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20005887 AT

Lehrplan – griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Volksschule

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Lehrplan – griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Volksschule

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht

Bundesrecht Lehrplan – griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Volksschule

Der Lehrplan für den Religionsunterricht stellt ein wesentliches Element für die Verwirklichung der religiösen Bildung und Erziehung an den Schulen dar. Bisher gab es nur einen einzigen Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen (BGBl. Nr. 441/1991).

Durch die Zunahme der Zahl der Schüler und Schülerinnen orthodoxen Bekenntnisses wurde eine Differenzierung nach Schultypen erforderlich, da der Religionsunterricht, der bisher sporadisch und in kleinen Gruppen erfolgte, nun auf einer wesentlich breiteren Basis zu erteilen ist. Der vorliegende Lehrplan ist die erste Frucht dieser neuen Gegebenheiten für den Bereich der Volksschule.

Der vorliegende Lehrplan möchte eine dreifache Funktion erfüllen. Er versteht sich erstens als integraler Bestandteil des österreichischen Schulwesens. In ihm wird der Beitrag verwirklicht, den die Orthodoxe Kirche zur religiösen und sittlichen Bildung der jungen Menschen in Österreich leisten will. Zweitens soll er den Religionslehrern und Religionslehrerinnen jene Hilfe bieten, die sie für die Gestaltung eines effizienten Unterrichts und die Erfüllung ihrer umfassenden Bildungs- und Erziehungsaufgabe benötigen. Schließlich und vor allem hat dieser Lehrplan die Schüler und Schülerinnen vor Augen: Er soll den Schülern und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu integren und verantwortungsvollen Gliedern unserer Gesellschaft dienen.

Für den orthodoxen Christen ist die gesamte Wirklichkeit durch die die Offenbarung des dreieinigen Gottes und die Inkarnation des Wortes Gottes zutiefst religiös geprägt. Daher gibt es nach orthodoxem Verständnis keine Trennung zwischen religiöser Welt und der Erfahrungswelt des Alltags. Der vorliegende Lehrplan stellt sich die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen die Erfahrungswelt in ihrer religiösen Tiefe zu erschließen. Der Religionsunterricht möchte helfen, für die religiöse Dimension der Welt und für die Geheimnistiefe der menschlichen Existenz zu sensibilisieren, die von alters her überlieferte Geschichte des Heils und der Erlösung vor Augen zu stellen, die heilbringende Bedeutung der Kirche als Gemeinschaft der an Christus Glaubenden erfahrbar zu machen und die Praxis des orthodoxen Glaubens einzuüben.

Aus diesem Bildungsziel ergeben sich einige konkrete Bildungs- und Lehraufgaben

Alle diese Aufgaben sind nicht isoliert voneinander zu verwirklichen, sondern sind im Unterrichtsgeschehen stets eng miteinander verbunden.

Der orthodoxe Religionsunterricht an der Volksschule stellt sich die Aufgabe der religiösen und sittlichen Bildung und Erziehung der Schüler und Schülerinnen. Er versteht sich aber immer auch als Teil des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages der Grundschule. Damit hat der Religionsunterricht auch eine wichtige Bedeutung für die Gesellschaft: Er trägt zum Verstehen der christlichen Kultur Europas bei. Wenn Schüler und Schülerinnen in ihrer Konfession beheimatet sind und in ihr Halt und Zuversicht finden, werden sie dadurch besser befähigt werden, den Menschen, die anderen Kulturen angehören und andere Religionen und Weltanschauungen bekennen, angstfrei und in Toleranz zu begegnen. Sie werden so zu einem Zusammenleben in der Gesellschaft in Gerechtigkeit und Frieden und zur Lösung der Probleme des Lebens vorbereitet. Auch das wichtige Anliegen der Bewahrung der Schöpfung wird den Schülern und Schülerinnen auf dem Hintergrund des christlichen Weltbildes leichter vermittelt werden können. Religiöse und sittliche Bildung wird somit zu einem unabkömmlichen Bestandteil der Allgemein- sowie der Persönlichkeitsbildung.

Für den Religionsunterricht als Schulfach gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze für die Grundschule, wie zum Beispiel Kind- und Schülergemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen, soziales Lernen, Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit, Sachgerechtheit, Aktivierung und Motivation, Methodenvielfalt, Differenzierung und Förderung sowie Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Einsatzes der verschiedenen grundschulgemäßen Lernformen (erzählende Lehrformen, spielerische Lehrformen, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen, Förderung der Eigentätigkeit der Schüler und Schülerinnen, wiederholendes und übendes Lernen uam.). Für den Religionsunterricht gelten auch die fächerübergreifenden Unterrichtsprinzipien der österreichischen Schule, wie zum Beispiel Gesundheitserziehung, Sprech- und Leseerziehung, Musische Erziehung, Sexualerziehung, Politische Bildung, Medienerziehung, Erziehung zum Umweltschutz, Verkehrserziehung und Wirtschaftserziehung.

Dabei soll der orthodoxe Religionsunterricht wesentlich von den theologischen Grundeinstellungen Gott, der Welt und dem Menschen gegenüber geprägt sein. Es ist dies jene grundlegende Sichtweise der Wirklichkeit, die das gesamte Leben der orthodoxen Gläubigen durchdringt und jedem konkreten Handeln Richtung und Ziel gibt. Diese Grundsätze sollen auch den Bereich der orthodoxen Bildung und Erziehung prägen und in den fachdidaktischen Zugängen und Methoden ihre Anwendung finden. Exemplarisch wird vor allem auf folgende Prinzipien hingewiesen

Dieses im christlichen Schöpfungsglauben begründete Prinzip des Menschen als Bildes und Gleichnisses Gottes sieht die Würde und Bestimmung jedes Menschen als Person durch seine Berufung zur Teilnahme am Leben des dreieinigen Gottes grundgelegt. Daraus folgt die Forderung nach Achtung der Würde der eigenen Person und der Person des Nächsten. Damit steht auch im Religionsunterricht der Schüler bzw. die Schülerin als Person im Mittelpunkt jedes religionspädagogischen Handelns.

In Christus als wahrem Gott und vollkommenem Menschen in hypostatischer Einheit sind den Menschen die Wiederherstellung des Schöpfungsplanes und der Weg des Heils geschenkt, der im Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe seinen Ausdruck findet. Daraus folgt die Forderung nach einem grundlegenden Christusbezug im Religionsunterricht.

Der Heilige Geist als Prinzip der Einheit des Menschengeschlechtes, des Lebens der Kirche und der Heiligung jedes Einzelnen hat eine zentrale Bedeutung für die orthodoxe Spiritualität. Es gilt daher auch im Religionsunterricht einen fruchtbaren Boden für das alle erfassende Wirken des Heiligen Geistes und die charismatische Dimension des christlichen Lebens zu schaffen.

Dieses Prinzip eint die Gläubigen in der irdischen Kirche, beginnend von der einzelnen Gemeinde, der jeweiligen Diözese und orthodoxen Landeskirche bis hin zur universellen Orthodoxen Kirche, auch in ihrer historischen Dimension (die Heilige Überlieferung, die Heiligen Väter usw.). Aber auch die himmlische Kirche ist mit der irdischen Kirche untrennbar verbunden, was in der Feier der Göttlichen Liturgie seinen vollkommenen Ausdruck findet. Diese Grundüberzeugung von der allumfassenden Gemeinschaft soll die ekklesiologische und liturgische Katechese im Religionsunterricht prägen.

Das Prinzip des Aufstiegs von der „Erde“ zum „Himmel“ liegt der orthodoxen Askese wie auch dem sozialen Engagement der Kirche zugrunde. Dadurch erfolgen die Verbindung der horizontalen und vertikalen Dimension der Wirklichkeit und die „Vergöttlichung“ der Schöpfung durch das Wirken des Heiligen Geistes, und der ursprüngliche Ratschluss Gottes über die Welt und den Menschen wird verwirklicht. Für den Religionsunterricht bedeutete dies die Forderung nach der Betonung der Verantwortung der irdischen Wirklichkeit gegenüber und nach sozialem Engagement des Christen, aber auch die Forderung nach einer kritischen Einstellung der irdischen Welt gegenüber und einem Erstnehmen des Bösen.

Das Prinzip der Schau, des „Sehens“ im johannäischen Sinn, prägt die Wahrnehmung der Welt durch den orthodoxen Christen – vom Bild zum Urbild, vom äußeren Zeichen zur Gnade, vom Sichtbaren zum Unsichtbaren. Dieser Zugang zur religiösen Dimension der Wirklichkeit ist auch für den Religionsunterricht ein adäquater Weg der Vermittlung. Die Betrachtung des Sichtbaren (der heiligen Ikonen, der Riten des Gottesdienstes, der Sakramente und der Gebete, des Gotteshauses und der Klöster usw.) eröffnet den Schülern und Schülerinnen den Weg zum Unsichtbaren.

Der Religionsunterricht an der Volksschule ist biblisch und trinitarisch konzipiert, was auch in den Leitmotiven der Schulstufen seinen Ausdruck findet (1. Schulstufe: Gott-Vater; 2. Schulstufe: Gott-Sohn; 3. Schulstufe Gott-Heiliger Geist). Damit wird unterstrichen, dass die Teilhabe am Leben des dreieinigen Gottes das Lebensprinzip des orthodoxen Christen ist. In der 4. Schulstufe wird der ekklesiologische Aspekt thematisiert, da sich in der Kirche das Wirken des dreieinigen Gottes für die Menschen in seiner Fülle entfaltet.

Im vorliegenden Lehrplan sind die Unterrichtsinhalte in jeder Schulstufe jeweils in drei Themenbereiche konzentriert. Der erste Themenbereich „Biblische Heilsgeschichte“ möchte die Schüler und Schülerinnen in das Fundament des christlichen Glaubens – die Heilige Schrift – einführen (in der 1. und 3. Schulstufe in das Alte Testament; in der 2. und 4. Schulstufe in das Neue Testament). Es geht dabei nicht um eine bloß chronologische Erschließung der Heilsgeschichte, sondern um ein Innewerden der großen Heilstaten Gottes auch in ihrer Bedeutung für das heutige Leben der Menschen. Der zweite Themenbereich „Liturgisches Leben in der Kirche“ hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen ein Verständnis der durch die Heilige Überlieferung der Kirche geprägten Feier des Glaubens zu übermitteln und sie für die Teilnahme am liturgischen und sakramentalen Leben der Kirche vorzubereiten. Diesem Ziel des Religionsunterrichtes dienen auch die Religiösen Übungen, zu denen die Schüler und Schülerinnen je nach den lokalen Möglichkeiten eingeladen werden sollen. Der dritte Themenbereich „Orthodoxe Spiritualität“ hat in der Diaspora-Situation vieler orthodoxer Christen in Österreich eine besondere Bedeutung. Dort, wo die Teilnahme am Gemeindeleben einer Pfarre wegen der großen Entfernung nur sehr eingeschränkt möglich ist, ist die Durchdringung des alltäglichen Lebens durch die persönliche und familiäre Praxis des orthodoxen Glaubens umso wichtiger. Zu diesem Bereich gehören auch die moralische Erziehung und die Gestaltung des Lebens und der Welt aus dem Geist des christlichen Glaubens.

Da der vorliegende Lehrplan den Charakter eines Rahmenlehrplans hat, bleibt noch genügend Zeit für die Berücksichtigung der Fragen und Probleme der Schüler und Schülerinnen und aktueller Fragestellungen der Menschen von heute. Die Reihung und Gewichtung der Themen jeder Schulstufe soll sich an den Festen des Kirchenjahres und den Erfordernissen der jeweiligen Klasse orientieren.

In seiner gesamten Konzeption versteht sich der orthodoxe Religionsunterricht als Dienst an der Gesellschaft, an der Schule und vor allem an den Schülern und Schülerinnen. Er schöpft dabei seine Kraft aus dem Glauben an den Herrn der Geschichte, aus der altehrwürdigen Heiligen Überlieferung der Orthodoxen Kirche und aus dem Vertrauen in die vom Herrn verheißene Zukunft.

1. BIBLISCHE HEILSGESCHICHTE

Altes Testament: Biblische Urgeschichten, Geschichte des biblischen Volkes

Neues Testament: Das Leben und die Lehre des Herrn Jesus Christus, das Werden der Kirche

2. LITURGISCHES LEBEN IN DER KIRCHE

Feste, die Göttliche Liturgie, Sakramente

3. ORTHODOXE SPIRITUALITÄT

Gebete, Wegweisungen zum Leben, orthodoxe Frömmigkeit

Gott in der Welt und im Leben

Der Religionslehrer bzw. die Religionslehrerin hat in der Verbindlichen Übung „Religion“ die Aufgabe, die Schüler und Schülerinnen unter Bedachtnahme auf die jeweilige Situation auf dem Weg in die Grundschule zu begleiten und ihnen den Blick für die religiöse Dimension ihres Lebens zu öffnen. Es werden daher für diese Schulstufe keine speziellen Themen, sondern nur Ziele vorgegeben, die im Unterricht mit passenden Inhalten je nach den Erfordernissen und Voraussetzungen der Klasse in kindgerechter Weise umgesetzt werden sollen. Auf altersgemäße Lernformen (Erzählen, Spielen, Zeichnen, Malen, Anschauungsmaterial, Lehrausgänge ua.) ist besonders zu achten.

Die Schüler und Schülerinnen sollen

In Gott geboren – Gott-Vater

Die Schüler und Schülerinnen sollen

THEMENBEREICH 1: BIBLISCHE HEILSGESCHICHTE

Altes Testament

BIBLISCHES GRUNDWISSEN

DIE BIBLISCHE URGESCHICHTE

Gott mit uns – Gottes Sohn

Die Schüler und Schülerinnen sollen

THEMENBEREICH 1: BIBLISCHE HEILSGESCHICHTE

Neues Testament

BIBLISCHES GRUNDWISSEN

DIE GEBURT UND KINDHEIT UNSERES HERRN JESUS CHRISTUS

THEMENBEREICH 2: LITURGISCHES LEBEN IN DER KIRCHE

THEMENBEREICH 3: ORTHODOXE SPIRITUALITÄT

Von Gott geführt und geheiligt – Gott – Heiliger Geist

Die Schüler und Schülerinnen sollen

THEMENBEREICH 1: BIBLISCHE HEILSGESCHICHTE

Altes Testament

VON ABRAHAM BIS JOSEF – ZEITALTER DER PATRIARCHEN

VON MOSE BIS ZU DEN PROPHETEN

THEMENBEREICH 2: LITURGISCHES LEBEN IN DER KIRCHE

THEMENBEREICH 3: ORTHODOXE SPIRITUALITÄT

Zum Leben mit Gott berufen – Die Kirche

Die Schüler und Schülerinnen sollen

THEMENBEREICH 1: BIBLISCHE HEILSGESCHICHTE

Neues Testament

DAS LEBEN, DIE LEHRE UND DAS WIRKEN UNSERES HERRN JESUS CHRISTUS

LEIDEN UND DER TOD UNSERES HERRN

DAS WIRKEN DES AUFERSTANDENEN HERRN – UNSERE HOFFNUNG

THEMENBEREICH 2: LITURGISCHES LEBEN IN DER KIRCHE

THEMENBEREICH 3: ORTHODOXE SPIRITUALITÄT

Bundesrecht Lehrplan – griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Volksschule

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Volksschule (Grundschule) wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

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