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20005405 AT

Name, Abkürzung und Emblem der Internationalen Entwicklungsrechtsorganisation (IDLO)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem der Internationalen Entwicklungsrechtsorganisation (IDLO)

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Kurztitel

Name, Abkürzung und Emblem der Internationalen Entwicklungsrechtsorganisation (IDLO)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 181/2007

Inkrafttretensdatum

31.07.2007

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Internationalen Entwicklungsrechtsorganisation (IDLO)

StF: BGBl. II Nr. 181/2007

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem der Internationalen Entwicklungsrechtsorganisation (IDLO)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Internationalen Entwicklungsrechtsorganisation (IDLO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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