Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20005406 AT

Name, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Name, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 182/2007

Inkrafttretensdatum

31.07.2007

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

StF: BGBl. II Nr. 182/2007

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →