde, KFZ-Elektrik und –Elektronik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Werkstätten- oder Teamleitung bzw. der Koordinierung zugeteilter Werkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, in der Annahme von Kundenfahrzeugen, in der Verantwortlichkeit der technischen Betreuung des Fuhrparks größerer Unternehmen, in der Überwachung der Fertigung bestimmter mechanischer Bauteile, im Diagnose- und Reklamationsbereich.
Auch das Anfertigen von Kostenvoranschlägen und die sach- und fachgerechte Dokumentation durchgeführter Arbeiten, die Wartung bzw. die Kontrolle der Wartung von technischen Werkstätteneinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen ebenso zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung gesetzlicher Vorschriften in der KFZ-Technik sowie über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierter Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
8. MECHANIK
Siehe Anlage B.7.
9. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.
Lehrstoff
Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau und Eigenschaften der Metalle; Stahlherstellung; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe; Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; nichtmetallische Stoffe und Verbundwerkstoffe; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.
Werkstoffprüfung
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Spanlose Bearbeitungsverfahren
Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.
Spanende Fertigung
Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; abtragende Techniken; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.
10. MASCHINENELEMENTE
Siehe Anlage B.7 mit folgenden Ergänzungen
Lehrstoff
Kraftübertragung am KFZ
Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen; Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.
11. KRAFTFAHRZEUGMOTOREN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.
Lehrstoff
Grundgesetze der Wärmelehre; Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.
Bauprinzip von Verbrennungsmotoren
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.
Otto- und Dieselmotor
Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.
Lehrstoff
Antriebsarten; Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe; Wechsel- und Automatikgetriebe.
Fahrwerk
Räder und Radaufhängung; Reifen; Bremsen; Federung und Dämpfung; Lenkung; Rahmen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.
Lehrstoff
Elektromagnetismus; Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis; Gleich- und Wechselstromgesetze; Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).
Anwendungen der Wechselstromtechnik
Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).
Schaltpläne
Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.
Elektronik
Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik; Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).
14. TECHNISCHES ZEICHNEN
Siehe Anlage B.7.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
FAHRMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.
Lehrstoff
Fahrverhalten
Anfahr- und Bremsvorgang.
Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.
Unfallmechanik
Einflussfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn; Sicherheitstechnik am KFZ.
GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.
Lehrstoff
Vergaser, Ansaugleitungen; Katalysatortechnik, Lambdaregelung;
Kraftstoffe; Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren;
Kennlinien.
Zündsysteme
Spezifische Zündsysteme; Zündelektronik; Kennlinien; Motormanagement.
KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.
Lehrstoff
Elektronik
Anwendungsbeispiele; Grundschaltungen; Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.
KFZ-MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die gängigen Methoden der KFZ- und Motormesstechnik kennen und anwenden können.
Lehrstoff
Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen; Prüfstandsmessungen; Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.
Fahrzeugmesstechnik
Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.
Motorenprüftechnik
Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motorteste,
Prüfen des Anlass- und Ladesystems.
Schallmessungen.
Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.
KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ-BEGUTACHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.
KFZ-Begutachtung
Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen; Begriffsbestimmungen; Einrichtungen der Prüfstellen; Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten; Haftung für Begutachtungen.
SCHWEISSTECHNIK
Siehe Anlage B.7.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.13
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
HALBLEITERTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 40 - - 60 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Bauelemente und
Grundschaltungen der
Elektronik 40 40 20 - 100 I
9. Fertigungstechnologie 40 40 60 60 200 I
10. Prozessdaten-
messtechnik 20 40 - - 60 I
11. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 140 140 800
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Kommunikation und
Präsentation - - 20 20 40 I
Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I
Angewandte Chemie - - 20 20 40 I
Betriebstechnik - - 40 - 40 I
Labor für
Betriebsorganisation - - - 40 40 I
Projektmanagement - - 20 20 40 I
Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I
Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II
Umwelttechnik und
–management - - 20 20 40 II
Mikroelektronik - - 40 40 80 I
Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 20 20 40 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 160 160 360
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben im Zusammenhang mit der Produktion von Halbleitern zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Fertigungstechnologie sowie Prozessdatenmesstechnik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Produktion sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung der für die Herstellung von Halbleitern erforderlichen Anlagen.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (sowie die Analyse bei Prozessabweichungen) sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.
Lehrstoff
Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.
Passive Bauelemente
Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. pn-Übergang und Diode.
Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.
Grundschaltungen
Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.
Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Halbleiter- und Leiterplattenfertigung verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, Verfahren und Maschinen, Einflussfaktoren wie das Layout, die Maskenherstellung, das Assembling von Wafern unter Reinraumbedingungen sowie die Herstellung von Leiterplatten in Fabrikation und Test kennen und beurteilen können.
Lehrstoff
Substrate, Halbleiterschichten, isolierende Schichten, hochleitende Schichten (Polysilizium, Silizide, Metalle).
Hilfsstoffe
Säuren, Laugen, Schutzgase, Fotolacke.
Reinraum
Reinraumklassifizierung, Ursachen, Arten und Auswirkungen von Verunreinigungen, Partikelmessung, reinraumgerechtes Verhalten, physikalische Anforderung an die Belüftung (Durchsatz, Strömung, Druck, Temperatur, Feuchtigkeit), technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Kontrollmessungen.
Verfahren
Epitoxie, Implantation, Diffusion, thermische Oxidation, CVD-Abscheideverfahren, Strukturierung, Nasschemie-Technologie, CMP, Trockenätzung, Rückseitenprozesse, Belichtungstechnik, Reinigung, Trennen der Scheiben, Chipmontage, Bestückung, Kontaktierung, Häusen, Funktionsprüfung.
Equipment
Oxidations- und Diffusionsöfen, Anlagen für epitaktische, CVD- und physikalische Abscheideverfahren, Belackungs-, Belichtungs- und Enwicklungsanlagen, Plasmaätzanlagen, Nasschemische Ätzbecken und Reinigungsanlagen, Ionenimplantationsanlagen, Schichtdicken- und Strukturbreitenmessgeräte, Licht- und Rasterelektronenmikroskope, Montageequipment, Tester und Prober.
Software Tools im Überblick, grundlegende Schritte über Entwurf, Simulation und Checks bis zum Datenfile; Mask.
Reticle-Lay-out
Erstellung des Masken-Lay-outs für die gängigen Waferstepper; Modelle der Funktionalität der Waferstepper; Anwendung der spezifischen Softwarepakete.
Datenaufbereitung
Funktionalität der Patterngeneratoren EBEAM bzw. LASERBEAM;
Anwendung der spezifischen Softwarepakete; Dokumentation und Archivierung der Daten; Datenformate, Datensicherung;
Datenkonversionen, Datentransfer via Netzwerk.
Maskenherstellungsprozess
Belichtung mittels Patterngenerator; Entwicklerprozess; Ätzprozess; Defektinspektion; Partikelinspektion; Messmethoden zu den kritischen Parametern; Maskenreinigung.
Wafer Fabrication
Implant, Diffusion, Foto, Etch, CVD, PECVD, PVD.
Leiterplattenfertigung
Printmaterialien, Belichten, Entwickeln, Ätzen, Bohren, Bestücken.
Test
Handler und Tester für den Schaltungstest, Anforderungen an Digital und Analogtester, Wafer Probe Test, Leiterplattentest, Final Test.
Assembly
Galvanik, Assembly Technologien, Wafer Sägen, die Attach, Lead Bond, Mold, Packaging, Arten der Gehäuseformen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die Messtechnik und damit die Erfassung prozessrelevanter Daten aus dem Fachgebiet sowie die Funktionsprinzipien, Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Sensoren kennen.
Lehrstoff
Optische, mechanische, elektrische Messtechnik; Messung charakteristischer Eigenschaften an aktiven und passiven Bauteilen (Widerstände, Dioden, Kondensatoren, Transistoren); Messschaltungen.
Sensorik
Sensoren zur Erfahrung von Wegen, Längen, Winkeln, Druck, Temperatur, Durchflussmenge, Drehzahl, Füllstand, Erfassung von Zuständen und Zeiten, magnetischen, akustischen und optischen Größen, Signalübertragung, Schnittstellen.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die wichtigsten Technologien der in modernen Unternehmen in Büro, Verwaltung, Konstruktion und Fertigung verwendeten Kommunikations- und Präsentationsmedien kennen und selbst in kreativer und wirkungsvoller Art anwenden können.
Lehrstoff
Präsentations-, Bild- und Tonmedien bzw. Komponenten zur Kommunikation im betriebswirtschaftlichen (Büro und Verwaltung, kaufmännische Dienstleistung) bzw. im technischen Bereich (Konstruktion und Fertigung, technische Dienstleistung); einfache, fachgebietsspezifische Präsentationen.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage B.
ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe der Arbeitsstoffe, deren Eigenschaften, Reaktionen der Elemente und ihre Verbindungen kennen sowie Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt kritisch einschätzen können.
Lehrstoff
Säuren, Laugen, pH-Wertbestimmung, Kohlenstoffverbindungen, Alkohole, Lösungsmittel.
Reaktive Gase und deren Spaltprodukte, Gewinnung von Reinstwasser und Wiederaufbereitung, Anforderungen an Leitungs- und Behälterwerkstoffe, Armaturen.
LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen
Lehrstoff
Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.
PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Methoden zur Findung, Setzung und Bewertung von Zielen;
Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen);
Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation.
Fallstudien
Hilfsmittel für Projektmanagement, Projektplanung; Erstellung von Pflichtenheften; Terminverfolgung; Kosten und Krisenmanagement; Qualitätssicherung; Regelkreise (Plan Do Act Check Zyklus).
QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
SICHERHEITSTECHNIK
Siehe Anlage B.7.
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
MIKROELEKTRONIK
Siehe Anlage B.6.
STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Siehe Anlage B.5.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.14
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
PAPIERINDUSTRIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 (II)
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 (II)
8. Maschinen- und
Arbeitstechnik 20 20 20 20 80 I
9. Mess-, Regelungs- und
Prozessleittechnik 20 20 20 20 80 I
10. Halbstoffherstellung 40 50 40 - 130 I
11. Papier- und
Kartonherstellung - 30 60 60 150 I
12. Papierausrüstung und
Papierveredelung - - 60 80 140 I
13. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 260 260 1000
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Arbeitssicherheit und
Umweltschutz 20 20 - - 40 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 40 40 60 60 200
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 320 320 1200
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in der Papierherstellung und -veredelung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben der Auswahl der Grund-Halbstoffe, der Papierproduktion und der Endfertigung zu übernehmen. Kernbereiche sind Maschinen- und Arbeitstechnik, Mess-, Papier- und Kartonherstellung, Papierausrüstung und Papierveredelung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Papierherstellung und in der Papierveredelung. Auch die Dokumentation von technischen Arbeitsvorgängen mittels CAD, die Pflege und Wartung der Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Aufbau, Bauarten und Funktion der in der Papier- und Zellstoffindustrie gebräuchlichen Maschinen kennen sowie bedienen, warten und entstören können.
Lehrstoff
Absperr- und Regelorgane, Dichtungen, Pumpen; Antriebe, Gebläse und Kompressoren, Walzen, Schaber.
Arbeitstechnik
Allgemeine Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken; Schmierung und Schmierstoffe; Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken für Stoffaufbereitungsmaschinen und Pumpen.
Spezielle Maschinenkunde
Maschinen der Stoffaufbereitung; Papiermaschinen (Stoffauflauf-, Sieb- und Pressenpartie).
Papiermaschinen (Trockenpartie, Leimpresse, Glättwerk, Aufrollung, Antriebe).
Arbeitstechnik
Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken, Anfahren und Abstellen von Papiermaschinen; Papiersortenwechsel; Prozesssteuerung; Entstörung bei Papierabrissen sowie bei mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und regeltechnischen Fehlern.
Baugruppen
Messer; Transporteinrichtungen; hydraulische und pneumatische Anlagen.
Ausrüstungsmaschinen
Rollenschneider, Querschneider, Planschneider, Kalander, Verpackungsmaschinen.
Dampfanlagen
Wärme (Begriff, Übertragung); Dampfeinströmung, Dampfkopf, Kondensatableiter, Entlüfter.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
SI-System, Symbole, Darstellungsweisen, Genauigkeit und Sensibilität von Messinstrumenten; Interpretation verfahrenstechnischer Pläne von Stoffaufbereitungsanlagen und Papiermaschinen.
Grundlagen der Regeltechnik
Der Regelkreis, einfache und vermaschte Regelkreise, Regelstrecken und deren bestimmende Größen; Simulationen und reale Trainingsanlagen.
Stellgeräte
Wesentliche Stellglieder und Regelorgane in der Papier- und Zellstoffindustrie, Auswahl und Wirkungsweise.
Messtechnik
Niveau, Stoffdichte, Druck, Durchfluss, Temperatur; Grundlagen der Physik.
Regeltechnik
Regelstrategien für Stoffaufbereitungsmaschinen; Übung an Simulationsprogrammen.
Steuerungstechnik
Interpretation von Verriegelungsplänen; Stromverteilung und Schutzmaßnahmen; Grundlagen der Elektrotechnik; Übung an Simulationsprogrammen und an Modellen.
Sondermessungen in der Stoffaufbereitung, an der Papiermaschine und an Zellstoffanlagen; Grundlagen der Strahlenphysik, Anwendung radioaktiver Strahlen in der Qualitätsmesstechnik (Scanner) und Prozessmesstechnik; Funktionsweise von Qualitätsleitsystemen.
Regeltechnik
Regelstrategien und Ausführungen von Regelkonzepten; Drehzahlregelung von Stoffpumpen.
Prozessleittechnik
Grundlagen für Prozessleitsysteme, de- und zentrale Anlagen, Stellglieder (Sonderausführungen); Training an Simulationsprogrammen; Grundlagen der EDV; vermaschte Regelkreise für qualitätsbezogene Größen; Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Prozessführung; Training an Simulationsprogrammen der Stoffaufbereitung, der Papiermaschine und Ausrüstung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Holzrohstoff, Holzstoffarten, Zerfaserungsprozess, Holzstofferzeugungsanlagen, Sortieren, Eindicken; Einflussgrößen bei der Erzeugung von Steinschliff, Druckschliff und Refinerholzstoff; Holzstoffbleiche; Qualitätsfragen.
Zellstoff
Holzvorbereitung, Grundlagen der Chemie und Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Chemikalienrückgewinnung; Anlagen und Verfahren der Halbzellstoffherstellung; alternative Zellstoffverfahren; Zellstoffaufbereitung; Chemie und Technologie der Zellstoffbleiche.
Altpapier
Altpapiersorten, Recyclingkreislauf, Verunreinigungen von Altpapier und Hilfsmittel zur Aufbereitung von Altpapier; Auflösung, Reinigungs- und Sortiermaschinen, Deinking von Altpapier.
Stoffaufbereitung
Halbstoffauswahl, Auflösung, Reinigung, Entstippung und Lagerung.
Stoffmahlung
Ziel der Mahlung, Stoffbegriffe, Mahlungszustände von Faserstoffen und Prüfung des Mahlungszustandes; Auswirkungen der Mahlung auf die Papiereigenschaften; Aufbau und Schaltungen von Mahlanlagen; Einflussgrößen der Mahlung, Regelung von Mahlanlagen.
Stoffprüfung
Stoffdichte- und Trockengehaltsbestimmungen, Bestimmung des Entwässerungsverhaltens; Faserfraktionierung und Prüfblattherstellung; Deinkingversuche, Ermittlung des Mahlverhaltens von Faserstoffen, Wirkung von Zusatzstoffen und chemischen Additiven.
Chemische Additive
Chemischer Aufbau von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen und weiteren chemischen Additiven sowie deren Einsatz; optische Aufheller, Stärke, Retentionsmittel, Schleimbekämpfungsmittel, Entschäumer und andere chemische Additive zur Verbesserung der Papiereigenschaften und der Produktion.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Wasserkreislaufsysteme, Charakterisierung der Abwässer, Verfahren der Wasseraufbereitung (Sedimentation, Flotation, Filtration); Wasserhaushalt, spezifischer Abwasseranfall, spezifischer Frischwasserverbrauch, Frischwassereinsparung.
Blattbildung
Konstantteil der Papiermaschine, Blattbildungssysteme, Stoffauflauftypen und Funktion; Turbulenzen, Blattbildung und Formation, Entwässerungselemente (Formierkästen, -walzen, Streichleisten).
Pressen
Pressvorgang, Pressentypen, Walzenmaterial und Härte;
Linienkräfte, Trockengehalte, Papier- und Filzführungen; Nassfilz im Betrieb; vibrieren, springen und rupfen der Presswalzen;
Papierfehler in der Pressenpartie.
Bespannung
Entwässerungssieb (Material, Herstellung, Arten).
Papierprüfung
Identifizierung von Faserstoffen mit dem Mikroskop (Holzstoffe, Zellstoffe); physikalische Grundlagen zur Papierprüfung, Normen.
Entwässerungssieb (Einfluss auf die Blattbildung und Entwässerung), Abrieb, Schäden; Nassfilz (Materialien, Herstellung, Typen, Reinigung, Einfluss auf die Papierqualität); Trockenfilz, Trockensieb (Materialien, Typen, Nähte, Einfluss auf die Trocknung).
Papierprüfung
Grundlagen der Papierprüfung; Prüfung von mechanischen und chemischen Papiereigenschaften; Saugfähigkeitsprüfungen, Leimungsgrad, Glätte, Glanz, Weiße, Farbe, Luftdurchlässigkeit, Opazität; Prüfung von physikalischen, chemischen, optischen und Oberflächeneigenschaften von Papieren.
Stoff- und Wasserführung
Stoffentlüftung (mechanisch, chemisch), Wasserkreislaufführung, Stoffverluste; Kreislaufschließung, Verknüpfung der inneren und äußeren Wasserkreisläufe, Umweltauswirkungen.
Blattbildung
Sauger und Siebsaugwalze (Aufbau und Einstellung), Egoutteurarbeit, Stoffauflaufregelung; Profilkorrektur, Papierbahnabnahme vom Sieb, Überwachung der Siebarbeit.
Trocknen
Dampf- und Kondensationssysteme; Trocknungsvorgang;
Trocknungsarten; Luft- und Klimatechnik in der Trockenpartie;
Einfluss der Trocknung auf die Papiereigenschaften; Kontrolle der Trockenpartie; Feuchtigkeitsverhalten; Papierbahnführung; Einflüsse der Trocknung auf die Papiereigenschaften.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Klima; Feuchten, Konditionieren; Gleichgewichtsbeziehungen, Dimensionsstabilität.
Satinieren und Prägen
Theorie der Satinage; Satinagevorgang und Einflussgrössen; Glätte- und Satinagemaschinen (Funktion, Bedienung, Wartung, Anlagenentstörung); Qualitäts- und Wirkungsgradsteigerung an Satinageeinrichtungen; Satinage diverser Papiersorten (Naturpapiere und gestrichene Papiere); spezielle Satinageverfahren; Bürsten von Papier und Karton; Prägemaschinen und Prägearten, Einflussgrößen auf den Prägevorgang.
Schneiden
Grundlegende Vorgänge beim Rollen-, Quer- und Planschneiden;
Kleben und Klebemittel; Anlagenentstörung; Rollenschneiden, Querschneiden, Planschneiden; Vorgänge am Messer (Längs-, Querschnitt); Schnittgenauigkeit und Schnittkorrektur;
Gegenüberstellung verschiedener Schneidmaschinen; Sortierung am Querschneider; Rollen- und Stapelqualität; Anlagenentstörung.
Veredelung
Imprägnieren, Beschichten, Kaschieren, Leimen, Pigmentieren, Streichen (Streichrohpapiere - Streichmassen – Streichverfahren); Eigenschaften und Verwendung von gestrichenen Papier- und Kartonsorten.
Finalvorgänge
Sortieren und Zählen; Rollen- und Formatpacken, Palettieren; Normformate und Normgewichte, Toleranzen.
Druck
Reproduktionsverfahren; Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Offsetdruck, Durchdruck); moderne Drucksysteme für die Bürokommunikation; Anforderungen an die verschiedenen Druckpapiere.
13. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Probleme der Arbeitssicherheit sowie umweltschädliche Faktoren in der Papier- und Zellstoffindustrie identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung angeben können.
Lehrstoff
Sicherheitstechnik
Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Gas-, Strahlenschutz.
Arbeitshygiene
Vorbeugender Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufskrankheiten; Erste-Hilfe-Leistung.
Umwelttechnologien
Analyse der Umwelteinflüsse der Papier- und Zellstoffproduktion;
Abwasserbelastung, verfahrenstechnische Grundlagen der physikalisch-chemischen und biologischen Abwasserreinigung;
Reststofferfassung, verfahrenstechnische Grundlagen der Reststoffbehandlung; Abluftprobleme und ihre Bekämpfung;
Energieerzeugung und Umwelt, Kraft-Wärme-Kopplung; Lärmquellen und ihre Bekämpfung.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.15
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
SCHUHINDUSTRIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
7. Maschinenkunde 40 40 - - 80 I
8. Werkstoffkunde und
Verfahrenstechnik 40 40 20 20 120 I
9. Schuh-Fertigungs-
technik - 40 40 40 120 I
10. Arbeitssystem-
gestaltung *2) - - 40 40 80 I
11. Technisches Zeichnen
und Entwerfen 40 40 20 - 100 II
12. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 260 260 1000
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik und
–management - 20 40 40 100 I
Marketing - - 20 20 40 II
Computer Aided Design - - 20 20 40 I
Computer Aided
Manufacturing - - 20 20 40 I
Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 120 120 280
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Nach REFA.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Herstellung von Schuhen bzw. Schuhprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der schuhtechnischen Ausbildung sind Maschinenkunde, Werkstoffkunde und Verfahrenstechnik, Schuh- und Fertigungstechnik und Arbeitssystemgestaltung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation und Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von Maschinen und Betriebsmittel.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die qualitative Beurteilung von Schuhteilen bzw. Schuhen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
7. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.
Lehrstoff
Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.
Sicherheitstechnik
Vorschriften, Schutzmaßnahmen.
Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II
Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Klebstoffe und Lösungsmittel
Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.
Kleinmaterialien
Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.
Lederbearbeitung
Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.
Bodenmaterial
Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.
Sicherheitstechnik
Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.
Kunststoffarten
Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.
Synthetische Materialien
Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.
Verfahrenstechnik für Leder
Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.
Finish-Präparate
Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.
Umweltschutz
Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff
Fertigungsverfahren
Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.
Fertigungsmaschinen
Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.
Fertigungsverfahren
Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlen verpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.
Fertigungsmaschinen
Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.
Klebetechnik
Klebetechnik von Sohlen, Einsatz von Spezialklebstoffen, kostensparende Spezialklebstoffe, Klebstoffe auf Wasserbasis (umweltschonend), Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung); Zeichnungsnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen; aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen; maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.
Entwerfen und Modellzeichnen
Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.
Schnitte
Klassischer und moderner Schnittaufbau.
Modellerzeugung
Erstellung und Detaillierung von Grundmodellen.
12. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Kommunikation und Schriftverkehr“
Siehe Anlage B.
BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT
Siehe Anlage B.10.
MARKETING
Siehe Anlage B.10.
COMPUTER AIDED DESIGN
Siehe Anlage B.11.
COMPUTER AIDED MANUFACTURING
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage B.9 mit folgenden Ergänzungen
Lehrstoff
Funktionsweise von in der Schuhindustrie eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten; Umwandlung EDV-gestützt erstellter einfacher Konstruktionszeichnungen in CNC- Produktionsprogramme.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.16
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 III
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 40 40 20 140 I
8. Hardware 40 40 40 40 160 I
9. Internettechnologien - - 20 20 40 I
10. Netzwerk- und
Kommunikationstechnik - - 40 40 80 I
11. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 220 220 180 180 800
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 I
Projektmanagement - - 20 20 40 II
Mikroelektronik - - 20 20 40 I
Betriebssysteme 20 20 20 20 80 I
Systemmanagement - - 40 40 80 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 40 40 140 140 360
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 260 260 320 320 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung, Inbetriebnahme und Verwaltung von vernetzten EDV-Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der IT-Ausbildung sind Hardware, angewandte Informatik, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Internettechnologien, Betriebssysteme, Projektmanagement und Systemmanagement.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Systemplanung und Systembetreuung vernetzter EDV-Systeme, der Koordinierung aller an einem System beteiligten Teilanbieter, in der Dokumentation von Hard- und Softwareprojekten, sowie in der systematischen Fehlerbehebung und Prävention.
Auch die Einschulung von Benutzern und anderen Systembetreuern in vorhandene oder neu errichtete EDV-Infrastruktur oder Software sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen, ökologische und ökonomische Optimierung sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“
Siehe Anlage B.
7. ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Textverarbeitung, Kalkulation
Grundlagen der Formatanordnung und der formalen Gliederung;
computerunterstützte Baustein-Korrespondenz, Serien- und Standardbriefe; Grundlagen der Tabellenkalkulation;
computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Tabellen; Zellbezüge; automatische Berechnung; Verknüpfung mit Datenquellen.
Präsentation
Grundlagen der Präsentation; computerunterstütztes Erstellen, Bearbeiten, Speichern, Ausdrucken und Vorführen von Präsentationen.
Tabellenkalkulation
Komplexe Berechnungen; automatische Diagrammerstellung aus Datenreihen; Grundlagen einer Makrosprache; Automatisieren von wiederkehrenden Vorgängen durch Makros.
Datenbank
Grundlagen, computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken; Import fremder Datenquellen;
Bearbeitungsmöglichkeiten, Verknüpfungen, Datenbanken im Netzwerk;
Grundlagen von Makro und Datenbankprogrammiersprachen.
Einbinden von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen in eine Präsentation; Erstellen einer audiovisuellen Präsentation.
Standardsoftware-Installation
Anwenderspezifische Installation, Fehlerbehebung, Updates, Einbinden von mehreren Produkten des Office-Bereiches.
Grundlagen der Programmierung
Logischer Programm-Ablauf (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Konstrukte der Ablaufsteuerung, Darstellungsformen; Hilfsmittel von Betriebssystemen zur Steuerung von Standardsoftware.
Einführung in eine Programmiersprache
Syntax; Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung; Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem; Hilfsmittel, Standards und unterstützende Software für die Erstellung von Programmabläufen; Programmoptimierung.
8. HARDWARE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften; Gewährleistung; mechanischer Aufbau;
fachspezifische Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik;
fachspezifische Grundlagen der elektrischen Messtechnik; elektrische Eigenschaften der Hardware; elektro-magnetische Kompatibilität;
Reparaturfreundlichkeit.
Prinzipieller Aufbau und Funktionsweise eines Computers
Hauptbestandteile, ihre Funktion und Interaktionen; Einfluss der Einzelkomponenten auf die Gesamtsystemleistung; Kosten; Ergonomie; Umweltaspekte.
Umgang mit Einzelkomponenten, Erstellung eines funktionsfähigen Systems aus Einzelkomponenten; Inbetriebnahme; Bios;
Hardwareoptimierung; Schnittstellen; Eingabegeräte; Ausgabegeräte;
Multimediakomponenten; Netzwerkkomponenten und -erweiterungen;
externe Datenspeicher und Kommunikationskomponenten; Treiber;
Systemressourcen; Kosten; Betriebssicherheit. Erweiterung durch zusätzliche Komponenten und Aufrüstung von Computersystemen. Messungen an Computersystemen und Netzwerken.
9. INTERNETTECHNOLOGIEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Entwicklung des Internets; Zugangsmöglichkeiten zum Internet; Aufbau von E-Mail- und Webadressen; Domainkonzepte; Providing und Hosting von Webseiten.
Internetdienste
E-Mail-Software; Internetbrowser (Benutzeroberfläche, Installation, Konfiguration); Informationssuche im Netz;
Suchmaschinen; elektronische Dienstleistungen über das Internet;
Datenaustausch im Betrieb, Systematik und Ordnungsstruktur.
Webseitengestaltung
Hypertextkonzepte; Zielsetzung und Gestaltung von Homepages und anderen Webseiten; Editieren und Programmieren von Webseiten; Dialogelemente und Zugriffsfunktionen bei Webseiten; Übertragung von Webseiten ins Internet. Gesellschaftliche und berufspraktische Auswirkungen der Internettechnologien.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Referenzmodelle, Übertragungstechnik, Vermittlungstechnik, Netzwerk Komponenten, Topologien, Normen und Protokolle, Sicherheit, Netzwerkadressierung.
Installation
Netzwerkbetriebssysteme; Installation von Netzelementen; Aufbau und Inbetriebnahme sowie Messtechnik in lokalen PC-Netzwerken.
Betrieb
Wartungstätigkeiten bei Netzwerk-Hardware und Netzwerk-Software; Internetdienste; Fehleranalyse und Fehlerbehebung; Datenschutz und Datensicherheit.
11. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“
Siehe Anlage B.
PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage B.13.
MIKROELEKTRONIK
Siehe Anlage B.6.
BETRIEBSSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Historische Entwicklung; Kompatibilität; Aufgaben von Betriebssystemen (Programmübersetzung, Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung, Netzwerkfähigkeit).
Vergleich aktueller Betriebssysteme
Einschränkungen, Stabilität, Ergonomie, Sicherheit, Netzwerkeigenschaften.
Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Systemdateien, betriebssicherheitsrelevante Schutzmechanismen, Konzepte der Systemprogrammierung, relevante Dienst und Hilfsprogramme.
Detaillierter Vergleich aktueller Betriebssysteme
Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung; Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung; Betriebssysteme und Anwendungen; Multimediatauglichkeit.
SYSTEMMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Interaktionen von Hardware und Software;
Fehlerbehebungsstrategien; systematische Fehleranalyse; Messen an Computersystemen und Netzwerken; Treiberprobleme; Hilfsprogramme zur Fehleranalyse; Verwendung von „Workarounds“ zur kurzfristigen, temporären Lösung nicht behebbarer Probleme; Internet als Hilfsmittel bei der Fehlerbehebung; Einrichten, Modifikation, Konfiguration und Verwalten von Netzwerken; Datensicherheit; Erstellung von Fortbildungskonzepten und Einschulung von Netzbenutzern.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.17
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
MECHATRONIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Grundlagen der
Elektrotechnik und
Elektronik 20 20 - - 40 I
9. Mechanik 20 20 - - 40 I
10. Mechatronik 20 20 - - 40 I
11. Fertigungstechnik *2) - 20 40 40 100 I
12. Elektronik und
Digitaltechnik - 20 80 60 160 I
13. Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
14. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 240 240 200 200 880
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Kommunikation und
Präsentation - - 20 20 40 III
Betriebstechnik - - 20 20 40 I
Soziologie und
Mitarbeiterführung 20 20 - - 40 II
Maschinen und Anlagen 20 20 - - 40 I
Elektrische Maschinen
und Anlagen - - 20 20 40 I
Mess- und Prüftechnik - - 20 20 40 I
Robotertechnik - - - 20 20 I
Hydraulik und
Pneumatik - - 40 40 80 I
Qualitätsmanagement - - 20 - 20 I
Umwelttechnik und
–management - - - 20 20 II
Laboratorium für
Mechatronik - - - 20 20 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 40 40 100 100 280
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Einschließlich Konstruktionsübungen im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten je Semester.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachtheoretischen und fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Fertigung von automatisierten technischen Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der mechatronischen Ausbildung sind Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik und Informatik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik verfügen über folgende technische
Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation, Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von mechatronischen Anlagen.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“
Siehe Anlage B.
9. MECHANIK
10. MECHATRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Überblick über mechatronische Geräte und Produkte in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistung, Gesundheits- und Privatbereich, wie Industrieroboter und Fertigungsautomaten, Geräte der Büroautomatisierung und der Automatisierung im Dienstleistungsbereich, medizinischer Geräte und Implantate, Haushaltselektronik und -automation, gemeinsame Prinzipien mechatronischer Systeme.
Mechatronische Bauelemente
Typische mechanische, elektronische und informationstechnische Bauelemente.
Mechatronische Geräte
Synthese der Bauelemente zu mechatronischen Geräten und Automaten, das mechatronische Konzept.
11. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;
Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;
Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.
Spanlose Bearbeitungsverfahren
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen, Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.
Vorrichtungen
Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.
Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.
Werkzeugmaschinen
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Bauelemente der Elektronik (Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Thyristoren, optoelektronische Bauelemente);
Grundschaltungen (Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter);
Stromrichtertechnik und Operationsverstärker;
Stromversorgungstechnik (grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken).
Digitale Schaltungen
Mikroprozessor-Grundlagen (Grundschaltungen, Adressierung, Speicherelemente, Datenübertragung, Datensicherheit);
Personal Computer (PC-Grundschaltungen, Peripheriebausteine, Bussysteme); Schaltkreisfamilien, Charakteristika von Mikroelektronikbauteilen, Schaltungstechnologie, Fertigungstechnologie, Mikrocomputeraufbau; Interfacetechnik (Systematik und Definition von Schnittstellen, Standardschnittstellen, technische Bussysteme, Eigenschaften von Busbausteinen, Standardbussysteme);
Computertechnik (Rechnerarchitektur, externe Speicher, Ein-/Ausgabegeräte); programmierbare Bauelemente, Controller, Umsetzer, Prozessperipherie, Standardschaltungen, Mikroprozessorkonzepte, Netzwerk-Hardware.
Prozessor- und Computertechnik
Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Mikroprozessoranlagen, Organisation von Mikroprozessorsystemen, Signalübertragung, Prinzipien und Grundbegriffe der Signalübertragung, physikalische und mathematische Beschreibung von Signalen, Übertragungswege, Modulation und Demodulation);
Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Computer-Anlagen, Schnittstellen, Aufbau und Funktion der Stand der Praxis entsprechenden und aktuellen Schnittstellen, Netzwerke, Aufbau und Funktion der lokalen und globalen Vernetzung).
14. PROJEKTSTUDIEN
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
SOZIOLOGIE UND MITARBEITERFÜHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Gesellschafts- und Sozialsysteme, Sozialanalysen, Sozial- und Wirtschaftspsychologie, Organisationssoziologie, Führungstheorien, politische Soziologie, Technik- und Arbeitssoziologie, Gesellschaftspolitik, Sozialpartnerschaft.
Konfliktmanagement
Grundsätze für Konfliktmanagement, Personalentwicklung und Personalmanagement in Betrieben und Gruppen, Selbstmanagement, Durchspielen von ausgewählten Situationen.
Anwendung
Praktische Beispiele aus den Themenbereichen wie zB “Kommunikation und Schriftverkehr”, “Mitarbeiterführung und -ausbildung”, “Fremdsprache und Kommunikation”, “Kommunikation und Präsentation”.
MASCHINEN UND ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.
Federelemente
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.
Elemente der drehenden Bewegung
Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.
Normkennzeichnung
Zeichnungsnormen, Beschriftung, Bemaßung, Hauptrisse und Schnittdarstellung.
Kolbenmaschinen
Kolbenpumpen, Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.
Strömungsmaschinen
Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen, Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.
Fördertechnik
Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.
Thermische Anlagen
Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.
Pneumatische Aktoren
Komponenten der Pneumatik, pneumatische Steuerungen.
Hydraulische Aktoren
Komponenten der Hydraulik, hydraulische Steuerungen.
ELEKTRISCHE MASCHINEN UND ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Elektrische Maschinen
Gleichstrommaschinen (Aufbau, Betriebsverhalten);
Drehfeldmaschinen (Aufbau und Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen); Drehzahlregelungen bei Asynchronmotoren;
Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen;
Schrittmotoren.
Transformatoren
Bauformen, Betriebsverhalten.
Elektroinstallationstechnik
Elektroinstallationen in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne; Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.
MESS- UND PRÜFTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die in der Maschinenbaupraxis verwendeten Mess- und Prüfverfahren sowie Verfahren der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.
Lehrstoff
Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.
Messtheorie
Messverfahren, Messkette, Messgrößenwandlungen; berührungsfreies Messen; Messmaschinen; CNC-Messtechnik; analoges Messen; Messmittelverwaltung und -überwachung.
Auswertung von Messdaten
Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Messsystemüberwachung.
ROBOTERTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der Roboter im Hinblick auf Fragestellungen der Automatisierung kennen.
Lehrstoff
Aufbau und Komponenten, Programm- und Sensorsteuerung, Koordinaten-Systeme, Bewegungserzeugung, Betriebsarten.
Automatisierung mit Robotern
Montageautomatisierung, Fertigungsautomatisierung.
HYDRAULIK UND PNEUMATIK
Siehe Anlage B.7.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen.
Lehrstoff
Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle.
Qualitätsmanagement
Qualitätssicherungsnormen; Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit; TQM - Total-Quality-Management
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
LABORATORIUM FÜR MECHATRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Übungen aus den Themenbereichen der fachbezogenen Pflichtgegenstände wie zB „Mechatronik“, „Elektronik und Digitaltechnik“, „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Maschinen und Anlagen“, „Robotertechnik“, „Mess- und Prüftechnik“, „Elektrische Maschinen und Anlagen“.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Anlage B.18
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten
pro Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 40 - - 80 I
8. Grundlagen der
Elektrotechnik und
Elektronik 20 20 - - 40 (I)
9. Maschinenelemente 20 20 20 - 60 I
10. Betriebstechnik - - 40 40 80 II
11. Technologie der
Werkstoffe 40 40 20 20 120 II
12. Hüttentechnik 20 20 60 60 160 I
13. Technologie der
Formgebung 20 20 40 40 120 I
14. Feuerfeste Bau- und
Mörtelstoffe - - 40 40 80 I
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 260 260 1040
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 20 20 80
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Hüttenindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung von Produkten der Hüttenindustrie sowie in der Wartung hüttentechnischer Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Hüttentechnik, Technologie der Werkstoffe und der Formgebung, feuerfeste Bau- und Mörtelstoffe, Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, Maschinenelemente, Betriebstechnik und Projektmanagement.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für
Hüttenindustrie verfügen über folgende technische Kompetenzen
Fachübergreifende Kernkompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Hüttenindustrie insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Produktion und Weiterverarbeitung von Erzeugnissen der Hüttenindustrie, in der Produktionsvorbereitung und in der Wartung von hüttentechnischen Anlagen. Auch die Dokumentation von Arbeitsvorgängen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“
Siehe Anlage B.
Lehrstoff
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.
Rohrleitungssysteme
Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.
Elemente der drehenden Bewegung
Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.
Federelemente
Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silent-Elemente.
Technische Zeichnungen
Darstellung von Anlagen der Hüttenindustrie.
10. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung.
Investition und Finanzierung
Übersicht über die Verfahren der Investitionsrechnung; statische Investitionsrechenverfahren, Überblick über dynamische Methoden; Zinsrechnung.
Unternehmensführung
Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung; Materialwirtschaft.
Marketing
Produktlebenszyklus; Marketingpolitisches Instrumentarium;
Marktforschung; Erstellen und Bewerten von Angeboten;
Verhandlungstechnik.
Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;
Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;
Zustandsschaubilder.
Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.
Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;
Randschichtverfestigungsverfahren.
Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.
12. HÜTTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.
Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.
Metallurgische Vorgänge im Hochofen und dessen Betrieb; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.
Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen
Lehrstoff
Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.
Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderen Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.
Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;
Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;
Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;
Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);
Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.
Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;
Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;
Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden sollen alle geformten sowie ungeformten feuerfesten Werkstoffe der Hüttenindustrie kennen.
Lehrstoff
Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.
Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt, anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
ENGLISCH
Siehe Anlage B.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Lehrver-
A.
Pflichtgegenstände
Unterrichtseinheiten
pflich-
Semester
tungs-
1.
2.
3.
4.
Summe
gruppe
1.
Religion
20
20
20
20
80
(III)
2.
Kommunikation und Schriftverkehr
20
20
–
–
40
II
3.
Wirtschaft und Recht
–
–
20
20
40
III
4.
Mitarbeiterführung und –ausbildung
–
–
20
20
40
III
5.
Angewandte Mathematik
60
60
–
–
120
I
6.
Angewandte Informatik und Informationssysteme
20
20
20
–
60
I
7.
Holzbe- und Holzverarbeitung
30
20
30
20
100
I
8.
Holztechnologie
30
20
30
30
110
I
9.
Unternehmensführung
20
30
30
20
100
II
10.
Betriebstechnik
30
30
30
20
110
I
11.
Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik
20
20
–
–
40
I
12.
Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik
–
20
20
20
60
I
13.
Projektstudien und Projektmanagement
–
–
20
20
40
I
Summe A
250
260
240
190
940
Lehrver-
B.
Schulautonome Pflichtgegenstände
Unterrichtseinheiten
pflich-
Semester
tungs-
1.
2.
3.
4.
Summe
gruppe
Englisch
20
20
20
20
80
(I)
Holzbau
–
–
30
30
60
I
Säge- und Holzbearbeitungstechnik
–
–
30
30
60
I
Holzwerkstoffe
–
–
30
30
60
I
Möbel- und Innenausbau
–
–
30
30
60
I
Material- und Produktprüfung
–
–
20
20
40
I
Konstruktionsübungen
20
20
–
–
40
I
Auswahlsumme B
20
20
30
30
100
Gesamtsumme (A und B)
270
280
270
220
1040
Gesamtstundenrahmen (A und B) für
Abweichungen durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens
260
260
260
260
1040
höchstens
320
320
320
320
1280
Lehrver-
C.
Freigegenstände
Unterrichtseinheiten
pflich-
Semester
tungs-
1.
2.
3.
4.
Summe
gruppe
Unternehmensführung
–
–
40
40
80
II
Zweitsprache Deutsch
60
60
–
–
120
I
Deutsch
–
–
60
60
120
I
Englisch
–
–
40
40
60
I
Angewandte Mathematik
–
–
60
60
120
I
_______________
1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen
Ziel der Ausbildung
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der industriellen Holzbe- und -verarbeitung und für die jeweiligen Roh-, Halbfertig- und Fertigprodukte zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Unternehmensführung und Betriebstechnik sowie Resourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik- Produktion verfügen über folgende technische Kompetenzen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion insbesondere befähigt werden,
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Holztechnik-Produktion und Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten. Auch das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählt zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“ und „Angewandte Mathematik“
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester
Grundlagen
Hardware, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Standardsoftwareprodukte (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation).
Branchensoftware
Benutzerführung spezieller Branchensoftware.
3. Semester
Enterprise Resource Planning (ERP) – Systeme
ERP-Systeme und Anbieter, Module eines ERP-Systems.
Anmeldung, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke.
Anwendung von Enterprise Resource Planning (ERP)-Systemen
Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung.
Die Studierenden können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Die Studierenden sollen
1. Semester
Maschinenelemente, die wichtigsten Maschinenelemente aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind; lösbare Verbindungen, unlösbare Verbindungen, Lagerungen, Wellen, Kraftübertragungselemente (Hülltriebe, ZR), Kupplungen, Holzbearbeitungswerkzeuge und deren Instandsetzung.
2. Semester
Sägewerkshauptmaschinen und Nebenmaschinen.
3. Semester
Fördertechnik (in der Holzverarbeitung und pneumatische Förderer), Sicherheit bei Absauganlagen, Grundlagen der Hydraulik.
4. Semester
Kehlmaschinen, Werkzeugkunde und Maschinenaufbau, Sonderzubehör.
Grundlagen der CNC-Technik (computergestützte numerische Steuerung).
Die Studierenden sollen
1. Semester
Dendrologie, Holzanatomie, Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes, physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes, Brandverhalten von Holz, sortierrelevante Merkmale von Holz und Sortierung von Holz.
2. Semester
Kochen und Dämpfen des Holzes, Klebstoffe und deren Verarbeitung, Holzmodifikation, Holzschutz, Oberflächenbehandlung von Holz, Klebstoffprüfung.
3. Semester und 4. Semester
Herstellung und Prüfung von Massivholzwerkstoffen, Herstellung und Prüfung von Furnier-, Span-, Faser- und Verbundwerkstoffen, Halb- und Fertigprodukte aus Holz.
Die Studierenden sollen
1. Semester
Unternehmensorganisation
Unternehmensgründung, betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Management-, Planungs- und Entscheidungstechniken.
2. Semester
Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten, Jahresabschlussanalyse – Kennzahlen der Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens, Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings.
3. Semester
Finanzierung und Investitionsrechnung
Grundlagen der Finanzierung, Innen- und Außenfinanzierung, Kreditarten.
Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, statische Investitionsrechnung, dynamische Investitionsrechnung, Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans.
4. Semester
Personalmanagement
Aufgaben des Personalmanagements, angewandte Personalentwicklung und Mitarbeiterführung.
Marketing und Innovationsmanagement
Grundlagen des Marketings, Marktforschung, Marketing-Mix, Innovationsmanagement, Prozessmanagement, Methoden und Werkzeuge.
Die Studierenden sollen
1. Semester
Materialwirtschaft und Logistik
Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozesse.
2. Semester
Arbeitsvorbereitung und PPS (Produktionsplanungs- und Steuerungssystem)
Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.
Produktionsplanung und Produktionssteuerung
Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme.
3. Semester
Qualitäts- und Umweltmanagement
Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements, Normenreihe ISO 9000ff und ISO 14000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung, Ökobilanzen.
4. Semester
Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Arbeitsumgebung, Ergonomie.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester
Elektrotechnikgrundlagen, Stromversorgungsnetze, Schutztechnik, Grundlagen der Steuerungstechnik, Sensorik, Aktorik und Messtechnik, Antriebstechnik.
Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Messtechnik, Prozessautomatisierungssysteme.
Die Studierenden sollen
2. Semester
Qualitäts- und Mengenermittlung von Roh- und Halbfertigprodukten, Wertschöpfungskette Holz, Logistik, Warenströme, Holzmärkte.
3. und 4. Semester
Grundlagen der Energie- und Umwelttechnik, Energiemanagement, Energieerzeugung (thermisch), Verbrennungsanlagen, alternative Energieformen.
Die Studierenden sollen
3. Semester
Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.
4. Semester
Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände.
„Englisch“
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen
3. Semester
Bauteile und Baukonstruktionen
Grundlegender Aufbau von Wandkonstruktionen im Massiv- und Holzbau; grundlegender Aufbau von Deckenkonstruktionen im Massiv- und Holzbau; Dachstuhl und Ausbauteile.
Bauphysik und Bauökologie
Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz Ökologie und Baubiologie.
4. Semester
Holzbausysteme
Blockbau, Holzrippenbau, Brettsperrholzbau und firmengebundene Systeme.
Industrieller Holzbau
Fertighausbau, vorgefertigter Holzbau.
Ingenieurmäßiger Holzbau
Hallenbau und Brückenbau.
Rahmenbedingungen
Raumordnung, OIB Richtlinien.
Die Studierenden sollen
3. Semester
Sägewerkstechnologie
Abläufe im Sägewerk, Einschnittplanung und Einschnittoptimierung, branchenbezogene EDV-Programme.
Massivholzbe- und Massivholzverarbeitung
Hobeltechnik, Anlagen und Produktionsabläufe für Massivholzwerkstoffe, Klebetechnologie in der Massivholzverarbeitung.
4. Semester
CNC-Technik (computergestützte numerische Steuerung)
CNC-Programmerstellung, Übungen an der CNC-Maschine, Ausführung, Planung und Optimierung von Produktionsabläufen.
Die Studierenden sollen
3. Semester
Rohstoffe für die Span- und Faserplattenproduktion
Holz und verholzte Materialien, Übernahme, chemische Bestandteile und ihre Eigenschaften.
Holzwerkstoffe
Normen, Bezeichnungen und Eigenschaften von Furnier-, Span- und Faserwerkstoffen.
Holzwerkstoffproduktion
Maschinen, Anlagen und Produktionsabläufe für die Herstellung von Furnier, Span- und Faserwerkstoffen.
4. Semester
Holzwerkstoffproduktion
Maschinen, Anlagen und Produktionsabläufe für die Herstellung von Furnier, Span- und Faserwerkstoffen, Engineered Wood Products, Sonderformen von Holzwerkstoffen.
Beschichtungen
Beschichtungsmaterialien für die Kanten- und Flächenbeschichtung, Herstellung von Beschichtungsmaterialien, Beschichtungstechnologie und Anlagen für die Beschichtung von Holzwerkstoffen.
Qualitätssicherung und Produktprüfung in der Holzwerkstoffindustrie.
Verarbeitung von Holzwerkstoffen.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester
Grundlagen des Möbelbaus, Tischler- und Möbelkonstruktionen, Beschläge, Materialien und Bauteile für den Möbelbau und den Innenausbau.
Planung und Entwurf von Möbel- und Einrichtungsgegenständen und Innenausbau.
Maschinen und Anlagen für die Möbelfertigung.
Die Studierenden können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Die Studierenden sollen aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen
3. und 4.Semester
Prüf- und Messeinrichtungen, Laboreinrichtungen, normgerechte Material- undProduktprüfungen.
Die Studierenden sollen
1. Semester
CAD (computer-aided design)-Oberfläche, kartesisches Koordinatensystem, Zeichnungsansichten, Linientypen, Erstellen von Linien, Ändern von Elementen, Zeichenhilfen, weitere Zeichenbefehle (Kreis, Bogen, Polygon ua.), Objekterzeugung (Bogen, Kreis, Ellipse).
2. Semester
Erstellen einer Zeichnungsvorlage mit definierten Layern, Manipulation von Objekten, Schraffur, Text und Bemaßung, Layoutmodus, Drucken von Zeichnungen, Übungen.
Siehe Anlage B.
Die Werkmeisterschule, auch für Berufstätige, hat im Sinne des § 59 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in § 2 des Schulorganisationsgesetzes formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung zu wirken. Sie sollen
Siehe Anlage A, Abschnitt II a.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden
Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist die in der Stundentafel festgelegte Mindest- bzw. Höchstsumme an Unterrichtseinheiten (1 040 bzw. 1 280) zu beachten.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemein bildenden Weiterqualifikation festgelegt werden, wobei die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten haben.
Siehe Anlage A, Abschnitt II c.
Siehe Anlage A, Abschnitt II d.
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 241/2008.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester
Sprachnormen
Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken.
Mündliche und schriftliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Gesprächsführung; Sach- und Beziehungsebene, nicht sprachliche Signale.
Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen; Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.
Schriftverkehr
Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.
Kultur – Gesellschaft – Medien
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur; Wirkungsweise von Medien.
Lern- und Arbeitstechniken
Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen; Gebrauch von Nachschlagewerken; Benutzung von Bibliotheken und elektronischen Medien; Lesetechniken.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester
Öffentliches Recht
Aufbau des österreichischen Rechtssystems unter Berücksichtigung der Europäischen Union, Grundzüge der Gesetzgebung, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Grundzüge der Gewerbeordnung.
Bürgerliches Recht
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.
Unternehmensrecht
Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen.
Betriebliches Rechnungswesen
Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Bilanz, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer, einfache Jahresabschlüsse.
Einfache Fälle der Kalkulation.
Grundzüge des Steuerrechts
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Volkswirtschaft
Marktmechanismen, magisches Vieleck.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester
Mitarbeiterführung
Führungsaufgaben, Führungsmethoden und -stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.
Betriebssoziologie
Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.
Personalentwicklung
Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.
Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten; Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester
Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen
Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.
Geometrie
Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.
Funktionen und Gleichungen
Begriff und Darstellung, rechtwinkeliges Koordinatensystem. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.
Analysis
Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
Je Semester ein bis zwei Schularbeiten.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester
Angewandte Physik
Arbeitsweise der Physik; Grundgrößen und Einheiten. Ausgewählte Kapitel der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre sowie Atom- und Kernphysik.
Angewandte Chemie
Aufbau der Materie; chemische Reaktionen, Reaktionstypen, Elektrochemie; anorganische und organische Grundstoffe.
Ökologie
Ökosphäre und Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe, Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.
Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.
Die Studierenden sollen
1. Semester
Grundlagen der Informationsverarbeitung
Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssysteme, Projektmanagementsoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.
Die Studierenden sollen Aufgaben aus dem Fachgebiet in Projektform umsetzen können.
4. Semester
Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände.
Die Studierenden sollen
Hörverstehen
Standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;
Sprechen
In Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;
Lesen und Leseverständnis
Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;
Schreiben
Einfache Informationen zur eigenen Person und Situation sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.
1. und 2. Semester
Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen
Einfache Situationen aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden sowie aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht.
Wortschatz und sprachliche Strukturen
Wiederholung und Vertiefung der Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.
3. und 4. Semester
Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen
Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen, insbesondere aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
Wortschatz und sprachliche Strukturen
Festigung und Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.
In jedem Semester ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A mit folgender Ergänzung
3. und 4. Semester
Sprachnormen
Festigung und Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Ausdruck; Spezielle Sprachstrukturen und Fachausdrücke; Gebrauch von Nachschlagewerken.
Mündliche und schriftliche Kommunikation
Gesprächstechnik; Diskussionstechnik; Präsentationstechniken; Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle (verbal und nonverbal, Störungen, Feedback).
Vorbereitende Erarbeitung formaler und inhaltlicher Kriterien für die Abschlussarbeit.
Lern- und Arbeitstechniken
Kritisches Bewerten von Informationen und Medieninhalten; Strukturieren und Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur; Zitieren.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester
Kostenrechnung
Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung.
Unternehmensführung
Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung; Materialwirtschaft.
Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.
Die Studierenden sollen anhand von Fallbeispielen den Gründungsprozess und die wichtigsten Aufgaben der Unternehmensführung kennen lernen.
3. Semester
Phasen der Unternehmensgründung, Business-Plan. Einfache Fälle der Personalverrechnung.
4. Semester
Kreativitätstechniken. Rechnungswesen. Erstellung und Bewertung von Angeboten.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester
Mündliche Kommunikation und Hörverständnis
Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien; aufbauend komplexere Themen (Familie, Freundeskreis, Berufswahl); Vorträge, Diskussion, Präsentationstechnik.
Textproduktion und -rezeption
Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken; aufbauend komplexere sprachliche Produktion (Berücksichtigung verschiedener Sprachebenen) mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen und weiterführend im Beruf (Exzerpt, Bericht, Protokoll, Prozessbeschreibung).
Sprachnormen
Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik; weiterführende Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik nach Bedarf.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester
Mündliche und schriftliche Kommunikation
Argumentieren; Kommentieren; Fachreferat; Fachtexte; Statement; Interview; Gesprächs- und Diskussionsführung; Kommunikationstechniken; kreatives Schreiben.
Sprachnormen
Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.
Medien
Gestaltungskriterien und Manipulationsmittel der Massenmedien.
Mündliche und schriftliche Kommunikation
Rede und Vortrag; Analysen und Stellungnahmen; Einstellungsgespräch; Verhandlung, Debatte; Facharbeit; Präsentationstechnik.
4. Semester
Sprachnormen
Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.
Literatur, Kunst und Gesellschaft
Kultur- und geistesgeschichtliche Epochen des auslaufenden 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart; Interpretieren und Werten von Texten; Bezüge zu anderen Kunstformen.
Medien
Analyse von Medieninhalten.
Die Studierenden sollen
Es sollen dabei technische Kommunikations- und Informationsmittel situationsgerecht eingesetzt und moderne Arbeits-, Präsentations- und Moderationstechniken angewendet werden.
Bezugnehmend auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) soll das Niveau B1 sicher erreicht und das Niveau B2 angestrebt werden. Die Ziele des Niveaus B2 sind
Die Studierenden sollen im Bereich des Hörens
Die Studierenden sollen im Bereich des Lesens
Die Studierenden sollen im Bereich des Sprechens
Die Studierenden sollen im Bereich des Schreibens
3. und 4. Semester
Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen
Aktuelle Themenkreise zu internationalen, allgemein politischen und umweltrelevanten Entwicklungen auf anspruchvollem Niveau. Technisch und wirtschaftlich relevante Themen des Berufsfeldes. Themen aus dem Feld der eigenen beruflichen Weiterentwicklung und Karriere. Kurzreferate und Präsentationen zu Themen aus den obigen Themenbereichen.
Wortschatz und sprachliche Strukturen
Ausbau und Festigung von Sprachstrukturen und Wortschatz, wie sie für die Ausdrucksfähigkeit in den jeweiligen Kommunikationsthemen bei angehobener Komplexität erforderlich sind.
Eine oder zwei Schularbeiten im Semester, bei Bedarf auch zweistündig.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A und zusätzlich
3. und 4. Semester
Lineare Algebra und Geometrie
Vektoren; Matrizen, Determinanten; Gleichungssysteme. Geraden und Ebenen. Ebene Trigonometrie. Anwendungen.
Analysis
Zahlenfolgen; Grenzwert, Stetigkeit; Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung). Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel); Diskrete und stetige Verteilungen.
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen.
Zwei Schularbeiten im Semester.
§ 2. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese durch die Schulbehörde zu erlassen.
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
A.
Pflichtgegenstände2
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
1.
Allgemein
1.1
Religion
7
6
7
6
7
6
39
(III)
1.2
Deutsch und Kommunikation
13
13
13
13
-
-
52
II
1.3
Angewandte Mathematik
26
26
26
26
-
-
104
I
1.4
Angewandte Informatik
13
13
-
-
-
-
26
I
1.5
Darstellende Geometrie
13
13
13
13
-
-
52
I
1.6
Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie
13
13
-
-
-
-
26
II
2.
Organisation
2.1
Wirtschaft und Recht3
13
13
7
6
-
-
39
II bzw. III
2.2
Mitarbeiterführung und –ausbildung
-
-
26
26
-
-
52
III
2.3
Baubetrieb und Baumaschinen
20
19
20
19
-
-
78
I
2.4
Berichts- und Protokollwesen
-
-
-
-
13
13
26
III
3.
Konstruktion
3.1
Baukonstruktion
26
26
20
19
-
-
91
I
3.2
Baustatik und Festigkeitslehre
26
26
26
26
-
-
104
I
3.3
Produktionstechnik
-
-
-
-
20
19
39
IV
3.4
Tragwerke
-
-
-
-
26
26
52
I
4.
Planung
4.1
Konstruktionsübungen und CAD
33
32
26
26
-
-
117
II
4.2
Vermessungswesen
-
-
20
19
-
-
39
I
4.3
Bauplanung, Marketing und Projekt
-
-
-
-
85
84
169
I
Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B.
81 bis 90
83 bis 92
80 bis 89
84 bis 93
133 bis 142
135 bis 144
596 bis 650
Gesamtunterrichtseinheiten4
284 bis 293
283 bis 292
284 bis 293
283 bis 292
284 bis 293
283 bis 292
1701
bis 1755
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
B.
Schulautonome
Pflichtgegenstände2
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
1.
Allgemein
1.1
Soziale und personale Kompetenz
7
6
7
6
-
-
26
III
1.2
Englisch
7
6
7
6
7
6
39
I
2.
Organisation
Baubetrieb und Baumaschinen
2.1
Leadership
-
-
-
-
13
13
26
III
2.2
Baumanagement
13
13
13
13
-
-
52
III
2.3
Projektmanagement
13
13
13
13
-
-
52
III
Baudurchführung und Qualitätssicherung
2.4
Baukoordination und Sicherheit am Bau
-
-
-
-
20
19
39
III
2.5
Digitalisierte und automatisierte Baustelle
-
-
-
-
20
19
39
I
2.6
Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen
-
-
-
-
20
19
39
III
3.
Konstruktion
Baukonstruktion
3.1
Sanierungstechnik
13
13
13
13
-
-
52
I
3.2
Laboratorium für Bauphysik
13
13
13
13
-
-
52
I
3.3
Gebäudetechnik
7
6
7
6
-
-
26
I
3.4
Kommunaler Tiefbau
13
13
-
-
-
-
26
I
3.5
Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik
33
32
-
-
-
-
65
IV
Baustatik und Festigkeitslehre
3.6
Stahlbetonbau
-
-
13
13
-
-
26
I
3.7
Stahl- und Holzbau
-
-
13
13
-
-
26
I
3.8
Laboratorium für Konstruktion
-
-
13
13
-
-
26
I
Aktuelle Technologien
3.9
Ressourcenoptimiertes Bauen
-
-
-
-
13
13
26
I
3.10
Ingenieurbau
-
-
-
-
13
13
26
I
3.11
Vermessungswesen und Bauaufnahme
-
-
-
-
13
13
26
I
3.12
Schadensanalyse und Bewertung
-
-
-
-
13
13
26
I
3.13
Spezialtiefbau
-
-
-
-
13
13
26
I
4.
Planung
Konstruktionsübungen
4.1
Digitale Planungsmedien und Projektstudien
20
19
13
13
-
-
65
I
4.2
Projektbezogene Hochbautechnologie
13
13
13
13
-
-
52
I
4.3
Projektbezogene Tiefbautechnologie
13
13
13
13
-
-
52
I
Bauplanung und Projekt
4.4
Gebäudelehre
-
-
-
-
20
19
39
II
4.5
Building Information Modeling
-
-
-
-
13
13
26
I
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
C.
Freigegenstände
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
Englisch
13
13
13
13
13
13
78
I
Sprachtraining Deutsch
13
13
-
-
-
-
26
I
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
-
-
-
-
13
13
26
I
Klebetechnik
13
13
-
-
-
-
26
IV
Staplerführerschein
13
13
-
-
-
-
26
IV
CAD
13
13
13
13
13
13
78
I
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C und weiters
Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und wiedergeben.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erklären. Sie können eine Baustelleneinrichtungsplanung durchführen, ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und einfache Arbeitspläne erstellen.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen erfassen und deren Einsatzbereich zuordnen.
Im Bereich Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Kostenermittlung erklären.
Im Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren erklären, Werksvertragsnormen strukturell erfassen und deren Inhalte umsetzen. Sie können einfache Leistungsverzeichnisse selbstständig erstellen, Angebotsprüfungen durchführen und Preisspiegel erstellen und diesen interpretieren sowie Vergabevorschläge erarbeiten und die dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes wiedergeben und die Grundlagen der Mengenermittlung erklären.
Im Bereich Bauorganisation und Bauausführung können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Dokumentationen zu Bauabwicklungsprozessen durchführen sowie geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Rohbau und Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Bau- und Werkstoffen in Hinblick auf Auswahl, Verwendung und Verarbeitung benennen und unter Beachtung von ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten einsetzen sowie die bautechnischen Konstruktionen und Be- und Verarbeitungsverfahren anwenden.
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Geotechnik benennen, gebräuchliche Flachgründungen und Tiefgründungen und deren Funktionsweisen erfassen sowie gängige Böschungssicherungsmethoden benennen und erläutern.
Im Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln. Sie kennen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen. Sie kennen die Einwirkungen auf Bauwerke und die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger und Fachwerke ermitteln und darstellen. Sie können EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Im Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre erläutern und die erforderlichen Querschnittswerte erfassen und ermitteln. Sie erkennen Stabilitätsprobleme und können grundlegende Bemessungsverfahren der Tragwerksplanung verstehen und anwenden. Sie kennen die Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.
Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen.
Im Bereich Konstruktive Ausarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsskizzen einfacher Bauteile der Tragwerksplanung anfertigen sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für diese Bauweisen verstehen.
Im Bereich Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ein Werkstück herstellen. Sie können die Verarbeitungsrichtlinien unterschiedlicher Baumaterialien unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit anwenden.
Im Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die Regeln der Festigkeitslehre anwenden und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln. Sie erkennen Stabilitätsprobleme und können grundlegende Bemessungsverfahren der Tragwerksplanung analysieren und anwenden.
Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe im Hinblick auf ihre grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte einsetzen.
Im Bereich Konstruktive Ausarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsskizzen komplexer Bauteile der Tragwerksplanung anfertigen sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für diese Bauweisen einsetzen.
Im Bereich Plandarstellung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig Bauelemente und einfache Bauten darstellen und mit Hilfe von CAD-Software konstruieren. Sie können praxisnahe Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen sowie Aufgaben der Hard- und Software-Installation und Betreuung ausführen. Sie können die fachbezogenen Vorschriften und Normen anwenden.
Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen gängige Instrumente der Vermessung erfassen, Höhenmessungen vornehmen und Höhenpläne erstellen sowie eigene Lagemessungen durchführen und Lagepläne erstellen. Sie können die Grundlagen der modernen Vermessung und Geoinformationssystemen erfassen und Projektentwürfe in die Natur übertragen. Sie kennen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Im Bereich Bausoftware können die Absolventinnen und Absolventen bauspezifische Software projektbezogen selbstständig anwenden.
Im Bereich Bauplanung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen einfache Bauaufgaben darstellen und konstruieren sowie Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD erstellen. Sie können bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Marketing können die Absolventinnen und Absolventen auch mittels geeigneter Präsentations-Software Konstruktionen und Projekte dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Soziale und personale Kompetenz können die Absolventinnen und Absolventen sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend, achtsam und gendergerecht verhalten und das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren sowie auf der Sach- und Beziehungsebene angemessen kommunizieren. Sie können die Sinnhaftigkeit von Normen, Regeln und Grenzen erkennen und verstehen sowie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Sie kennen die Methoden zur Stressbewältigung und können Konflikte beschreiben, sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen finden. Sie sind in der Lage Lern- und Arbeitsprozesse zu planen und zu organisieren, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig umzusetzen. Sie können Gruppenziele festlegen, in unvorhersehbaren Situationen bedarfsgerecht reagieren, ihr eigenes Arbeitsverhalten danach ausrichten, ihre Ressourcen und Kompetenzen in Arbeits- und Lerngruppen einbringen und die Zielerreichung evaluieren.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in den sprachlichen Fertigkeiten die Ziele der Bildungs- und Lehraufgaben auf dem Niveau „Basic User A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sicher erreichen bzw. das Niveau „Independent User B1“ anstreben. Im produktiven Kompetenzbereich ist Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit und das Gesprochene über das Geschriebene zu stellen.
Im Bereich Persönlichkeitsentwicklung und Verantwortung können die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Führungsstile erkennen und den Unterschied zwischen Management und Leadership erläutern. Sie können ihre persönlichen Stärken und Schwächen erfassen und auf Grundlage ihres Persönlichkeitsprofiles einen authentischen und weitblickenden Führungsstil entwickeln und situationsadäquat einsetzen.
Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen die Persönlichkeitstypen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen. Sie reflektieren ihre Führungsrolle auf die unterschiedlichen Persönlichkeitsprofile ihres Teams. Die Absolventinnen und Absolventen können mit ihrer persönlichen und sozialen Kompetenz ein Team strategisch ganzheitlich führen, zu ergebnisorientierten Handeln anleiten, die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teams fördern und dabei selbst als Vorbild wirken.
Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz und Arbeitsrecht im Bauablauf erfassen und wiedergeben.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Im Bereich Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Kostenermittlung in für den Auftragnehmer relevanten Phasen anwenden.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Terminplanungen erstellen, Abrechnungen und Rechnungslegung durchführen und relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes erstellen sowie die dafür geeigneten EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen gängige Bauverfahren erfassen, deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen Gerätekalkulationen durchführen sowie geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Bauprojekt, Objekt- und Facility Management im Bauablauf erfassen und wiedergeben.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten im Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen alternative Projektabwicklungsformen und Vertragsmodelle wiedergeben.
Im Bereich Bauausführung und Projektabwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Abrechnungen- und Rechnungsprüfungen durchführen, relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes erstellen sowie mit Hilfe von geeigneten EDV-Programmen Terminplanungen durchführen.
Im Bereich Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Kostenermittlung in für den Auftraggeber relevanten Phasen anwenden.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen gängige Bauverfahren erfassen, deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen Gerätekalkulationen durchführen sowie geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen maßgebende Baugesetze, Bauvorschriften und -richtlinien anwenden.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben zum Baukoordinationsgesetz und zur Sicherheit am Bau durchführen sowie die geeigneten EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Begriffsbestimmungen im Rückbau und Recycling definieren und zuordnen.
Im Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen können die Absolventinnen und Absolventen maßgebende Gesetze und Vorschriften sowie Richtlinien und Pflichten in Bezug auf Restmassenverwertung wiedergeben. Sie kennen die Grundsätze zur Abfallvermeidung in der Bauplanung als Teil zukunftsorientierter Planung sowie die Rahmenbedingungen bei der Verwertung und beim Recycling sowie die Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen.
Im Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe können die Absolventinnen und Absolventen Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren, Bauabläufe unter Einsatz entsprechender Software optimieren sowie technische Berichte softwareunterstützt erstellen.
Im Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Baupreisermittlung, Nachtrags- und Positionskalkulationen vorbereiten und durchführen sowie die dafür geeigneten EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Unternehmensrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Absolventinnen und Absolventen können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erfassen und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt und Anmeldung eines Gewerbes.
Im Bereich Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen sowie den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Weiters können sie die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.
Im Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien können die Absolventinnen und Absolventen die für ein Projekt relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien benennen und anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen spezifische Schadensbilder zuordnen und deren Entstehung erläutern sowie die wesentlichen Techniken und Methoden zur Sanierung spezifischer Schadensfälle vorschlagen.
Im Bereich Energetisch – ökologische Sanierung können die Absolventinnen und Absolventen Techniken und Methoden zur energetischen Sanierung von Gebäuden benennen.
Im Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik können die Absolventinnen und Absolventen Bestandsdokumentationen anhand einfacher Fallbeispiele erstellen.
Im Bereich Bestands- und Denkmalschutz können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Fachbegriffe, Gesetze und Verordnungen benennen.
Im Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche können die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Eigenschaften von bauökologisch wertvollen Baustoffen erfassen.
Im Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Unterschiede von bauökologischen Bewertungssystemen verstehen und Baustoffe nach ökologischen Kriterien auswählen.
Im Bereich Bauphysik in der Baupraxis können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und anwenden sowie relevante Daten ermitteln und interpretieren.
Im Bereich Angewandte Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen Energieausweise berechnen, Wärmeschutz- und Feuchtewerte ermitteln, enzyklopädisch die Bereiche der Bauphysik benennen und ihre Aufgaben erklären. Sie kennen die Grundlagen des Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutzes sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Im Bereich Gebäudetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die technische Gebäudeausrüstung, Klima- und Raumlufttechnik sowie Solarnutzung benennen und ihre Aufgaben erklären.
Im Bereich Ressourcenschonende Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung erklären.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen der Elektroinstallation, Beleuchtung und Blitzschutz erklären.
Im Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe, gebräuchliche Baumaterialien und ihre Eigenschaften, Bauverfahren und wesentliche Konstruktionsregeln der Bauwerke beim Neubau, der Instandhaltung und der Sanierung erfassen. Sie können Bestands- und Konstruktionspläne des Siedlungswasser- und Leitungsbaus erläutern.
Im Bereich Verkehrswegebau können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe, gebräuchliche Baumaterialien und ihre Eigenschaften, Bauverfahren und wesentliche Konstruktionsregeln der Bauwerke beim Neubau, der Instandhaltung und der Sanierung erfassen. Sie können die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten und einfachen verkehrstechnischen Aufschließungen anwenden sowie Bestands- und Konstruktionspläne des Verkehrswegebaus erläutern.
Im Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken können die Absolventinnen und Absolventen zeitgemäße Handwerkstechniken sowie den Umgang mit Maschinen und Baugeräten beherrschen. Sie können ihr Wissen über Baustoffe und Technologien anwenden.
Im Bereich Stahlbetonbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Aufgaben des Stahlbetonbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten, Schalungs- und Bewehrungspläne erstellen und auswerten sowie Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen.
Im Bereich Stahl- und Holzbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Aufgaben des Stahl- und Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten, Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen sowie Ausführungspläne erstellen.
Im Bereich Baustoffe können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Baustoffen benennen, praxisbezogen bewerten und anwenden.
Im Bereich Böden können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Böden benennen, praxisbezogen bewerten und anwenden.
Im Bereich Energieeffizientes Bauen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen des energieeffizienten Bauens erfassen und anwenden.
Im Bereich Alternativenergien können die Absolventinnen und Absolventen enzyklopädisch alternative Energieformen benennen und zeitgerechte Konzepte erläutern.
Im Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile in Bezug auf Gewicht, Transportmöglichkeiten, Montage und Logistik erkennen sowie projektbezogene Elemente und Anschlussdetails anwenden.
Im Bereich Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe, die gebräuchlichen Baumaterialien, ihre Eigenschaften und die wesentlichen Konstruktionsregeln der Bauwerke erfassen. Sie können die Bestands- und Konstruktionspläne des Brückenbaues erläutern.
Im Bereich Wasserbau können die Absolventinnen und Absolventen hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben. Sie können die Bestands- und Konstruktionspläne des Wasserbaues erläutern.
Im Bereich Tunnelbau können die Absolventinnen und Absolventen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, die Terminologie bezüglich Ausbruch und Vortriebsmethoden erfassen.
Im Bereich Bauaufnahme analog können die Absolventinnen und Absolventen analoge Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für Bauaufnahmen anwenden und entsprechende Pläne und Dokumentationen herstellen.
Im Bereich Bauaufnahme digital können die Absolventinnen und Absolventen digitale Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für Bauaufnahmen anwenden und entsprechende Pläne und Dokumentationen herstellen.
Im Bereich Schadensanalyse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische und chemische Schadenursachen erfassen. Sie können eine Ursachenfeststellung und eine Schadensanalyse vornehmen.
Im Bereich Sanierung können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Methoden der Sanierung und Instandhaltung anwenden.
Im Bereich Baugruben können die Absolventinnen und Absolventen die Sicherung von Baugruben in bebauten Gebieten beschreiben und die Gefahren für vorhandene Bausubstanz erkennen. Sie können die geeigneten Verbaumaßnahmen und die Möglichkeiten der Verankerung von Baugruben, Hängen und Böschungen beschreiben.
Im Bereich Tiefgründungen können die Absolventinnen und Absolventen die Arten und die Notwendigkeit von Tiefgründungen und geeignete Gründungsmaßnamen benennen.
Im Bereich Plandarstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne händisch und mit Hilfe von CAD erstellen.
Im Bereich Nachhaltige Planung können die Absolventinnen und Absolventen innovative und nachhaltige Baumaterialien benennen und anwenden sowie die Planungsgrundlagen nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und selbstständig anwenden.
Im Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne und Bewehrungspläne erstellen sowie die konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken konzipieren. Sie können spezifische Bauteile konstruieren und darstellen sowie bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Gebäudelehre können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Parameter komplexer Bauaufgaben wiedergeben und deren Funktionen und Funktionsabläufe erfassen. Sie können vorgegebene Funktions- und Raumprogramme skizzenhaft in räumliche Zusammenhänge setzen.
Im Bereich Gestaltungslehre können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Maß- und Proportionssysteme beschreiben und zentrale Auswirkungen von Konstruktionen auf Funktionen von Bauwerken erläutern. Sie können die wesentlichen Zusammenhänge von Form und Materie erkennen.
Im Bereich Baustilkunde können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Merkmale der europäischen Stilepochen benennen und in Bauwerken wiedererkennen.
Im Bereich BIM-Prozess und Anwendung können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Planungs- und Ausführungsprozesses anhand eines BIM-Modells erkennen sowie ein BIM-Modell mithilfe einer aktuellen Software bearbeiten.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.
Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.
Siehe Anlage C und weiters
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Bauvorschriften
Bereich Bauorganisation
Bereich Bauvorschriften
Baugesetze; Grundbuch und Kataster; Normen und Richtlinien.
Bereich Bauorganisation
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- und Baubeteiligten.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Bauvorschriften
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Bauvorschriften
Ziviltechnikergesetz, Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes und der Abfallwirtschaft.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Arten und Einsatz.
Bereich Kosten- und Baupreisermittlung
Grundlagen der Kostenermittlung.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe
Bereich Bauorganisation
Einfache Kenntnisse zur Betriebsorganisation.
Grundlegende Aufgaben im Bau- und Projektmanagement.
Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe
Ausschreibungs- und Vergabearten; Werkvertragsnormen, Leistungsbeschreibungen.
Grundlagen des Bauvertrages.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bereich Bauorganisation
Grundlegende Aufgaben im Bau- und Projektmanagement, Baustelleneinrichtungsplanung; einfache Bauzeitplanung.
Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe
Ausschreibungs- und Vergabearten; Werkvertragsnormen; Leistungsbeschreibungen.
Grundlagen des Bauvertrages.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Baudokumentation.
Grundlagen der Bauabrechnung, Mengenermittlung; Bauübergabe.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation und Bauausführung
Bereich Bauorganisation und Bauausführung
Bauwerksdokumentation, Planverwaltung, elektronisches Dokumentenmanagement, interne und externe Baudokumentation in der Bauausführung, Leistungsmeldungen, Berichte, Aktenvermerke, Protokolle, Beweissicherungen, Dokumentationen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation und Bauausführung
Bereich Bauorganisation und Bauausführung
Bauwerksdokumentation, Planverwaltung, elektronisches Dokumentenmanagement, interne und externe Baudokumentation in der Bauausführung, Leistungsmeldungen, Berichte, Aktenvermerke, Protokolle, Beweissicherungen, Dokumentationen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Rohbau und Ausbau
Bereich Geotechnik
Bereich Rohbau und Ausbau
Bauplatz (Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen); Gründungen (Fundamente); Baustoffe (Bausteine, Bindemittel, Beton; Stahl, Holz, Dämmstoffe).
Wände (Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge); Deckenkonstruktionen (Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen).
Deckenunterschichten; Fußböden, Verputze, Abdichtungen.
Bereich Geotechnik
Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Rohbau und Ausbau
Bereich Geotechnik
Bereich Rohbau und Ausbau
Bauplatz (Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen).
Gründungen (Fundamente).
Baustoffe (Bausteine, Bindemittel; Beton; Stahl, Holz, Dämmstoffe).
Wände (Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge); Deckenkonstruktionen (Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen).
Deckenunterschichten; Fußböden, Verputze, Abdichtungen.
Bereich Geotechnik
Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Rohbau und Ausbau
Bereich Rohbau und Ausbau
Dachkonstruktionen (Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer); Dachdeckung, Dach- und Fassadenverblechungen.
Fenster, Türen, Tore und Portale; Trockenbau und Bodenbeläge.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Rohbau und Ausbau
Bereich Rohbau und Ausbau
Stiegen (Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer, Brüstungen, Geländer).
Fenster, Türen, Tore und Portale; Trockenbau und Bodenbeläge.
Heizung, Lüftung, Installationen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Kräfte und Gleichgewicht, Terminologie der Tragwerkslehre.
Einwirkungen, Tragsysteme, Standsicherheit.
Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Gelenkträger).
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Gelenkträger).
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Dehnungen, Spannungen, Querschnittswerte.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Materialeigenschaften und Materialkennwerte.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Fachwerke).
Grundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme (Rahmentragwerke, Durchlaufträger, Flächentragwerke).
Lastabtragungskonzept, Fundamente, Auflagerkonstruktionen.
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.
Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).
Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Materialeigenschaften und Materialkennwerte.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Bereich Konstruktive Ausarbeitung
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Statisch bestimmte Stabtragwerke (Einfeldträger, Kragträger, Fachwerke).
Grundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme (Rahmentragwerke, Durchlaufträger, Flächentragwerke).
Lastabtragungskonzept, Fundamente, Auflagerkonstruktionen und Sicherheitskonzept.
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.
Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).
Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Materialeigenschaften und Materialkennwerte.
Bereich Konstruktive Ausarbeitung
Bauteile und Bauteilverbindungen des Holz-, Stahl- und Stahlbetonbaus.
Schalungs- und Bewehrungsskizzen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
Bereich Produktionstechnik
Baustoffauswahl, Herstellung eines Werkstückes, Festlegung der Entscheidungskriterien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
Bereich Produktionstechnik
Baustoffauswahl für die Herstellung des Werkstückes samt Festlegung der Entscheidungskriterien.
Herstellung von Modellen.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.
Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).
Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Materialeigenschaften und Materialkennwerte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Bereich Konstruktive Ausarbeitung
Bereich Festigkeit, Stabilität und Tragsicherheit
Sicherheitskonzept, Grundlagen der Gebrauchstauglichkeit.
Stabilitätsprobleme (Knicken und Aussteifungen).
Tragelemente aus Holz, Stahl und Stahlbeton.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Materialeigenschaften und Materialkennwerte.
Bereich Konstruktive Ausarbeitung
Bauteile und Bauteilverbindungen des Holz-, Stahl- und Stahlbetonbaus.
Schalungs- und Bewehrungspläne.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Skizzieren, Freihandzeichnen und computerunterstütztes Zeichnen.
Pläne zeichnen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten nach Vorlage.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Skizzieren, Freihandzeichnen und computerunterstütztes Zeichnen.
Pläne zeichnen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und einfache Details nach Vorlage.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Pläne zeichnen, Einreichpläne.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Pläne zeichnen, Ausführungs- und Konstruktionspläne.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Vermessungswesen
Bereich Vermessungswesen
Grundlagen des Vermessungspunkt- und Katasterwesens in Österreich; Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.
Grundlagen der Längenbestimmung und Koordinatenrechnungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Vermessungswesen
Bereich Vermessungswesen
Praktische Lagevermessung und Absteckung mit Lageplanerstellung; Verfahren moderner Vermessung mit GPS-Geräten; Geoinformationssysteme.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Bausoftware
Bereich Bausoftware
Bauspezifische Software.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Bauplanung und Projekt
Bereich Marketing
Bereich Bausoftware
Bereich Bauplanung und Projekt
Planungsaufgaben, Projektpläne händisch und mit Hilfe von CAD.
Bereich Marketing
Konstruktionen und Projekte; Präsentations-Software.
Bereich Bausoftware
Bauspezifische Software.
1. und 2. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2
Die Studierenden können im
Bereich Soziale und personale Kompetenz
Bereich Soziale und personale Kompetenz
Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.
Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).
Arbeiten in Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit).
Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.
Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen), exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).
Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Soziale und personale Kompetenz
Bereich Soziale und personale Kompetenz
Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zur Argumentation und Diskussion, Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.
Persönliche Lernstrategien, Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Soziale und personale Kompetenz
Bereich Soziale und personale Kompetenz
Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.
Arbeiten und Üben in Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).
Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können
Produktiver Kompetenzbereich
Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau eines aktiven Grundwortschatzes, Festigung der einfachen Sprachstrukturen.
Rezeptiver Kompetenzbereich
Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau eines passiven Wortschatzes, Erfassen einfacher gesprochener und geschriebener Sprache.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können
Produktiver Kompetenzbereich
Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau und Erweiterung des aktiven Grundwortschatzes, Festigung der einfachen Sprachstrukturen.
Rezeptiver Kompetenzbereich
Vertraute Themen aus dem beruflichen und privaten Umfeld der Studierenden, Aufbau eines passiven Wortschatzes, Erfassen einfacher gesprochener und geschriebener Sprache.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können
Produktiver Kompetenzbereich
Vertraute Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Erweiterung der inhaltlich erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen und des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.
Rezeptiver Kompetenzbereich
Vertraute Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Erweiterung der erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen und des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes, globales Erfassen gesprochener und geschriebener Sprache.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können
Produktiver Kompetenzbereich
Einfache Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Festigung der inhaltlich erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.
Rezeptiver Kompetenzbereich
Einfache Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, Festigung der inhaltlich erforderlichen fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes, globales Erfassen gesprochener und geschriebener Sprache.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können
Produktiver Kompetenzbereich
Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, einfache Kommunikation im beruflichen Kontext, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.
Rezeptiver Kompetenzbereich
Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, relevante Informationen aus komplexeren Hör- und Lesetexten im beruflichen Kontext – unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – verstehen und erschließen, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können
Produktiver Kompetenzbereich
Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, relevante Kommunikationsstrukturen im beruflichen Kontext, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.
Rezeptiver Kompetenzbereich
Aktuelle Themen und Themen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld der Studierenden, relevante Informationen aus komplexeren Hör- und Lesetexten im beruflichen Kontext – unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – verstehen und erschließen, Festigung der fachspezifischen Sprachstrukturen im Kontext, Erweiterung des für den Fachbereich relevanten Wortschatzes.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Persönlichkeitsentwicklung und Verantwortung
Bereich Persönlichkeitsentwicklung und Verantwortung
Führungsstile, Managementmethoden. Persönlichkeitsanalyse und persönlicher Führungsstil.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Mitarbeiterführung
Bereich Mitarbeiterführung
Persönlichkeitstypen, Reflexionsmethoden. Ganzheitliche Führung, Motivationsmethoden, Teamentwicklungsmodelle, Dialogformen, Konfliktmanagement.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Bauvorschriften
Bereich Bauorganisation
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauvorschriften
Arbeitnehmerschutz; kollektives Arbeitsrecht.
Bereich Bauorganisation
Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase, Arbeitsvorbereitung.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Standardverfahren.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
Bereich Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauorganisation
Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase, Arbeitsgemeinschaften.
Bereich Kosten- und Baupreisermittlung
Kosten- und Preisermittlung.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Spezialverfahren.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bauleitung (Auftragnehmer); Baudokumentation; Bauabrechnung; Rechnungslegung; Baustellen-organisation.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Geräte (Kosten und Preise).
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bauleitung (Auftragnehmer); Baudokumentation; Baustellenorganisation (Ressourcen-, Kapazitäten und Bauzeitplanung); Bauübergabe.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Bauvorschriften
Bereich Bauorganisation
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauvorschriften
Bauprojekt und Objektmanagement; Facility Management; Normen.
Bereich Bauorganisation
Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach Abschluss der Bauausführungsphase; Projektentwicklung.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Standardverfahren.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
Bereich Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauorganisation
Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach deren Abschluss, Facility Management.
Bereich Kosten- und Baupreisermittlung
Kosten- und Preisermittlung.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Spezialverfahren.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe
Bereich Bauausführung und Projektabwicklung
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe
Alternative Projektabwicklungsformen und Vertragsmodelle.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Grundlagen zur Abrechnungs- und Rechnungsprüfung; Baustellenorganisation.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Geräte (Kosten und Preise).
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Bauausführung und Projektabwicklung
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Abrechnungs- und Rechnungsprüfung; Baustellenorganisation (Ressourcen- und Bauzeitplanung); Bauübernahme.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung
Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Bauvorschriften
Bereich Bauorganisation
Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen
Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen
Bereich Bauvorschriften
Bauarbeitenkoordinationsgesetz; spezielle Gesetze, Vorschriften und Normen.
Bereich Bauorganisation
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.
Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen
Rückbau und Recycling (Abfall, Wertstoff, Deponierung, Aufbereitung ua.)
Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen
Gesetze und Vorschriften, Richtlinien und Pflichten in Bezug auf Restmassenverwertung (Schwellenwerte ua.).
Abfallvermeidung in der Planung (Rückbau).
Verwertung und Recycling, Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen (Asbest, Eluate ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen
Bereich Bauorganisation
Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Grundlagen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes, Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Unterlagen für spätere Arbeiten, Dokumentation, einfache Fallstudien.
Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen
Abfallvermeidung in der Bauplanung (Rückbau).
Verwertung und Recycling, Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen (Asbest, Eluate ua.).
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe
Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe
Berechnung von einfachen Bauabläufen und Bauabschnitten unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware; softwareunterstützte Projektdokumentation.
Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung
Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise), K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung, Positionskalkulation, Regieleistungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe
Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung
Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe
Berechnung von Bauabläufen und Bauabschnitten unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware, softwareunterstützte Projektdokumentation.
Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung
Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung, Positionskalkulation, Regieleistungen.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensrecht
Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien
Bereich Unternehmensrecht
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts. Unternehmensrecht; Gewerberecht.
Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien
Bundesgesetze, Landesgesetze, Normen und Richtlinien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensrechnung
Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien
Bereich Unternehmensrechnung
Kostenrechnung, Steuern; Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien
Bundesgesetze, Landesgesetze, Normen und Richtlinien.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik
Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik
Schadensbilder, Schadensursachen, Sanierungsmethoden.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Energetisch – ökologische Sanierung
Bereich Energetisch – ökologische Sanierung
Methoden zur energetischen Sanierung.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik
Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik
Bestandsdokumentation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Bestands- und Denkmalschutz
Bereich Bestands- und Denkmalschutz
Wesentliche Fachbegriffe, Gesetze und Verordnungen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche
Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche
Bauökologische Bewertungssysteme.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung
Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung
Bauökologische Bewertungssysteme, Baustoffwahl.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik in der Baupraxis
Bereich Angewandte Bauphysik
Bereich Bauphysik in der Baupraxis
Messtechnische Übungen und Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten für Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz.
Bereich Angewandte Bauphysik
Grundlagen des Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes; einschlägige gesetzliche Vorschriften.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik in der Baupraxis
Bereich Angewandte Bauphysik
Bereich Bauphysik in der Baupraxis
Messtechnische Übungen und Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten für Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz.
Bereich Angewandte Bauphysik
Energieausweisberechnung auch mittels Software; Grundlagen des Schallschutzes; einschlägige gesetzliche Vorschriften.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudetechnik
Bereich Gebäudetechnik
Vorschriften; Grundlagen der Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung), Grundlagen der Wasserinstallation, Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
2. Semester –- Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Ressourcenschonende Anlagen
Bereich Ressourcenschonende Anlagen
Grundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudetechnik
Bereich Gebäudetechnik
Grundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik, Solarnutzung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
Bereich Elektrotechnik
Grundlagen der Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau
Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau
Anlagen der Wasserversorgung und Entsorgung; Gas-, Strom-, Informations-, Fernwärme- und andere Leitungen.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Verkehrswegebau
Bereich Verkehrswegebau
Straßen, Geh- und Radwege, Begleitflächen; Parkplätze; Kreuzungen und Einfahrten.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken
Bereich Facheinschlägige Handwerktechniken
Zeitgemäße Handwerkstechniken, Umgang mit Maschinen und Baugeräten; Baustoffe.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken
Bereich Facheinschlägige Handwerktechniken
Zeitgemäße Handwerkstechniken, Umgang mit Maschinen und Baugeräten; Baustoffe.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Stahlbetonbau
Bereich Stahlbetonbau
Normen und Bemessungsmethodik; Schalungen und Rüstungen.
Bemessung (Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Stahlbetonbau
Bereich Stahlbetonbau
Normen und Bemessungsmethodik; Schalungen und Rüstungen.
Bemessung (Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung).
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Stahl- und Holzbau
Bereich Stahl- und Holzbau
Normen und Bemessungsmethodik, Bemessung einfacher Bauteile.
Brandschutz von Holzbauteilen, Korrosionsschutz von Stahlbauteilen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Stahl- und Holzbau
Bereich Stahl- und Holzbau
Normen und Bemessungsmethodik; Bemessung einfacher Bauteile.
Brandschutz von Holzbauteilen; Korrosionsschutz von Stahlbauteilen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können im
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Baustoffe
Bereich Baustoffe
Eignungs- und Güteprüfung; Festigkeiten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Boden
Bereich Boden
Bestimmung von Arten, Aufbau, wichtige bodenmechanische Kennwerte.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Energieeffizientes Bauen
Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik
Bereich Energieeffizientes Bauen
Grundlagen des energieeffizienten Bauens.
Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik
Transport und Montage vorgefertigter Elemente.
Modulordnungen, Elementierung, Raster, Fertigungsmöglichkeiten, Verbindungsmittel und neue Verbindersysteme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Alternativenergien
Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik
Bereich Alternativenergien
Alternative Energieformen, Smart Building, Niedrigenergiehaus, Passivhaus.
Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik
Transport und Montage vorgefertigter Elemente.
Modulordnungen, Elementierung, Raster, Fertigungsmöglichkeiten; Verbindungsmittel und neue Verbindersysteme.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Brückenbau
Bereich Wasserbau
Bereich Brückenbau
Einfache Brückentragwerke.
Bereich Wasserbau
Hydrographie und Gewässerkunde; einfache Wasserbaumaßnahmen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Wasserbau
Bereich Tunnelbau
Bereich Wasserbau
Hydrographie und Gewässerkunde; einfache Wasserbaumaßnahmen.
Bereich Tunnelbau
Bauweisen im Tunnelbau.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Bauaufnahme analog
Bereich Bauaufnahme analog
Grundrisse, Fassaden, Detailaufnahmen, Schnitte; Anfertigung von Plänen, Dokumentation für denkmalgeschützte Konstruktionen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Bauaufnahme digital
Bereich Bauaufnahme digital
Grundrisse, Fassaden, Detailaufnahmen, Schnitte; Anfertigung von Plänen, Dokumentation für denkmalgeschützte Konstruktionen.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Schadenanalyse
Bereich Schadenanalyse
Physikalische und chemische Schadensursachen, statische und konstruktive Ursachen und Mängel; Schadensfeststellung; Bestandsaufnahme und Bauwerksüberprüfung; Vermeidung von Bauschäden; Korrosionserscheinungen, Korrosionsabläufe.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Sanierung
– verschiedene Methoden der Sanierung und Instandhaltung anwenden.
Bereich Sanierung
Wiederherstellung des Korrosionsschutzes der Bewehrung sowie des ursprünglichen Zustandes; Reprofilierung.
Konstruktive Instandhaltung, Verstärkungsmaßnahmen und Umbauten, kathodischer Korrosionsschutz.
Schließen von Rissen und Hohlräumen.
Haftbrücken, Sanierungsmörtel, Anstriche, Imprägnierungen, Beschichtungen.
Instandsetzung von Betonschäden durch Spritzbeton, Fugen-Instandsetzung.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Baugruben
Bereich Baugruben
Sicherungsarten und deren Einsatz; Verankerungen.
6. Semester –- Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Tiefgründungen
Bereich Tiefgründungen
Gründungsarten und deren Einsatz.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Pläne in verschiedenen Planungsphasen in einfachem Detailierungsgrad.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit entsprechendem Detailierungsgrad.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit einfachem Detailierungsgrad.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
Bereich Plandarstellung
Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit entsprechendem Detailierungsgrad.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Nachhaltige Planung
Bereich Nachhaltige Planung
Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Nachhaltige Planung
Bereich Nachhaltige Planung
Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Nachhaltige Planung
Bereich Nachhaltige Planung
Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Nachhaltige Planung
Bereich Nachhaltige Planung
Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Grundlagenerhebung; Projektpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Grundlagenerhebung, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke, Anwendung bauspezifischer Software.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Anwendung bauspezifischer Software.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke, Anwendung bauspezifischer Software.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudelehre
Bereich Gestaltungslehre
Bereich Baustilkunde
Bereich Gebäudelehre
Grundzüge der Gebäudelehre (Abmessungen, technische Anforderungen, Gesetze und Normen), einfache Gebäude.
Bereich Gestaltungslehre
Maße und Proportionen, Konstruktion, Funktion.
Bereich Baustilkunde
Grundbegriffe der Stilkunde; Stilelemente der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudelehre
Bereich Gestaltungslehre
Bereich Baustilkunde
Bereich Gebäudelehre
Grundzüge der Gebäudelehre (Abmessungen, technische Anforderungen, Gesetze und Normen), komplexe Gebäude.
Bereich Gestaltungslehre
Konstruktion, Funktion, Raum und Raumgestaltung, Materie und Form.
Bereich Baustilkunde
Grundbegriffe der Stilkunde; Stilelemente der Neuzeit, des 19. und 20. Jahrhunderts.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich BIM-Prozess und Anwendung
Bereich BIM-Prozess und Anwendung
Struktur des Planungs- und Ausführungsprozesses eines BIM-Modells.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich BIM-Prozess und Anwendung
Bereich BIM-Prozess und Anwendung
BIM-Modell.
Siehe Anlage C.
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
A.
Pflichtgegenstände2
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
1.
Allgemein
1.1
Religion
7
6
7
6
7
6
39
(III)
1.2
Deutsch und Kommunikation
13
13
13
13
-
-
52
II
1.3
Angewandte Mathematik
26
26
26
26
-
-
104
I
1.4
Angewandte Informatik
13
13
-
-
-
-
26
I
1.5
Darstellende Geometrie
13
13
13
13
-
-
52
I
1.6
Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie
13
13
-
-
-
-
26
II
2.
Organisation
2.1
Wirtschaft und Recht3
13
13
7
6
-
-
39
II bzw. III
2.2
Mitarbeiterführung und-ausbildung
-
-
26
26
-
-
52
III
2.3
Baubetrieb und Baumaschinen
20
19
20
19
-
-
78
I
2.4
Berichts- und Protokollwesen
-
-
-
-
13
13
26
III
3.
Konstruktion
3.1
Baukonstruktion
26
26
20
19
-
-
91
I
3.2
Baustatik und Festigkeitslehre
26
26
26
26
-
-
104
I
3.3
Produktionstechnik
-
-
-
-
20
19
39
IV
3.4
Tragwerke
-
-
-
-
26
26
52
I
4.
Planung
4.1
Konstruktionsübungen und CAD
33
32
26
26
-
-
117
II
4.2
Vermessungswesen
-
-
20
19
-
-
39
I
4.3
Bauplanung, Marketing und Projekt
-
-
-
-
85
84
169
I
Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B.
81 bis 90
83 bis 92
80 bis 89
84 bis 93
133 bis 142
135 bis 144
596 bis 650
Gesamtunterrichtseinheiten4
284 bis 293
283 bis 292
284 bis 293
283 bis 292
284 bis 293
283 bis 292
1701 bis 1755
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
B.
Schulautonome Pflichtgegenstände2
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
1.
Allgemein
1.1
Soziale und personale Kompetenz
7
6
7
6
-
-
26
III
1.2
Englisch
7
6
7
6
7
6
39
I
2.
Organisation
Baubetrieb und Baumaschinen
2.1
Leadership
-
-
-
-
13
13
26
III
2.2
Baumanagement
13
13
13
13
-
-
52
III
2.3
Projektmanagement
13
13
13
13
-
-
52
III
Baudurchführung und Qualitätssicherung
2.4
Baukoordination und Sicherheit am Bau
-
-
-
-
20
19
39
III
2.5
Digitalisierte und automatisierte Baustelle
-
-
-
-
20
19
39
I
2.6
Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen
-
-
-
-
20
19
39
III
3.
Konstruktion
Baukonstruktion
3.1
Sanierungstechnik
13
13
13
13
-
-
52
I
3.2
Laboratorium für Bauphysik
13
13
13
13
-
-
52
I
3.3
Gebäudetechnik
7
6
7
6
-
-
26
I
3.4
Konstruktiver Holzbau
13
13
-
-
-
-
26
I
3.5
Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik
33
32
-
-
-
-
65
IV
Baustatik und Festigkeitslehre
3.6
Stahl- und Holzbau
-
-
13
13
-
-
26
I
3.7
Laboratorium für Konstruktion
-
-
13
13
-
-
26
I
Aktuelle Technologien
3.8
Ressourcenoptimiertes Bauen
-
-
-
-
13
13
26
I
3.9
Spezielle Gebiete der Bauphysik
-
-
-
-
7
6
13
II
3.10
Ingenieurholzbau
-
-
-
-
13
13
26
I
3.11
Vermessungswesen und Bauaufnahme
-
-
-
-
13
13
26
I
3.12
Schadensanalyse und Bewertung
-
-
-
-
13
13
26
I
3.13
Tragwerksanalyse
-
-
-
-
13
13
26
I
3.14
Digitale Tragwerkssimulation
-
-
-
-
13
13
26
I
3.15
Laboratorium für Angewandte Tragwerksanalyse
-
-
-
-
13
13
26
I
4.
Planung
Konstruktionsübungen
4.1
Digitale Planungsmedien und Projektstudien
20
19
13
13
-
-
65
I
4.2
Projektbezogene Holzbautechnologie
13
13
13
13
-
-
52
I
4.3
Angewandte Darstellende Geometrie
13
13
13
13
-
-
52
I
Bauplanung und Projekt
4.4
Gebäudelehre
-
-
-
-
20
19
39
II
4.5
Building Information Modeling
-
-
-
-
13
13
26
I
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
C.
Freigegenstände
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
Englisch
13
13
13
13
13
13
78
I
Sprachtraining Deutsch
13
13
-
-
-
-
26
I
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
-
-
-
-
13
13
26
I
Klebetechnik
13
13
-
-
-
-
26
IV
Staplerführerschein
13
13
-
-
-
-
26
IV
CAD
13
13
13
13
13
13
78
I
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters
Im Bereich Grundlagen des Holzbaues können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden. Sie können in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht die grundlegenden Eigenschaften spezifischer Werkstoffe sowie deren Einsatzmöglichkeiten erläutern.
Im Bereich Holzbauweisen können die Absolventinnen und Absolventen zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung im enzyklopädischen Überblick sowie deren Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf die Bauaufgabe einordnen, auswählen und erläutern.
Im Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden sowie die erforderlichen Grundlagen aus Normen, Richtlinien erheben und anwenden.
Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
Im Bereich Moderne Fertigungsmethoden können die Absolventinnen und Absolventen moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.
Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme erkennen.
Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.
Im Bereich Tragwerksprogramme können die Absolventinnen und Absolventen einschlägige Software anwenden.
Im Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen können die Absolventinnen und Absolventen freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.
Im Bereich Planungsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.
Im Bereich Darstellung bautechnischer Objekte können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.
Im Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.
Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.
Siehe Anlage C.
Cluster – 2. Organisation: „Baubetrieb und Baumaschinen“ und „Berichts- und Protokollwesen“.
Cluster – 3. Konstruktion: „Baukonstruktion“, „Baustatik und Festigkeitslehre“, Produktionstechnik“ und „Tragwerke“.
Cluster – 4. Planung: „Konstruktionsübungen und CAD“, „Vermessungswesen“ und „Bauplanung, Marketing und Projekt“.
Siehe Anlage C.1.
Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.
Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.
Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.
Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Gebäudetechnik“.
Siehe Anlage C.1 und weiters
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Holzbaues
Bereich Holzbauweisen
Bereich Grundlagen des Holzbaues
Holzwerkstoffe, konstruktive Plattenwerkstoffe, Stangenware und Vollholz; Dämmstoffe und Folien im Kontext.
Bereich Holzbauweisen
Stabförmige Bindersysteme und Dachkonstruktionen; Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett- und Holzmassivbauweisen im enzyklopädischen Überblick.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Holzbauweisen
Bereich Holzbauweisen
Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett-, Holzmassiv- und Mischbauweisen.
Siehe Anlage C.1.
Siehe Anlage C.1.
Siehe Anlage C.1.
Siehe Anlage C.1.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen
Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen
Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Energieausweis unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen
Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen
Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Bauschadensanalyse unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffe
Bereich Moderne Fertigungsmethoden
Bereich Werkstoffe
Eigenschaften und Handelsformen (Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel, verleimte Ware, Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Einsatzbereiche, Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Dämmstoffe und Dichtungen; Ökobilanz, Anforderungen konstruktiver und chemischer Holzschutz).
Bereich Moderne Fertigungsmethoden
Computerunterstützte Systeme.
6. Semester –- Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik
Bereich Tragsysteme
Bereich Bauphysik
Ökologische und ökonomische Auswirkungen von Planungen (Schallschutz, Wärmeschutz, Vermeidung sommerlicher Überwärmung, thermische, akustische, energetische Optimierung, Prüfung auf Umweltverträglichkeit, Luft- und Winddichtheit, Thermographie, Brandschutz, Schallschutz und Akustik, thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit).
Bereich Tragsysteme
Konstruktive Durchbildung (Rahmenbau, Massivtafelbau; Schwingungen im Holzbau; Verbund-konstruktionen, komplexe Holzbauteile und Holzbauwerke).
Siehe Anlage C.1.
Siehe Anlage C.1.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme
Bereich Tragsysteme
Grundlagen (Stabwerke, Platten).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme
Bereich Tragsysteme
Grundlagen (Scheiben, Schalen).
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Tragwerksprogramme
Bereich Tragwerksprogramme
Einschlägige Software.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Tragwerksprogramme
Bereich Tragwerksprogramme
Einschlägige Software.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen
Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen
Freitragende Strukturen (Konstruktion und Modellierung in 3D; Prüfung der Wirtschaftlichkeit; Verbindungsmittel, Detaillösungen, CNC Verarbeitung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
Bereich Modellbau
Modellherstellung und technische Prüfung.
Siehe Anlage C.1.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Planungsgrundlagen
Bereich Planungsgrundlagen
Einfache Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe; Herstellung, Manipulation und Anwendung; physikalische Kenndaten, Statik; Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Planungsgrundlagen
Bereich Planungsgrundlagen
Komplexe Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe, Herstellung, Manipulation und Anwendung, physikalische Kenndaten, Statik, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Planungsgrundlagen
Bereich Planungsgrundlagen
Einfache Bauwerke (Hilfsstoffe, chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Planungsgrundlagen
Bereich Planungsgrundlagen
Komplexe Bauwerke (Hilfsstoffe; chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Wahre Längen von Strecken, wahre Größe; ebene Figuren; Austragungen in Grund und Aufriss.
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Auswahl geeigneter Methoden.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Verschneidung von ebenen Flächen; einfache Dachausmittlungen.
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Auswahl geeigneter Methoden.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Verschneidung von ebenen Flächen; Dachausmittlungen, Durchdringungen.
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Auswahl geeigneter Methoden.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Bereich Darstellung bautechnischer Objekte
Verschneidung von ebenen und gekrümmten Flächen.
Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie
Auswahl geeigneter Methoden.
Siehe Anlage C.1.
Siehe Anlage C.1.
Siehe Anlage C.
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
A.
Pflichtgegenstände2
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
1.
Allgemein
1.1
Religion
7
6
7
6
7
6
39
(III)
1.2
Deutsch und Kommunikation
13
13
13
13
-
-
52
II
1.3
Angewandte Mathematik
26
26
26
26
-
-
104
I
1.4
Angewandte Informatik
13
13
-
-
-
-
26
I
1.5
Darstellende Geometrie
13
13
13
13
-
-
52
I
1.6
Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie
13
13
-
-
-
-
26
II
2.
Organisation
2.1
Wirtschaft und Recht3
13
13
7
6
-
-
39
II bzw. III
2.2
Mitarbeiterführung und–ausbildung
-
-
26
26
-
-
52
III
2.3
Baubetrieb und Baumaschinen
20
19
20
19
-
-
78
I
2.4
Kalkulation und Angebot
-
-
-
-
13
13
26
III
3.
Konstruktion
3.1
Baukonstruktion
26
26
20
19
-
-
91
I
3.2
Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
13
13
26
26
13
13
104
I
3.3
Produktionstechnik
-
-
-
-
20
19
39
IV
3.4
Konstruktiver Steinbau
-
-
26
26
-
-
52
I
4.
Planung
4.1
Konstruktionsübungen und CAD
33
32
26
26
-
-
117
II
4.2
Vermessungswesen und Übertragungstechniken
-
-
-
-
20
19
39
I
4.3
Bauplanung, Marketing und Projekt
-
-
-
-
85
84
169
I
Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B.
94 bis 103
96 bis 105
74 bis 83
77 bis 86
126 bis 135
129 bis 138
596 bis 650
Gesamtunterrichts-einheiten4
284 bis 293
283 bis 292
284 bis 293
283 bis 292
284 bis 293
283
bis
292
1701 bis 1755
Unterrichtseinheiten
Lehrver-
B.
Schulautonome
Pflichtgegenstände2
Semester
Summe
pflich-
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
gruppe
1.
Allgemein
1.1
Soziale und personale Kompetenz
7
6
7
6
-
-
26
III
1.2
Englisch
7
6
7
6
7
6
39
I
2.
Organisation
Baubetrieb und Baumaschinen
2.1
Leadership
-
-
-
-
13
13
26
III
2.1
Baumanagement
13
13
13
13
-
-
52
III
2.3
Projektmanagement
13
13
13
13
-
-
52
III
Baudurchführung und Qualitätssicherung
2.4
Baukoordination und Sicherheit am Bau
-
-
-
-
20
19
39
III
2.5
Digitalisierte und automatisierte Baustelle
-
-
-
-
20
19
39
I
2.6
Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen
-
-
-
-
20
19
39
III
3.
Konstruktion
Baukonstruktion
3.1
Sanierungstechnik
13
13
13
13
-
-
52
I
3.2
Laboratorium für Bauphysik
13
13
13
13
-
-
52
I
3.3
Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik
33
32
-
-
-
-
65
IV
3.4
Steinfertigung
39
39
26
26
-
-
130
IV
3.5
Steintechnik und Steingestaltung
39
39
39
39
33
32
221
I
4.
Planung
4.1
Restaurierung
-
-
-
-
39
39
78
I
4.2
Gesteinskunde und Steintechnologie
13
13
7
6
7
6
52
I
4.3
Versetz- und Montagetechnologie
-
-
-
-
13
13
26
I
4.4
Darstellungstechnik, Modellbau und Entwurf
13
13
13
13
13
13
78
II
4.5
Stilmerkmale der Kulturepochen
-
-
-
-
13
13
26
III
4.6
Denkmalgestaltung
-
-
-
-
13
26
39
II
Lehrver-
C.
Freigegenstände
Unterrichtseinheiten
pflich-
Semester
tungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Summe
gruppe
Englisch
13
13
13
13
13
13
78
I
Sprachtraining Deutsch
13
13
-
-
-
-
26
I
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
-
-
-
-
13
13
26
I
Klebetechnik
13
13
-
-
-
-
26
IV
Staplerführerschein
13
13
-
-
-
-
26
IV
CAD
13
13
13
13
13
13
78
I
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters
Im Bereich Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen Mengen ermitteln, Arbeits- und Materialaufwand unter Berücksichtigung der kaufmännischen Aspekte kalkulieren und prüffähige Rechnungen erstellen.
Im Bereich Angebotslegung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Kalkulationen und Kosten in einem Angebot kundenorientiert formulieren.
Im Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Berechnungsmethoden und können diese nach Erfordernis richtig anwenden.
Im Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich kennen die Absolventinnen und Absolventen branchen- und materialrelevante Berechnungsmethoden und können diese in der Planung anwenden.
Im Bereich Konstruktion und Planung können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung unter Einbeziehung von Zeichenwerkzeugen (Handzeichnen) und branchenüblichen CAD-Programmen anfertigen.
Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen Bauwerke mit branchenüblichen Messgeräten und Messmethoden aufmessen.
Im Bereich Übertragungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung anfertigen.
Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters
Im Bereich Handwerkstätte können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Werkstücke aus Natur- und Kunststein nach selbst hergestellten Schablonen herstellen, Schriften gestalten und hauen sowie Reliefs herstellen.
Im Bereich Maschinenwerkstätte können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene und individuelle Projekte unter Anwendung zeitgemäßer Technologien umsetzen.
Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen Natursteinelemente sowohl fachgerecht als auch materialgerecht konstruktiv umsetzen.
Im Bereich Steingestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Natursteinelemente situations- und ortsbezogen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und der Materialeigenschaften entwerfen.
Im Historische Techniken können die Absolventinnen und Absolventen historische Bauelemente benennen, ihre Konstruktionen erkennen, diese rekonstruieren und auf eigene Bauwerke anwenden.
Im Bereich Restaurierungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Gesetze und Maßnahmen der Steinrestaurierung beschreiben und auf ausgewählte Beispiele exemplarisch anwenden.
Im Bereich Konzepterstellung können die Absolventinnen und Absolventen die Vorgeschichte eines Objektes ermitteln und Konzepte auf Grundlage der Befundung erstellen.
Im Bereich Dokumentation können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen der Restaurierung vorschriftsmäßig dokumentieren.
Im Bereich Gesteinskunde können die Absolventinnen und Absolventen Natursteine, Terrazzo und künstlich hergestellte Steine bestimmen und gemäß ihren Eigenschaften diversen Bauwerken zuordnen.
Im Bereich Steintechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen zum Abbau, zur Be- und Verarbeitung von Naturstein beschreiben und ihre Einsatzbereiche benennen. Sie können gängige Werk- und Hilfsstoffe sowie ihre Einsatzmöglichkeiten erläutern.
Im Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechniken können die Absolventinnen und Absolventen die im Fachgewerbe einschlägigen Versetz- und Montagetechniken benennen und diese beispielhaft, gemäß gängiger Normen, Merkblättern und Richtlinien in ihren Anwendungsbereichen beschreiben.
Im Bereich Darstellungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Grundkörper und komplexe Körper samt dazugehörigen Räumen perspektivisch korrekt mit Licht und Schatten unter Zuhilfenahme verschiedener Zeichenwerkzeuge und Grafikprogrammen darstellen.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Ideen in lesbare Entwürfe unter Zuhilfenahme geeigneter Darstellungsmittel kunden- und werkorientiert umsetzen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen dem Entwurf entsprechende Modelle aus plastischen und festen Materialien herstellen.
Im Bereich Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Stilmerkmale zentraler Kulturepochen benennen und in diversen Bauwerken und Objekten wiedererkennen.
Im Bereich Denkmalgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Denkmäler aller Arten unter Berücksichtigung von Proportion, Schrift, Ornament, Symbol, örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten entwerfen und mit geeigneten Mitteln darstellen.
Im Bereich Schriftgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Schriften erkennen und schreiben sowie Schriften in Schriftbildern darstellen und die üblichen Übertragungsmöglichkeiten erläutern.
Im Bereich Ornament, Zeichen und Symbol können die Absolventinnen und Absolventen die für die Steinbranche relevanten Ornamente, Zeichen und Symbole erläutern und diese in ihren Entwürfen korrekt wiedergeben.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.
Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.
Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.
Siehe Anlage C.
Siehe Anlage C.1 und weiters
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Kalkulation
Bereich Kalkulation
Fachspezifische Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation, Kalkulationsarten, Kostenbegriffe, Stundensatzrechnungen, Mengenaufstellungen für Angebot und Abrechnung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Angebotslegung
Bereich Angebotslegung
Angebotslegung und Leistungsbeschreibung.
Siehe Anlage C.1.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
Grundlagen der statischen Berechnung.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung ua.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
Branchen- und materialrelevante Berechnungen (Standsicherheit von Denkmälern; Windlasten an Fassaden; Belastungsfähigkeit von Säulen und Fundamenten; Bruchlasten von freitragenden oder punktweise aufliegenden Werkstücken ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
Branchen- und materialrelevante Berechnungen (Standsicherheit von Denkmälern; Windlasten an Fassaden; Belastungsfähigkeit von Säulen und Fundamenten; Bruchlasten von Abdeckplatten, Treppenstufen ua.).
Siehe Anlage C.1.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Planung
Bereich Konstruktion und Planung
Werk- und Produktionszeichnungen im Bereich Natursteinverarbeitung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Planung
Bereich Konstruktion und Planung
Werk- und Produktionszeichnungen im Bereich Natursteinverarbeitung, Zeichengeräte (Handzeichnen), branchenübliche CAD-Programme.
Siehe Anlage C.1.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Vermessungswesen
Bereich Vermessungswesen
Digitales Aufmaß, Maßermittlung mit branchenüblichen Vermessungssystemen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungstechniken
Bereich Übertragungstechniken
Übertragung der Aufmaße in diverse CAD-Systeme, Anfertigen von Schablonen.
Siehe Anlage C.1.
Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.
Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.
Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.
Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik“.
Siehe Anlage C.1 und weiters
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkstätte
Bereich Handwerkstätte
Handwerkliche Herstellung von Werkstücken.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkstätte
Bereich Handwerkstätte
Schriftenhauen, Reliefgestaltung, Vergolden, Versilbern, Kolorieren.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenwerkstätte
Bereich Maschinenwerkstätte
Einstellungen an Maschinen, Pflege und Wartung von Maschinen und Werkzeugen, Zuschnitt von Natursteinplatten.
Fräs-, Schleif-, und Bohrarbeiten. Oberflächengestaltungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenwerkstätte
Bereich Maschinenwerkstätte
Herstellung von Werkstücken unter Anwendung zeitgemäßer Techniken.
CNC Technologie; digitale Arbeitsvorbereitung.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steingestaltung
Bereich Steintechnik
Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich, Bodenkonstruktionen, Rutschsicherheit, Pflege.
Bereich Steingestaltung
Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steingestaltung
Bereich Steintechnik
Massiv- und Verblendmauerwerke, Bauwerksabdichtungen, Wasserführungen.
Bereich Steingestaltung
Massiv- und Verblendmauerwerke, Wasserführungen.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steingestaltung
Bereich Steintechnik
Gebäudesockel, hinterlüftete Natursteinfassaden, Gesimse, Lisenen, Wärmedämmung, Windeinwirkung, Ankerformen, Verankerungsmethoden, Sonderverankerungen, Abdichtungen, Fugenausbildungen, Sicherungsmaßnahmen.
Bereich Steingestaltung
Gebäudesockel, Horizontale und vertikale Gestaltungselemente, Fugenausbildungen, Farbwahl, Proportion und Rhythmus.
4. Semester –- Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steingestaltung
Bereich Steintechnik
Berechnungen von Treppen, Darstellung in diversen Rissen, Treppenkonstruktionen, Stufenverziehungen.
Bereich Steingestaltung
Gestaltung von Treppen im Innen- und Außenbereich.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Historische Techniken
Bereich Historische Techniken
Gewölbeformen, Maß- und Stabwerke, Säulen, Pfeiler, Massivbauwerke, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Lehr- und Montagegerüste.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Historische Techniken
Bereich Historische Techniken
Gewölbeformen, Maß- und Stabwerke, Säulen, Pfeiler, Massivbauwerke, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Lehr- und Montagegerüste.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Restaurierungstechniken
Bereich Restaurierungstechniken
Grundlagen der Denkmalpflege (Gesetze, Verordnungen, Reinigungsverfahren, Antragstechniken, Steinaustausch, Fugenrestaurierung, Steinfestigung und Hydrophobierung ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Konzepterstellung
Bereich Dokumentation
Bereich Konzepterstellung
Maßnahmen der Restaurierung, Konservierung und Renovierung.
Bereich Dokumentation
Arbeitsdokumentation und Konzepterstellung für die Denkmalerhaltung.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Gesteinskunde
Bereich Gesteinskunde
Natürliche Steine (Arten, Eigenschaften, mineralogische und geologische Terminologie, petrographische Zuordnung ua.).
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Gesteinskunde
Bereich Gesteinskunde
Natürliche Steine (Vorkommen und Gewinnung, Eignungs- und Güteprüfung von Natursteinen).
Terrazzo, künstliche Steine (Verbundsteine) und deren Bindungen (Arten und Eigenschaften).
3. Semester –- Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
Bereich Steintechnologie
Funktion, Anwendung und Wartung von Abbaugeräte und Steinbearbeitungsmaschinen.
Schneid- und Schleifmittel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
Bereich Steintechnologie
Funktion, Anwendung und Wartung von Abbaugeräten und Steinbearbeitungsmaschinen.
Schneid- und Schleifmittel.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
Bereich Steintechnologie
Werkstoffe (organische und anorganische), Hilfsstoffe (Dünnbettmörtel, Mörtel, Montagekleber, Steinkitte, Fliesenkleber ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
Bereich Steintechnologie
Werk- und Hilfsstoffe.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik
Aktuelle Versetztechnologien, Fachnormen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik
Aktuelle Montagetechnologien, Normen und Richtlinien.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
Bereich Darstellungstechnik
Zeichenwerkzeuge (Bleistift, Kohle, Kreide, Marker, Aquarell ua.), Grafikprogramme; Strich, Schraffur, Perspektive, Darstellung von Grundkörpern.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
Bereich Darstellungstechnik
Zeichenwerkzeuge (Bleistift, Kohle, Kreide, Marker, Aquarell ua.), Grafikprogramme; komplexe Körper, Räume, Licht und Schatten, diverse Darstellungseffekte.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
Bereich Entwurf
Grundlagen der Gestaltungsmethoden; Grundlagen der Ideenfindung, Kreativitätstechniken, Skizze.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
Bereich Entwurf
Zeichnung, Vorder- und Hintergrund, Raumerfassung, Proportion, Rhythmus und Spannung.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
Bereich Modellbau
Plastische bzw. feste Werkstoffe (Ton, Plastilin, Gips, Holz, Schäume ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
Bereich Modellbau
Plastische bzw. feste Werkstoffe (Ton, Plastilin, Gips, Holz, Schäume ua.).
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Stilkunde
Bereich Stilkunde
Grundlegende Begriffe der Stilkunde, Stilmerkmale der Antike und des Mittelalters.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Stilkunde
Bereich Stilkunde
Stilmerkmale der Neuzeit, des 19. und des 20. Jahrhunderts.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Denkmalgestaltung
Bereich Denkmalgestaltung
Vorschriften und Normen, Gestaltung individueller Denkmäler.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Schriftgestaltung
Bereich Schriftgestaltung
Entstehung und Entwicklung der Schrift, gängige Schriftarten, Schriftbildgestaltung.
Die Studierenden können im
Bereich Ornament, Zeichen und Symbol
Bereich Ornament, Zeichen und Symbol
Ornamente, Zeichen und Symbolik.
Siehe Anlage C.
Die Bauhandwerkerschulen für Berufstätige dienen im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule zur
Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschulen für Berufstätige die im Folgenden genannten Kompetenzen
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die aktuellen kollektivvertraglichen Anforderungen für die Einstufung als gehobene Führungskraft ähnlich einer Polierin oder einem Polier.
Die 6-semestrige Bauhandwerkerschule für Berufstätige wird geblockt in Form von drei Doppelsemestern geführt.
Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht im 5. und 6. Semester zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise wie der Digitalisierung und der Automatisation sowie dem vernetzten, kreativen, situativen und lösungsorientierten Denken Rechnung tragen. Die Bauhandwerkerschule für Berufstätige ist eine bautechnische Ausbildung, die bereits (im Vorfeld) erworbene fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vertieft und miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden in der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch den fachpraktischen Unterricht in besonderer Weise vertieft.
Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, als Schnittstelle zwischen Planung und Bauaufsicht einerseits und den Ausführenden auf der Baustelle andererseits zu fungieren. Darin sind Fähigkeiten der Personalführung, der Baustellenorganisation sowie der Qualitätssicherung und Vertragserfüllung enthalten. Darüber hinaus sind sie zum Umgang mit den Anforderungen der digitalisierten und automatisierten Baustelle befähigt. Sie sind in der Lage kreative Lösungen in wechselnden Systemen für komplexe Anforderungen anzubieten und Entscheidungen im Ablauf von Bauvorhaben unter Beachtung der ganzheitlichen und nachhaltigen Grundsätze zu treffen.
Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.
Die im Cluster „Allgemein“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für eine Tätigkeit im mittleren Management des Bauwesens notwendigen kognitiven, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten.
Die im Cluster „Organisation“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für organisatorische Tätigkeiten im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.
Die im Cluster „Konstruktion“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für das konstruktive Verständnis im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.
Die im Cluster „Planung“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für die Interpretation und Erstellung von Planunterlagen im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.
Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie das fachliche Wissen der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.
In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen
Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen
Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen
Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität können die Absolventinnen und Absolventen
Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht
Im Bereich Algebra, Geometrie und Analysis, im Bereich Algebra, Geometrie und Statistik und im Bereich Analysis können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden. Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren. Sie sind in der Lage die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit zu erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einzusetzen.
Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzten Gesellschaft teilzuhaben.
Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.
Im Bereich Publikation und Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.
Im Bereich Tabellenkalkulation können die Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.
Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie kennen die Grundbegriffe der Datensicherheit und können das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen. Sie sind in der Lage die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden und grundlegende Zugriffsschutzmechanismen zu erklären bzw. exemplarisch einzurichten. Sie können digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.
Im Bereich Geometrische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau geometrischer Objekte erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen.
Im Bereich Baugeometrie können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen sowie die enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Konstruktionsmethoden raumgeometrische Aufgabenstellungen aus der Baupraxis lösen.
Im Bereich Bauphysik und Bauchemie können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben auch unter Anwendung fachspezifischer Software selbstständig lösen.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Entrepreneurship können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren.
Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern, Managementmodelle und Führungsstile beschreiben.
Im Bereich Personalentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Personalentwicklungsmaßnahmen treffen und kennen die relevanten Gesetze.
Im Bereich Betriebssoziologie können die Absolventinnen und Absolventen Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln. Sie sind in der Lage gruppendynamische Prozesse zu erkennen und zu analysieren.
Die Lernergebnisse der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände und die B. Schulautonomen Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1, C.2 und C.3 dargestellt.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplanes und die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen sowie den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Anlage C.1, C.2 und C.3 das vorgesehene Stundenausmaß um insgesamt bis zu 80 Jahresstunden pro Klasse reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion – andere Pflichtgegenstände zu vertiefen oder zu erweitern. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Jahresstunden zu enthalten.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgenommen werden.
Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten
Die Studierenden sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen
Fachgebiet „Fremdsprache“
Eine lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)
Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“
Unterrichtsangebote, die die Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe II).
Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“
Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“
Einführende Darstellung zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“
Die Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“
Einführung in technisch-gewerbliche bzw. kunstgewerbliche Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).
Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Zur Erreichung des Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen und dem Stand der Technik auszuwählen.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der Altersstufe entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Die Anpassung des Unterrichtes an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenform erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Heimarbeiten und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden und Studierenden elektronisch Kontakt zu halten.
Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden anzustreben ist.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können
Bereich Zuhören und Sprechen
Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion; Feedbackkultur, Fachreferate.
Bereich Lesen
Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen; Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).
Bereich Schreiben
Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.), Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen; Sprachnormen, Wortschatzarbeit.
Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können
Bereich Zuhören und Sprechen
Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion, Feedbackkultur, Fachreferate.
Bereich Lesen
Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).
Bereich Schreiben
Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.); Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.
Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können
Bereich Zuhören und Sprechen
Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.
Bereich Lesen
Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).
Bereich Schreiben
Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen; Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.
Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können
Bereich Zuhören und Sprechen
Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.
Bereich Lesen
Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte; Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).
Bereich Schreiben
Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.
Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie, Statistik
Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen.
Bereich Algebra und Geometrie, Statistik
Grundrechenoperationen, Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnung, Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung, statistische Kennzahlen.
Häufigkeitsverteilung, Kenngrößen.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie, Analysis
Bereich Algebra und Geometrie, Analysis
Winkelmessung, Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren; Satz des Pythagoras, Ähnlichkeit, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Volumen- und Oberflächenberechnung.
Lineare Funktionen und lineare Gleichungssysteme.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie, Analysis
Bereich Algebra und Geometrie, Analysis
Trigonometrie, quadratische Funktionen und quadratische Gleichungen.
Exponentialfunktion, Exponentialrechnungen, Anwendungen.
Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
Bereich Analysis
Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).
Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel), diskrete und stetige Verteilungen.
Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Eine Schularbeit im Semester.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
Bereich IT-Sicherheit
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.
Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung, Installation.
Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.
Medien zur Datensicherung, Virenschutz.
Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie.
Bereich IT-Sicherheit
Grundbegriffe der Datensicherheit, Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Publikation und Kommunikation
Bereich Tabellenkalkulation
Bereich IT-Sicherheit
Bereich Publikation und Kommunikation
Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen.
LAN, WLAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.
Bereich Tabellenkalkulation
Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.
Bereich IT-Sicherheit
Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, sichere Datenträger.
Anwendungssicherheit, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Geometrische Grundlagen
Bereich Geometrische Grundlagen
Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.
Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung; einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Baugeometrie
Bereich Baugeometrie
Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.
Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung, einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Baugeometrie
Bereich Baugeometrie
Verschneidung ebenflächig begrenzter bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Grundlagen der Perspektive.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Baugeometrie
Bereich Baugeometrie
Verschneidung ebenflächig begrenzter Objekte, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte, Perspektive.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik und Bauchemie
Bereich Bauphysik und Bauchemie
Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).
Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik und Bauchemie
Bereich Bauphysik und Bauchemie
Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).
Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Recht
Bereich Recht
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.
Grundzüge des Zivilrechts: Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes.
Unternehmensrecht: Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.
Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Recht
Bereich Rechnungswesen
Bereich Recht
Steuerrecht: Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Rechnungswesen
Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Kostenrechnung: einfache Fälle der Kalkulation, Kostenarten, Kostenstellen.
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Entrepreneurship
Bereich Entrepreneurship
Businessplan-Marketing: Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix.
Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Rechnungswesen
Bereich Recht
Bereich Rechnungswesen
Personalverrechnung: Bruttobezug, Lohnsteuer, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.
Bereich Recht
Arbeitsrecht: Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Studierenden können im
Bereich Mitarbeiterführung
Bereich Personalentwicklung
Bereich Mitarbeiterführung
Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.
Bereich Personalentwicklung
Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Betriebssoziologie
Bereich Betriebssoziologie
Konfliktlösungsstrategien; Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.
Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.
Die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1 und C.3 dargestellt.
Siehe den gleichnamigen schulautonomen Pflichtgegenstand gemäß Anlage C.1.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können
Bereich Zuhören und Sprechen
Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, kurze, einfache Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.
Bereich Lesen
Training und Erweiterung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.
Bereich Schreiben
Einfache sprachliche Produktion unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können
Bereich Zuhören und Sprechen
Wortschatzübungen zu fachspezifischen Themenbereichen, komplexere Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.
Bereich Lesen
Steigerung der Lesekompetenz anhand von gesellschaftlich relevanten und fachspezifischen Texten, Übungen zum Textverständnis, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).
Bereich Schreiben
Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren von Texten.
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit
Bereich Sicherheit
Einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung; Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit
Bereich Sicherheit
Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse, Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung, interaktives Arbeiten mit praktischen Übungen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen
Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen
Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1), Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme; Umweltaspekte, Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung; Kontrolle der Funktionalität der Klebung.
Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
Ursachen von Schäden; Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen
Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen
Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1); Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme, Umweltaspekte; Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung, Kontrolle der Funktionalität der Klebung.
Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
Ursachen von Schäden, Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Die Studierenden können im
Bereich Führen von Hubstaplern
Bereich Führen von Hubstaplern
Grundbegriffe und Grundlagen der Mechanik und der Elektrotechnik, Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern, Sicherheitseinrichtungen, Betrieb und Wartung von Hubstaplern, Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern.
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Die Studierenden können im
Bereich Führen von Hubstaplern
Bereich Führen von Hubstaplern
Anwendung theoretischer Kenntnisse in der Praxis; Führen von Hubstaplern gemäß „Fachkenntnisnachweis – Verordnung“ idgF, Aufnehmen und Stapeln von Lasten (Gitterbox- und Flachpaletten) mit möglichst wenig Fahrbewegungen.
1. und 2. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden können im
Bereich Planerstellung
Lehrstoff
Bereich Planerstellung
Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von einfachen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).
3. und 4. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden können im
Bereich Planerstellung
Lehrstoff
Bereich Planerstellung
Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von komplexen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).
5. und 6. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden können im
Bereich Planerstellung und Modelle
Lehrstoff
Bereich Planerstellung und Modelle
Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne und 3D-Modelle von Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht
Die in den Anlagen A, B und C jeweils unter Abschnitt IV enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.
§ 3. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2007, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
§ 4. Diese Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft
(1)
(2) § 1 Abs. 2 Z 2a sowie Anlage B.2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 284/2015 treten hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2016, hinsichtlich des 3. Semesters mit 1. September 2016 und hinsichtlich des 4. Semesters mit 1. Februar 2017 in Kraft.
(3) Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 190/2020 geänderten oder eingefügten Bestimmungen gilt Folgendes
(4) Der Titel, § 1 Abs. 3 sowie die Anlagen C, C.1, C.2 und C.3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 368/2022 treten hinsichtlich des 1., 2. und 3. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 4. Semesters mit 1. Februar 2023, hinsichtlich des 5. Semesters mit 1. September 2023 und hinsichtlich des 6. Semesters mit 1. Februar 2024 in Kraft.