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20005889 AT

Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben

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Kurztitel

Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 251/2008

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.07.2008

Index

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben

StF: BGBl. II Nr. 251/2008

Änderung

BGBl. II Nr. 228/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, wird kundgemacht

Schlagworte

e-rk3,

BGBl. Nr. 182/1961

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2025

Gesetzesnummer

20005889

Dokumentnummer

NOR30006559

Bundesrecht Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben

Seite

2

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1

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Kurztitel

Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 251/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 228/2025

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

25.10.2025

Index

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse

Text

1.

Die „Vienna Community Church – VCC“ mit Sitz in 1010 Wien, Dorotheergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

2.

Die Finnische Evangelische Gemeinde A.B. in Österreich mit Sitz in 1190 Wien, Börnergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

3.

Die „Salzburg International Christian Church – SICC“ mit Sitz in 5020 Salzburg, Schwarzstraße 25, wurde mit Wirkung vom 1. März 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

4.

Die „Afrikaanssprachige Evangelische Gemeinde in Wien“ mit Sitz in 1120 Wien, Hetzendorferstraße 99/11, wurde mit Wirkung vom 5. Dezember 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5.

Die Predigtstation Strasshof der Evangelischen Pfarrgemeinde Wien-Donaustadt wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 zur selbständigen Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Strasshof-Marchfeld erhoben. Gleichzeitig wurde sie aus der Diözese Wien aus- und in die Diözese Niederösterreich eingegliedert. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

6.

Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Unterhaus wurde mit Wirkung vom 10. Juli 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Unterhaus – Millstätter See.

7.

Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Ost wurde mit Wirkung vom 27. September 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Christuskirche.

8.

Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Stainz wurde mit Wirkung vom 12. November 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Stainz-Deutschlandsberg.

9.

Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Amstetten wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2008 geändert in

Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Amstetten-Waidhofen/Ybbs.

10.

Der Name der Diakonie Wien, einer Einrichtung der Evangelischen Kirche, wurde mit Wirkung vom 3. März 2008 geändert in

Stadtdiakonie Wien.

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2025

Gesetzesnummer

20005889

Dokumentnummer

NOR40272347

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