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20005410 AT

Wappen und Siegel von Papst Benedikt XVI.

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Wappen und Siegel von Papst Benedikt XVI.

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Kurztitel

Wappen und Siegel von Papst Benedikt XVI.

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 186/2007

Inkrafttretensdatum

31.07.2007

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Wappen und die Siegel von Papst Benedikt XVI.

StF: BGBl. II Nr. 186/2007

Bundesrecht Wappen und Siegel von Papst Benedikt XVI.

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen und die Siegel von Papst Benedikt XVI. Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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