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20005463 AT

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen gesetzwidrig war

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen gesetzwidrig war

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Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen gesetzwidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 241/2007

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.09.2007

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, gesetzwidrig war

StF: BGBl. II Nr. 241/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2023

Gesetzesnummer

20005463

Dokumentnummer

NOR30006011

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen gesetzwidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 2007, V 45/05-13, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 13. August 2007, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, in der Fassung BGBl. II Nr. 419/2004, gesetzwidrig war.

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