Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20005870 AT

Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Bundesrecht Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 226/2008

Inkrafttretensdatum

01.07.2008

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

StF: BGBl. II Nr. 226/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet

Bundesrecht Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

§ 1. Diese Verordnung ist anzuwenden auf

Bundesrecht Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

§ 2. Die im § 1 genannten Gewerbetreibenden haben ihre Tätigkeit gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.

Bundesrecht Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

§ 3. Standeswidrig ist ein Verhalten im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern oder ein Verhalten anderen Berufsangehörigen gegenüber, das geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes zu schädigen.

Bundesrecht Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

§ 4. Die im § 1 genannten Gewerbetreibenden verhalten sich im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern insbesondere dann standeswidrig, wenn sie

Bundesrecht Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

§ 5. Die im § 1 genannten Gewerbetreibenden verhalten sich gegenüber anderen Berufsangehörigen oder Angehörigen anderer Berufe insbesondere dann standeswidrig, wenn sie

Bundesrecht Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

§ 6. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →