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20005409 AT

Staatsemblem und Fahne der Ukraine

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Staatsemblem und Fahne der Ukraine

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Kurztitel

Staatsemblem und Fahne der Ukraine

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 185/2007

Inkrafttretensdatum

31.07.2007

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Staatsemblem und die Fahne der Ukraine

StF: BGBl. II Nr. 185/2007

Bundesrecht Staatsemblem und Fahne der Ukraine

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Staatsemblem und die Fahne der Ukraine Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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