VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen gesetzwidrig war
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Kurztitel
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen gesetzwidrig war
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 241/2007
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
11.09.2007
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, gesetzwidrig war
StF: BGBl. II Nr. 241/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2023
Gesetzesnummer
20005463
Dokumentnummer
NOR30006011
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 2007, V 45/05-13, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 13. August 2007, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, in der Fassung BGBl. II Nr. 419/2004, gesetzwidrig war.