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20005706 AT

Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger - Verlängerung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger - Verlängerung

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich erklärt, dass sie die durch einstimmigen Beschluss europäischer Teilnehmerregierungen am 5. Dezember 2005 vorgeschlagene Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger1 für einen Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis Ende 2008, in sinngemäßer Anwendung der Absätze IV.2 lit. a und IV.2 lit. c der Erklärung annimmt.

Die Annahme der Verlängerung wurde am 9. Jänner 2008 dem Generaldirektor der ESA notifiziert.

Bundesrecht Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger - Verlängerung

(erstellt am 5. Dezember 2005)

Die Regierungen des Königreichs Belgien, des Königreichs Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Französischen Republik, Irlands, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, des Königreichs Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland,

Vertragsparteien der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger, die am 14. April 1980 in Kraft trat und am 21. Mai 1992 und am 20. Dezember 2001 erneuert wurde (im Folgenden als „Erklärung über die Produktionsphase" bezeichnet),

die Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation (im Folgenden als „Organisation" bezeichnet) sind,

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